Rechtsprechung
| VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung; Begründungsumfang bei unbeachtlichem Asylfolgeantrag; Auswirkungen eines Begründungsmangels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Politische Verfolgung eines Asylbewerbers im Heimatland als Abschiebungshindernis ; Entbehrlichkeit der Prüfung des§ 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG bei materieller Prüfung der Gefahr politischer Verfolgung im Rahmen der Begründung der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags ; ...
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 12.11.1987 - IX H 21404/87
- VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (23)
- VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, und - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30).Zwar waren diese Umstände nicht schon deshalb von vornherein unbeachtlich, weil sie nicht zum Gegenstand eines entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens gemacht worden waren (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1987- 12 TH 1787/87 -, vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 - und vom 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -); denn der Antragsteller hat in seinem bisher nicht beschiedenen Aufenthaltserlaubnisantrag vom 9. Dezember 1985 zur Begründung seiner eigenen weitgehenden Integration u.a. auch auf den Schulbesuch seiner Kinder hingewiesen.
Indessen erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgebenden Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, Beschluß vom 15. August 1986, NVwZ 1987, 349 f., und OVG Lüneburg, Beschluß vom 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehefrau und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
Rn. 9 Dem Erlaß der Abschiebungsandrohung stand im insoweit ebenfalls maßgeblichen damaligen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -) auch - worauf die Beschwerde allein abhebt - kein Abschiebungshindernis i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG in bezug auf den Heimatstaat des Antragstellers zu 1) entgegen, so daß dieser mich nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 AuslG in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich ausgenommen werden mußte.
- BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87
Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, und - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30).Rn. 9 Dem Erlaß der Abschiebungsandrohung stand im insoweit ebenfalls maßgeblichen damaligen Zeitpunkt (BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30; Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -) auch - worauf die Beschwerde allein abhebt - kein Abschiebungshindernis i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG in bezug auf den Heimatstaat des Antragstellers zu 1) entgegen, so daß dieser mich nicht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 AuslG in der Abschiebungsandrohung ausdrücklich ausgenommen werden mußte.
Einer dahingehenden Prüfung des als "kleines Asyl" bezeichneten Abschiebungsschutzes aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG - i.V.m. Art. 33 GK - bedarf es zwar nicht nur bei der mit einer Ausreiseaufforderung nach § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG verbundenen Abschiebungsandrohung (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. November 1987 - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30, und Hess. VGH, Beschluß vom 16. Dezember 1987 - 12 TE 1991/87 -, jeweils m.w.N.), sondern auch bei Abschiebungsandrohungen, die - wie hier - auf der Grundlage des § 10 Abs. 2 AsylVfG ergehen (Hess. VGH, Beschluß vom 5. Februar 1988 - 10 TH 14/88 -).
- VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
Asylrecht: Aufenthalt bei Folgeantrag
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Zwar waren diese Umstände nicht schon deshalb von vornherein unbeachtlich, weil sie nicht zum Gegenstand eines entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens gemacht worden waren (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1987- 12 TH 1787/87 -, vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 - und vom 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -); denn der Antragsteller hat in seinem bisher nicht beschiedenen Aufenthaltserlaubnisantrag vom 9. Dezember 1985 zur Begründung seiner eigenen weitgehenden Integration u.a. auch auf den Schulbesuch seiner Kinder hingewiesen.Soweit Kinder des Antragstellers zu 1) unter 16 Jahre alt sind und deshalb gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, gilt nichts anderes, weil Kinder dieses Alters nach der Vorstellung des Gesetzgebers üblicherweise bei ihren Eltern wohnen und (nur) deshalb die an sich notwendige Prüfung nach § 2 Abs. 1 AuslG bei ihnen regelmäßig entfallen kann (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1988 - 12 TH 1006/87 - und vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 -, jeweils unter Hinweis auf Beschluß vom 27. Juni 1986 - 10 TH 1302/86 -).
