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| VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23 (HS) |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 18.12.2000 - 2 BvR 1706/00
Verfassungswidriger Haftbefehl
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Es würde der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Freiheit der Person nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer - wenn auch nur zeitweise drohenden - behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei deren Nichtvollzug ohne weiteres entfiele (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis bei Außervollzugsetzung nach bereits erfolgter Inhaftierung SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV- 12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]; vgl. zum noch nicht vollzogenen Haftbefehl auch BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).In Anbetracht der Bedeutung dieses Grundrechts kann ein Eingriff nur hingenommen werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die Verhaftung des Verdächtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 15 m.w.N.).
Das Gericht muss daher stets im Auge behalten, dass es der vornehmliche Zweck und der eigentliche Rechtfertigungsgrund der Haft ist, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten und die spätere Strafvollstreckung sicherzustellen; ist sie zu einem dieser Zwecke nicht mehr nötig, so ist es unverhältnismäßig und daher grundsätzlich unzulässig, sie anzuordnen, aufrechtzuerhalten oder zu vollziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Die sog. Ungehorsamshaft setzt nicht die Flucht des Angeklagten oder einen sonstigen Haftgrund nach den §§ 112, 112a StPO voraus (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 16 m.w.N.).
Zwangsmittel gegen den in der Berufungshauptverhandlung ausbleibenden Angeklagten sind nicht mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar, wenn in der nächsten Hauptverhandlung auch bei unentschuldigtem Fernbleiben des Angeklagten ein Urteil nach Maßgabe des § 329 Abs. 1 und 2 StPO ergehen könnte oder wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände die Erwartung gerechtfertigt wäre, dass der Angeklagte auch ohne Zwangsmaßnahmen zu dem Termin erscheinen wird (vgl. zur Vorgängerregelung des § 329 Abs. 4 StPO: BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 16; vgl. zu § 230 Abs. 2 StPO: BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971, BVerfGE; 32, 87 [94];… vgl. auch BT-Drs. 18/3562, S. 74 f. ).
Dies gilt auch für den noch nicht vollzogenen und den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).
- VerfGH Sachsen, 26.03.2015 - 26-IV-14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschwerdeentscheidungen zu einem …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
In Anbetracht der Bedeutung dieses Grundrechts kann ein Eingriff nur hingenommen werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die Verhaftung des Verdächtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 15 m.w.N.).Die sog. Ungehorsamshaft setzt nicht die Flucht des Angeklagten oder einen sonstigen Haftgrund nach den §§ 112, 112a StPO voraus (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2015 - Vf. 26-IV-14; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 16 m.w.N.).
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2537/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Es würde der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Freiheit der Person nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer - wenn auch nur zeitweise drohenden - behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei deren Nichtvollzug ohne weiteres entfiele (vgl. zum Rechtsschutzbedürfnis bei Außervollzugsetzung nach bereits erfolgter Inhaftierung SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV- 12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]; vgl. zum noch nicht vollzogenen Haftbefehl auch BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).Dies gilt auch für den noch nicht vollzogenen und den außer Vollzug gesetzten Haftbefehl (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17; Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).
- BVerfG, 11.12.2013 - 2 BvR 1373/12
Strafvollzug (Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Insbesondere in den Fällen, in denen sich das Rechtsschutzziel der Verfassungsbeschwerde erledigt hat, wird er den Darlegungs- und Begründungsanforderungen nur dann gerecht, wenn er zu den ausnahmsweise für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses sprechenden Gründen - wie etwa einer Wiederholungsgefahr, einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff oder der Klärung einer Frage von grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung - vorträgt (…vgl. Barczak in: ders., BVerfGG, 2018, § 91 Rn. 31a), es sei denn, dass sich diese Gründe geradezu aufdrängen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 - juris Rn. 4;… Barczak in: ders., BVerfGG, 2018, § 91 Rn. 31a).Der Verweis auf eine rein theoretische Möglichkeit, dass es zukünftig zu einer vergleichbaren Konstellation komme, genügt hierfür nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 - juris Rn. 4;… Hellmann in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 90 Rn. 264).
