Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BAföG § 1; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; BAföG § 27 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 328; ; BGB § 808; ; BGB § 952; ; BGB § 985; ; BGB § 986
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Ausbildungsförderung; Anrechnung einer Spareinlage als Vermögen zu verneinen; alleiniger Besitz am Sparbuch und Mitverfügungsberechtigung des die Spareinlage einzahlenden nahen Angehörigen, der das Sparkonto auf den Namen des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klage gegen die Aufhebung eines Bewilligungsbescheids nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAfÖG); Frage der Anrechnung von Sparvermögen auf das Vermögen zur Ermittlung eines Anspruchs auf Förderungsleistungen nach dem BAföG; Nichtanrechnung des aus rechtlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 12.02.2007 - B 3 K 05.511
- VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Diese Bewertung der hier vorliegenden Umstände entspricht der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (z.B. Urteil vom 18.1.2005 NJW 2005, 980 m.w.N.). - BVerwG, 17.01.1991 - 5 C 71.86
BAföG - Ausbildungsförderung - Recht der Mündelsicherheit - Mündelvermögen
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 17. Januar 1991 (BVerwGE 87, 284/288) klargestellt, dass im Rahmen des § 27 Abs. 1 Satz 2 BAföG entscheidend nur sein kann, ob ein ausbildungsbedingter Verwertungszugriff rechtlich und tatsächlich - ganz oder teilweise - objektiv möglich ist oder nicht. - BVerwG, 16.02.2000 - 5 B 182.99
Auszug aus VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Vertragliche Bindungen und Beschränkungen, die eine objektive Zugriffsmöglichkeit unberührt lassen, können somit angesichts des Grundsatzes der Nachrangigkeit staatlicher Ausbildungsförderung, wonach individuelle Ausbildungsförderung nur dann beansprucht werden kann, "wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen" (§ 1 Halbsatz 2 BAföG), die Herausnahme aus der Vermögensanrechnung nicht rechtfertigen (BVerwG vom 16.2.2000 Az. 5 B 182/99 ).
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
Bei einem Sparkonto kommt insoweit der Inbesitznahme des Sparbuchs durch einen dritten nahen Angehörigen - auch bei volljährigen Auszubildenden - typischerweise wesentliche Indizwirkung für eine Gläubigerstellung dieser Person zu (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 - juris Rn. 12 unter Bezugnahme u. a. auf BGH, U. v. 18.1.2005 - X ZR 264/02 - NJW 2005, 980 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 17.10.2012 - 12 ZB 12.184 - juris Rn. 8/13;… U. v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - juris Rn. 35; U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 27-29;… OVG NW, U. v. 21.10.2011 - 12 A 2774/09 - juris Rn. 31-37;… U. v. 14.10.2008 - 2 A 1172/05 - juris Rn. 27-29;… VGH BW, B. v. 18.5.2010 - 12 S 1112/09 - juris Rn. 2;… VG Augsburg, U. v. 16.7.2013 - Au 3 K 13.319 - juris Rn. 22;… U. v. 29.11.2011 - Au 3 K 11.698 - juris Rn. 38/41).Da folglich der auf einem derartigen Sparbuch verbriefte Geldbetrag einem Auszubildenden mangels Besitzes des Sparbuchs tatsächlich nicht zur Verfügung steht, fehlt die Rechtfertigung, diese Geldmittel seinem Vermögen i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG zuzurechnen (…vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 17.10.2012 - 12 ZB 12.184 - juris Rn. 14; U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 30;… B. v. 25.7.2006 - 12 C 06.1113 u. a. - juris Rn. 3;… a. A. wohl noch BayVGH, B.v. 4.7.2007 - 12 ZB 06.2176 - juris Rn. 3;… a. A. VG München, U. v. 15.7.2010 - M 15 K 09.323 - juris Rn. 40;… VG Bayreuth, U. v. 14.1.2008 - B 3 K 06.228 - juris Rn. 39;… offen gelassen in VG München, U. v. 29.5.2008 - M 15 K 06.4702 - juris Rn. 51).
Ein Herausgabeanspruch hinsichtlich des Sparbuchs nach ausbildungsförderungsrechtlichen Gesichtspunkten besteht jedenfalls nicht, da sich ein Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe gegen den Besitzer allein nach Zivilrecht beurteilt (vgl. zum Ganzen: BayVGH, U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 31-33).