Zwar hielt sich der Antragsteller bei Erlaß der Abschiebungsandrohung vom 2. Oktober 1987 seit fast 16 Jahren - allerdings mit Unterbrechungen - im Bundesgebiet auf und lebte offenbar mit der Antragstellerin zu 2) und sechs Kindern in einem gemeinsamen Haushalt; des weiteren konnten Erschwernisse für die teils hier zur Schule gehenden Kinder nicht ausgeschlossen werden, wenn diese kurz vor Abschluß des Schulhalbjahres nach Jugoslawien reisen müßten; auch sind derartige Gründe prinzipiell im Rahmen der Ermessensausübung bei der Bemessung der Ausreisefrist zu berücksichtigen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1987 - 10 TH 1360/87 - und vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 -).
- VGH Hessen, 06.06.1988 - 12 TH 4039/87
Abschiebung bei erneutem Asylantrag vor Rechtskraft der abgewiesenen …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Hierauf kommt es indessen letztlich nicht entscheidend an, weil der Antragsteller zu 1) nach dem unanfechtbaren Abschluß des ersten Asylfolgeverfahrens und vor dem Erlaß der angefochtenen Verfügung durch Entgegennahme der Erneuerung seiner Duldung am 10. September 1987 mindestens schlüssig zum Ausdruck gebracht hat, daß er ein erneutes Asylverfahren durchzuführen wünscht (ebenso Hess. VGH, Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -, in einem ähnlich gelagerten Fall).Der Senat braucht ferner (wiederum) nicht zu entscheiden, ob - verneinte man die vorausgegangene Frage in der vorliegenden Sache - ein vor Eintritt der Unanfechtbarkeit gestellter neuer Asylantrag mit dem unanfechtbaren Abschluß des früheren Asylverfahrens ohne weiteres zum Folgeantrag i.S. des § 14 AsylVfG wird, in einen solchen also gleichsam "hineinwächst" (bejahend: OVG Hamburg, Beschluß vom 13. März 1987 - Bs IV 87/87 - verneinend: Hess. VGH , Beschluß vom 29. April 1986 - 10 TH 738/86 -, unter Hinweis auf OVG Saarland, Beschluß vom 19. November 19$5 -3 W 1399/85 - offengelassen: Hess. VGH , Beschluß vom 6. Juni 1988 - 12 TH 4039/87 -).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
In der angegriffenen Verfügung vom 2. Oktober 1987 hat die Antragsgegnerin Unbeachtlichkeit des Vorbringens des Antragstellers zu 1) im wesentlichen deshalb angenommen, weil es sich bei der Mitgliedschaft in der HNO um einen selbstgeschaffenen Nachfluchttatbestand handele und dieser sich nicht als Ausdruck und Fortführung einer schon im Heimatland vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung des Antragstellers zu 1) darstelle (im Anschluß an BVerfG, Beschluß vom 26. November 1986, BVerfGE 74, 51 = EZAR 200 Nr. 18). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Indessen führt die Prüfung des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG hier zu einem für den Antragsteller zu 1) negativen Ergebnis,, weil sein Vorbringen nicht ausreichend substantiiert und nicht in sich stimmig ist und weil Widersprüche zu seinen Angaben in den vorausgegangenen Asylverfahren nicht nachvollziehbar aufgelöst sind, so daß dem Vortrag insgesamt eine dem Antragsteller zu 1) im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung nicht lückenlos entnommen werden kann (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteile vom 8. Mai 1984, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, vom 12. November 1985, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, und vom 20. Oktober 1987 - 9 C 147.86 -) und es demzufolge an der letztlich auch im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Schlüssigkeit fehlt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 9. Oktober 1987 - 12 TG 1681/87 -). - BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86
