Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZwEWG Art. 3 Abs. 1 S. 1, S. 3, S. 5; ZeS § 12 Abs. 1 S. 1 Hs. 1, S. 2, S. 4; TMG § 14 Abs. 2
Auskunftsanspruch gegen Diensteanbieter bei Verdacht auf Zweckentfremdung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Positive Feststellung der konkreten Tauglichkeit eines bestimmten Objekts für die Verwirklichung des Tatbestandes einer Zweckentfremdung i.R.e. Auskunftsanspruchs gegen einen Diensteanbieter (hier: Buchung und Vermietung privater Unterkünfte)
- rechtsportal.de
Auskunftsanspruch gegen Diensteanbieter i.S.d. Telemediengesetzes ; TMG ; verneint; kein hinreichend konkreter Anfangsverdacht einer unzulässigen Zweckentfremdung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574
- VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 932
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 20.05.2020 - 12 B 19.1648
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter i.S.d. …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Rn. 11 a) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 20. Mai 2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 ff. (…siehe zuvor auch schon B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 59 ff.), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 und 23, festgestellt, dass sich die Antragsgegnerin von Verfassungs wegen auf eine Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Sätze 2 und 4 ZeS und § 14 Abs. 2 TMG im Einzelfall zu beschränken hat, was jeweils einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 und Leitsatz 7).Rn. 12 Allein die Tatsache einer gelegentlichen, gegebenenfalls auch mehrfachen kurzoder auch längerfristigen Vermietung oder Gebrauchsüberlassung - und sei es auch unter der ausschließlichen Verwendung eines Vornamens oder Pseudonyms ohne weitere Anschrift oder Adresse - reicht angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten einer vollkommen legalen (genehmigten) Nutzung ohne das Hinzutreten weiterer, eindeutig auf eine Zweckentfremdung hinweisender Umstände regelmäßig nicht aus, die Annahme eines konkreten Anfangsverdachts zu rechtfertigen (so ausdrückl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 92 u. Leitsatz 7).
In tatsächlicher Hinsicht bedarf es deshalb stets eines von der Antragsgegnerin zu benennenden, konkreten objektbezogenen Anknüpfungspunktes (Wohnung), um nach vorheriger Prüfung des Nichtvorliegens eines Genehmigungstatbestandes ein Auskunftsersuchen im Einzelfall zu legitimieren (so insbes. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 95 u. Leitsatz 7).
Die Antragsgegnerin selbst räumt sowohl im Bescheid vom 27. Februar 2020 (S. 5) als auch in der Antragserwiderung vom 5. Juni 2020 (S. 3) unumwunden ein, dass sie entgegen der ausdrücklichen Vorgabe des Senats, eine vorherige Prüfung des Nichtvorliegens eines zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigungstatbestandes (vgl. hierzu ausdrückl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 95 a.E. und Leitsatz 7) nicht vorgenommen hat.
Eine auf bloße Mutmaßungen gestützte Auskunftserteilung ist ausgeschlossen (…vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 58 m.w.N.; B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 82 m.w.N., Leits. 5), anderenfalls würden unberechtigterweise verdachtlose Grundrechtseingriffe mit großer Streubreite im Vorfeld einer konkreten Gefahr ins Werk gesetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.05.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 81 m.w.N.).
Dass dies im Lichte der von der Antragsgegnerin zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 20. August 2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 62 ausführlich dargelegt (vgl. auch BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 - 94 u. Leits. 7;… bestätigt durch BVerwG, B.v. 31.3.2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 u. 23).
- VGH Bayern, 20.08.2019 - 12 ZB 19.333
Airbnb muss Identität von Gastgebern nicht generell preisgeben
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Rn. 11 a) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 20. Mai 2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 ff. (siehe zuvor auch schon B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 59 ff.), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 und 23, festgestellt, dass sich die Antragsgegnerin von Verfassungs wegen auf eine Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Sätze 2 und 4 ZeS und § 14 Abs. 2 TMG im Einzelfall zu beschränken hat, was jeweils einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 und Leitsatz 7).Die Antragsgegnerin hat jedoch weder einen anhand objektiver Merkmale hinreichend konkret bestimmbaren mutmaßlichen "Zweckentfremder" - namentlich - benannt (vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 62) noch das Objekt der mutmaßlichen Zweckentfremdung hinreichend konkret umschrieben; sie benennt lediglich ein "Inserat".
Eine auf bloße Mutmaßungen gestützte Auskunftserteilung ist ausgeschlossen (vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 58 m.w.N.;… B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 82 m.w.N., Leits. 5), anderenfalls würden unberechtigterweise verdachtlose Grundrechtseingriffe mit großer Streubreite im Vorfeld einer konkreten Gefahr ins Werk gesetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.05.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 81 m.w.N.).
