Rechtsprechung
| VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87
Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
Geräuscheinwirkungen die i. S. von § 906 Abs. 1 BGB nicht wesentlich sind, sind auch nicht erheblich i. S. von § 3 Abs. 1 BImSchG und damit keine schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. von § 22 Abs. 1 BImSchG (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988 - 7 C 33/87 -, NJW 1988, 2396, 2397).Somit erfordert die Beurteilung der Zumutbarkeit eine wertende Gesamtbetrachtung i. S. einer Güterabwägung, die die konkrete Gegebenheiten der emitierenden Nutzung zu der immissionsbetroffenen Nutzung in Beziehung setzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1988, a.a.O.).
- BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96
Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
Die Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.05.1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, 1001) geht daher davon aus, daß Wertstoffsammelbehälter als untergeordnete Nebenanlagen i. S. von § 14 Abs. 1 BauNVO als sozialadäquate Einrichtungen selbst in reinen Wohngebieten grundsätzlich zulässig sind, sofern sie nach Standort und Dimensionierung zur Sammlung der in einem solchen Gebiet anfallenden Wertstoffe dienen.Die Sozialadäquanz dieser Anlagen führt dazu, daß die von Wertstoffcontainern ausgehenden Immissionen nicht bereits dann unzumutbar sind, wenn sich ihre Benutzung auf die unmittelbare Umgebung unvermeidbar nachteilig auswirkt, sondern erst dann, wenn besondere Umstände hinzutreten, die dazu führen, daß die Belastung der Nachbarn über das Maß hinausgeht, das typischerweise und zwangsläufig mit ihnen verbunden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 03.05.1996 a.a.O.).
- VGH Hessen, 24.08.1999 - 2 UE 2287/96
Wertstoffsammelanlage des Dualen Systems - Abwehranspruch des Nachbarn wegen …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
Hierdurch ist die Zumutbarkeit erst dann berührt, wenn eine mit der Anlage geschaffene Gefahrenlage zum Tragen kommt, die Anlage also einem derartigen Mißbrauch Vorschub leistet, etwa als Folge der konkreten Standortentscheidung (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, DVBl. 2000, 208, 209). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.1996 - 21 A 7534/95
Beseitigung eines Glascontainers und Altpapiercontainers wegen unzumutbarer …
Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2000 - 12 A 112/97
Dies gilt auch für die außerhalb der vorgesehenen Einwurfzeiten auftretenden Lärmbeeinträchtigungen, die typischerweise mit dem Betrieb solcher Anlagen verbunden sind, denn die Gefahr solcher Störungen durch rechtswidriges Verhalten der Benutzer sind Anlagen, die ungehindert zugänglich sind, immanent (vgl. OVG NW, Urteil v. 18.12.1996 - 21 A 7534/95 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 21 B 1889/00
Lärmbelästigung durch Altglas-Container
Rn. 12 Vgl. auch zur Aufstellung von Wertstoffsammelbehältern in Wohngebieten und zum Abwehranspruch von Nachbarn BVerwG, Beschlüsse vom 3. Mai 1996 - 4 B 50.96 -, NVwZ 1996, S. 1001, und vom 13. Oktober 1998 - 4 B 93.98 -, NVwZ 1999, S. 298; VGH München, Urteil vom 27. November 1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, S. 1031; VGH Kassel, Urteil vom 24. August 1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, S. 668; VG Köln, Urteil vom 2. Juli 1992 - 4 K 2071/89 -, NVwZ 1993, S. 401; VG Schleswig, Urteil vom 17. Februar 2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, S. 22; VG Düsseldorf, Urteil vom 9. Mai 2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, S. 23. - VG Saarlouis, 17.03.2010 - 5 K 1439/09