Der Guthabenbetrag stand der Klägerin daher im Bewilligungszeitraum tatsächlich nicht zur Verfügung, so dass eine Vermögenszurechnung i. S. v. § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG ausscheiden muss (…vgl. BayVGH, B. v. 17.10.2012 - 12 ZB 12.184 - juris Rn. 14; U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 30).
Im Kern entspricht der vorliegende Fall somit dem vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 (Az. 12 B 07.1091 - juris) entschiedenen Sachverhalt, in dem dieser eine Vermögenszurechnung bei einem Auszubildenden verneint hat.
Das Sparbuch hatte in der Folge - wie hier - stets die ebenfalls verfügungsberechtigte Angehörige (die Großmutter) allein im Besitz, im Jahr 2004 wurde das Sparbuch sodann auch formal auf die Großmutter umgeschrieben (siehe zum Ganzen: BayVGH, U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris Rn. 8 f./28).
- VG Bayreuth, 14.01.2008 - B 3 K 06.228
Ausbildungsförderung; Rücknahme und Rückforderung bereits bewilligter Leistungen; …
Soweit der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 11. Dezember 2007 (Az.: 12 B 07.1091) die Auffassung vertritt, dass Inhaber einer Sparbuchforderung auch dann ein naher Angehöriger sein kann, wenn ein volljähriger Auszubildender persönlich ein Konto auf seinen Namen eröffnet und etwa durch Erteilung eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge zum Ausdruck bringt, eigenwirtschaftlich zu handeln, vermag die Kammer sich diesen Ausführungen nicht anzuschließen.Eine Auszahlung von Sparbuchguthaben auch ohne dessen Vorlage ist vielmehr banküblich und wurde selbst früher unter Geltung der §§ 21, 22 des Gesetzes über das Kreditwesen - KWG - von der Aufsichtsbehörde gebilligt (…vgl. Hüffer, in: MüKomm, Rdnr. 35 zu § 808; a. A. hingegen BayVGH, Urteil vom 11.12.2007, Az.: 12 B 07.1091 unter Hinweis auf die Kommentierung im Münchener Kommentar).
Die Berufung ist nach § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zuzulassen, nachdem das Urteil partiell in seinen tragenden Gründen von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 11. Dezember 2007, Az.: 12 B 07.1091, abweicht.
- VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293
Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis; …
Dass sie nach ihrem Vortrag das einschlägige Sparbuch nie im Besitz gehabt habe (Hinweis auf BayVGH vom 11.12.2007 Az. 12 B 07.1091), stehe dem nicht entgegen, weil das nicht entscheidungserheblich sei.Soweit der Senat im Urteil vom 11. Dezember 2007 (Az. 12 B 07.1091) ausgeführt hat, es sei davon auszugehen, dass der Einleger im Regelfall selbst Gläubiger werde, wenn er das Sparbuch einbehalte, lag dem kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter …
Allenfalls die Einräumung einer uneingeschränkten Verfügungsbefugnis, die vom Eigentümer nicht ohne weiteres widerrufen werden könne, weil sie gegenüber der Bank verbindlich festgelegt worden sei (§ 328 BGB), könne ein anderes Ergebnis rechtfertigen (BayVGH vom 11.12.2007 Az. 12 B 07.1091). - VG Augsburg, 29.01.2016 - Au 3 K 15.234
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen infolge nicht angegebener …
Die Legitimationswirkung i. S. v. § 808 BGB hat zur Folge, dass seitens der Banken und Sparkassen grundsätzlich die Vorlage des Sparbuchs verlangt wird, was sich nach den Feststellungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U. v. 11.12.2007 - 12 B 07.1091 - juris) im Übrigen auch aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken für Sparkonten bzw. dem entsprechenden Satzungsrecht der Sparkassen ergibt. - VG München, 29.05.2008 - M 15 K 06.4072
Rückforderung bei verschwiegenem Vermögen
Dieser BGH-Rechtsprechung hat sich auch der BayVGH in einem jüngsten Urteil (Urt. v. 11.12.2007, Az.: 12 B 07.1091, in juris) angeschlossen.
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