Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in der Familie der Großmutter;Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt;Anforderung an die Geeignetheit der Pflegeperson
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 19.06.2013 - B 3 K 11.619
- VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Aufgrund des amtsgerichtlichen Beschlusses vom 13. August 2009, wonach der Klägerin das alleinige Personensorgerecht für ihre Enkel zusteht, ist diese auch anspruchsberechtigt im Sinne der §§ 27, 33, 39 SGB VIII (BVerwG, U.v. 12.9.1996 - 5 C 31/95 - FEVS 47, 433 ff.).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 12.9.1996, a.a.O.; U.v. 4.9.1997 - 5 C 11/96 - FEVS 48, 289 ff.) ist bei einer Betreuung eines Kindes durch dessen Großeltern Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII dann notwendig, wenn diese die Betreuung der Enkelkinder nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht leisten und zur unentgeltlichen Pflege nicht bereit sind.
- BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96
Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…U.v. 12.9.1996, a.a.O.; U.v. 4.9.1997 - 5 C 11/96 - FEVS 48, 289 ff.) ist bei einer Betreuung eines Kindes durch dessen Großeltern Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 1 SGB VIII dann notwendig, wenn diese die Betreuung der Enkelkinder nicht in Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht leisten und zur unentgeltlichen Pflege nicht bereit sind.Hiervon ist vorliegend auszugehen, nachdem die im Hinblick auf ihre finanzielle Situation nicht leistungsfähige Klägerin durch Stellung ihres Antrags auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung und Pflegegeld konkludent zum Ausdruck gebracht hat, ohne staatliche Unterstützung nicht mehr zur weiteren Erziehung ihrer Enkel bereit zu sein (BVerwG, U.v. 4.9.1997, a.a.O.).
- BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02
Entscheidung einer Rechtsfrage im Prozeßkostenhilfeverfahren
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Mit Blick auf die Rechtsschutzgleichheit von Bemittelten und Unbemittelten dürfen die Anforderungen hinsichtlich der Erfolgsaussichten nicht überspannt werden, vor allem wäre es unzulässig, schwierige Sach- oder Rechtsfragen, die - wie hier - in vertretbarer Weise auch anders beantwortet werden können als von der Beklagten angenommen, bereits in Vorwegnahme des Hauptsacheverfahrens abschließend im Prozesskostenhilfeverfahren zu erörtern und damit den Zugang zu den Gerichten zu versagen (vgl. BVerfG, B.v. 5.2.2003 - 1 BvR 1526/02 - NJW 2003, 1857).
- VGH Bayern, 17.06.2013 - 12 CE 13.999
Überschreitung der Förderungshöchstdauer bei Behinderung
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Allein dieser Umstand würde nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999 u. a. - juris Rn. 32 m.w.N.). - VGH Bayern, 09.02.2010 - 12 ZB 08.3230
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BayVGH, B.v. 9.2.2010 - 12 ZB 08.3230 - juris Rn. 11; st.Rspr.). - VGH Bayern, 29.07.2013 - 12 C 13.1183
Anspruch auf Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Der Widerspruch zwischen der faktischen Hinnahme des Betreuungsverhältnisses einerseits und der angeblichen Ungeeignetheit der Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme durch die Klägerin andererseits hätte, wenn er sich denn überhaupt auflösen ließe, jedenfalls einer Erläuterung im Rahmen der fachlichen Einschätzung des Jugendamts bedurft (vgl. BayVGH, B. v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 21). - VGH Bayern, 19.08.2009 - 12 C 09.953
Prozesskostenhilfe; Hilfe zur Erziehung; Pflegegeld; Betreuung von sechs Kinder …
Auszug aus VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599
Zwar trifft es zu, dass im Rahmen der vom Jugendamt zu treffenden Einschätzung der Eignung der Pflegeperson die sich hieraus ergebende gesetzgeberische Wertung, wonach die Anzahl der Pflegekinder auf maximal drei begrenzt sein sollte, Berücksichtigung finden kann (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.8.2009 - 12 C 09.953 - juris).
- VG Augsburg, 03.08.2016 - Au 3 K 15.1172
Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
Rn. 25 Zwar ist die Klägerin aufgrund der familiengerichtlichen Bestallung vom 16. Juli 2014, wonach der Klägerin das alleinige Personensorgerecht für L. zusteht, grundsätzlich anspruchsberechtigt i. S. d. §§ 27, 33, 39 SGB VIII (vgl. BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, U. v. 12.9.1996 - 5 C 31/95 - FEVS 47, 433 ff.).Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 32;… B. v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 18).
Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der der Begriff der Eignung einer Tagespflegeperson i. S. v. § 43 Abs. 2 SGB VIII ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, dessen Auslegung und Anwendung der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt (…BayVGH, B. v. 16.1.2015 - 12 C 14.2846 - NJW 2015, 1192 - juris Rn. 15), ist im dortigen Kontext der Eignung als Tatbestandsvoraussetzung der (gebundenen) Erteilung von Erlaubnissen zur Tagespflege zu sehen; die genannte Rechtsprechung ist indes nicht übertragbar auf einen gegenüber dem Jugendamt geltend gemachten Anspruch auf Hilfe zur Erziehung i. S. d. §§ 27, 33, 39 SGB VIII (…vgl. VG Augsburg, B. v. 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172 - juris Rn. 47;… VG Regensburg, U. v. 10.11.2015 - RO 4 K 15.287 - juris Rn. 24;… VG Ansbach, B. v. 9.11.2009 - AN 14 K 08.1085 - juris Rn. 39;… U. v. 20.10.2005 - AN 14 K 04.678 - juris Rn. 37; vgl. zuletzt auch BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 32 a.E., wo die Eignung einer Großmutter als Pflegeperson offenbar als Bestandteil der fachlichen Entscheidung des Jugendamts über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart i. S. v. § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gesehen wird;… a.A. VG München, B. v. 20.3.2013 - M 18 E 12.4704 - juris Rn. 45 unter Bezugnahme auf die BayVGH-Rechtsprechung zu § 43 Abs. 2 SGB VIII;… a.A. auch VG Hamburg, U. v. 30.8.2006 - 13 K 1769/06 - juris Rn. 28).
Rn. 45 Behördliche Bedenken hinsichtlich der Eignung einer möglichen Pflegeperson - etwa hinsichtlich Zuverlässigkeit oder Kooperationsbereitschaft - müssen gleichwohl substantiiert und mit konkreten Ereignissen belegt werden, um tragfähig zu sein (vgl. BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36;… B. v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 24).
Soweit jedoch eigene Kinder einer potentiellen Pflegeperson problembehaftete Lebensläufe aufweisen - etwa aufgrund Alkoholsucht, Drogen oder Kriminalität -, ist bei einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren und einer veränderten Gesamtsituation zu hinterfragen, ob und mit welchem Gewicht die genannten Umstände noch bei der Einschätzung der Eignung einer Pflegeperson berücksichtigt werden können (vgl. BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36).
Rn. 49 Überdies ist vorliegend zu bedenken, dass die faktische, seit Dezember 2011 erfolgte Hinnahme einer Betreuung von L. durch die Tante seitens des Jugendamts einerseits und der behördliche Vortrag einer angeblichen Ungeeignetheit der Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme durch die Tante mangels Erziehungsfähigkeit andererseits grundsätzlich einen Widerspruch darstellt, der - wenn er sich denn überhaupt auflösen lässt - jedenfalls einer Erläuterung im Rahmen der fachlichen Einschätzung des Jugendamts nach § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII bedarf (vgl. BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 34;… B. v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 21).
Auch ist insoweit zu bedenken, dass zwischen Kindeswohlgefährdung i. S. v. § 1666 BGB, die eine Inobhutnahme des Kindes nach § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII zur Folge haben kann, und der Definition des Kindeswohls bei der Prüfung der Geeignetheit der Pflegeperson zu unterscheiden ist (vgl. BayVGH, B. v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 34;… VG Regensburg, U. v. 10.11.2015 - RO 4 K 15.287 - juris Rn. 25).
- VG Augsburg, 23.10.2015 - Au 3 K 15.1172
Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung …
Rn. 28 Zwar ist die Klägerin aufgrund der familiengerichtlichen Bestallung vom 16. Juli 2014, wonach der Klägerin das alleinige Personensorgerecht für L. zusteht, grundsätzlich anspruchsberechtigt i.S.d. §§ 27, 33, 39 SGB VIII (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 30 unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 12.9.1996 - 5 C 31/95 - FEVS 47, 433 ff.).Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (vgl. zum Ganzen: BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 32;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 18).
