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| LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20 |
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- BAYERN | RECHT
JVEG § 4 Abs. 1, § 8a Abs. 4, Abs. 5; SGG § 109; ZPO § 407a Abs. 3 S. 2
Kostenrecht: Hinweispflicht des Sachverständigen auf bevorstehende Kostenüberschreitung und Reaktionspflicht des Gerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Hinweispflicht des Sachverständigen bezüglich erheblicher Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses; Wartepflicht des Sachverständigen nach Hinweis auf erhebliche Überschreitung des angeforderten Auslagenvorschusses; Konkludente Zustimmung des Gerichts nach ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überschreitung des Auslagenvorschusses: Hinweis + Wartefrist = Zustimmung!
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Regensburg, 30.04.2020 - S 15 RF 13/18
- LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- LSG Bayern, 08.06.2015 - L 15 SF 255/14
Kürzung der Vergütung eines Gutachters bei erheblicher Überschreitung des …
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Der Antrags- und Beschwerdegegner (Bg) hat ausgeführt, nach der Rechtsprechung des Kostensenats des BayLSG (Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E) seien nicht nur die rechtzeitige Mitteilung, sondern auch das Abwarten der Antwort des Gerichts auf dieselbe als Voraussetzungen dafür genannt, dass ein Fehlen des Verschuldens festgestellt werden könne und eine Kürzung auf den Vorschuss nicht erfolgen müsse.Der Senat folgt aber insofern der Einschätzung des Bg, dass die vom Gesetzgeber geregelte Hinweispflicht gemäß § 8a Abs. 4 JVEG i.V.m. § 407 a Absatz 3 Satz 2 ZPO eine (vom Gesetzgeber als selbstverständlich vorausgesetzte) Wartepflicht impliziert (…vgl. Jahnke/Pflüger, JVEG, 28. Auflage, 2021, § 8a JVEG, Rn.157; BayLSG, Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E).
In dem Beschluss des BayLSG vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E, ging es um die Frage, ob der Sachverständige, der eine erhebliche Überschreitung des Kostenvorschusses nicht angezeigt hatte, sich auf ein mangelndes Verschulden nach § 8 Abs. 5 JVEG berufen konnte.
Auf die Frage, ob das Gutachten auch dann erstellt worden wäre, wenn das Gericht über die höheren Kosten rechtzeitig informiert worden wäre, kommt es nicht mehr an (vgl. BayLSG, Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E; a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.08.2014, Az.: 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019, 2 HK OH 407/17).
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2017 - L 2 SF 114/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Sachverständigenvergütung - Anzeige bei …
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Auch das LSG Berlin-Brandenburg habe in seiner Entscheidung vom 27.03.2017, L 2 SF 114/16 E, das Nichteinhalten der vom Gesetzgeber als selbstverständlich vorausgesetzten Wartepflicht als Verschulden gesehen, das zur Kürzung auf den Vorschuss führen müsse.Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg 27.03.2017, L 2 SF 114/16 E, betrifft einen Fall, in dem der dortige Sachverständige zwar unverzüglich auf eine aus seiner Sicht erforderliche Erhöhung des Kostenvorschusses hingewiesen hatte.
- SG Regensburg, 30.04.2020 - S 15 RF 13/18
Kostenvorschuss, Festsetzung der Vergütung, Empfangsbekenntnis, Gutachtenauftrag, …
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Auf die Beschwerde wird der Beschluss des Sozialgerichts Regensburg vom 30. April 2020, S 15 RF 13/18, aufgehoben.Rn. 11 Zur Entscheidung lagen die beigezogenen Akten des SG zu den Verfahren S 13 VS 5/16 und S 15 RF 13/18 sowie die Beschwerdeakte vor.
- OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12
Minderung der Vergütung des Sachverständigen
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Auf die Frage, ob das Gutachten auch dann erstellt worden wäre, wenn das Gericht über die höheren Kosten rechtzeitig informiert worden wäre, kommt es nicht mehr an (vgl. BayLSG, Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E; a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.08.2014, Az.: 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019, 2 HK OH 407/17). - LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Auf die Frage, ob das Gutachten auch dann erstellt worden wäre, wenn das Gericht über die höheren Kosten rechtzeitig informiert worden wäre, kommt es nicht mehr an (vgl. BayLSG, Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E; a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.08.2014, Az.: 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019, 2 HK OH 407/17). - LSG Bayern, 11.01.2021 - L 12 SF 113/19
Kostenrecht: Verbot der reformatio in peius im Beschwerdeverfahren gegen die …
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Das Verbot der reformatio in peius ist - anders als im Antragsverfahren nach § 4 Abs. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren zu beachten (vgl. Beschluss des Senats vom 11.01.2021, Az.: L 12 SF 113/19 m.w.N.). - BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68
Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen
Auszug aus LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20
Bei der Festsetzung durch die Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.1968, Az.: RiZ (R) 4/68).
- OLG Hamm, 07.02.2024 - 25 W 305/23
Festsetzung der Sachverständigenvergütung für die Erstellung eines Gutachtens …
- OLG Frankfurt, 17.04.2025 - 30 W 34/25
Vergütung des Sachverständigen - Fortsetzung der Begutachtung nach Hinweis auf …
Gleiches gilt für die Frage, ob der Sachverständige, der nach rechtzeitig erteiltem Hinweis eine angemessene Wartezeit hat verstreichen lassen, von einer konkludenten Einwilligung des Gerichts hinsichtlich der Weiterarbeit ausgehen darf (so LSG Bayern, Beschluss vom 23.08.2022 - L 12 SF 209/20, DS 2023, 31, juris Rn. 27). - OLG Frankfurt, 09.04.2025 - 30 W 33/25
Verlust von Gebührenansprüchen des Sachverständigen bei Verstoß gegen …
Eine andere Meinung bejaht eine Wartepflicht (…BeckOK KostR/Bleutge, 44. Ed., Stand: 1.1.2024, JVEG § 8a Rn. 27;… Schneider JVEG/Schneider, 4. Aufl. 2021, JVEG § 8a Rn. 31; LSG Bayern Beschl. v. 23.8.2022 - 12 SF 209/20, BeckRS 2022, 21846 Rn. 27;;… LSG Berlin-Brandenburg L 2 SF 114/16 EBeckRS 2017, 106035 Rn. 11, 12; OLG Hamm DS 2024, 98).
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