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Rechtsprechung
   EuGH, 15.06.1976 - 110/75   

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https://dejure.org/1976,526
EuGH, 15.06.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,526)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,526)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,526)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    EWG Art. 179; ; EWG Art. 180; ; EWG Art. 169; ; EWG Art. 173

  • EU-Kommission PDF

    Mills / EIB

    1 . BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES

  • EU-Kommission

    Mills / EIB

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes für Streitigkeiten zwischen der Europäischen Zentralbank und ihren Bediensteten; Klage auf Schadensersatz wegen missbräuchlicher Beendigung des Arbeitsvertrages; Klage eines Arbeitnehmers der europäischen Zentralbank auf ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - RECHTSSTREITIGKEITEN MIT DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - [EWG-VERTRAG , ARTIKEL 179]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • EuGH, 10.07.2003 - C-11/00

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE BESCHLÜSSE DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK (EZB) UND DER …

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass sich die Wendung "finanzielle Interessen der Gemeinschaft" in Artikel 280 EG nicht lediglich auf den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft im engen Sinne beschränkt, sondern auch die Mittel und Ausgaben der EZB erfasst (vgl. entsprechend zur Anwendbarkeit von Artikel 179 EG-Vertrag [jetzt Artikel 236 EG] auf die Europäische Investitionsbank Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem

    Dadurch, dass das Gericht sie zur Zahlung der rückständigen Dienstbezüge seit dem Tag der Entlassung verurteilt habe, sei es dienstrechtlichen Grundsätzen gefolgt, die nicht auf sie hätten angewandt werden dürfen, wie der Gerichtshof im Urteil Mills/EIB ausdrücklich festgestellt habe.

    Im Urteil Mills/EIB hat der Gerichtshof entschieden, dass dann, wenn "die Kündigung nicht [den] Bestimmungen [des Arbeitsvertrags] oder denen der Personalordnung, die als sein Bestandteil gilt, [entspricht,] ... die Partei, welche die rechtswidrige Kündigung ausgesprochen hat, zu verurteilen [ist], der anderen Partei den materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen, der ihr durch dieses rechtswidrige Verhalten entsteht" (Randnr. 24).

    Das Gericht kann dabei höchstens, wie Generalanwalt Warner in seinen Schlussanträgen zum Urteil Mills/EIB(7) zu Recht festgestellt hat, einen gewissen Anhaltspunkt in den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts finden, die die Mitgliedstaaten der Bank gemein haben.

    6: - Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955).

  • EuG, 20.09.2011 - T-461/08

    Evropaïki Dynamiki / EIB - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …

    Rn. 47 Zweitens ist zu berücksichtigen, dass Art. 237 EG eine Sonderregelung enthält, die nur bestimmte Rechtsstreitigkeiten der EIB betrifft und die daher nur eine beschränkte und ergänzende Reichweite gegenüber anderen Artikeln des EG-Vertrags wie Art. 236 EG enthält (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976, Mills/EIB, 110/75, Slg. 1976, 955, Randnrn.
  • EuGH, 10.07.2003 - C-15/00

    Kommission / EIB - "Europäische Investitionsbank (EIB) - Beschluss des …

    Insoweit ist nämlich daran zu erinnern, dass die EIB, auch wenn sie kein Organ der Europäischen Gemeinschaft ist, eine durch den EG-Vertrag errichtete und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gemeinschaftseinrichtung darstellt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14, vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86, Kommission/EIB, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13) und aus diesem Grund der Kontrolle durch den Gerichtshof, insbesondere nach Maßgabe des Artikels 237 Buchstabe b EG, unterliegt.

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass sich die Wendung "finanzielle Interessen der Gemeinschaft" in Artikel 280 EG nicht lediglich auf den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft im engen Sinne beschränkt, sondern auch die Mittel und Ausgaben der EIB erfasst (vgl. entsprechend zur Anwendbarkeit von Artikel 179 EG-Vertrag [jetzt Artikel 236 EG] auf die EIB Urteil Mills/EIB, Randnr. 14).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2002 - C-15/00

    Kommission / EIB

    Der Gerichtshof entschied, dass "die Bank eine durch den Vertrag errichtete Gemeinschaftseinrichtung [ist] (Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14) [(80)].

