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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,26482
VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19 (https://dejure.org/2019,26482)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 (https://dejure.org/2019,26482)
VG Schleswig, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 12 B 7/19 (https://dejure.org/2019,26482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BBG, § 9 S 1 BBG, § 38 Abs 1 VwVfG, § 123 VwGO
    Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bei fehlender charakterlicher Eignung und Vorliegen einer Einstellungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.01.2017 - 2 MB 33/16

    (Kein) Anspruch auf vorläufige Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe; …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Anders als für Beamte auf Widerruf, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 BBG jederzeit entlassen werden können, existiert eine entsprechende Beendigungsmöglichkeit des Beamtenverhältnisses für Beamte auf Probe gemäß § 34 BBG nicht ( OVG Schleswig, Beschluss vom …… 2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 25 ).

    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerwG…, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 - Juris Rn. 22 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom …..2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 26 m.w.N.).

    Insbesondere handelt es sich aufgrund der jederzeitigen Entlassungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 1 Satz 1 BBG nicht um eine Vorwegnahme der Hauptsache ( OVG Schleswig, Beschluss vom …..2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 25 ).

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Rn. 35 Außerdem gewähren weder Art. 33 Abs. 2 GG noch die zu seiner Konkretisierung ergangenen einfachgesetzlichen Vorschriften des Bundes einen Anspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - Juris Rn. 11).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle hat sich darauf zu beschränken, ob die Verwaltung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem sie sich frei bewegen kann, verkannt hat, ob sie von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachwidrige Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (BVerwG, Urteil vom 30.01.2003 - 2 A 1.02 - Juris Rn. 11 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2018 - 2 MB 17/18

    Vorläufige Ernennung zum Beamten auf Widerruf nach Entlassung aus der …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Zum anderen lässt der vorgebrachte beamtenrechtliche Ersatzanspruch, mit dem der Antragsteller sich im Falle des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfallen ( OVG Schleswig, Beschluss vom …..2018 - 2 MB 17/18 - Juris Rn. 9 ).

    Bei Fehlen einer dieser Voraussetzungen ist eine Ernennung ausgeschlossen (zur Parallelvorschrift des § 9 BeamtStG: OVG Schleswig, Beschluss vom …..2018 - 2 MB 17/18 - Juris Rn. 11 ).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling; …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Dabei ist dem jeweils betroffenen Grundrecht und den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes Rechnung zu tragen (BVerwG, Urteil vom 18.04.2013 - 10 C 9.12 - Juris Rn. 22 m.w.N.;… OVG Schleswig, Beschluss vom …..2017 - 2 MB 33/16 - Juris Rn. 26 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Zudem gebietet der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) dem Antragsteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (vgl. hierzu ausführlich: BVerwG, Urteil vom …… 2018 - 2 C 19.17 - Juris Rn. 22 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2016 - 1 B 1194/16

    Einstellung eines Beamten auf Probe für die Beschäftigung als …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Dabei darf der Dienstherr die Einstellung eines Bewerbers bereits dann ablehnen, wenn berechtigte Zweifel an dessen Eignung bestehen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom …… 2016 - 1 B 1194/16 - Juris Rn. 15).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 18.16

    Rechtfertigung der Annahme der fehlenden charakterlichen Eignung eines …

    Auszug aus VG Schleswig, 23.07.2019 - 12 B 7/19
    Dies erfordert eine wertende Würdigung aller Aspekte des Verhaltens des Bewerbers, die einen Rückschluss auf die für die charakterliche Eignung relevanten persönlichen Merkmale zulassen (BVerwG, Beschluss vom …… 2016 - 2 B 18.16 - Juris Rn. 26 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 24.03.2023 - B 5 E 23.134

    Keine "vorläufige" Ernennung zum Beamten

    Die Einstellung hindert die Antragsgegnerin nicht, die im Disziplinarverfahren aufgeworfenen Vorwürfe bei der Ernennungsentscheidung zu berücksichtigen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 51).

    Rn. 27 Aufgabe der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Entscheidung der Antragsgegnerin ist nicht, ein eigenes Urteil über die charakterliche Eignung des Antragstellers zu fällen, sondern die Entscheidung der Antragsgegnerin auf Mängel hin zu überprüfen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 54).

    Auch lässt ein etwaiger beamtenrechtlicher Ersatzanspruch, mit dem sich der Antragsteller im Falle des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 GG nicht den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung entfallen (vgl. OVG SH, B.v. 23.7.2019 - 12 B 7/19 - juris Rn. 27), zumal der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dem Antragsteller gebietet, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (…vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 22ff.).

  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 58/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Ein beamtenrechtlicher Ersatzanspruch, mit dem der Antragssteller sich im Fall des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, lässt vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung nicht entfallen (OVG Schleswig…, Beschluss vom 05.11.2018 2 MB 17/18 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 - juris, Rn. 27 m.w.N).

    Der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebietet darüber hinaus dem Antragssteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (OVG Schleswig…, Beschluss vom 05.11.2018 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 23.07.2019 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 24.09.2020 - 12 B 61/20

    Entlassung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Ein beamtenrechtlicher Ersatzanspruch, mit dem der Antragssteller sich im Fall des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, lässt vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung nicht entfallen (OVG Schleswig…, Beschluss vom 05.11.2018 2 MB 17/18 - juris Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 - juris, Rn. 27 m.w.N).

    Der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebietet darüber hinaus dem Antragssteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (OVG Schleswig…, Beschluss vom 05.11.2018 a.a.O.; Beschluss der Kammer vom 23.07.2019 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 29.01.2020 - 12 B 75/19

    Einstweilige Anordnung auf vorläufige Weiterbeschäftigung eines Beamten auf …

    Der von der Antragsgegnerin vorgebrachte beamtenrechtliche Ersatzanspruch, mit dem der Antragssteller sich im Fall des späteren Obsiegens in der Hauptsache ggf. beim Dienstherrn schadlos halten könnte, lässt vor dem Hintergrund des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung nicht entfallen ( VG Schleswig, Beschluss vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 - juris, Rn. 27 m.w.N).

    Der Rechtsgedanke des § 839 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gebietet darüber hinaus dem Antragssteller, seine Ansprüche im Wege des Primärrechtsschutzes geltend zu machen und sich nicht auf die spätere Geltendmachung von Sekundäransprüchen zu verlagern (VG Schleswig, Beschluss vom 23.07.2019 a.a.O.).

  • VG Schleswig, 08.01.2020 - 12 B 63/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf

    Unabhängig davon, ob man dieses Schreiben als Zusicherung iSv § 108 a LVwG ansieht (…vgl. Beschlüsse der Kammer vom 06.09.2017 - 12 B 34/17 - juris Rdnr. 7 und vom 23.07.2019 - 12 B 7/19 - juris Rdnr. 33 ) oder aber eine Zusicherung lediglich unter dem Vorbehalt eines nicht bis zum prognostizierten Einstellungszeitpunkt eingeleiteten Straf- oder Ermittlungsverfahren annimmt (dazu neigend: OVG Schleswig, Beschluss vom 08.11.2017 - 2 MB 22/17), wäre die Bindungswirkung einer solchen Zusicherung nach § 108 a Abs. 3 LVwG wegen der nach dem 22.07.2019 bekanntgewordenen und vor der beabsichtigten Einstellung am 01.10.2019 eingeleiteten Ermittlungsverfahren weggefallen.
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