Die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der der Begriff der Eignung einer Tagespflegeperson i.S.v. § 43 Abs. 2 SGB VIII ein unbestimmter Rechtsbegriff ist, dessen Auslegung und Anwendung der vollen gerichtlichen Prüfung unterliegt (…BayVGH, B.v. 16.1.2015 - 12 C 14.2846 - NJW 2015, 1192 - juris Rn. 15), ist im dortigen Kontext der Eignung als Tatbestandsvoraussetzung der (gebundenen) Erteilung von Erlaubnissen zur Tagespflege zu sehen; die genannte Rechtsprechung ist indes wohl nicht übertragbar auf einen gegenüber dem Jugendamt geltend gemachten Anspruch auf Hilfe zur Erziehung i.S.d. §§ 27, 33, 39 SGB VIII (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 32 a.E., wo die Eignung einer Großmutter als Pflegeperson wohl als Bestandteil der fachlichen Entscheidung des Jugendamts über die im Einzelfall angezeigte Hilfeart i.S.v. § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII gesehen wird;… a.A. VG München, B.v. 20.3.2013 - M 18 E 12.4704 - juris Rn. 45 unter Bezugnahme auf die BayVGH-Rechtsprechung zu § 43 Abs. 2 SGB VIII;… a.A. auch VG Hamburg, U.v. 30.8.2006 - 13 K 1769/06 - juris Rn. 28).
Rn. 48 Behördliche Bedenken hinsichtlich der Eignung einer möglichen Pflegeperson - etwa hinsichtlich Zuverlässigkeit oder Kooperationsbereitschaft - müssen gleichwohl substantiiert und mit konkreten Ereignissen belegt werden, um tragfähig zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 24).
Soweit jedoch eigene Kinder einer potentiellen Pflegeperson problembehaftete Lebensläufe aufweisen - etwa aufgrund Alkoholsucht, Drogen oder Kriminalität -, ist bei einem zeitlichen Abstand von mehreren Jahren und einer veränderten Gesamtsituation zu hinterfragen, ob und mit welchem Gewicht die genannten Umstände noch bei der Einschätzung der Eignung einer Pflegeperson berücksichtigt werden können (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36).
Rn. 52 Es spricht mithin vieles dafür, dass zur Erziehungsfähigkeit der Tante an sich bzw. zu ihrer Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt bzw. der Kindsmutter (Art. 35 Satz 2 Nr. 1 AGSG) im weiteren Verfahren - soweit entscheidungserheblich - grundsätzlich eine Beweiserhebung in Betracht käme; die Erforderlichkeit einer Beweiserhebung würde jedoch bereits die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertigen (vgl. vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 22/24;… B.v. 17.6.2013 - 12 CE 13.999 u. a. - juris Rn. 32 m.w.N.).
Rn. 53 Überdies ist vorliegend zu bedenken, dass die faktische, seit Dezember 2011 erfolgte Hinnahme einer Betreuung von L. durch die Tante seitens des Jugendamts einerseits und der behördliche Vortrag einer angeblichen Ungeeignetheit der Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme durch die Tante andererseits grundsätzlich einen Widerspruch darstellt, der - wenn er sich denn überhaupt auflösen lässt - jedenfalls einer Erläuterung im Rahmen der fachlichen Einschätzung des Jugendamts nach § 36 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII bedarf (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 34;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 21).
- VGH Bayern, 09.03.2020 - 12 B 19.795
Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Jugendhilferecht
Daraus folgt, dass sich die verwaltungsgerichtliche Überprüfung darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BayVGH, Beschluss v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris; Beschluss v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris).Behördliche Bedenken hinsichtlich der Eignung einer Pflegeperson müssen substantiiert und mit konkreten Ereignissen belegt werden, um tragfähig zu sein (BayVGH, Beschluss v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris; Beschluss v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris).
- VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern
Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII steht dem Inhaber des Personensorgerechts zu (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 30;… VG München, U.v. 11.12.2013 - M 18 K 12.5685 - juris Rn. 18;… VG Bayreuth, G.v. 20.10.2016 - B 3 K 15.888 - juris Rn. 29) und kann auch nur von diesem gerichtlich geltend gemacht werden (…VG Bayreuth, G.v. 20.10.2016 - B 3 K 15.888 - juris Rn. 29 m.w.N.). - VGH Bayern, 18.11.2020 - 12 ZB 20.152
Zur Geeignetheit einer Pflegeperson bei Vorstrafen
Behördliche Bedenken hinsichtlich der Eignung einer Pflegeperson müssen aber substantiiert und mit konkreten Ereignissen belegt werden, um tragfähig zu sein (BayVGH, B. v. 16. Oktober 2013 - 12 C 13.1599 - juris; B.v. 29. Juli 2013 - 12 C 13.1183 - juris).Jedenfalls hätte es hierzu einer Erläuterung im Rahmen der fachlichen Einschätzung des Jugendamts bedurft (vgl. BayVGH, B.v. 16. Oktober 2013, a.a.O.; B.v. 29. Juli 2013 - 12 C 13.1183 - juris).
Denn der Begriff der Gefährdung des Kindeswohls im Familienrecht ist mit der fehlenden Gewährleistung des Kindeswohls im Bereich der Jugendhilfe nicht identisch und ein Einschreiten der Jugendhilfe ist auch bereits unterhalb der Schwelle der Gefährdung des Kindeswohls möglich (vgl. BayVGH, B.v. 16. Oktober 2013, a.a.O.).
- VG Regensburg, 10.11.2015 - RO 4 K 15.287
Großeltern als Pflegepersonen
Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BayVGH, Beschluss vom 16.10.2013, Az.: 12 C 13.1599). - VG Würzburg, 14.11.2019 - W 3 K 18.980
Gewährung von Vollzeitpflege
Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 32;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 18).Behördliche Bedenken hinsichtlich der Eignung einer möglichen Pflegeperson müssen gleichwohl substantiiert und mit konkreten Ereignissen belegt werden, um tragfähig zu sein (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 36;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 24).
Zwar ist bei der Beurteilung der Geeignetheit einer Pflegeperson der Begriff "Kindeswohl" anders auszulegen als nach § 1666 BGB (…vgl. VG Regensburg, U.v. 10.11.2015 - RO 4 K 15.287 - juris Rn. 25; BayVGH. B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 34).
- VG Magdeburg, 24.01.2017 - 6 B 322/16
Jugendhilfe; Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege durch die Großeltern.
Daraus folgt, dass die verwaltungsgerichtliche Überprüfung sich darauf zu beschränken hat, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet wurden, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen und die Adressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (VG Regensburg, Urteil vom 10.11.2015 - RO 4 K 15.287 - in: juris unter Bezug auf BayVGH, Beschluss vom 16.10.2013, Az.: 12 C 13.1599). - VG München, 17.07.2024 - M 18 K 22.1929
Kostenerstattung für selbstbeschaffte Jugendhilfemaßnahme (Stattgabe), …
Denn die faktische Hinnahme einer Betreuung seitens des Jugendamts einerseits und der behördliche Vortrag einer angeblichen Ungeeignetheit der Vollzeitpflege als Jugendhilfemaßnahme durch die Großmutter mangels Geeignetheit als Pflegeperson andererseits stehen im offensichtlichen Widerspruch zueinander (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 34;… B.v. 29.7.2013 - 12 C 13.1183 - juris Rn. 21). - VG Köln, 14.05.2019 - 26 K 1907/17 Rn. 84 Kammer, Urteil vom 30. T. 2015 - 26 K 3517/14 - n.v., Bl. 38 ff. Gerichtsakte, mit Verweis auf VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. Juli 2003 - 9 S 1070/03 -, juris; offen lassend BayVGH, Beschluss vom 16. Oktober 2013 - 12 C 13.1599 -, juris Rn. 34; mit Blick auf die unterschiedlichen Anforderungen an das Nichtbestehen einer Kindeswohlgefährdung i.S.v. § 1666 BGB und die Definition der Geeignetheit einer Pflegeperson a.A. VG Regensburg, Urteil vom 10. November 2015 - RO 4 K 15.287 -, juris Rn. 25; VG München, Urteil vom 6. T. 2017 - M 18 K 16.4560 -, juris Rn. 41 ff., insbes.
- VG Regensburg, 12.04.2016 - RO 4 K 15.1594
Geeignetheit einer Pflegeperson
- VG Cottbus, 08.12.2021 - 8 K 1044/16
Hilfe zur Erziehung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 12 E 176/14
Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege
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