    26: - Überschrift des Teils II. 27: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14), vom 3. März 1988 in der Rechtssache 85/86 (Kommission/Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank, Slg. 1988, 1281, Randnr. 24) und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89 (SGEEM u. a./EIB, Slg. 1992, I-6211, Randnr. 13).

    28: - Die Kommission verweist insoweit auf die Urteile Mills/EIB (zitiert in Fußnote 27, Randnrn. 15 bis 18) und SGEEM u. a./EIB (zitiert in Fußnote 27, Randnr. 17).

  • EuGH, 02.12.1992 - C-370/89

    SGEEM und Etroy / EIB

    13 Zweitens ist die Bank eine durch den Vertrag errichtete Gemeinschaftseinrichtung (Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 14).

    17 Die Zuständigkeit des Gerichtshofes für den vorliegenden Rechtsstreit wird nicht durch Artikel 180 des Vertrages in Frage gestellt, dessen Sonderbestimmungen die Fälle, in denen der Gerichtshof für Rechtsstreitigkeiten der Bank zuständig ist, nicht erschöpfend aufzählen sollen (Urteil Mills/EIB, a. a. O., Randnrn. 16 und 17).

  • EuG, 12.12.2000 - T-11/00

    Hautem / EIB

    Außerdem hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955) festgestellt, dass eine Kündigung des Vertrages eines Bediensteten, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Vertrages oder gegen allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechts erfolgt, für unwirksam erklärt werden kann und dass es ihm obliegt, diese Unwirksamkeit gegebenenfalls festzustellen (Randnrn. 25 und 26).

    Darüber hinaus ist festzustellen, dass der Gerichtshof im Urteil Mills/EIB (Randnr. 22) entschieden hat, dass "das Rechtsverhältnis zwischen der Bank und ihren Bediensteten vertraglicher Natur" ist.

  • EuG, 18.10.2001 - T-333/99

    X / EZB

    Die EZB ist der Ansicht, dass diese Lücke nicht durch eine einfache Verweisung auf das Urteil des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnrn. 11 bis 13) geschlossen werden könne.

    Diese Vorschriften entsprechen den Bestimmungen der Personalordnung der EIB, denen der Gerichtshof entnehmen konnte, dass "das Rechtsverhältnis zwischen der Bank und ihren Bediensteten vertraglicher Natur [ist] und ... auf dem Grundsatz [beruht], dass sich die Einzelverträge zwischen der Bank und ihren Bediensteten aus übereinstimmenden Willenserklärungen ergeben" (Urteil Mills/EIB, Randnr. 22).

  • EuG, 17.06.1998 - T-135/96

    UEAPME / Rat

    Die Bestimmungen über den Rechtsweg zum Gemeinschaftsrichter seien stets im Sinne eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes ausgelegt worden, und zwar sowohl bezüglich der anfechtbaren Rechtsakte (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 9. Februar 1984 in den Rechtssachen 316/82 und 40/83, Kohler/Rechnungshof, Slg. 1984, 641, und Urteil des Gerichts vom 24. März 1994 in der Rechtssache T-3/93, Air France/Kommission, Slg. 1994, II-121) als auch bezüglich der betroffenen Organe (Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/Investitionsbank, Slg. 1976, 955, vom 23. April 1986 in der Rechtssache 294/83, Les Verts/Parlament, Slg. 1986, 1339, vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 34/86, Rat/Parlament, Slg. 1986, 2155, und vom 2. Dezember 1992 in der Rechtssache C-370/89, SGEEM und Etroy/Investitionsbank, Slg. 1992, I-6211).
  • EuGH, 14.10.2004 - C-409/02

