Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO §§ 517 ff; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 17; ; StVG § 18 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StVO § 2 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2; ; StVO § 8 Abs. 2 S. 2; ; PflVG § 3 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Anrechnung der Betriebsgefahr anderer Unfallbeteiligter bei schwerwiegendem Vorfahrtsverstoß
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweis des ersten Anscheins einer schuldhaften Vorfahrtverletzung; Umfang der Haftung aus der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges; Nichtbenennung von Zeugen aufgrund einer vermeintlich eindeutigen Beweissituation; Notwendigkeit der Einholung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 25.07.2006 - 1 O 128/06
- OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- OLG München, 21.04.1989 - 10 U 3383/88
Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach dem Linksabbiegen
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437). - OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 222/88
Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem Mofa nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437). - OLG Köln, 13.08.1997 - 27 U 30/97
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437). - OLG Celle, 27.01.1972 - 5 U 104/71
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Höhe des Schmerzensgeldes bei …
Auszug aus OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 12 U 173/06
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht im Streitfall nicht entgegen, dass sich die Kollision - wie von der Klägerin behauptet - außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, da die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtberechtigten Straße (vgl. OLG Celle VersR 1972, 468, 469; OLG Köln VersR 1998, 1044;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 8 StVO, Rn. 55) bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird (vgl. OLG München NZV 1989, 438) oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (vgl. OLG Köln NZV 1989, 437).
- LG Saarbrücken, 11.05.2015 - 13 S 21/15
Haftung bei Verkehrsunfall in Frankreich: Anwendbarkeit des in Deutschland …
Hat sich die Kollision allerdings erst hinter dem eigentlichen Einmündungsviereck/-trichter ereignet, greift der Anscheinsbeweis nur ein, wenn sich der Wartepflichtige noch nicht ohne Behinderung des bevorrechtigten Verkehrs eingeordnet hat (vgl. OLG München, Urteil vom 27. Mai 2010 - 10 U 3379/09, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 8. März 2007 - 12 U 173/06; KG-Report 2002, 364; Kammerurteile vom 7. Juni 2013 - 13 S 31/13, NJW-RR 2013, 1249 ff., und vom 10. Juni 2011 - 13 S 40/11, NZV 2011, 607 mwN.; Hinweisbeschluss vom 17. April 2015 - 13 S 29/15). - LG Münster, 20.01.2023 - 4 O 1251/21 Der Beweis gilt als entkräftet, wenn der Wartepflichtige die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht hat, sich vollständig auf der vorfahrtsberechtigten Straße eingeordnet hat, oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007, Az. 12 U 173/06, BeckRS 2009, 7241).
Diese tritt jedoch hinter dem den Unfall allein verursachenden groben Verkehrsverstoß des Klägers gegen § 8 Abs. 2 S. 2 StVO zurück (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007, Az. 12 U 173/06, BeckRS 2009, 7241).
- AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C-83/25
Haftung nach einem Verkehrsunfall: Autofahrer haftet allein
Der Anwendung eines solchen Anscheinsbeweises steht vorliegend auch nicht entgegen, dass sich die Kollision ereignete, als das Abbiegemanöver bereits fortgeschritten war, da die Grundsätze des Anscheinsbeweises solange anwendbar sind, wie der Eingebogene die auf der vorfahrtberechtigten Straße übliche Geschwindigkeit noch nicht erreicht bzw. sich noch nicht vollständig eingeordnet hat (vgl. zum Ganzen OLG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 13 U 222/88 -, juris Orientierungssatz 1 = Volltext NZV 1989, 437, VersR 1989, 639; OLG Brandenburg Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 173/06, BeckRS 2009, 7241, beck-online; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 4. November 2020 - 1 U 78/19 -, Rn. 32, juris; LG Köln…, Urteil vom 19. März 2019 - 4 O 186/17 -, Rn. 18, juris).
- AG Offenburg, 08.07.2026 - 4 C 83/25 Der Anwendung eines solchen Anscheinsbeweises steht vorliegend auch nicht entgegen, dass sich die Kollision ereignete, als das Abbiegemanöver bereits fortgeschritten war, da die Grundsätze des Anscheinsbeweises solange anwendbar sind, wie der Eingebogene die auf der vorfahrtberechtigten Straße übliche Geschwindigkeit noch nicht erreicht bzw. sich noch nicht vollständig eingeordnet hat (vgl. zum Ganzen OLG Köln, Urteil vom 15. März 1989 - 13 U 222/88 -, juris Orientierungssatz 1 = Volltext NZV 1989, 437, VersR 1989, 639; OLG Brandenburg Urt. v. 8.3.2007 - 12 U 173/06, BeckRS 2009, 7241, beck-online; OLG Zweibrücken…, Urteil vom 4. November 2020 - 1 U 78/19 -, Rn. 32, juris; LG Köln…, Urteil vom 19. März 2019 - 4 O 186/17 -, Rn. 18, juris).
- AG Dresden, 23.01.2017 - 115 C 745/16
Verkehrsunfall - Auffahrunfall nach Vorfahrtmissachtung
Der Annahme eines solchen Anscheinsbeweises steht nicht entgegen, falls sich die Kollision außerhalb des eigentlichen Kreuzungsbereiches ereignet haben soll, weil die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO nicht nur für die Kreuzungsfläche gilt, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtsberechtigten Straße bzw. bis die auf der Vorfahrtsstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (Brandenburgisches OLG, Urteil v. 08.03.2007 - 12 U 173/06, Rdnr. 2). - LG Köln, 19.03.2019 - 4 O 186/17 Solange handelt es sich um eine typische Gefahrenlage, vgl. OLG Celle v. 20.12.2001, Az. 14 U 243/00; OLG Brandenburg v. 08.03.2007, Az.: 12 U 173/06.
- LG Duisburg, 15.06.2015 - 7 S 169/14
Verkehrsunfall - Anscheinsbeweis gegen den rechts in Vorfahrtstraße Einbiegenden
Denn die Wartepflicht des § 8 Abs. 2 StVO gilt nicht nur für die Kreuzungsfläche, sondern darüber hinaus bis zur vollständigen Einordnung des Wartepflichtigen auf der vorfahrtsberechtigten Straße bzw. bis die auf der Vorfahrtstraße allgemein eingehaltene Geschwindigkeit erreicht wird oder der Wartepflichtige sich bereits in stabiler Geradeausfahrt befindet (OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 173/06, m.w.N. - zitiert nach juris). - AG Essen, 09.03.2022 - 22 C 302/21 Rn. 39 Ereignet sich ein Verkehrsunfall bevor sich der Wartepflichtige ohne Behinderung Berechtigter auf der Vorfahrtstraße eingeordnet hat und hat er in diesem Zuge noch nicht die Normalgeschwindigkeit erreicht, so spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins der Vorfahrtverletzung gegen den Wartepflichtigen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 08.03.2007 - 12 U 173/06; LG P., Beschluss vom 12.10.2017 - 10 S 82/17; AG Dresden, Urteil vom 23.01.2017 - 115 C 745/16).
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