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Rechtsprechung
   AG Aachen, 01.04.2010 - 112 C 182/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8841
AG Aachen, 01.04.2010 - 112 C 182/09 (https://dejure.org/2010,8841)
AG Aachen, Entscheidung vom 01.04.2010 - 112 C 182/09 (https://dejure.org/2010,8841)
AG Aachen, Entscheidung vom 01. April 2010 - 112 C 182/09 (https://dejure.org/2010,8841)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 46

    § 43a Abs. 2 BRAO
    Keine Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzversicherer des Mandanten

  • beck.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers der Beklagten bei Vertragsverhältnis zwischen Kläger und seinem Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Auskunftspflicht gegenüber der Versicherung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

  • ra-frese.de (Kurzinformation)

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1544
  • VersR 2010, 1180
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • AG Bonn, 08.11.2006 - 13 C 607/05

    Rechtschutzversicherung - Ansprüche gegen Rechtsanwalt auf Rückzahlung angeblich …

    Auszug aus AG Aachen, 01.04.2010 - 112 C 182/09
    Rn. 10 Auch wenn aufgrund der Zahlung eines Vorschusses durch die Beklagte der Anspruch auf Rückerstattung etwaig überzahlter Beträge nach § 67 VVG a.F. auf sie übergegangen ist und diesem Anspruch der Auskunftsanspruch als Nebenrecht gemäß §§ 401, 402 BGB gefolgt sein mag, steht der Erteilung der Auskunft die dem Kläger gemäß § 43 a Abs. 2 BRAO obliegende Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zu seinem Mandanten entgegen (vgl. auch AG Bonn, Urteil vom 08.11.2006 - 13 C 607/07 = NJW-RR 2007, 355 f, zitiert nach juris).
  • AnwG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - IV AG 69/11

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

    Teilweise wird ein Auskunftsanspruch aus übergegangenem Recht auch im Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht abgelehnt (AG Bonn, NJW-RR 2007, 355 f.; AG Aachen, BRAK-Mitt. 2010, 188).
  • AG Frankfurt/Main, 16.10.2012 - 30 C 1926/12

    Rechtschutzversicherung - kein Auskunftsanspruch des Versicherers gegenüber …

    Zwar kann im Ansatz zutreffend davon ausgegangen werden, dass nach §§ 86 Abs. 1 VVG, 401 Abs. 1, 402 BGB Auskunftsansprüche des Versicherten im Zuge des Übergangs von Ersatzansprüchen gegen den Unfallgegner oder Ansprüchen auf Herausgabe überzahlter Vorschüsse gegen seinen Rechtsbeistand als Nebenrechte grundsätzlich mit auf den Rechtsschutzversicherer übergehen (…vgl. LG Bonn, Urt. v. 03.09.2010 - 10 O 345/09, Rz. 28;… OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.02.2008 - I-24 U 104/07, Rz. 11 f.; AG Aachen, Urt. v. 01.04.2010 - 112 C 182/09, Rz. 6;… AG Bonn, Urt. v. 08.11.2006 - 13 C 604/05, Rz. 21 (jeweils zitiert nach juris)).
  • LG Bochum, 26.06.2012 - 11 S 150/11

    Auszahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen Rechtsanwalt …

    Soweit sich der Beklagte unter Bezugnahme auf die Urteile AG Bonn, Urteil vom 8.11.2006 - 13 C 607/05 und AG Aachen, Urteil vom 1.4.2010 - 112 C 182/09 auf seine Schweigepflicht beruft, hindert dies den Anspruch der Klägerin nicht.
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