Dass dies im Lichte der von der Antragsgegnerin zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 20. August 2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 62 ausführlich dargelegt (…vgl. auch BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 - 94 u. Leits. 7;… bestätigt durch BVerwG, B.v. 31.3.2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 u. 23).
- BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 41.20
Zweckentfremdung von Wohnraum; Datenaustausch zur staatlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Rn. 11 a) Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 20. Mai 2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 ff. (…siehe zuvor auch schon B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 59 ff.), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 und 23, festgestellt, dass sich die Antragsgegnerin von Verfassungs wegen auf eine Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Sätze 2 und 4 ZeS und § 14 Abs. 2 TMG im Einzelfall zu beschränken hat, was jeweils einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 und Leitsatz 7).Dass dies im Lichte der von der Antragsgegnerin zu beachtenden verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht in Betracht kommt, hat der Senat bereits mit Beschluss vom 20. August 2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 62 ausführlich dargelegt (…vgl. auch BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 - 94 u. Leits. 7; bestätigt durch BVerwG, B.v. 31.3.2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 u. 23).
- EGMR, 23.10.2014 - 54648/09
Unzulässige Tatprovokation (Anstiftung; verbleibende Opferstellung im Sinne der …
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Die Behörde kann sich deshalb unter Beachtung der durch das Verfassungsrecht, insbesondere durch das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, und die Rechtsordnung allgemein gezogenen Grenzen (…vgl. Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 26 Rn. 11 ff.;… Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 26 Rn. 22 u. 8) grundsätzlich auch des Einsatzes "verdeckter Ermittler" bedienen (vgl. zur Zulässigkeit verdeckter - passiver - Ermittlungen EGMR, U.v. 23.10.2014 - 54648/09 -, NJW 2015, 3631 - juris, Rn. 47 ff. u. Leits. 1 u. 2), die sich als "Mietinteressenten" ausgeben, um die Tatsachengrundlage für ein entsprechendes Auskunftsersuchen gegenüber dem Diensteanbieter zu schaffen, insbesondere die Lage der Wohnung oder den Namen des Vermieters zu ermitteln und festzustellen, ob ein zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungstatbestand vorliegt oder nicht (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 ZwEWG). - VG München, 26.03.2021 - M 9 S 20.1574
Auskunftsanspruch nach Zweckentfremdungsrecht gegen Diensteanbieter
Auszug aus VGH Bayern, 16.06.2021 - 12 CS 21.1413
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 26. März 2021 - M 9 S 20.1574 - wird aufgehoben.
- VGH Bayern, 21.08.2023 - 12 BV 23.725
Erfolgreiche Klage einer Buchungsplattform gegen ein Auskunftsverlangen im …
Allein die Tatsache einer gelegentlichen, gegebenenfalls auch mehrfachen kurzoder auch längerfristigen Vermietung oder Gebrauchsüberlassung von Wohnraum reicht angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten einer vollkommen legalen (genehmigten) Nutzung ohne das Hinzutreten weiterer, eindeutig auf eine Zweckentfremdung hinweisender Umstände regelmäßig nicht aus, die Annahme eines konkreten Anfangsverdachts einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit zu rechtfertigen (…vgl. bereits BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 92 u. Leitsatz 7; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 12).Eine auf bloße Mutmaßungen gestützte Auskunftserteilung ist ausgeschlossen (…vgl. bereits BayVGH, B.v. 20.08.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 58;… B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 82, Leits. 5; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14).
Nicht ein abstrakter Gefahrenverdacht, sondern nur eine hinreichend konkrete Gefahr eröffnet den zweckentfremdungsrechtlichen Handlungs- und Eingriffsrahmen (vgl. auch bereits BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14).
Rn. 4 3. Mit Urteil vom 14. Dezember 2022 gab das Verwaltungsgericht München der hiergegen unter dem 27. März 2020 erhobenen Klage statt, nachdem der Senat zuvor mit Beschluss vom 16. Juni 2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 - deren aufschiebende Wirkung angeordnet hatte.
Dies gilt namentlich dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - nur über Rechtsfragen zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, B.v. 25.9.2003 - 4 B 68/03 -, NVwZ 2004, 108 [110];… B.v. 7.9.2011 - 9 B 61/11 -, NVwZ 2012, 379 [380] Rn. 6 f.;… s.a. Rudisile, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 7/2019, § 130a Rn. 3 a.E.), zu welchen den Verfahrensbeteiligten die Rechtsauffassung des Senats bereits durch den umfangreich begründeten Beschluss vom 20. Mai 2020 - 12 B 19.1648 - juris - und die Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz vom 16. Juni 2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 - bekannt ist.
