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Rechtsprechung
   BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,15972
BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79 (https://dejure.org/1981,15972)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1981 - 12 RK 67/79 (https://dejure.org/1981,15972)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 67/79 (https://dejure.org/1981,15972)
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (2)

  • BSG, 01.02.1979 - 12 RK 33/77

    Fristgebundene Anträge - Zugang - Postschließfach - Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79
    Bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (BSG 01.02.1979 12 RK 33/77 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 und BSG 08.03.1979 12 RK 27/77 = SozR 2200 § 1227 Nr. 25) Nachsicht in der Regel dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist.

    Sie ist auch nicht nur als eine gesetzliche Konkretisierung schon vorher anerkannter Rechtsgrundsätze anzusehen; vielmehr handelt es sich ebenso wie bei § 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 110 der Abgabenordnung 1977 - um eine Neuregelung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die - soweit sie materiell-rechtliche Ausschlußfristen betreffen sollte - nicht lediglich eine gefestigte Rechtsauffassung festschreibt, sondern eine bisher überwiegend anders beantwortete Rechtsfrage neu und abweichend regelt (vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 1. Februar 1979 - 12 RK 33/77 - BSGE 48, 12, 16).

  • BSG, 08.03.1979 - 12 RK 27/77
    Auszug aus BSG, 28.10.1981 - 12 RK 67/79
    Bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist kann auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben (BSG 01.02.1979 12 RK 33/77 = SozR 2200 § 1227 Nr. 23 und BSG 08.03.1979 12 RK 27/77 = SozR 2200 § 1227 Nr. 25) Nachsicht in der Regel dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist.
  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen - Meldung der Arbeitsunfähigkeit - …

    Diese vom LSG zur Prüfung herangezogene Rechtsfigur, die maßgebend auf dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fußt, hat das BSG vor Inkrafttreten des § 27 SGB X zum 1.1.1981 für Konstellationen unverschuldeter Fristversäumnisse herangezogen, um das damalige Fehlen einer gesetzlichen Wiedereinsetzungsregelung zu kompensieren (vgl nur BSG Urteil vom 28.10.1981 - 12 RK 67/79 - SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 6/18 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - Meldung der …

    Diese Rechtsfigur, die maßgebend auf dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fußt, hat das BSG vor Inkrafttreten des § 27 SGB X zum 1.1.1981 für Konstellationen unverschuldeter Fristversäumnisse herangezogen, um das damalige Fehlen einer gesetzlichen Wiedereinsetzungsregelung zu kompensieren (vgl nur BSG Urteil vom 28.10.1981 - 12 RK 67/79 - SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
  • BSG, 05.12.2019 - B 3 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - - Versäumnis der …

    Diese Rechtsfigur der Nachsichtgewährung, die maßgebend auf dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) fußt, hat das BSG vor Inkrafttreten des § 27 SGB X zum 1.1.1981 für Konstellationen unverschuldeter Fristversäumnisse herangezogen, um das damalige Fehlen einer gesetzlichen Wiedereinsetzungsregelung zu kompensieren; die Rechtsfigur hat aber durch Einführung des § 27 SGB X ihre eigenständige Bedeutung weitestgehend verloren (vgl bereits BSG Urteil vom 8.8.2019 - B 3 KR 6/18 R - juris RdNr 37 <zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen> unter Hinweis auf BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 85/98 R

    Sonderrechtsnachfolge beim Tod des Berechtigten, Hemmung der …

    Wie das BSG bereits entschieden hat, kann nämlich bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist Nachsicht idR dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).

    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl zB § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 SGG) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde legt (vgl dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49 S 99).

  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des …

    Wie das BSG bereits entschieden hat, kann nämlich bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist Nachsicht in der Regel dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der …

    Auch eine Nachsichtgewährung kommt bei einer Versäumung der Frist um mehr als ein Jahr in der Regel - so auch hier - nicht in Betracht (vgl. BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49), sofern für sie neben einer Anwendung des § 27 SGB X auf Antragsfristen überhaupt noch Raum sein sollte.
  • BSG, 11.05.2000 - B 13 RJ 19/99 R

    Besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen beim Anspruch eines …

    Wie das BSG bereits entschieden hat, kann nämlich bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist Nachsicht idR dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).

    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl zB § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 SGG) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde liegt (vgl dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49 S 99).

  • BSG, 01.02.2001 - B 13 RJ 1/00 R

    Wartezeit für Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente

    Wie das BSG bereits entschieden hat, kann nämlich bei Versäumung einer gesetzlichen Ausschlußfrist Nachsicht in der Regel dann nicht mehr gewährt werden, wenn die versäumte Rechtshandlung nicht innerhalb eines Jahres nach Fristablauf nachgeholt worden ist (vgl BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).

    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl zB § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 SGG) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde liegt (vgl dazu BSG SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49 S 99).

  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 7/82

    Teilzahlungsfrist - Ausschlußfrist - Nachsichtgewährung - Überschreitung der …

    § 27 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. Oktober 1981 - 12 RK 67/79 und 12 RK 61/80 -), auf Tatbestände, die vor seinem Inkrafttreten (1. Januar 1981) liegen, nicht anzuwenden (vgl. dazu Plagemann, NJW 83, 2172, hier II 1).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2009 - L 3 R 448/08

    Zulassung zur Entrichtung freiwilliger Beiträge; sozialrechtlicher …

    In dieser für die Nachholung von versäumten Handlungen gesetzten zeitlichen Grenze, die sich auch in anderen fristbezogenen Vorschriften (vgl. z. B. § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 Sozialgerichtsgesetz ) findet, kommt nämlich eine allgemeine gesetzgeberische Wertung zum Ausdruck, welcher eine sachgerechte Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Individualinteresse zugrunde liegt (vgl. dazu BSG in SozR 5750 Art. 2 § 51a Nr. 49).
  • BSG, 07.12.1989 - 12 RK 6/88

    Ablehnung eines Antrags auf Beitragsnachentrichtung

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - L 2 R 4055/09
  • LSG Bayern, 17.01.2001 - L 20 RJ 261/98

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ; …

  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 29/88
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 38/80
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