Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 29.07.2008 - 1 O 83/08
- OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.02.1995 - V ZR 222/93
Anpassung des Erbbauzinses wegen erheblicher oder wesentlicher Änderung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
Regelmäßig wird in diesem Kontext auf die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Bruttolöhne der Industriearbeiter sowie der Angestellten in Industrie und Handel abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).Das gilt auch, wenn die Anpassung davon abhängt, dass der bisherige Erbbauzins nicht mehr eine angemessene Vergütung für die Nutzung des Erbbaugrundstücks darstellt, und sich dies nach Treu und Glauben beurteilen soll (BGH, NJW 1995, 1360).
Rn. 36 Bei der Frage, ob die Voraussetzungen einer Anpassung des Erbbauzinses vorliegen, wird regelmäßig darauf abgestellt, ob sich seit der letzten Erbbauzinserhöhung die wirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig geändert haben (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).
Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof auch unter Geltung des § 9a ErbbauRG Auslegungen von Anpassungsklauseln, die hinsichtlich des Änderungszeitpunkts auf die Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse seit der letzten Erbbauzinserhöhung abgestellt haben, in diesem Punkt unbeanstandet gelassen (vgl. BGH, NJW 1995, 1360 ).
- BGH, 24.04.1992 - V ZR 52/91
Anpassung des Erbbauzinses bei Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
Regelmäßig wird in diesem Kontext auf die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Bruttolöhne der Industriearbeiter sowie der Angestellten in Industrie und Handel abgestellt (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).Rn. 36 Bei der Frage, ob die Voraussetzungen einer Anpassung des Erbbauzinses vorliegen, wird regelmäßig darauf abgestellt, ob sich seit der letzten Erbbauzinserhöhung die wirtschaftlichen Verhältnisse nachhaltig geändert haben (vgl. BGH, NJW 1992, 2088; NJW 1995, 1360).
- BGH, 23.05.1980 - V ZR 129/76
Zur Erhöhung des Erbbauzinses
- BGH, 30.03.1979 - V ZR 150/77
Klage bei Schiedsgutachtervereinbarung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
Rn. 29 Bei schuldrechtlichen Anpassungsverpflichtungen ist methodisch zwischen den Voraussetzungen , die den Anspruch auf Anpassung auslöst, und dem Maßstab der Anpassung zu unterscheiden (BGHZ 74, 341;… Räfle, a.a.O., Rdnr. 39), wobei dies für jede Art der Anpassungsklausel gilt. - BGH, 03.12.1976 - V ZR 60/76
Änderung des Erbbauzinses
Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2010 - 12 U 63/10
Fehlt hinsichtlich des Maßstabs der Anpassung ein Wertmaßstab in der vertraglichen Vereinbarung, so gilt billiges Ermessen (§§ 316, 315 Abs. 1 BGB), wobei in diesem Fall bei Wohnbauwerken von den gleichen Grundsätzen wie bei § 9a ErbbauRG auszugehen ist (BGH, NJW 1977, 433;… von Oefele, a.a.O., Rdnr. 52).
- LG Hof, 17.09.2015 - 24 S 36/15
Keine Anpassung des Erbbauzinses im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung
Rn. 8 Bei schuldrechtlichen Anpassungsverpflichtungen, die in Verbindung mit Erbbauzinsvereinbarungen getroffen werden, ist zunächst methodisch stets zwischen den Voraussetzungen, die den Anspruch auf Anpassung auslösen und dem Maßstab/Umfang der Anpassung zu unterscheiden (BGH, Urteil v. 26.02.1988m V ZR 155/86; OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2010, 12 U 63/10 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 7 Abs 1 SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7
Einschränkung des Unfallbegriffs
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Gesetzliche Unfallversicherung - Einschränkung des Unfallbegriffs - ungestörter Bewegungsablauf - willentliches Aufrichten des Körpers - Auslegung
- Wolters Kluwer
Knieverletzung eines Verkäufers beim willentlichen, ungestörten Aufrichten des Körpers als Arbeitsunfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
Rn. 28 Die Unterscheidung in innere Vorgänge und von außen wirkende Vorgänge im Rahmen einer Kausalitätsprüfung hält das Gericht hier nicht für maßgeblich, da hiermit nur innere Ursachen ausgegrenzt werden sollen und damit ein späterer Prüfungsschritt - nämlich die haftungsbegründende Kausalität - im Rahmen des Prüfungsschemas (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09. Mai 2005 - B 2 U 1/05 R = BSGE 96, 196) angesprochen wird.Diese Ermittlungen müssten aufgrund des fehlenden Sachverstandes durch entsprechende Ärzte im Rahmen eines Gutachtens eingeholt werden (vgl. BSG, Urteil vom 05. Mai 2006 - B 2 U 1/05 R = BSGE 96, 196).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ).Teilweise liegt in den zitierten Fällen auch kein Geschehen vor, welches dem Willen des Betroffenen folgt, da die Geschehnisse einen unerwarteten Verlauf nehmen - ein Stein war festgefroren (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R und parallele Entscheidung ohne vergleichbaren Sachverhalt vom 09. Mai 2005 - B 2 U 26/04 R; beide kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de), beim Aufschaukeln des Autos kommt es zu einem unerwarteten Geschehen.