Ausweisungsanfechtung II
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, Beschluß vom 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteile vom 3. November 1987 - 9 C 254.86 -, EZAR 221 Nr. 29 = NVwZ 1988, 260, und - 9 C 3.87 -, EZAR 221 Nr. 30). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 147.86
Subjektive Nachfluchtgründe - Asyl
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Indessen führt die Prüfung des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG hier zu einem für den Antragsteller zu 1) negativen Ergebnis,, weil sein Vorbringen nicht ausreichend substantiiert und nicht in sich stimmig ist und weil Widersprüche zu seinen Angaben in den vorausgegangenen Asylverfahren nicht nachvollziehbar aufgelöst sind, so daß dem Vortrag insgesamt eine dem Antragsteller zu 1) im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung nicht lückenlos entnommen werden kann (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteile vom 8. Mai 1984, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, vom 12. November 1985, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, und vom 20. Oktober 1987 - 9 C 147.86 -) und es demzufolge an der letztlich auch im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Schlüssigkeit fehlt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 9. Oktober 1987 - 12 TG 1681/87 -). - BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Indessen führt die Prüfung des § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG hier zu einem für den Antragsteller zu 1) negativen Ergebnis,, weil sein Vorbringen nicht ausreichend substantiiert und nicht in sich stimmig ist und weil Widersprüche zu seinen Angaben in den vorausgegangenen Asylverfahren nicht nachvollziehbar aufgelöst sind, so daß dem Vortrag insgesamt eine dem Antragsteller zu 1) im Rückkehrfalle drohende politische Verfolgung nicht lückenlos entnommen werden kann (vgl. zu diesen Anforderungen BVerwG, Urteile vom 8. Mai 1984, EZAR 630 Nr. 13 = NVwZ 1985, 36, vom 12. November 1985, EZAR 630 Nr. 23 = InfAuslR 1986, 79, und vom 20. Oktober 1987 - 9 C 147.86 -) und es demzufolge an der letztlich auch im vorliegenden Zusammenhang erforderlichen Schlüssigkeit fehlt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 9. Oktober 1987 - 12 TG 1681/87 -). - VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87
Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem …
Auszug aus VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87
Rn. 4 Auch ist die der Abschiebungsandrohung zugrunde gelegte ausländerbehördliche Feststellung der Unbeachtlichkeit des (zweiten) Asylfolgeantrags des Antragstellers zu 1) gemäß § 14 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG nach der im vorliegenden Verfahren - soll die Unbeachtlichkeit bejaht werden - gebotenen möglichst eingehenden Überprüfung als zutreffend zu erachten; denn der Antragsteller zu 1) hat die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahrens, welche nicht durch im vorliegenden Eilverfahren parate Erkenntnisse zu widerlegen sind, bisher nicht schlüssig vorgetragen (vgl. zu diesen Anforderungen Hess. VGH, Beschluß vom 12. Oktober 1987 - 12 TH 1528/87 -). - VGH Hessen, 16.12.1987 - 12 TE 1991/87
Zum Schicksal der im Verbundverfahren erhobene Anfechtungsklage bei Erfolg der …
- VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86
Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung
- VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86
Berücksichtigung von Humanitätsgründen bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung …
