Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 44 Abs 1 Nr 1 BNatSchG; Art 3 Abs 1 GG
Artenschutzrechtliche Prüfung; Selbstbindung; Selbstbindung der Verwaltung; Tötungsverbot, artenschutzrechtliches; Windenergieanlage; Windenergieerlass - Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BNatSchG § 44 Abs. Nr. 1.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
"Windenergieerlass" ist bindend!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 27.02.2019 - 12 B 53/18
- OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 1040
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13
Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Rn. 25 Da sich der verfassungsrechtlich vorgegebene Kontrollmaßstab nicht grundlegend von der üblichen gerichtlichen Prüfung unterscheidet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, NJW 2019, 141 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25), folgt die mangelnde Überzeugungskraft der Ausführungen der Beigeladenen zwar nicht bereits daraus, dass eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative als dogmatische Grundlage einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle im Bereich von artenschutzrechtlichen Prüfungen nicht mehr anzuerkennen sein dürfte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, a. a. O., juris, Rn. 17).Sie dürfte zudem im hiesigen Kontext der Anwendung des Natur- und Artenschutzrechtes eingreifen, soweit es an untergesetzlichen außenwirksamen Normen oder normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften (noch) fehlt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, a. a. O., juris, Rn. 24) und im Hinblick darauf, dass infolge unzureichender wissenschaftlicher Erkenntnis eine verwaltungsgerichtliche Kontrolle nur eingeschränkt möglich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, a. a. O., juris, Rn. 22), ein anzuerkennendes Bedürfnis nach außergerichtlicher Vereinheitlichung der Rechtsanwendung der Exekutive besteht.
- BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15
Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Von dieser Selbstbindung dürfte sich eine einzelne Genehmigungsbehörde rechtmäßig nur lösen können, wenn das sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.11.2017 - BVerwG 3 A 4.15 -, BVerwGE 160, 263 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 74). - OVG Niedersachsen, 16.11.2016 - 12 ME 132/16
Beurteilungsspielraum; Beurteilungsspielraum, naturschutzfachlicher; Erfassung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, …und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26).
- OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18
Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Rn. 27 Wie der beschließende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. etwa Beschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, ZNER 2019, 148 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 55, m. w. N.), ist nach § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) UmwRG i. V. m. § 5 Abs. 3 Satz 2 UVPG (der § 3a Satz 4 UVPG a. F. weitgehend entspricht) gerichtlich zwar nur zu überprüfen, ob aus den gemäß § 3c Satz 6 UVPG a. F. dokumentierten Gründen nachvollziehbar ist, warum der Antragsgegner eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht für erforderlich erachtete. - OVG Niedersachsen, 15.04.2014 - 7 ME 121/13
Anordnung einer sofortigen Vollziehung der Schließung einer nach neuem …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Denn die zu prüfenden Beschwerdegründe sind darzulegen, sodass sie sich das Oberverwaltungsgericht nicht anhand ihm lediglich bezeichneter Fundstellen selbst zusammenzustellen hat (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 30, und Beschl. v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 -, Nds. VBl. 2014, 286 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17
Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Hinsichtlich der Genehmigung der drei auf der "Fläche C" geplanten Windenergieanlagen ist das Verwaltungsgericht erkennbar davon ausgegangen, der Antragsteller könne erfolgreich rechtliche Defizite der artenschutzrechtlichen Prüfung des Antragsgegners rügen, ohne dass hierzu im Hinblick auf § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG für das Hauptsacheverfahren zu erwarten sein müsste, in diesem werde vom Bestehen der Pflicht zur Durchführung einer "Umweltprüfung" auszugehen sein (vgl. einerseits: OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 20.9.2018 - 8 A 11958/17 -, ZNER 2018, 569 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 123 f., und andererseits: OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 12.12.2018 - 3 KM 787/18 -, juris, Rn. 70). - OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16
Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Denn die zu prüfenden Beschwerdegründe sind darzulegen, sodass sie sich das Oberverwaltungsgericht nicht anhand ihm lediglich bezeichneter Fundstellen selbst zusammenzustellen hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 30.11.2016 - 12 ME 131/16 -, juris, Rn. 30, …und Beschl. v. 15.4.2014 - 7 ME 121/13 -, Nds. VBl. 2014, 286 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 41). - OVG Niedersachsen, 10.02.2014 - 7 ME 105/13
Anhaltspunkt für ein auf die Verhinderung des Betriebs gerichtetes Ermessen im …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Vielmehr muss er in der Regel den einzelnen tragenden Begründungselementen der angefochtenen Entscheidung geeignete Gegenargumente konkret gegenüberstellen und - soweit möglich - deren Vorzugswürdigkeit darlegen (…Nds. OVG, Beschl. v. 16.11.2016 - 12 ME 132/16 -, ZNER 70 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 56, und Beschl. v. 10.2. 2014 - 7 ME 105/13 -, juris, Rn. 26). - OVG Niedersachsen, 07.01.2014 - 7 ME 90/13
Anknüpfung der Übergangsfrist des § 29 Abs. 4 S. 3 GlüStV an das Datum der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Nach dem Ablauf der Beschwerdebegründungfrist kann ein Beschwerdeführer seine Beschwerdebegründung nur noch ergänzen, soweit der konkrete zu ergänzende Beschwerdegrund bereits innerhalb offener Frist ausreichend, insbesondere also unter Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Beschluss des Verwaltungsgerichts ausgeführt worden war (Nds. OVG, Beschl. v. 7.1.2014 - 7 ME 90/13 -, ZfWG 2014, 115 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 34). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.2018 - 3 KM 787/18
Normenkontrolle: Eilantrag eines Umweltverbandes nach Waldumwandlungsgenehmigung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.06.2019 - 12 ME 57/19
Hinsichtlich der Genehmigung der drei auf der "Fläche C" geplanten Windenergieanlagen ist das Verwaltungsgericht erkennbar davon ausgegangen, der Antragsteller könne erfolgreich rechtliche Defizite der artenschutzrechtlichen Prüfung des Antragsgegners rügen, ohne dass hierzu im Hinblick auf § 2 Abs. 4 Satz 2 UmwRG für das Hauptsacheverfahren zu erwarten sein müsste, in diesem werde vom Bestehen der Pflicht zur Durchführung einer "Umweltprüfung" auszugehen sein (vgl. einerseits: OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 20.9.2018 - 8 A 11958/17 -, ZNER 2018, 569 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 123 f., und andererseits: OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 12.12.2018 - 3 KM 787/18 -, juris, Rn. 70).
- OVG Niedersachsen, 24.09.2021 - 12 ME 45/21
Artenschutzleitfaden; Darlegungsanforderungen; Fachkonvention; Feldlerche; …
Rn. 77 Die Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO überlagern und ergänzen dabei die prozessualen Mitwirkungsobliegenheiten (…vgl. Nds. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.10.2018 - 12 LB 118/16 -, BauR 2019, 651 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 212), die den Kläger und Antragsteller bereits als eine nach § 3 UmwRG anerkannte Umweltvereinigung treffen und die ihrerseits fortbestehen, obwohl sich aus verfassungsrechtlichen Gründen die dogmatischen Grundlagen der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle artenschutzrechtlicher Prüfungen geändert haben (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, BauR 2019, 1437 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25).Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28. Juni 2019 - 12 ME 57/19 - (…BauR 2019, 1437 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 28) zu erkennen gegeben hat, handelt es sich bei dem niedersächsischen Leitfaden zum Artenschutz, d. h. der nach Nr. 2 des Windenergieerlasses n. F. (Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MI u. d. MW vom 20.7.2021 - MU-52-29211/1/305 -, Nds. MinBl. 1398) auch nach dem Ablauf des 31. August 2021 weiter anwendbaren Anlage 2 des (durch RdErl. d. MU v. 21.1.2019 - 40500/4.0-1.6 - [Nds. MinBl. 2019, 343] teilweise modifizierten) hier noch einschlägigen niedersächsischen Windenergieerlasses a. F. (Gem. RdErl. d. MU, d. ML, d. MS, d. MW u. d. MI vom 24.2.2016 - MU-52-29211 -, Nds. MinBl. 190 [212 ff.]), nicht um eine normkonkretisierende (…vgl. Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 48 Rnrn. 52 ff.) Verwaltungsvorschrift.