Ungeachtet dessen hat der Senat den Verfahrensbeteiligten seine Auffassung zu den problematisierten Rechtsfragen auch bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. B. v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 12 ff.) mit der Möglichkeit der rechtlichen Auseinandersetzung im Berufungsverfahren offenbart.
Mit Anhörungsschreiben vom 25. Juli 2023 hat der Senat die Verfahrensbeteiligten über das Ergebnis seiner rechtlichen Prüfung im Berufungsverfahren unter ausdrücklichem Hinweis auf die Ausführungen im Beschluss vom 16. Juni 2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 11 ff. - in Kenntnis gesetzt.
Rn. 22 2. a) Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 ff. (…siehe zuvor auch schon B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 59 ff.), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. März 2021 - 6 B 41.20 - juris, Rn. 16 und 23, festgestellt, dass sich die Beklagte von Verfassungs wegen auf eine Anwendung von Art. 3 Abs. 1 Sätze 1, 3 und 5 ZwEWG, § 12 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1, Sätze 2 und 4 ZeS und § 14 Abs. 2 TMG im Einzelfall zu beschränken hat, was jeweils einen konkreten personen- oder objektbezogenen Anfangsverdacht voraussetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 91 und Leitsatz 7; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 12).
Rn. 23 Allein die Tatsache einer gelegentlichen, gegebenenfalls auch mehrfachen kurz- oder auch längerfristigen Vermietung oder Gebrauchsüberlassung von Wohnraum - und sei es auch unter der ausschließlichen Verwendung eines Vornamens oder Pseudonyms ohne weitere Anschrift oder Adresse - reicht jedoch angesichts der mannigfaltigen Möglichkeiten einer vollkommen legalen (genehmigten) Nutzung ohne das Hinzutreten weiterer, eindeutig auf eine Zweckentfremdung hinweisender Umstände regelmäßig nicht aus, die Annahme eines konkreten Anfangsverdachts einer entsprechenden Ordnungswidrigkeit zu rechtfertigen (…so ausdrückl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 92 u. Leitsatz 7; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 12).
In tatsächlicher Hinsicht bedarf es deshalb stets eines von der Beklagten zu benennenden, konkreten objektbezogenen Anknüpfungspunktes, um nach vorheriger Prüfung des Nichtvorliegens eines Genehmigungstatbestandes (vgl. BVerfGE 155, 119 [189 f.] Rn.152 "Bestandsdatenauskunft II": "tatsachenbezogene Grundlage") - ansonsten liegt eine Zweckentfremdung von vornherein nicht vor - ein Auskunftsersuchen im Einzelfall zu legitimieren (…so insbes. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 95 u. Leitsatz 7; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 12).
Rn. 24 b) Der Bescheid der Beklagten vom 27. Februar 2020 beachtet diesen Maßstab nicht (vgl. auch bereits BayVGH, B. v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 13).
Die Beklagte hat jedoch weder einen anhand objektiver Merkmale hinreichend konkret bestimmbaren mutmaßlichen "Zweckentfremder" - namentlich - benannt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.8.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 62; B. v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 13) noch das Objekt der mutmaßlichen Zweckentfremdung hinreichend konkret umschrieben; sie benennt lediglich ein "Inserat".
Die Beklagte stellt lediglich Mutmaßungen hinsichtlich des Vorliegens einer Zweckentfremdung an und räumt darüber hinaus sowohl im Bescheid vom 27. Februar 2020 (S. 5), ihrer nachfolgenden Stellungnahme vom 5. Juni 2020 (S. 3) als auch in ihrer Berufungsbegründung vom 25. Mai 2023 (S. 4) unumwunden ein, dass sie entgegen der ausdrücklichen Vorgabe des Senats, eine vorherige Prüfung des Nichtvorliegens eines zweckentfremdungsrechtlichen Genehmigungstatbestandes (…vgl. hierzu ausdrückl. BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 95 a.E. und Leitsatz 7) nicht vorgenommen hat (vgl. auch bereits BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 13).
Rn. 25 Die konkrete Tauglichkeit eines bestimmten Objekts für die Verwirklichung des Tatbestandes einer Zweckentfremdung muss positiv feststehen, bevor die Beklagte als ersuchende Stelle im Sinne von § 14 Abs. 2 TMG bzw. § 22 Abs. 3 Nr. 1 u. Nr. 2a TTDSG Auskunft begehrt, denn nur dann ist überhaupt eine Rechtsgutsverletzung, die den Handlungsrahmen der Behörde erst eröffnet, denkbar und möglich (vgl. auch bereits BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14).
