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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 29.05.2019

Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,37575
OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 AufenthG, § 30 AufenthG, § 31 AufenthG
    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 Aufenthg, § 30 AufenthG, § 26 Abs 2 BeschV, Art 3 Abs 1 EGRL 2003/86
    Sicherung des Lebensunterhalts; Prognosezeitraum; Ehegattennachzug; Rentenalter; Familienzusammenführung; Westbalkan

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 30, SGB II § 19 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 2 Abs. 3 S. 1
    Ehegattennachzug, Sicherung des Lebensunterhalts, Altersversorgung, Rente, Prognose, Bedarfsgemeinschaft, Visum, Visumsverfahren, Berufung, Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 11 K 397.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG…, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, juris Rn. 33) und die Prognose rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198, juris Rn. 24).

    In Fällen der Visumerteilung ist ausreichend, wenn der Ausländer diese Voraussetzung nach der Einreise erfüllen kann und wird (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 17).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Daher ist der Lebensunterhalt des Ausländers in der Regel nicht gesichert, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, deren Mitglied er ist, nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153, juris Rn. 25 ff.).

    Aufenthaltsrechtlich nicht anzusetzen sind die in § 28 SGB II enthaltenen Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, a. a. O. Rn. 28).

  • OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Die bloße Möglichkeit, dass der Lebensunterhalt künftig einmal nicht mehr gesichert sein könnte, steht einer positiven Prognose nicht entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 1 B 172/10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, juris Rn. 33) und die Prognose rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Bezug öffentlicher Mittel, sondern allein, ob der Ausländer über hinreichende Mittel verfügt, die einen solchen Anspruch ausschließen (st. Rspr., etwa BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370, juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Die fehlende Fähigkeit der Unterhaltssicherung ist auch bei Alter und Krankheit ein Grund, einen Aufenthaltstitel nicht zu erteilen (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 B 8.11 - juris Rn. 24 m.w.N.) oder zu verlängern; auf ein Verschulden des Ausländers kommt es hierbei nicht an.
  • OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17

    Anforderungen an die Deckung des laufenden Lebensunterhalts einer …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Rn. 33 Zuzugeben ist der Beklagten und der Beigeladenen, dass für die positive Prognose der dauerhaften Unterhaltssicherung einer Person, die sich bereits im Rentenalter befindet oder demnächst befinden wird, maßgeblich ist, ob sie ihren Lebensunterhalt aus hinreichenden Ansprüchen aus einer Altersversorgung bestreiten kann oder ob sie notfalls über sonstiges Einkommen oder Vermögen verfügt, welches nicht von der fortbestehenden Möglichkeit der Erwerbstätigkeit abhängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 11 S 8.16 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 11 S 8.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für 64-jährige verwitwete Vietnamesin bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Rn. 33 Zuzugeben ist der Beklagten und der Beigeladenen, dass für die positive Prognose der dauerhaften Unterhaltssicherung einer Person, die sich bereits im Rentenalter befindet oder demnächst befinden wird, maßgeblich ist, ob sie ihren Lebensunterhalt aus hinreichenden Ansprüchen aus einer Altersversorgung bestreiten kann oder ob sie notfalls über sonstiges Einkommen oder Vermögen verfügt, welches nicht von der fortbestehenden Möglichkeit der Erwerbstätigkeit abhängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 11 S 8.16 - juris Rn. 4; OVG Hamburg…, Beschluss vom 2. März 2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2026 - 2 M 126/25

    Aussetzung der Abschiebung bei schwangerschaftsbedingter Reiseunfähigkeit

    Nach den Leitlinien der Europäischen Kommission zur Anwendung der Familienzusammenführungsrichtlinie vom 3. April 2014 erfordert die Annahme einer "begründeten Aussicht" eine positive Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusammenführende die Kriterien für den langfristigen Aufenthalt erfüllen wird, dass also der Aufenthaltstitel nach innerstaatlichem Recht über die für einen ständigen Aufenthalt erforderliche Frist hinaus verlängert werden kann und auch die sonstigen Bedingungen für den Erhalt des Daueraufenthaltsrechts wahrscheinlich erfüllt sein werden (vgl. OVG Bln-BBg, Urteil vom 5. November 2020 - OVG 12 B 10.19 - juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 27.01.2021 - 2 B 293/20

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde, Wohnsitzauflage für Geduldete, …