- VerfGH Sachsen, 08.12.2023 - 102-IV-23
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2023 - 101-IV-23
Erfolgreicher Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Sitzungshaftbefehl
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Dem am 30. November 2023 gestellten Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 3. Dezember 2023 (Vf. 101-IV-23 [e.A.]) stattgegeben und den Haftbefehl des Landgerichts Leipzig vom 6. November 2023 vorläufig außer Vollzug gesetzt.Dies ergibt sich hier aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls gerade dadurch, dass ohne den Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 3. Dezember 2023 (Vf. 101-IV-23 [e.A.]) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ein Vollzug des angegriffenen Haftbefehls unmittelbar bevorstand.
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Es kann im hier zu entscheidenden Fall dahinstehen, ob eine derartige Beschwerde statthaft gewesen wäre (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. November 2020 - 2 BvQ 87/20 - juris Rn. 45 ff.;… vgl. auch Schmitt in: Meyer-Goßner/ders., StPO, 66. Aufl., § 213 Rn. 9). - BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Im Hinblick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kann jedoch ein Rechtsschutzbedürfnis für die - auch nachträgliche - Feststellung der Verfassungswidrigkeit fortbestehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - juris Rn. 13; Beschluss vom 6. Februar 1980, BVerfGE 53, 152 [157]). - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Im Hinblick auf das mit einer Freiheitsentziehung verbundene Rehabilitierungsinteresse kann jedoch ein Rechtsschutzbedürfnis für die - auch nachträgliche - Feststellung der Verfassungswidrigkeit fortbestehen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2781/10 - juris Rn. 11;… Beschluss vom 4. Februar 2000 - 2 BvR 453/99 - juris Rn. 13; Beschluss vom 6. Februar 1980, BVerfGE 53, 152 [157]). - VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 87-IV-20
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 111-IV-23
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2023 - Vf. 102-IV-23; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 87-IV-20; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
- BVerfG, 04.02.2000 - 2 BvR 453/99
Rechtmäßigkeit der Haftfortdauer; nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19
Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von …
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
- VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
- BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 576/09
Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresses nach Erledigung des im …
- VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 56-IV-23
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 82-IV-21
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen einen Kostenbescheid über …
- VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 80-IV-21
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 36-IV-12
Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch Haftbeschwerdeentscheidung nach …
- VerfGH Sachsen, 15.01.2026 - 51-IV-25 Insbesondere in den Fällen, in denen sich das Rechtsschutzziel der Verfassungsbeschwerde erledigt hat, wird er den Darlegungs- und Begründungsanforderungen nur dann gerecht, wenn er zu den ausnahmsweise für ein Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses sprechenden Gründen - wie etwa einer Wiederholungsgefahr, einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff, einer fortdauernden Beeinträchtigung oder der Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung - vorträgt, es sei denn, dass sich diese Gründe geradezu aufdrängen (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 111-IV-23 [HS]; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 2 BvR 1373/12 - juris Rn. 4).
Es würde der Bedeutung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Freiheit der Person nicht entsprechen, wenn das Recht auf gerichtliche Klärung einer behaupteten verfassungswidrigen Freiheitsentziehung bei Wiedergewährung der Freiheit ohne Weiteres entfiele (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Juli 2012 - Vf. 36-IV-12 [HS]/Vf. 37-IV-12 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 1971, BVerfGE 32, 87 [92]; vgl. bei noch nicht vollzogenem Haftbefehl SächsVerfGH, Beschluss vom 25. April 2024 - Vf. 111-IV-23 [HS]; BVerfG…, Beschluss vom 18. Dezember 2000 - 2 BvR 1706/00 - juris Rn. 17;… Beschluss vom 29. Juni 1995 - 2 BvR 2537/94 - juris Rn. 11).
- VerfGH Sachsen, 24.10.2024 - 103-IV-23
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