- VGH Hessen, 29.04.1986 - 10 TH 738/86
- VGH Hessen, 19.06.1986 - 10 TH 1199/86
Wirksamkeit eines ausländerbehördlichen Bescheides trotz fehlerhafter Zustellung …
- VGH Hessen, 05.02.1988 - 10 TH 14/88
Verpflichtung der Behörde zur Berücksichtigung politischer Verfolgung auch bei …
- VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83
- VGH Hessen, 21.03.1988 - 10 TH 990/88
Begründung der Beschwerde gegen einen Beschluß nach § 80 Abs 5 VwGO; nochmalige …
- VGH Hessen, 31.08.1987 - 10 TH 1360/87
Bemessung der Ausreisefrist nach AsylVfG § 10 Abs 2
- VGH Hessen, 27.06.1986 - 10 TH 1302/86
Grenzen der Berücksichtigung der Familieneinheit im Verteilungsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1987 - A 12 S 1053/87
Qualifizierung eines Asylantrags als Folgeantrag
- OVG Saarland, 19.11.1985 - 3 W 1399/85
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1987 - 11 B 151/87
- VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88
Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der …
Der Antragsgegnerin ist zwar darin zuzustimmen, daß für die Bemessung einer ausländerrechtlichen Ausreisefrist eine knappe Formulierung genügt, wenn aus den Akten Besonderheiten nicht zu entnehmen sind und der betroffene Ausländer sich auf besondere persönliche Umstände nicht berufen hat (vgl. dazu Hess. VGH, 19.12.1983 -- 10 TH 547/83 --; Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 15; Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --).Die Abschiebungsandrohung kann sich beispielsweise dann als rechtswidrig erweisen, wenn bei ihrem Erlaß entgegenstehende asylverfahrensunabhängige Bleiberechte (vgl. Hess. VGH, 13.10.1987 -- 12 TH 3429/86 --; Hess. VGH, 23.12.1987 -- 12 TH 1787/87 --) oder solche Abschiebungshindernisse nicht oder nicht ausreichend geprüft worden sind, die sich aus § 14 Abs. 1 AuslG oder anderen Rechtsvorschriften ergeben (vgl. Hess. VGH, 05.02.1988 -- 10 TH 14/88 --; Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --, EZAR 134 Nr. 4).
- VGH Hessen, 30.05.1989 - 12 TH 4051/88
Umfassender Vortrag des Verfolgungsschicksals im Asylfolgeverfahren - …
In einem solchen Fall kann auf die Anführung der zu § 14 AuslG angestellten Erwägungen in der Regel nicht verzichtet werden (Hess. VGH, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87 -, EZAR 134 Nr. 4).Auch ist vorliegend nicht ein Sachverhalt gegeben, bei dem das Vorliegen eines Abschiebungshindernisses im Sinne des § 14 AuslG ohne weiteres zu verneinen ist, so daß - weil eine andere Entscheidung in der Sache nicht hätte getroffenen werden können (siehe § 46 HVwVfG) - aus diesem Grunde eine Aufhebung der angegriffenen Verfügung nicht beansprucht werden könnte (siehe dazu Hess. VGH, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87 - a.a.O.).
- VGH Hessen, 22.09.1988 - 12 TH 836/88
Befristete Aufenthaltserlaubnis und vorläufiger Rechtsschutz; Umgehung der …
Ist aber ein Ausländer nicht im Besitz eines gültigen Passes oder Paßersatzes, so darf ihm - wie sich daraus ergibt, daß grundsätzlich jeder Ausländer seiner Ausweispflicht genügen muß (§ 3 AuslG) und daß die Aufenthaltserlaubnis erlischt, wenn der Inhaber keinen gültigen Paß oder Paßersatz mehr besitzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 AuslG) - eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden (BVerwG, 19.1.1983 - 1 B 11.83 -, EZAR 112 Nr. 1 = NVwZ 1983, 226; Hess.VGH, 11.3.1986 - 7 TH 1187/85 - vgl. ferner Hess.VGH, 10.6.1988 - 12 TH 4094/87 - u. 23.6.1988 - 12 TH 4075/87 - zur Frage, ob bereits das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 AuslG in derartigen Fällen erlischt).
- VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88
Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer …
Unter diesen Umständen genügte auch die kurze Begründung, andere Gründe für die weitere Gestattung des Aufenthalts der Kläger zu 1) und 2) lägen nicht vor, den zu stellenden Anforderungen (vgl. Hess. VGH, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87 -, EZAR 134 Nr. 4). - VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 3141/88
Erfolglose Asylverpflichtungsklage eines türkischen Ehepaares kurdischer …
Unter diesen Umständen genügte auch die kurze Begründung, es lägen - nach nochmaliger eingehender Prüfung - auch keine anderen Gründe vor, den Klägern den Aufenthalt weiter zu gestatten, den zu stellenden Anforderungen (vgl. Hess. VGH, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87 -, EZAR 134 Nr. 4). - VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 759/87
Prüfung eines asylunabhängigen Bleiberechts im Rahmen der Begründung einer …
Soweit das Bundesamt über diese Asylgründe in seinem Bescheid abschließend befunden hat, hat die Ausländerbehörde von dieser Entscheidung auszugehen und den Ausländer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aufzufordern, ohne hierbei das Nichtvorliegen eines Abschiebungshindernisses noch gesondert begründen zu müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 23. Juni 1988 -- 12 TH 4075/87 --). - VGH Hessen, 26.06.1990 - 12 TG 1455/90
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsankündigung
Denn ebensowenig wie ein politisch Verfolgter verpflichtet ist, überhaupt einen Asylantrag zu stellen, braucht er nach dessen Ablehnung und nach Ergehen einer Abschiebungsandrohung alle hiergegen möglichen Rechtsbehelfe einzulegen; vielmehr genießt jeder politisch Verfolgte unmittelbar kraft Verfassung Asyl, und deshalb darf er -- ebenso wie gegenüber der Abschiebungsandrohung (vgl. dazu Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --, EZAR 134 Nr. 4, u. 30.05.1989 -- 12 TH 4051/88 --, EZAR 225 Nr. 5, sowie VGH Baden-Württemberg, 24.08.1987 -- 1 S 2796/86 --, EZAR 134 Nr. 3 m.w.N.) -- ungeachtet der Einleitung bzw. des Standes eines Asylanerkennungsverfahrens -- und zwar auch nach Versäumung einer Rechtsmittelfrist -- gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 AuslG gegenüber einer bevorstehenden Abschiebung geltend machen, daß ihm in dem Staat, in den er abgeschoben werden soll, politische Verfolgung droht (Renner, NJW 1984, 1257 (1260 m.w.N.);… vgl. ferner VGH Baden-Württemberg, 07.05.1986 -- A 13 S 288/86 --, EZAR 224 Nr. 13, u. Kanein/Renner, 4. Aufl., 1988, § 14 AuslG, Rdnrn. 2 bis 4, sowie Hailbronner, Ausländerrecht, 2. Aufl., 1989, Rdnr. 1326, u. Rothkegel in GK-AsylVfG, § 10, Rdnrn. 173 und 216). - VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88
Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen …
Über die Bleiberechte im Sinne der §§ 10 Abs. 1, 28 Abs. 1 AsylVfG hinaus hat die Ausländerbehörde allerdings -- erforderlichenfalls von Amts wegen -- festzustellen, ob Abschiebungshindernisse nach § 14 Abs. 1 AuslG (vgl. z.B. Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --, EZAR 134 Nr. 4; Hess. VGH, 30.05.1989 -- 12 TH 4051/88 --, EZAR 225 Nr. 5; Hess. VGH, 30.09.1989 -- 12 TH 4051/88 --; mißverständlich in der Einordnung eines Abschiebungshindernisses unter § 10 Abs. 1 AsylVfG: Hess. VGH, 20.07.1989 -- 13 TH 1981/89 --) oder nach anderen Vorschriften (vgl. z.B. BVerwG, 03.11.1987 -- 9 C 254.86 --, BVerwGE 78, 243 = EZAR 221 Nr. 29) vorliegen und zu beachten sind. - VGH Hessen, 23.01.1991 - 13 TE 3660/89
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinsichtlich der …
Soweit das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge über diese Asylgründe in seinem Bescheid abschließend befunden hat, hat die Ausländerbehörde von dieser Entscheidung auszugehen und den Ausländer unter Androhung der Abschiebung zur Ausreise aufzufordern, ohne hierbei das Nichtvorliegen eines Abschiebungshindernisses noch gesondert begründen zu müssen (vgl. Hess. VGH, Beschluß v. 23. Juni 1988 - 12 TH 4075/87 -).
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