Weitere Entscheidung unten: LG Heidelberg, 09.05.2023

Rechtsprechung
   LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23   

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https://dejure.org/2023,10967
LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,10967)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17.05.2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,10967)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 17. Mai 2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,10967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Arrest, weitere Beschwerde, erheblicher Zeitablauf

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 111e; StPO § 310 Abs. 1 Nr. 3; IRG § 61 Abs. 1 Satz 1
    Aufhebung eines aufgrund eines Rechtshilfeersuchens erlassenen Arrestbeschlusses wegen Zeitablaufs

  • IWW

    § 111e StPO, § 310 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 61 Abs. 1 Satz 1 IRG
    StPO, IRG

  • rewis.io

    Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Italien, Rechtskraft, Sperrwirkung, Frist, Sicherstellung, Arrest, Anklage, Rechtshilfe, Dauer, Zeitablauf, Voraussetzungen, Beschlagnahme, materielle Rechtskraft, weitere Beschwerde

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Wenn ein Arrest schon sechs Jahre dauert - Aufhebung wegen Zeitablaufs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 731 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.2015 - 2 BvR 1986/14

    Dinglicher Arrest zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe (Strafverfahren wegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Jede zum Arrest getroffene Entscheidung ist gleichsam eine Momentaufnahme und die Anforderungen an die Rechtfertigung seiner Aufrechterhaltung steigen mit der Dauer seines Vollzugs (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 5 Ws 94/22

    Zeitliche Dauer eines Arrestvollzugs; Keine gesetzliche Höchstfrist für

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Jede zum Arrest getroffene Entscheidung ist gleichsam eine Momentaufnahme und die Anforderungen an die Rechtfertigung seiner Aufrechterhaltung steigen mit der Dauer seines Vollzugs (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • LG Nürnberg-Fürth, 22.02.2023 - 12 Qs 75/22

    Unwirksamkeit des Pfändungsbeschlusses wegen Zeitablaufs

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Die Kammer hat eine aufgrund des Arrestes ausgebrachte Forderungspfändung bereits aufgehoben (Beschluss vom 22. Februar 2023 - 12 Qs 75/22, juris, dazu instruktiv Bittmann, ZWH 2023, 81); nun wird auch gepfändete Bargeld auszukehren sein.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2015 - 1 Ausl 466/14

    Rechtshilfe in Strafsachen: Herausgabe eines in Deutschland beschlagnahmten

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Die Kammer hat in diesem Fall kein Recht, die Sache dem Oberlandesgericht vorzulegen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 3. Februar 2015 - 1 Ausl 466/14, juris Rn. 14; Güntge in Ambos/König/Rackow, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 61 IRG Rn. 51).
  • OLG Dresden, 30.11.2010 - Ausl 74/10

    Unstatthaftigkeit der Beschwerde gegen Vornahmehandlungen im Rechtshilfeverfahren

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Die Rechtsmittel richten sich dann über § 77 IRG nach der einschlägigen Verfahrensordnung (OLG Koblenz, Beschluss vom 23. Januar 2012 - 1 Ausl S 184/11, juris Rn. 19; OLG Dresden, Beschluss vom 30. November 2010 - OLG Ausl 74/10, juris Rn. 8 f., je m.w.N.; BT-Drs. 9/1338, S. 82), hier also nach der Strafprozessordnung.
  • OLG Nürnberg, 31.08.2021 - Ws 718/21
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Jede zum Arrest getroffene Entscheidung ist gleichsam eine Momentaufnahme und die Anforderungen an die Rechtfertigung seiner Aufrechterhaltung steigen mit der Dauer seines Vollzugs (BVerfG, Beschluss vom 17. April 2015 - 2 BvR 1986/14, juris Rn. 12; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31. August 2021 - Ws 718/21, juris Rn. 14; OLG Hamm, Beschluss vom 23. Juni 2022 - III-5 Ws 94/22, juris Rn. 33).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.1990 - 1 Ws 800/90
    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Letztere darf nicht nur als geringfügig zu bewerten sein, weil andernfalls die Rechtshilfe unzulässig wäre (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10. September 1990 - 1 Ws 800/90, NJW 1991, 647; Lagodny/Zimmermann, aaO; Trautmann/Zimmermann, ebenda, § 59 IRG Rn. 65; Johnson in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Int. Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 133. EL 10/2022, § 58 IRG Rn. 9).
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Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 09.05.2023 - 12 Qs 16/23   

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LG Heidelberg, 09.05.2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,11629)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09.05.2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,11629)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 12 Qs 16/23 (https://dejure.org/2023,11629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Rechtsmittelverfahren, Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich, Erstattung, fristwahrende Rechtsmitteleinlegung

  • Burhoff online

    Rechtsmittelverfahren, Verfahrensgebühr, Abgeltungsbereich, Erstattung, fristwahrende Rechtsmitteleinlegung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    War das (fristwahrende) Rechtsmittel notwendig? - Überprüfung der Verteidigerentscheidung?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 20.01.2009 - 1 Ws 382/08

    Verfahrensgebühr; Abgeltungsbereich; Anfall

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.05.2023 - 12 Qs 16/23
    Die Berufungseinlegung selbst sowie beratende Tätigkeit vor der Einlegung werden mit der Verfahrensgebühr für das erstinstanzliche Verfahren abgegolten; Tätigkeiten des Verteidigers nach Einlegung des Rechtsmittels aber über die Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz (vgl. KG Berlin v. 20.01.2009 (1 Ws 382/08).
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