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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20609
OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10 (https://dejure.org/2011,20609)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.07.2011 - 12 N 40.10 (https://dejure.org/2011,20609)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 12 N 40.10 (https://dejure.org/2011,20609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 8 MRK, Art 6 GG, § 53 Abs 1 AufenthG, § 56 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 56 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, § 56 Abs 1 S 1 Nr 4 AufenthG, § 56 Abs 1 S 4 AufenthG
    Ausweisung; Straftäter aus dem Kosovo; Intensivstraftäter; Kindheit und Jugend in Deutschland; Integrationschancen im Kosovo; spezialpräventive und generalpräventive Erwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Zusammenhang mit einem Streit über das Bestehen der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rüge der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils im Zusammenhang mit einem Streit über das Bestehen der Rechtsstellung eines langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • EGMR, 23.06.2008 - 1638/03

    Maslov ./. Österreich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Die angefochtene Verwaltungsentscheidung lässt vielmehr erkennen, dass zur Rechtfertigung der Ausweisung des Klägers, der seine gesamte Kindheit und Jugend in Deutschland verbracht hat, außerordentlich gewichtige Gründe vorgebracht werden müssen (vgl. EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1638/03 -, InfAuslR 2008, 333 ff.).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Ausländerrecht: Prüfungsumfang bei Ausweisung // Ausweisung; Einsicht in die …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Rn. 14 Schließlich ist nicht zu beanstanden, wenn der Beklagte im Rahmen der eingehenden Begründung der Ausweisungsverfügung ergänzend auch generalpräventive Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. August 2007 - 2 BvR 535/06 - NVwZ 2007, 1300 ff.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Ernstliche Zweifel im Sinne der Regelung liegen vor, wenn neben den für die Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung sprechenden Umständen gewichtige, dagegen sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatsachenfragen bewirken, wenn also ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Eröffnung angestrebt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie ein Misserfolg (vgl. z.B. BVerwG, DVBl. 2004, 838).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - liegt bereits dann vor, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten (vgl. BVerwGE 129, 367).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Dies gilt auch bei Ermessensausweisungen (vgl. BVerwGE 130, 20, 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2007 - 13 S 1020/07

    Niederlassungserlaubnis bei mehreren Verurteilungen - Daueraufenthaltsrichtlinie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Diese Rechtsstellung entsteht entgegen seiner Auffassung nämlich konstitutiv erst mit der behördlichen Entscheidung über die Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts nach § 9 a AufenthG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 19 ZB 08.2629 - Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 - Juris).
  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 19 ZB 08.2629

    Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; Begründung der Rechtsstellung …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2011 - 12 N 40.10
    Diese Rechtsstellung entsteht entgegen seiner Auffassung nämlich konstitutiv erst mit der behördlichen Entscheidung über die Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts nach § 9 a AufenthG (vgl. BayVGH, Beschluss vom 31. März 2010 - 19 ZB 08.2629 - Juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 13 S 1020/07 - Juris).
  • VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860

    Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)

    Ungeachtet dessen bleibt die zuständige Behörde allerdings verpflichtet, die Abschiebungsandrohung bei Veränderung maßgeblicher Umstände - hier die zu erwartende Geburt des zweiten Kindes - zu überprüfen (…vgl. zu Maßnahmen nach § 54a AufenthG BVerwG, U.v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 29; zu Ausweisungen OVG Berlin-Bbg, U.v. 19.7.2011 - OVG 12 N 40.10 - juris Rn. 4).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2012 - VerfGH 127/11

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch …

    Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Juli 2011 - OVG 12 N 40.10 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 15 Abs. 4 Satz 1 der Verfassung von Berlin.
  • VG Bayreuth, 02.03.2026 - B 8 S 26.30489

    Familiäre Bindungen, nasciturs, Risikoschwangerschaft, Familienasyl, …

    Ungeachtet dessen bleibt die zuständige Behörde allerdings verpflichtet, die Abschiebungsandrohung bei Veränderung maßgeblicher Umstände - hier die zu erwartende Geburt des zweiten Kindes - zu überprüfen (…vgl. zu Maßnahmen nach § 54a AufenthG BVerwG, U.v. 30.07.2013 - 1 C 9.12 - juris Rn. 29; zu Ausweisungen OVG Berlin-Bbg, U.v. 19.7.2011 - OVG 12 N 40.10 - juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 26.05.2016 - 13 K 291.14

    Abschiebung eines Intensivtäters (Anwendbarkeit des neuen Rechts)

    Rn. 24 aa) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt für die Sach- und Rechtslage ist insoweit der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2011 - OVG 12 N 40.10 -, Beschluss vom 6. September 2012 - OVG 2 N 80.10 -, Urteil vom 12. März 2013 - OVG 7 B 1.13 - VG Aachen, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 613/14 -).
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