Rechtsprechung
| VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
VwGO § 123 Abs. 1, § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; UVG § 1
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bzgl. Unterhaltsvorschussleistungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; UVG § 1 Abs. 1
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung für eine noch zu erhebende Beschwerde; Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für die Tochter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; Rechtmäßigkeit der Wohnsitzverlagerung eines Kindesvaters mit der Tochter ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Beschwerde bezüglich vonUnterhaltsvorschussleistungen
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
FamFG § 97
Zuständigkeit --> Zuständigkeit in Ehe- und Kindschaftssachen; Kindschaftsrecht --> Sorgerecht, Vormundschaft
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 10.07.2023 - Au 3 E 23.634
- VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 14.05.2020 - 12 CE 20.985
Keine Verpflichtung zur Prüfung der Freizügigkeitsvoraussetzungen im …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
Im Übrigen liege in der beantragten Leistungsanordnung keine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, wie sich bereits aus dem Senatsbeschluss vom 14. Mai 2020 (Az. 12 CE 20.985 - BeckRS 2020, 9522) und der daran orientierten Antragstellung ergebe.Rn. 19 4. Schließlich verweist der Antragsteller zutreffend auf den Senatsbeschluss vom 14. Mai 2020 (12 CE 20.985 - BeckRS 2020, 9522 Rn. 23), wonach bei einer Befristung des beantragten Leistungsumfangs der einstweiligen Anordnung auf die Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen für die kommenden sechs Monate, längstens bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Hauptsache dem grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache und dem vorläufigen Regelungscharakter der einstweiligen Anordnung hinreichend Rechnung getragen ist.
- OLG Karlsruhe, 05.06.2015 - 18 UF 265/14
Internationale Zuständigkeit: Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
International zuständig für Sorgerechtsentscheidungen ist nach dem Haager Kinderschutzübereinkommen der Staat des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes, im vorliegenden Fall daher Dänemark (vgl. OLG Karlsruhe, B.v. 5.6.2015 - 18 UF 265/14 - NJW-RR 2015, 1415). - OVG Sachsen, 28.10.2020 - 3 D 42/20
Anordnungsgrund; Verhältnis Unterhaltsvorschuss zu Leistungen nach SGB II; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
Das notwendige Existenzminimum ist vielmehr stets aktuell zu sichern (vgl. OVG Bautzen, B.v. 28.10.2020 - 3 D 42/20 - BeckRS 2020, 29323 Rn. 12.ff.). - VGH Baden-Württemberg, 12.01.2021 - A 11 S 2619/20
Anforderungen an die Darlegung der Gründe für den noch zu stellenden Antrag auf …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
Rn. 9 1. Wird, wie im vorliegenden Fall, von einem anwaltlich nicht vertretenen Antragsteller Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Beschwerde gegen einen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen verwaltungsgerichtlichen Beschluss begehrt, ist es zur gebotenen Beurteilung der Erfolgsaussichten der Beschwerde nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO jedenfalls erforderlich, dass der Antragsteller bis zum Ablauf der Frist des § 147 Abs. 1 Satz 1 VwGO Beschwerdegründe in der Form darstellt, wie dies einem Verfahrensbeteiligten ohne anwaltlichen Beistand möglich ist (vgl. hierzu und zum Folgenden VGH Mannheim, B.v. 12.2.2021 - A 11 S 26219/20 - BeckRS 2021, 289 Rn. 2). - VGH Bayern, 26.02.2020 - 15 ZB 20.25
Auslegung einer durch einen nicht anwaltlich vertretenen Kläger eingelegten …
Auszug aus VGH Bayern, 03.08.2023 - 12 CE 23.1247
Aus der innerhalb der Beschwerdefrist vorgelegten Begründung des Prozesskostenhilfeantrags muss sich das Vorliegen von Beschwerdegründen jedenfalls "in groben Zügen" erkennen lassen (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2020 - 15 ZB 20.25, 15 ZB 20.26 - BeckRS 2020, 2929).
- OVG Saarland, 12.06.2024 - 1 A 106/23
Unterhaltsvorschussleistungen bei fehlendem inländischem Wohnsitz
Ein offensichtlicher Rechtsanspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen kann nicht durch Verwaltungsvorschriften, die die Gerichte nicht binden, ausgeschlossen werden (Anschluss Bayerischer VGH, Beschluss vom 3.8.2023 - 12 CE 23.1247 -, juris, Rn 16).der UVG-RL diesen evidenten Befund negiert; denn ein offensichtlicher Rechtsanspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen kann nicht durch Verwaltungsvorschriften, die die Gerichte nicht binden, ausgeschlossen werden.[vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3.8.2023 - 12 CE 23.1247 -, juris, Rn. 16][vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 3.8.2023 - 12 CE 23.1247 -, juris, Rn. 16] Vielmehr dürfte in Anbetracht der angeführten und an den Grundsatz der europarechtlich verankerten Arbeitnehmerfreizügigkeit anknüpfenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die fragliche Bestimmung der UVG-RL gegen die sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebende Rechtsgebundenheit der vollziehenden Gewalt verstoßen, die sich auch auf unmittelbar anwendbares Recht der Europäischen Union bezieht.[vgl. Robbers, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, 224. Lieferung, Art. 20 GG Rn. 3329, m.w.N. (Stand: 4/2024)][vgl. Robbers, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar zum Grundgesetz, 224. Lieferung, Art. 20 GG Rn. 3329, m.w.N. (Stand: 4/2024)] Letztlich bedarf dies jedoch im Hinblick auf die fehlende Klärungsbedürftigkeit der vom Beklagten aufgeworfenen Fragestellung keiner weiteren Vertiefung.
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 6 A 11483/25
Unterhaltsvorschussleistungsanspruch bei Wohnsitz im EU-Ausland
Rn. 22 b) Das inländische Wohnsitzerfordernis des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG ist hier aber aufgrund des Vorrangs des in Art. 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV - gewährleisteten unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts des Klägers nicht anwendbar (vgl. a. BayVGH, Beschluss vom 3. August 2023 - 12 CE 23.1247 -, juris Rn. 15). - VG Köln, 18.06.2025 - 26 K 1056/21
Unterhaltsvorschussleistungen; One-Night-Stand; Mitwirkung
Rn. 30 vgl. nur Sächs. OVG, Urteil vom 08.10.2024 - 5 A 76/24 -, juris, Rn. 22; Bay. VGH, Beschlüsse vom 03.08.2023 - 12 CE 23.1247 -, juris, Rn. 12, und vom 20.01.2014 - 12 C 13.2488 -, juris, Rn. 7 ff.; OVG M.-V., Urteil vom 10.12.2019 - 1 LB 197/18 - juris, Rn. 14 a. E.; Nds. OVG, Beschlüsse vom 04.07.2019 - 4 PA 124/19 -, juris, Rn. 2, und vom 26.05.2014 - 4 LA 198/13 -, juris, Rn. 7 ff.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris, Rn. 17; OVG NRW, Urteil vom 23.09.1999 - 16 A 461/99 -, juris, Rn. 7 ff.,.
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