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   OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10   

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https://dejure.org/2011,4075
OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10 (https://dejure.org/2011,4075)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2011 - 12 U 74/10 (https://dejure.org/2011,4075)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2011 - 12 U 74/10 (https://dejure.org/2011,4075)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es kann ein merkantiler Minderwert bei Beeinflussung des Verkaufswertes eines Werkes durch einen früheren, nunmehr behobenen Mangel verbleiben; Es entsteht einer geringerer Verkaufswert eines Bauwerkes durch nicht 100-prozentig überprüfbare Mängel im Bereich der ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mangelhafter Dachaufbau und merkantiler Minderwert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wertminderung trotz beseitigter Baumängel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dach schlecht abgedichtet - Trotz Sanierungsmaßnahmen eines Dachdeckers verliert ein Neubau dadurch an Wert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minderung des Werklohnes bei Verdacht verborgen gebliebener Mängel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafter Dachaufbau nachgebessert: Trotzdem merkantiler Minderwert! (IBR 2011, 133)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 457
  • BauR 2011, 894
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1991 - VII ZR 301/90

    Umfang des "kleinen" Schadensersatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10
    Auch wenn die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, kann ein merkantiler Minderwert verbleiben, wenn der Verkaufswert des Werkes durch den früheren, nunmehr behobenen Mangel beeinflusst wird (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1991, 1429 und NJW 2003, 1188).

    Bei Bauwerken entsteht ein geringerer Verkaufswert dadurch, dass auf dem Immobilienmarkt bei einem großen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden oder des geringeren Vertrauens in die Qualität des Gebäudes eine den Preis beeinflussende Neigung gegen den Erwerb und damit eine schlechtere Verwertbarkeit des Gebäudegrundstückes besteht (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1429 und BGH NJW 1986, 428).

  • BGH, 19.09.1985 - VII ZR 158/84

    Schaden am Bauwerk bzw. an der baulichen Anlage: merkantiler Minderwert

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10
    Bei Bauwerken entsteht ein geringerer Verkaufswert dadurch, dass auf dem Immobilienmarkt bei einem großen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden oder des geringeren Vertrauens in die Qualität des Gebäudes eine den Preis beeinflussende Neigung gegen den Erwerb und damit eine schlechtere Verwertbarkeit des Gebäudegrundstückes besteht (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1429 und BGH NJW 1986, 428).

    Auf den Umstand, dass auf Seiten der Beklagten derzeit keine Verkaufsabsicht besteht, kommt es nicht an, da es sich um eine Wertminderung des Hauses handelt, die auch ohne Verkauf aktuell bereits einen Schaden darstellt (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 428).

  • BGH, 09.01.2003 - VII ZR 181/00

    Minderung des nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauchs; Belastbarkeit einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10
    Auch wenn die Sanierungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, kann ein merkantiler Minderwert verbleiben, wenn der Verkaufswert des Werkes durch den früheren, nunmehr behobenen Mangel beeinflusst wird (vgl. z.B. BGH NJW-RR 1991, 1429 und NJW 2003, 1188).
  • OLG Hamm, 10.05.2010 - 17 U 92/09

    Merkantiler Minderwert einer baulichen Anlage; Anforderungen an die Planung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10
    Hierzu gehört nicht nur die Feuchtigkeitsabdichtung im Kellerbereich (vgl. hierzu OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1392 ff), sondern auch der Dachbereich, wenn dort Undichtigkeiten aufgetreten sind, die erhebliche Sanierungsarbeiten erforderlich gemacht haben.
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2010 - 21 W 8/10

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln veräußerten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.02.2011 - 12 U 74/10
    Aus ihrer Klagerwiderung geht mit hinreichender Deutlichkeit hervor, dass sie - abgesehen von den Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüchen - ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen und zur Zahlung nach Behebung der Mängel bereit sind; dies steht hinsichtlich der Frage der Kostentragung einem entsprechenden eingeschränkten Anerkenntnis gleich (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1111 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2014 - 8 U 140/09

    50 Euro Mehrkosten vs. 44.000 Euro Nachbesserungsaufwand: Mängelbeseitigung

    Bei Bauwerken kann ein geringerer Verkaufswert dadurch entstehen, dass auf dem Immobilienmarkt bei einem großen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise wegen eines geringeren Vertrauens in die Qualität des Gebäudes eine den Preis beeinflussende Neigung gegen den Erwerb und damit eine schlechtere Verwertbarkeit des Gebäudegrundstücks besteht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 457, 458).
  • OLG Dresden, 06.02.2014 - 8 U 954/11

    Ansprüche gegen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines

    Die Entscheidung über die Kostentragungspflicht der Beklagten hinsichtlich der Kosten der eingeholten Sachverständigengutachten und der Anhörung des Sachverständigen beruht auf dem Umstand, dass die Einholung dieses Beweismittels auf der (insoweit erfolglosen) Rechtsverteidigung der Beklagten beruhte; es kann dahinstehen, ob die Kostentragungspflicht auf § 96 ZPO (so Matthies, Zur Anwendung des § 96 ZPO bei Punktesachen, JR 1993, 181; OLG Brandenburg, Urt. v. 16.07.2013, 6 U 11/12; Urt. v. 28.08.2008, 12 U 62/07 und Urt. v. 15.05.2013, 4 U 5/11; OLG Celle, Urt. v. 22.12.2010, 7 U 49/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2009, 10 U 239/07; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2011, 24; siehe auch OLG Hamm, 09.07.2013, 10 W 77/12 und Schulz in Münchener Kommentar zur ZPO, 4. Aufl., Rn. 3f. zu § 92) oder § 92 Abs. 1 ZPO (so Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rn. 5 zu § 92; OLG Brandenburg, Urt. v. 29.05.2012, 6 U 42/09; OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.03.2013, 2 U 73/09 und Urt. v. 26.04.2012, 2 U 30/09; OLG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2011, 12 U 74/10; KG, 14.06.2010, 24 U 12/08; OLG Celle, Urt. v. 12.06.2008, 8 U 44/07) beruht.
  • OLG Brandenburg, 01.12.2022 - 12 U 199/21

    Architekt muss über eigene Planungs- und Aufsichtsfehler aufklären!

    Auf den Umstand der Verkaufsabsicht kommt es nicht an, da es sich um eine Wertminderung des Hauses handelt, die auch ohne Verkauf bereits einen Schaden darstellt (vgl. hierzu BGH, NJW 1986, 428; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 457, beck-online).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2014 - 8 U 141/09

    Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden!

    Bei Bauwerken kann ein geringerer Verkaufswert dadurch entstehen, dass auf dem Immobilienmarkt bei einem großen Teil der maßgeblichen Verkehrskreise wegen eines geringeren Vertrauens in die Qualität des Gebäudes eine den Preis beeinflussende Neigung gegen den Erwerb und damit eine schlechtere Verwertbarkeit des Gebäudegrundstücks besteht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 457, 458).
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