Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 280; ; BGB § 634 Nr. 2; ; BGB § 634 Nr. 4; ; BGB § 637; ; BGB § 637 Abs. 3; ; ZPO § 287; ; ZPO § 240
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mangelhafte Werkleistung wegen Bodenbelagsbeschaffenheit einer Halle - Vorrang vertraglicher Regelungen gegenüber vorvertraglicher Abreden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Schadensersatz wegen mangelhaften Werkleistungen; Unterbrechung eines Rechtsstreits; Vorliegen einer fehlerhaften Planung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 04.12.2006 - 12 O 667/03
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02
Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Sofern, wie hier, nicht absehbar ist, ob und ggf. wann eine Aufnahme des Verfahrens erfolgt, wäre es mit dem Anspruch der übrigen Prozessbeteiligten auf einen effektiven Rechtsschutz nicht vereinbar, wenn die Unterbrechung des Verfahrens eine Entscheidung nur deshalb verzögern würde, weil die abstrakte Gefahr einer widersprüchlichen Entscheidung nach einer eventuellen Aufnahme des Verfahrens besteht (BGH NJW-RR 2003, 1002, 1003). - BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00
Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Zwar darf ein Teilurteil grundsätzlich nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, sodass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (BGH MDR 2002, 1068), weshalb sich ein Gericht nicht auf nur ein Prozessrechtsverhältnis bei seiner Entscheidung beschränken und gleichzeitig über das andere vorab durch Teilurteil entscheiden kann, denn gerade im Falle der Durchführung einer Beweisaufnahme sollen die Beweise nur einmal erhoben werden und einheitlich frei gewürdigt werden, um damit unterschiedliche Ergebnisse gegen einzelne Streitgenossen auszuschließen. - OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 14/02
Geltendmachung einer Restwerklohnforderung aus einem Bauvertrag
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596). - OLG Naumburg, 14.01.2003 - 1 U 80/02
Zur Haftungsverteilung zwischen dem Architekten und einem Bauunternehmer
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 12 U 7/07
Dieses Versäumnis ist aber gegenüber der in mehrfacher Hinsicht unzulänglichen Planung als gering einzustufen, sodass es hinter dem Planungsverschulden zurücktritt (vgl. dazu OLG Brandenburg, BauR 2003, 1054 f.; OLG Naumburg NJW-RR 2003, 595, 596).
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Rechtsprechung
| KG, 03.12.2007 - 12 U 7/07 |
Verfahrensgang
- KG, 15.11.2007 - 12 U 7/07
- KG, 03.12.2007 - 12 U 7/07
- VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 188 A/07
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Rechtsprechung
| KG, 15.11.2007 - 12 U 7/07 |
Verfahrensgang
- KG, 15.11.2007 - 12 U 7/07
- KG, 03.12.2007 - 12 U 7/07
- VerfGH Berlin, 17.12.2007 - VerfGH 188 A/07
Wird zitiert von ...
- KG, 20.03.2008 - 12 U 164/07
Befangenheit des Berufungsgerichts bei beabsichtigter Rechtsmittelzurückweisung …
Das Landgericht hat Dr. ... im dortigen Verfahren zur Räumung verurteilt; die Berufung von Dr. ... hat der Senat durch einstimmigen Beschluss vom 15. November 2007 - 12 U 7/07 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.Der jetzt im Berufungsverfahren mitgeteilte Vortrag des Beklagten hätte seiner Rechtsverteidigung auch erstinstanzlich nicht zum Erfolg verholfen, da diese Argumente, die dem Senat bereits aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 bekannt seien, nicht die Auffassung rechtfertigten, das Hauptmietverhältnis bestehe fort.
Die Beschlüsse aus dem Parallelverfahren 12 U 7/07 vom 1. Oktober 2007, 15. November 2007 und 29. November 2007, die dem Prozessbevollmächtigten des hiesigen Beklagten als dortiger Prozesspartei bekannt gewesen seien, hat der Senat dem Beschluss in der Anlage beigefügt.
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