Rechtsprechung
OLG Koblenz, 15.10.2012 - 12 U 819/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 253 Abs 2 BGB, § 254 BGB, § 823 BGB, § 7 Abs 1 StVG, § 9 StVG
Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung unter Berücksichtigung des Fahrverhaltens eines Motorradfahrers und eines provokanten Verhaltens des weiteren Unfallbeteiligten - verkehrslexikon.de
Fahrverhalten eines Motorradfahrers und provokantes Verhalten des weiteren Unfallbeteiligten
- Kanzlei Prof. Schweizer
Motorrad zum Anhalten genötigt: Unfallopfer trägt die Hälfte des Schadens selbst
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Fußgänger auf einem Feldweg
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Unfall zwischen Motorradfahrer und Fussgänger
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVG § 7 Abs. 1; StVO § 1 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 1
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers miteinem Fußgänger auf einem Feldweg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Fußgänger stellt sich Motorradfahrer in den Weg - Unfall
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Kollision eines Motorradfahrers mit einem Fußgänger
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hälftige Schadensteilung bei Kollision eines Motorrads mit nötigendem Fußgänger auf einem schmalen Feldweg
- haufe.de (Kurzinformation)
Fußgänger darf sich rücksichtslosem Motorradfahrer nicht in den Weg stellen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Provozieren einer Kollision führt zu hälftigem Mitverschulden an Verkehrsunfall - Provokation durch Behinderung am Vorbeifahren
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 03.06.2011 - 5 O 72/07
- OLG Koblenz, 15.10.2012 - 12 U 819/11