- LSG Bayern, 29.04.2008 - L 3 U 51/06
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - äußeres Ereignis …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
Rn. 37 Falls der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in älteren Entscheidungen im Verständnis des Bayerischen Landessozialgerichts (Urteile vom 14. November 1984 - 9b RU 73/83; 17. Oktober 1990 - 2 RU 43/90 in diesem Verständnis Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2008 - L 3 U 51/06; alle kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de) etwas anderes entnommen werden könnte, ist dem Gericht für diese Auffassung eine Begründung nicht ersichtlich.Rn. 39 Falls zur Begründung des Unfalls auf die unerwartete Verletzung abgestellt wird (zum Beispiel Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. April 2008 - L 3 U 51/06), welche nicht gewollt wurde, liegt ein Zirkelschluss vor, der das Gericht nicht überzeugt.
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
Teilweise liegt in den zitierten Fällen auch kein Geschehen vor, welches dem Willen des Betroffenen folgt, da die Geschehnisse einen unerwarteten Verlauf nehmen - ein Stein war festgefroren (BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R und parallele Entscheidung ohne vergleichbaren Sachverhalt vom 09. Mai 2005 - B 2 U 26/04 R; beide kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de), beim Aufschaukeln des Autos kommt es zu einem unerwarteten Geschehen. - BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88
Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
Rn. 30 Das Gericht folgt mit dieser Auslegung des Begriffs des Unfalls dem Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23. November 1988 - IVa ZR 38/88 = VersR 1989, 73 und zustimmend Knappmann , in: Prölss/Martin, Versicherungsvertragsgesetz, 27. Auflage 2004, AUB 94 § 1 Rn. 8 mit weiteren Nachweisen). - LSG Baden-Württemberg, 16.04.2010 - L 8 U 5043/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität - …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ). - LSG Baden-Württemberg, 26.01.2009 - L 1 U 3612/08
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallbegriff - plötzlich …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ). - BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer - …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ). - SG Augsburg, 07.11.2005 - S 5 U 184/04
Plötzliche und unerwartete sowie unkoordinierte äußere Krafteinwirkungen als …
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
26 Ein Unfall liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, wenn ein ungestörter Bewegungsablauf gegeben ist, wie bei dem ungestörten Aufrichten des Körpers (sehr ausführlich und überzeugend zum Unfallbegriff SG Augsburg, Urteil vom 07. November 2005 - S 5 U 184/04 und folgend Landessozialgericht Baden Württemberg, Urteil vom 16. April 2010 - L 8 U 5043/09 und Urteil vom 26. Januar 2009 - L 1 U 3612/08; kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de; a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. Dezember 2006 - B 2 U 39/05 R und denkbar a.A. Bundessozialgericht, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 27/04 R, kostenfrei abrufbar unter www.bundessozialgericht.de ). - OLG Hamm, 07.11.1986 - 20 U 374/85
Auszug aus SG Potsdam, 19.11.2010 - S 12 U 63/10
Erleidet er bei dieser gezielten, von ihm vollen Umfangs gesteuerten Kraftanstrengung eine innere Verletzung, so liegt kein Unfall im Sinne des § 2 Nr. 1 AUB vor (vgl. OLG Hamm VersR 1988, 242; die Revision gegen dieses Urteil hat der Senat durch Beschluß vom 7.10.1987 - IVa ZR 20/87 - nicht angenommen).". - BSG, 17.10.1990 - 2 RU 43/90
Zurückverweisung eines Rechtsstreits wegen unzureichender Sachaufklärung - …
- OLG Schleswig, 30.06.1970 - 1 U 13/70
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