Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 12 ME 422/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 12 Abs 1 KTagStG ND; § 12 Abs 2 KTagStG ND; § 3 Abs 6 S 1 KTagStG ND; § 24 SGB 8; § 26 SGB 8; § 2 Abs 1 S 1 SGB 9
Anspruch; Aufnahme; Behinderter; Behinderung; Besuch; Betreuung; Einrichtung; Gruppe; heilpädagogischer Sonderkindergarten; Integration; Integrationsgruppe; integrative Kindergartengruppe; Kind; Kindergarten; Kindergartengruppe; Kindergartenplatz; Kosten; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Zum Anspruch eines behinderten Kindes auf einen Platz in einem Regelkindergarten
Verfahrensgang
- VG Stade, 26.08.2005 - 4 B 1528/05
- OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 12 ME 422/05
- BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96
Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2005 - 12 ME 422/05
Denn sie setzt sich nicht mit der vom Verwaltungsgericht vertretenen und in der Sache zutreffenden Auffassung auseinander, dass die Antragsgegnerin zu 1) in bezug auf die Geltendmachung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz nicht passivlegitimiert ist (vgl. auch Beschluss des 4. Senats des Gerichts vom 27.11.1996 - 4 M 4787/96 -, FEVS 47, 248).
- BVerfG, 10.02.2006 - 1 BvR 91/06
Nichtaufnahme an der Glasknochenkrankheit leidender Zwillinge in einen …
gegen a) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2005 - 12 ME 422/05 -, b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade vom 26. August 2005 - 4 B 1528/05 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung . - OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 4 ME 326/08
Bestimmung des Klagegegners bei Geltendmachung eines Anspruches eines Kindes auf …
Gegner eines Anspruchs auf einen Kindergartenplatz ist daher der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe und nicht die kreisangehörige Gemeinde (siehe auch: 12. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 9.12.2005 - 12 ME 422/05 - Wiesner, SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe, Kommentar, 3. Aufl., § 24 Rn. 30, § 69 Rn. 49 ff.;… LPK- SGB VIII, § 24 Rn. 37, § 69 Rn. 11, 11a). - VG Hannover, 12.03.2025 - 3 B 581/25
Integrationsplatz; Kindertagesstätte; Anspruch auf Integrationsplatz in einer …
Im Gegenteil sieht jedenfalls das niedersächsische Landesrecht (§ 20 Abs. 2 NKiTaG) einen solchen Anspruch von Menschen mit wesentlicher Behinderung explizit als Konkretisierung des Jugendhilferechts vor (§ 1 Abs. 1 Satz 2 NKiTaG; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 9.12.2005 - 12 ME 422/05 -, juris Rn. 7 zur Vorgängerregelung in § 12 Abs. 2 NKiTaG a.F.;… VG Hannover, Beschl. v. 17.7.2020 - 3 B 2818/20 -, juris Rn. 52 f.).Diese Vorschrift ist so zu verstehen und verfassungskonform auszulegen, dass sie nur den Anspruch von wesentlich behinderten Kindern, deren Behinderung ihrer Eigenart nach einer Aufnahme in einem Regelkindergarten entgegensteht, auf ebensolche Einrichtungen beschränkt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.2.2006 - 1 BvR 91/06 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 9.12.2005 - 12 ME 422/05 -, juris Rn. 8 ff.).
- VG Hannover, 17.07.2020 - 3 B 2818/20
Frühförderung; Gemeindekindervorbehalt; Integrationsplatz; integrative Betreuung; …
- OVG Niedersachsen, 19.07.2022 - 14 ME 277/22
Betreuungsanspruch Kind
Rn. 4 Soweit der Antragsgegner rügt, das Verwaltungsgericht habe die von ihm zitierten Entscheidungen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2005 (12 ME 422/05, juris) sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Februar 2006 (1 BvR 91/06, juris) zu der Regelung des § 20 Abs. 2 NKiTaG (vormals § 12 Abs. 2 NKiTaG) nicht gewürdigt, genügt dieses Vorbringen schon nicht dem Darlegungsgebot des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO.In diesem Zusammenhang hat es zur Begründung auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg verwiesen, in dem die vom Antragsgegner genannte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 2005 (12 ME 422/05, juris) zitiert wird, und hat die Übertragbarkeit dieser Rechtsprechung zur Vorgängernorm (§ 12 Abs. 2 NKiTaG) auf den nunmehr geltenden § 20 Abs. 2 NKiTaG bejaht.
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