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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27256
OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04 (https://dejure.org/2004,27256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.05.2004 - 12 PA 89/04 (https://dejure.org/2004,27256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 12 PA 89/04 (https://dejure.org/2004,27256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pflegegeld bei Vollzeitpflege durch Großmutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 SGB 8; § 33 SGB 8; § 39 SGB 8
    Großeltern; Hilfe zur Erziehung; Kosten der Erziehung; Pflegegeld; unentgeltliche Betreuung; Unterhaltspflicht; Verwandtenpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Nach Erhebung der Klage hat der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 11. April 2003 den Widerspruch der Klägerin zurückgewiesen und sich zur Begründung im Hinblick auf eine rückwirkende Hilfegewährung auf eine fehlende Anspruchsberechtigung der Klägerin und eine Bestandskraft des gegenüber den Eltern der Kinder ergangenen Hilfebescheides, hinsichtlich der Höhe der Pflegegelder unter Heranziehung der Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. September 1996 (- 5 C 31/95 -, NJW 1997, 2831 ff. und - 5 C 37/95 -, NJW 1997, 2768 ff.) auf einen infolge der tatsächlichen Betreuung der Kinder durch die Klägerin nicht bestehenden erzieherischen Bedarf berufen.

    Denn der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege, der auch die Kosten der Erziehung umfasst, steht als Annex-Berechtigung des Anspruches auf Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII wie der Hauptanspruch dem Personensorgeberechtigten, nicht aber dem Kind bzw. der Pflegeperson zu (BVerwG, Urteile vom 12.9.1996 - 5 C 31/95 - und 5 C 37/95 -, jew. a.a.O.;… Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, NJW 2002, 232 f;… Kunkel, in: LPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2003, § 39, Rn. 7).

  • BVerwG, 21.06.2001 - 5 C 6.00

    Elternrecht und Hilfe zur Erziehung; Hilfe zur Erziehung, Recht auf - als Teil …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Denn der Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt eines Kindes in Vollzeitpflege, der auch die Kosten der Erziehung umfasst, steht als Annex-Berechtigung des Anspruches auf Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII wie der Hauptanspruch dem Personensorgeberechtigten, nicht aber dem Kind bzw. der Pflegeperson zu (…BVerwG, Urteile vom 12.9.1996 - 5 C 31/95 - und 5 C 37/95 -, jew. a.a.O.; Urt. v. 21.6.2001 - 5 C 6/00 -, NJW 2002, 232 f;… Kunkel, in: LPK-SGB VIII, 2. Aufl. 2003, § 39, Rn. 7).
  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Beurteilung der Erfolgsaussichten bei der Entscheidung über die Gewährung von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Dies genügt, um insoweit Prozesskostenhilfe zu bewilligen, denn die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung dürfen in Anbetracht der durch Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit nicht überspannt werden, ansonsten würde der Zweck der Prozesskostenhilfe, unabhängig von vorhandenen finanziellen Mitteln den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, verfehlt (vgl. zum Ganzen: BVerfG - 3. Kammer des Ersten Senats -, Beschl. v. 26.6.2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, 3190 f.).
  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 11.96

    Großeltern als Vormund und Pflegepersonen ihrer Enkelkinder.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Höhe des Pflegegeldes haben sowohl der Beklagte als auch das Verwaltungsgericht in den Gründen seines angefochtenen Beschlusses im Ausgangspunkt zutreffend auf die o.g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (…vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen: Urt. v. 15.12.1995 - 5 C 2.94 -, BVerwGE 100, 178 ff; Urt. v. 4.9.1997 - 5 C 11/96 -, FEVS 48, 289 ff) abgestellt.
  • BVerwG, 15.12.1995 - 5 C 2.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Höhe des Pflegegeldes haben sowohl der Beklagte als auch das Verwaltungsgericht in den Gründen seines angefochtenen Beschlusses im Ausgangspunkt zutreffend auf die o.g. Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. neben den bereits genannten Entscheidungen: Urt. v. 15.12.1995 - 5 C 2.94 -, BVerwGE 100, 178 ff;… Urt. v. 4.9.1997 - 5 C 11/96 -, FEVS 48, 289 ff) abgestellt.
  • BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 37.95

    Kinder- und Jugendhilferecht - Förderung von Kindern in Tagespflege, …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Nach Erhebung der Klage hat der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 11. April 2003 den Widerspruch der Klägerin zurückgewiesen und sich zur Begründung im Hinblick auf eine rückwirkende Hilfegewährung auf eine fehlende Anspruchsberechtigung der Klägerin und eine Bestandskraft des gegenüber den Eltern der Kinder ergangenen Hilfebescheides, hinsichtlich der Höhe der Pflegegelder unter Heranziehung der Grundsatzurteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. September 1996 (- 5 C 31/95 -, NJW 1997, 2831 ff. und - 5 C 37/95 -, NJW 1997, 2768 ff.) auf einen infolge der tatsächlichen Betreuung der Kinder durch die Klägerin nicht bestehenden erzieherischen Bedarf berufen.
  • OVG Niedersachsen, 28.10.1998 - 4 L 3289/98

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege; Unentgeltliche Pflege durch Angehörige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.05.2004 - 12 PA 89/04
    Schließlich sind Bekundungen der Klägerin aktenkundig geworden, hinsichtlich derer - gegebenenfalls auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Klägerin (vgl. dazu: 4. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 28.10.1998 - 4 L 3289/98 -, juris) - eine nähere Untersuchung im Hinblick auf die Frage angezeigt erscheint, ob in ihnen der ernsthafte Wille der Klägerin zur Aufgabe der unentgeltlichen Pflege der Kinder zum Ausdruck gelangt ist.
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