    Die Annahme einer "begründeten Aussicht" erfordert eine positive Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusammenführende die Kriterien für den langfristigen Aufenthalt erfüllen wird, dass also der Aufenthaltstitel nach innerstaatlichem Recht über die für einen ständigen Aufenthalt erforderliche Frist hinaus verlängert werden kann und auch die sonstigen Bedingungen für den Erhalt des Daueraufenthaltsrechts wahrscheinlich erfüllt sein werden (OVG Berlin-Bbg, Urt. v. 05..11.2020 - OVG 12 B 10.19, juris Rn. 25).
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14842
VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19 (https://dejure.org/2019,14842)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29.05.2019 - 12 B 10/19 (https://dejure.org/2019,14842)
VG Schleswig, Entscheidung vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 (https://dejure.org/2019,14842)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Besetzung eines Beförderungsdienstposten, einer Auswahlkommission; Maßgeblichkeit von Auswahlgesprächen

  • Wolters Kluwer

    Anforderungsprofil; Auswahlgespräch; Mitwirkung des Personalrats; Dienstliche Beurteilung - Vergleichbarkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Diese inhaltlichen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG für die Vergabe höherwertiger Ämter machen bei der Auswahl- und Beförderungsentscheidung grundsätzlich eine Bewerberauswahl notwendig, die einzig aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs erfolgt (BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 21).

    Ausnahmen hiervon sind dann zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber oder - wie hier bei dem Beigeladenen - um einen nichtbeamteten Bewerber handelt regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 27 und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 20).

  • OVG Hamburg, 10.10.2017 - 5 Bs 111/17

    Zulässigkeit strukturierter Auswahlverfahren als Grundlage für eine …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Die Dokumentationspflicht stellt insofern als Instrument der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ein Korrektiv zu dem gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum dar (vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 22.05.2018 - 6 B 88/18 -, juris, Rn. 9 ff. m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2017 - 5 Bs 111/17 -, juris, Rn. 95).

    Rn. 27 Auch wenn es einer wortgetreuen Protokollierung des Gesprächsverlaufes ebenso wenig bedarf wie der Vorlage der internen Bewertungsbögen der einzelnen Kommissionsmitglieder, kann das Gericht seiner (eingeschränkten) Kontrollfunktion nur dann gerecht werden, wenn die ihm vorgelegte Dokumentation zumindest in Grundzügen die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie den persönlichen Eindruck von den Bewerbern umfasst (OVG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2017 a.a.O., Rn. 95, 98; OVG B-Stadt-Brandenburg…, Beschluss vom 10.03.2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris, Rn. 23).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1994 - 12 B 1084/94

    Eignungsbeurteilung; Leistungsbeurteilung; Beförderungsentscheidung; …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Für den objektiven Betrachter ist dann nicht erkennbar, wessen Interessen diese Person tatsächlich vertritt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, juris, Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.01.1999 - 3 M 63/98 - OVG Münster, Beschluss vom 27.06.1994 - 12 B 1084/94 -, juris - Leitsatz; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2018 - 12 L 3601/17 -, juris Rn.17ff.).

    Rn. 23 Wenn der Personalrat - wie vorgesehen und hier auch geschehen (s. E-Mail vom 26.02.2019) - nach Abschluss des Auswahlverfahrens im anschließenden Mitbestimmungsverfahren über eine Maßnahme zu befinden hat, die von ihm bzw. seinem Mitglied bereits mitverantwortlich getroffen wurde, ist die Gefahr einer Interessen- bzw. Pflichtenkollision mit Blick auf der der Personalvertretung zukommenden spezifischen Kontrolle gegenüber der Dienststelle augenfällig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.06.1994 - a.a.O.; OVG Schleswig…, Beschluss vom 06.01.1999 a.a.O.;… VG Gelsenkirchen a.a.O. Rn. 29).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl; …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Rn. 30 In Anbetracht der oben dargestellten Mängel im Auswahlverfahren erscheinen die Aussichten des Antragstellers, in einem neuen ordnungsgemäßen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest offen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16/09 - juris, Rn.32).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 MB 3/18