- VG Lüneburg, 09.03.2021 - 2 B 76/20
Abwägungsabschichtung; anerkannte Umweltvereinigung; Auslegung; Genehmigung; …
Denn soweit es an untergesetzlichen außenwirksamen Normen oder normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften (noch) fehlt, besteht ein anzuerkennendes Bedürfnis nach außergerichtlicher Vereinheitlichung der Rechtsanwendung der Exekutive (Nds. OVG, Beschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 28).Von dieser Selbstbindung dürfte sich eine einzelne Genehmigungsbehörde rechtmäßig nur lösen können, wenn das sachlich gerechtfertigt ist (Nds. OVG, Beschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 28 - 29).
Mit dieser Einschätzung weicht der Antragsgegner nicht in unzulässiger Weise von dem im Artenschutzleitfaden festgelegten Standpunkt ab (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 31).
Hierfür genügt nicht, dass die Genehmigungsbehörde einen fachlich wohl vertretbaren Standpunkt einnimmt, der aber nicht maßgeblich an die Besonderheiten des Einzelfalls anknüpft, sondern in seiner Konsequenz für eine bestimmte Vogelart auf die generelle Abweichung von den landesweit einheitlichen Standards hinauslaufen würde (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 28 - 29).
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19
Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …
Dass eine solche Störungswirkung grundsätzlich in Betracht zu ziehen und deshalb näher zu prüfen ist, ergibt sich für den Beklagten bindend (Senatsbeschl. v. 28.6.2019 - 12 ME 57/19 -, juris, Leitsätze) aus der laufenden Nr. 28 der Abbildung 3 des sog. Leitfadens zum Artenschutz als Anlage 2 zum Niedersächsischen Windenergieerlass und entspricht auch im Übrigen der aktuellen, sich aus der zuvor zitierten Zusammenstellung aus Brandenburg ergebenden Erkenntnislage zur WEA-Sensibilität von Waldschnepfen.
- VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17
Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht
Denn soweit es an untergesetzlichen außenwirksamen Normen oder normkonkretisierenden Verwaltungsvorschriften (noch) fehlt, besteht ein anzuerkennendes Bedürfnis nach außergerichtlicher Vereinheitlichung der Rechtsanwendung der Exekutive (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 28).Die Genehmigungsbehörde darf sich in rechtmäßiger Weise nur dann von dieser Selbstbindung lösen, wenn sie das sachlich rechtfertigen kann (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 28 - 29).
- VG Aachen, 12.03.2021 - 6 L 417/20
Blankenheim: Erweiterung des Windparks zwischen Rohr und Reetz vorerst gestoppt
Rn. 135 vgl. ausdrücklich nunmehr BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 7 A 1/18 -, juris, Rn. 70; vgl. bereits zuvor nur Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 12 ME 57/19 -, juris, Rn. 25,. - VG Aachen, 18.12.2020 - 6 L 327/20
Rotmilan stoppt (vorerst) Windpark Dahlem IV
Rn. 62 vgl. ausdrücklich nunmehr BVerwG, Urteil vom 4. Juni 2020 - 7 A 1/18 -, juris, Rn. 70; vgl. bereits zuvor nur Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 12 ME 57/19 -, juris, Rn. 25,. - VG Magdeburg, 09.05.2023 - 4 A 20/21
Vergrämung einer Saatkrähenkolonie auf einem Friedhof
Den von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang bislang verfolgten Gedanken einer Einschätzungsprärogative hat das Bundesverfassungsgericht zwischenzeitlich zwar verworfen, den Kontrollansatz der Verwaltungsgerichte aber insoweit bestätigt, als eine Begrenzung der gerichtlichen Kontrolle mit dem verfassungsrechtlichen Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) vereinbar ist, solange die ökologische Wissenschaft und Praxis für die Bestandserfassung und die Ermittlung des Risikos keine allgemein anerkannten Standards und Maßstäbe entwickelt hat (BVerfG…, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rn. 17; Nds. OVG Beschluss vom 28.06.2019 - 12 ME 57/19 -, juris Rn. 25).
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