Kein Anspruch auf Beseitigung von Wertstoffcontainern
(VG Köln, Urteil vom 02.07.1992 - 4 K 2071/1989 -, NVwZ 1993, 401; OVG Münster, Beschluss vom 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 81; VG Schleswig, Urteil vom 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, GewArchiv 2000, 499: VG Gießen, Urteil vom 11.05.2005 - 8 G 5132/02 -, Beck-RS 2005, 29004) Auf immissionsschutzrechtliche Vorschriften könne sich die Klägerin nicht stützen, weil die Beklagte für die Anordnung immissionsschutzrechtlicher Maßnahmen nach den §§ 22, 24 und 25 BImSchG nicht zuständig sei. - VG Osnabrück, 21.03.2003 - 2 A 142/01
Nutzung eines Containerstandplatzes; Zumutbare Belästigungen - Gerüche und …
Angesichts dessen und vor dem Hintergrund, dass es zur Erreichung des Ziels der Abfallverwertung (mit der notwendigen Vorstufe des getrennten Einsammelns der verschiedenen Abfallarten) in größeren Städten wie E. praktisch unvermeidbar ist, entsprechende Container in ausreichender Anzahl und flächendeckend, d.h. verteilt auf die einzelnen Stadteile, aufzustellen, damit sie - in ihrem jeweiligen Einzugsbereich - möglichst zentral gelegen und sowohl für Kraftfahrzeuge als auch für Fußgänger gut erreichbar sind (vgl. dazu Nds. OVG, B. v. 15.01.1996 - 7 M 5407/95 -), sind die mit der (bestimmungsgemäßen) Nutzung derartiger Anlagen notwendigerweise verbundenen Lärmbelästigungen auch in Wohngebieten von den dort lebenden Anwohnern grundsätzlich als sozialadäquat und zumutbar hinzunehmen; dies gilt sowohl für die Geräuscheinwirkungen, die beispielsweise durch das Einwerfen von Altglas in die Container entstehen, als auch für diejenigen, die mit dem An- und Abfahren der Anlieferfahrzeuge oder mit dem Leeren der Container durch entsprechende Entsorgungsunternehmen verbunden sind (vgl. OVG Münster, B. v. 28.02.2001 - 21 B 1889/00 -, NVwZ 2001, 1181; VGH Kassel, U. v. 24.08.1999 - 2 UE 2287/96 -, NVwZ-RR 2000, 668; VGH München, U. v. 27.11.1995 - 20 B 95.436 -, NVwZ 1996, 1031; VG Düsseldorf, U. v. 09.05.2000 - 3 K 4329/99 -, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ-RR 2001, 22). - VG Gießen, 11.05.2005 - 8 E 5132/02
Glascontainer - Lärmimmission
Die Frage, wann Nachteile oder Belästigungen durch Containerlärm den Grad des "Erheblichen" erreichen, kann nach der Rechtsprechung der Kammer (…vgl. VG Gießen, a.a.O.) allerdings nicht anhand allgemeingültiger Maßstäbe entschieden werden, sondern ist aufgrund einer auf die konkrete Situation bezogenen, auf Ausgleich der Interessen angelegten Abwägung zu ermitteln, in deren Rahmen die konkreten Gegebenheiten zum einen der emittierenden und zum anderen der immissionsbetroffenen Nutzung in Betracht zu ziehen sind (…ebenso Hess.VGH, a.a.O.; VG Osnabrück, U. v. 21.03.2003 - 2 A 142/01 -, NVwZ 2003, 1010, 1011 l. Sp.; VG Schleswig, U. v. 17.02.2000 - 12 A 112/97 -, NVwZ 2001, 22). - OVG Sachsen, 29.03.2001 - 1 B 64/01 Dies gilt auch für die von Wertstoffsammelbehältern ausgehenden Lärmbelastungen, bei denen eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen ist (…Gebietscharakter, Einhaltung von Mindestabständen, Funktionsfähigkeit der Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Vorhandensein geeigneter Alternativstandorte, Vor- und Gesamtbelastung der Umgebung, vgl. BVerwG aaO;… HessVGH aaO;… VG Düsseldorf, Urt. v. 9.5.2000, NVwZ-RR 2001, 23; VG Schleswig, Urt. v. 17.2.2000, NVwZ-RR 2001, 22).
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