    Ausblendung eines Bewährungsvorsprungs

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Er beträgt ein Viertel der Summe der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge des angestrebten Amtes (A 15 mit Ausnahme nichtruhegehaltfähiger Zulagen, OVG Schleswig, Beschluss vom 29.06.2018 - 2 MB 3/18 -).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten; …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Ausnahmen hiervon sind dann zulässig, wenn die Wahrnehmung der Aufgaben eines Dienstpostens zwingend besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, die ein Laufbahnbewerber oder - wie hier bei dem Beigeladenen - um einen nichtbeamteten Bewerber handelt regelmäßig nicht mitbringt und sich in angemessener Zeit und ohne unzumutbare Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung auch nicht verschaffen kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris, Rn. 27 …und vom 19.12.2014 - 2 VR 1.14 -, juris, Rn. 20).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum; …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Richtlinien und Beurteilungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, juris, Rn. 65; OVG Weimar…, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 14.92

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Für den objektiven Betrachter ist dann nicht erkennbar, wessen Interessen diese Person tatsächlich vertritt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.08.1993 - 6 C 14.92 -, juris, Rn. 21; OVG Schleswig, Beschluss vom 06.01.1999 - 3 M 63/98 - OVG Münster, Beschluss vom 27.06.1994 - 12 B 1084/94 -, juris - Leitsatz; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 04.06.2018 - 12 L 3601/17 -, juris Rn.17ff.).
  • OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Richtlinien und Beurteilungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, juris, Rn. 65; OVG Weimar, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 10 S 38.16

    Konkurrentenstreit um das neu geschaffene Referat im Bundesministerium der …

    Auszug aus VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19
    Rn. 27 Auch wenn es einer wortgetreuen Protokollierung des Gesprächsverlaufes ebenso wenig bedarf wie der Vorlage der internen Bewertungsbögen der einzelnen Kommissionsmitglieder, kann das Gericht seiner (eingeschränkten) Kontrollfunktion nur dann gerecht werden, wenn die ihm vorgelegte Dokumentation zumindest in Grundzügen die an die Stellenbewerber gerichteten Fragen bzw. die besprochenen Themen, die Antworten der Bewerber, die Bewertung dieser Antworten durch die Auswahlkommission sowie den persönlichen Eindruck von den Bewerbern umfasst (OVG Hamburg…, Beschluss vom 10.10.2017 a.a.O., Rn. 95, 98; OVG B-Stadt-Brandenburg, Beschluss vom 10.03.2017 - OVG 10 S 38.16 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2018 - 6 B 88/18

    Beschwerde eines Lehrers in einem Konkurrentenstreitverfahren; Verpflichtung des …

  • VG Gelsenkirchen, 04.06.2018 - 12 L 3601/17

    Bewerbungsverfahrensanspruch Organisationsermessen Personalrat stimmberechtigte …

  • VG Schleswig, 16.11.2023 - 12 B 49/23
    Für den objektiven Betrachter ist dann nicht erkennbar, wessen Interessen diese Person tatsächlich vertritt (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019, Az. 12 B 10/19 , Rn. 20 , m.w.N., juris).

    Auf diese Weise werden die Verantwortungsbereiche und die gesetzlich vorgezeichneten Verfahrensstadien der Meinungsbildung in der Dienstherrnsphäre einerseits und auf der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsebene andererseits miteinander vermengt ( VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019, Az. 12 B 10/19 , Rn. 22 , m.w.N., juris).

  • ArbG Köln, 03.07.2019 - 18 Ga 47/19
    VG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26 - 28).

    Die rein numerische Bewertung der Bewerber ist nicht ausreichend (vgl. LAG Düsseldorf…, Urteil vom 27. Juni 2018 - 12 Sa 135/18 -, Rn. 159, juris; Schl.-Holst. VG, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26 - 28).

  • VG Schleswig, 09.03.2020 - 12 B 88/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Auch die Dokumentation erfolge umfassend und ist nachvollziehbar (zu den inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Auswahlgespräch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 -, Rn. 30, juris; VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 26.02.2020 - 12 B 78/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Auswahlentscheidung

    Auch die Dokumentation erfolge umfassend und ist nachvollziehbar (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an ein strukturiertes Auswahlgespräch VG Schleswig, Beschluss vom 29. Mai 2019 - 12 B 10/19 -, Rn. 26 , juris).
  • VG Schleswig, 03.12.2019 - 12 B 61/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

    Die Dokumentation stellt insofern als Instrument der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ein Korrektiv zu dem gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum dar (vgl. Beschluss der Kammer vom 29.05.2019 - 12 B 10/19 - juris Rn. 26 mit zahlreichen weiteren Nachweisen.).
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