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Rechtsprechung
   BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2090
BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89 (https://dejure.org/1990,2090)
BSG, Entscheidung vom 17.07.1990 - 12 RK 10/89 (https://dejure.org/1990,2090)
BSG, Entscheidung vom 17. Juli 1990 - 12 RK 10/89 (https://dejure.org/1990,2090)
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.10.1981 - 3 RK 59/80

    Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - Nicht …

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    § 16 SGB I ist daher nicht auf Melde- oder Anzeigepflichten oder auf Sachverhalte anwendbar, in denen es darauf ankommt, daß der zuständige Träger Kenntnis von bestimmten Umständen hat (BSGE 52, 254, 256 ff = SozR 2200 § 216 Nr. 5;… BSG SozR 2200 § 216 Nr. 5;… BSG SozR 1200 § 16 Nr. 7).
  • BSG, 17.04.1986 - 7 RAr 81/84

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Rücknahme des Antrags - Verpflichtung des …

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    Die Rücknahme des Antrags auf Zulassung zur Beitragsnachentrichtung war, da der Antrag keine rechtsgestaltende Bestimmungserklärung enthielt, jedenfalls bis zur Wirksamkeit des Bescheides zulässig (BSGE 60, 79, 84, 85 = SozR 4100 § 100 Nr. 11).
  • BSG, 24.02.1987 - 11b RAr 60/86

    Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakts durch die …

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    Dieses war hier aber in dem Sinne "auf Null geschrumpft", daß die Beklagte sich nur für die Rücknahme des Bescheides entscheiden konnte (vgl BSG SozR 1300 § 44 Nr. 28).
  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 27/86

    Rücknahme eines Bescheides - Beitragsnachentrichtung - Ermessen des …

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    Dabei kommt § 44 Abs. 2 SGB X, und nicht dessen Abs. 1, zur Anwendung, da es sich bei einer Nachentrichtung von Beiträgen weder um zu Unrecht nicht erbrachte Sozialleistungen noch um zu Unrecht erhobene Beiträge handelt (BSGE 62, 143, 145 = SozR 5750 Art. 2 § 28 Nr. 5).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 41/84

    Aufstockungsverbot - Beitragsnachentrichtung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) wird § 16 SGB I entsprechend auch auf Anträge angewandt, die keine Anträge auf Sozialleistungen iS von § 11 SGB I sind, die jedoch für die Stellung als Versicherter Bedeutung haben (BSGE 59, 190, 192 mwN = SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 63).
  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 18/64

    Zahlung von Schlechtwettergeld - Unverzügliche Anzeige des Arbeitsausfalles - …

    Auszug aus BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89
    "Unverzüglich" bedeutet aber in diesem Zusammenhang - entsprechend der in § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltenen Definition - "ohne schuldhaftes Zögern" (so BSGE 22, 187).
  • BSG, 30.10.2014 - B 5 R 8/14 R

    Revisionsgericht - Kontrolle der Auslegung schlüssiger Willenserklärungen

    Sofern das Sozialrecht keine speziellen Regelungen trifft, finden bei der Auslegung konkludenter Handlungen die Vorschriften des BGB, insbesondere dessen § 133, Anwendung (…BSG Urteil vom 2.4.2014 - B 4 AS 29/13 R - BSGE <vorgesehen>, SozR 4-4200 § 37 Nr. 6, Juris RdNr 16; BSG Urteil vom 17.7.1990 - 12 RK 10/89 - SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 mwN, Juris RdNr 20).
  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 29/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Antrag auf Arbeitslosengeld nach dem SGB 3 …

    Rn. 16 Bei dem Antrag handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige, öffentlich-rechtliche Willenserklärung, auf die - sofern das Sozialrecht keine speziellen Regelungen trifft - die Vorschriften des BGB, insbesondere des § 133 BGB, Anwendung finden (BSG Urteil vom 17.7.1990 - 12 RK 10/89 - SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 mwN, RdNr 20).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2020 - L 6 KR 100/15

    Krankenversicherung - medizinische Rehabilitation - stufenweise …

    Sofern das Sozialrecht keine speziellen Regelungen trifft, finden bei der Auslegung konkludenter Handlungen die Vorschriften des BGB, insbesondere dessen § 133, Anwendung (…BSG Urteil vom 2. April 2014 - B 4 AS 29/13 R, Rn. 16; BSG Urteil vom 17. Juli 1990 - 12 RK 10/89, Rn. 20).
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