Eine auf bloße Mutmaßungen gestützte Auskunftserteilung ist ausgeschlossen (…vgl. BayVGH, B.v. 20.08.2019 - 12 ZB 19.333 - juris, Rn. 58 m.w.N.;… B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 82 m.w.N., Leits. 5; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14), anderenfalls würden unberechtigterweise verdachtslose Grundrechtseingriffe mit großer Streubreite im Vorfeld einer konkreten Gefahr ins Werk gesetzt (…vgl. BayVGH, B.v. 20.05.2020 - 12 B 19.1648 - juris, Rn. 81 m.w.N.; B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14).
Nicht ein "abstrakter Gefahrenverdacht", sondern nur eine hinreichend konkrete Gefahr eröffnet den zweckentfremdungsrechtlichen Handlungs- und Eingriffsrahmen (vgl. BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [933] Rn. 14.).
Vielmehr begehrt die Beklagte auch insoweit Auskunft auf der Grundlage eines bloßen abstrakten Gefahrenverdachts und damit letztlich "ins Blaue hinein", um ihre eigene Ermittlungstätigkeit im Hinblick auf das Vorliegen einer Verwirklichung des Tatbestandes der Zweckentfremdung überhaupt erst aufzunehmen (vgl. auch bereits BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [934] Rn. 16).
Die Behörde kann sich deshalb unter Beachtung der durch das Verfassungsrecht, insbesondere durch das durch Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Persönlichkeitsrecht, und die Rechtsordnung allgemein gezogenen Grenzen (…vgl. näher Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 26 Rn. 11 ff.;… Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/ Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 26 Rn. 22 u. 8) grundsätzlich auch des Einsatzes "verdeckter Ermittler" bedienen (…vgl. zur Zulässigkeit verdeckter - passiver - Ermittlungen EGMR, U.v. 23.10.2014 - 54648/09 -, NJW 2015, 3631 - juris, Rn. 47 ff. u. Leits. 1 u. 2), die sich als "Mietinteressenten" ausgeben, um im Rahmen (weiterer) sog. "Vorermittlungen" (…vgl. hierzu Beukelmann, in: BeckOK-StPO, Stand: 01.04.2023, § 152 Rn. 6) die Tatsachengrundlage für ein entsprechendes Auskunftsersuchen gegenüber dem Diensteanbieter zu schaffen, insbesondere die Lage des Objekts oder den Namen des Vermieters zu ermitteln und festzustellen, ob ein zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungstatbestand vorliegt oder nicht (vgl. auch Art. 3 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 ZwEWG; siehe im Übrigen auch bereits BayVGH, B.v. 16.06.2021 - 12 CS 21.1413 -, NVwZ-RR 2021, 932 [934] Rn. 18).
- VG München, 23.07.2021 - M 9 K 19.227
Auskunftspflicht nach dem Zweckentfremdungsrecht
Vorausgesetzt wird ein personen- oder objektbezogener Anfangsverdacht (…BayVGH, B.v. 20.5.2020 - 12 B 19.1648 - juris Rn. 91; BayVGH, B.v. 16.6.2021 - 12 CS 21.1413 - juris Rn. 11).Der mutmaßliche Zweckentfremder ist demnach namentlich bekannt und das Objekt ist ebenfalls konkret bezeichnet (vgl. für diese Voraussetzungen BayVGH, B.v. 16.6.2021 - 12 CS 21.1413 - juris Rn. 13).
Außerhalb der Anwendung des § 14 TMG (zum dort notwendigen positiven Feststehen aufgrund der dortigen Voraussetzung "im Einzelfall" vgl. BayVGH, B.v. 16.6.2021 - 12 CS 21.1413 - juris Rn. 14) ist es für die Annahme einer konkreten Gefahr ausreichend, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit zumindest teilweise Wohnraum i.S.d. § 3 ZeS vorliegt.
- VG München, 14.12.2022 - M 29 K 20.1369
Auskunftsanspruch gegen Buchungsplattform, kein hinreichend konkreter …
Die Entscheidung wurde auf Beschwerde der Klägerin mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16. Juni 2021 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet (12 CS 21.1413).Rn. 24 1. Hinsichtlich einer Legitimation aus § 14 Abs. 2 TMG und § 15 Abs. 5 Satz 4 i.V.m. § 14 Abs. 2 TMG verweist die erkennende Kammer auf die Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 16. Juni 2021 (12 CS 21.1413) und schließt sich diesen an.
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