    Pflugradt / EZB

    32 Diese Vorschriften entsprechen den Bestimmungen der Personalordnung der Europäischen Investitionsbank (im Folgenden: EIB), denen der Gerichtshof entnommen hat, dass die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen der EIB und ihren Bediensteten vertraglicher Natur sind und demnach auf dem Grundsatz beruhen, dass sich die Einzelverträge zwischen der EIB und ihren Bediensteten aus übereinstimmenden Willenserklärungen ergeben (Urteile vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 110/75, Mills/EIB, Slg. 1976, 955, Randnr. 22, und vom 2. Oktober 2001 in der Rechtssache C-449/99 P, EIB/Hautem, Slg. 2001, I-6733, Randnr. 93).
  • EuG, 16.12.1994 - T-177/94

    Henk Altmann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

  • EuGH, 02.10.2001 - C-449/99

    EIB / Hautem - "Rechtsmittel - Bedienstete der Europäischen Investitionsbank - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1985 - 294/83

    Parti écologiste "Les Verts" gegen Europäisches Parlament. - Nichtigkeitsklage - …

  • EuG, 06.03.2001 - T-192/99

    Dunnett u.a. / EIB

  • EuGH, 03.03.1988 - 85/86

    Kommission / Rat des Gouverneurs de la EIB

  • EuG, 14.09.2017 - T-504/16

    Bodson u.a./ EIB - Öffentlicher Dienst - Beschäftigte der EIB - Vergütung - …

  • EuG, 16.12.2004 - T-120/01

    De Nicola / BEI - Personal der Europäischen Investitionsbank - Zulässigkeit - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.1987 - 85/86

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Gouverneure der …

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1989 - 163/88

    Georgios Kontogeorgis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte …

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.1982 - 16/81

    Agata Alaimo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte: …

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1992 - C-370/89

    Société générale d'entreprises électro-mécaniques SA (SGEEM) und Roland Etroy …

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Rechtsprechung
   EuGH, 17.11.1976 - 110/75   

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https://dejure.org/1976,3583
EuGH, 17.11.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3583)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3583)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3583)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Mills / EIB

    1 . BEAMTE - STREITIGKEITEN MIT DER EUROPÄISCHEN INVESTITIONSBANK - ABBAU DES PERSONALBESTANDES - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Mills / EIB

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Wird zitiert von ... (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1980 - 30/78

    Distillers Company Limited gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Die Kommission dachte wahrscheinlich an das in der Rechtssache 110/75 (Mills/EIB, Slg. 1976, 1613, 1634 f.) angewandte Verfahren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.02.1984 - 346/82

    Pierre Favre gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Bediensteter auf …

    Er sah die Rechtssache Scbertzer als einen Sonderfall an, da das Beschäftigungsverhältnis aufgrund der politischen Aufgaben von vornherein unsicher gewesen sei, und verwies auf die Tatsache, daß der Gerichtshof in der Rechtssache 110/75 (John Mills/Europäische Investitionsbank, Slg. 1976, 1613) die Rechtfertigungsgründe für die Kündigung geprüft habe, wie es der Gerichtshof in der Tat auch in der Rechtssache De Briey aus den in der von mir erwähnten Textstelle genannten Gründen für zulässig hielt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1981 - 25/80

    Alain de Briey gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Kündigung des …

    Bemerkenswert ist aber, daß es der Gerichtshof in der Rechtssache 110/75 -John Mills/Europäische Investitionsbank, Urteil vom 17. November 1976 (Slg. 1976, 1613, 1623 ff.) - für richtig gehalten hat, Rechtfertigungsgründe für die Auflösung des mit der Europäischen Investitionsbank bestehenden Beschäftigungsverhältnisses zu prüfen, wozu festgehalten wurde, der Abbau des Personals sei durch Arbeitsrückgang gerechtfertigt und es sei möglich, dabei die Verdienste der verschiedenen in Betracht kommenden Personen und ihr dienstliches Verhalten zu berücksichtigen.
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   Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1976 - 110/75   

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Generalanwalt beim EuGH, 10.11.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,4275)
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   Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1976 - 110/75   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3922)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.05.1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3922)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1976 - 110/75 (https://dejure.org/1976,3922)
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