Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Sozialplan; Ausgeschiedener Arbeitnehmer; Abfindung; Netto-Betrag; Ausgleich des Steuernachteils; Ausschöpfung von Freibeträgen; Progressionsvorbehalt; Verpflichtung zur Nachzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG § 112; EStG § 3 Nr. 9 §§ 32b 396
Sozialplan: Abfindung - Nettobetrag
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 22.02.1996 - 4 Ca 3266/95
- LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Papierfundstellen
- DB 1996, 1884
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BAG, 10.08.1994 - 10 ABR 61/93
Abänderung von Sozialplänen
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Zum anderen können die Betriebspartner keinesfalls in Ansprüche eingreifen, die auf der Grundlage eines Sozialplans bereits entstanden sind ( BAG, Beschluß vom 10.08.1994, 10 ABR 61/93 , AP Nr. 86 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 2). - BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 606/93
Sozialplanabfindung - Bemessung nach der Betriebszugehörigkeit
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( Urteil vom 16.03.1994, 10 AZR 606/93 , AP Nr. 75 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 a), der die Kammer folgt, sind Sozialpläne als Betriebsvereinbarungen besonderer Art wie Tarifverträge auszulegen. - BAG, 09.03.1993 - 1 ABR 48/92
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Neueingruppierung unter Beteiligung des …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Die Protokollnotiz erfüllt die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen einer Betriebsvereinbarung und ist schon deshalb in die Auslegung des Sozialplans einzubeziehen (vgl. BAG vom 09.03.1993, 1 ABR 48/92 , AP Nr. 104 zu § 99 BetrVG 1972, zu B I 3 c der Gründe;… Löwisch/Rieble, TVG § 1 Rz. 393, 421). - BAG, 27.10.1987 - 1 AZR 80/86
Anspruch auf Abfindung aus einem Sozialplan - Unzulässigkeit einer Schiedsabrede …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Als Regelung zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Anwendung des Sozialplans stellt Ziff. 5 des Sozialplans eine unzulässige Schiedsabrede dar (vgl. BAG, Urteil vom 27.10.1987, 1 AZR 80/86 , AP Nr. 22 zu § 76 BetrVG 1972, zu II 2). - LAG Berlin, 21.02.1994 - 9 Sa 126/93
Arbeitsverhältnis: Aufhebung - Abfindung
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 464/96
Enthält die Regelung keine Risikozuweisung und ergibt sich eine solche auch nicht im Wege der Auslegung, werden im Zweifel Abfindungen als Bruttobetrag geschuldet (LAG Berlin vom 21.02.1994, DB 1994, 2632 , KR-Spielger, 4. Aufl., § 10 KSchG Rz. 88 a, Däubler, DKKS-BetrVG, 5. Aufl., §§ 112, 112a, Rz. 141).
- LAG Düsseldorf, 03.12.1997 - 12 Sa 1555/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV für die Angestellten in der Beton- und …
Die Tarifvertragsparteien tragen insoweit lediglich der Typik Rechnung, daß Arbeitnehmer ihren Lebensstandard nach dem regelmäßigen Nettoverdienst und nicht nach dem Bruttoverdienst ausrichten (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.1996, 5 AZR 798/94, AP Nr. 96 zu § 616 BGB, zu 4, Urteil vom 10.12.1986, 5 AZR 570/85, AP Nr. 1 zu § 42 MTB II, zu II 1, Urteil der Kammer vom 27.06.1996, 12 Sa 464/96, LAGE Nr. 39 zu § 112 BetrVG 1972, zu 2 d), und verfolgen erkennbar den Zweck, den arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer auch nach Ablauf des sechswöchigen Entgeltfortzahlungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen für eine bestimmte Zeit finanziell so zu stellen, als ob er weiterarbeiten würde.
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