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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5215
VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94 (https://dejure.org/1994,5215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.03.1994 - 12 UE 152/94 (https://dejure.org/1994,5215)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. März 1994 - 12 UE 152/94 (https://dejure.org/1994,5215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 3 AsylVfG 1992, § 169 GVG, § 138 Nr 5 VwGO, § 55 VwGO
    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Objektiver Ausschluss der Öffentlichkeit von der mündlichen Verhandlung als zur Berufungszulassung führender Verfahrensfehler; Verschulden des Gerichts kommt zur Feststellung einer Verletzung der Vorschriften über dieÖffentlichkeit des Verfahrens ; Darlegung des ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Rn. 6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889;… zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.;… Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Rn. 8 Zu einer Ausdehnung möglicher Ausnahmen kam es dann in einer Entscheidung vom 10. Juni 1966 (- 4 StR 72/66 -, BGHSt 21, 72).

    Für den zu entscheidenden Fall einer versehentlich ins Schloß gefallenen Türe kurz vor Beginn der Schlußvorträge wurde das Vorliegen einer gesetzwidrigen Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit deshalb verneint, für den Fall mangelnder Aufmerksamkeit, eigenmächtigen oder versehentlichen Verhaltens von Hilfsorganen des Gerichts jedoch ausdrücklich offengelassen (BGHSt 21, 72 ).

    Daß das Vertrauen der Allgemeinheit oder des einzelnen in die Objektivität der Rechtspflege durch eine dem Gericht nicht erkennbare Einschränkung nicht gefährdet wird, ist schon deshalb zweifelhaft, da völlig offenbleibt, woher der Staatsbürger, dem eine verschlossene Tür den Zutritt verwehrt, wissen soll, daß dies ein Zufall ist und nicht bewußt hinter verschlossenen Türen getagt wird (so die Vertreter der gegenteiligen Auffassung, insbesondere: Beck, Anm. zu BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66 - a. a. O., NJW 1966, 1976;… weitere Nachweise bei Löwe/Rosenberg, a. a. 0., 5 338 Rdnr. 103).

  • BGH, 10.11.1953 - 5 StR 445/53

    Ausgetauschte Blutprobe - § 267 StGB, zusammengesetzte Urkunde; Anstiftung zu …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Rn. 6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889;… zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.;… Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Rn. 7 In der Rechtsprechung hat allerdings eine Entwicklung stattgefunden, die zu einer Erweiterung der zur Bejahung einer Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes erforderlichen objektiven Voraussetzungen um ein subjektives Element, nämlich das Verschulden seitens des Gerichts, geführt hat: Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 10. November 1953 (- 5 StR 445/53 -, BGHSt 5, 75 (83)) zugrunde gelegt und entschieden, daß eine Hauptverhandlung dann nicht öffentlich sei, wenn nicht beliebige Zuhörer, sei es auch nur in begrenzter Zahl, Zutritt haben, da dies bei einer in kleinem Zimmer durchgeführten Zeugenvernehmung nicht möglich sei und wenn - wie bei einer erforderlichen Augenscheinseinnahme - hierzu keine Notwendigkeit bestand und dies dem Gericht auch nicht entgangen sein konnte.

    Der Bundesgerichtshof nimmt darin als Grenze für die Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes die "tatsächliche Möglichkeit, diesem zu entsprechen", an und stützt sich dabei auf die Entscheidung vom 10. November 1953 (a. a. O.) sowie eine Entscheidung des Reichsgerichts (05.02.1918, RGSt 52, 137).

  • BGH, 18.12.1968 - 3 StR 297/68

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes im Strafverfahren - Verwehrung des …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Rn. 6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889;… zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.;… Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Rn. 9 Mit dieser Frage hat sich dann der 3. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 18. Dezember 1968 (- 3 StR 297/68 -, BGHSt 22, 297) befaßt und unter Hinweis auf reichsgerichtliche Rechtsprechung und die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs befunden, daß ebenso wie tatsächliche, unverschuldete Hindernisse der Fall zu beurteilen sei, in dem ein Gerichtsbeamter eigenmächtig, aus Irrtum oder versehen einzelnen Personen den an sich möglichen freien Zugang zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung verwehrt.

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77

    Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Rn. 6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889;… zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.;… Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Rn. 10 Gegen diese von der Rechtsprechung konsequent fortgeführte Ausdehnung der Ausnahmefälle (vgl. OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Bs 666/69 -, NJW 1970, 72); BGH, 17.07.1970, - X ZB 17/69 -, NJW 1970, 1846 (1847); BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; 26.03.1981 - 5 C 89.79 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31; 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889) unter Aufnahme dieser subjektiven Komponente spricht einerseits, daß nach dem Wortlaut des § 169 GVG nicht genügt, daß das Gericht in öffentlicher Sitzung verhandeln wollte, sondern erforderlich ist, daß es öffentlich verhandelt hat.

  • BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81

    Öffentlichkeitsgrundsatz - Eingangstür - Verschlossen - Versehentlich - Unbemerkt …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Rn. 6 Nach Auffassung des beschließenden Senats ist bei diesem objektiv vorliegenden Ausschluß der Öffentlichkeit ein Verstoß gegen § 55 VwGO i.V.m. § 169 GVG und damit ein absoluter Revisionsgrund gemäß 5 138 Nr. 5 VwGO zu bejahen, ohne daß es darauf ankommt, ob dies dem Gericht bekannt war oder bei Beachtung der nötigen Sorgfalt hätte bekannt sein müssen (so aber BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; BVerwG, 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889;… zu § 338 Nr. 6 StPO: Löwe/Rosenberg, StPO, 23. Aufl. 1978, § 338 Rdnr. 103 mit zahlreichen w. N.;… Kleinknecht/Meier, StPO, 41. Auflage 1993, § 338 Rdnr. 49; BGH, 10.11.1953, BGHSt 5, 75 ; 10.06.1966, BGHSt 21, 72; 18.12.1968, BGHSt 22, 297).

    Rn. 10 Gegen diese von der Rechtsprechung konsequent fortgeführte Ausdehnung der Ausnahmefälle (vgl. OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Bs 666/69 -, NJW 1970, 72); BGH, 17.07.1970, - X ZB 17/69 -, NJW 1970, 1846 (1847); BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77 -, Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5; 26.03.1981 - 5 C 89.79 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 31; 18.01.1984 - 9 CB 444.81 -, DÖV 1984, 889) unter Aufnahme dieser subjektiven Komponente spricht einerseits, daß nach dem Wortlaut des § 169 GVG nicht genügt, daß das Gericht in öffentlicher Sitzung verhandeln wollte, sondern erforderlich ist, daß es öffentlich verhandelt hat.

  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 629/62

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Rechtsliches Gehör im …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Hierfür spricht des weiteren, daß dieser Verfahrensgrundsatz Teil des Elementes der Öffentlichkeit staatlichen Handelns als Grundlage für dessen Verläßlichkeit und somit im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verankert sein dürfte (…so Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 20 VII. Abschnitt Rdnr. 59; anderer Ansicht: BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvR 9/51 und 2/53 -, BVerfGE 4, 74; 07.03.1963 - 2 BvR 629, 637/62 -, BVerfGE 15, 303 ).
  • BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvL 9/51

    Ärztliches Berufsgericht

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Hierfür spricht des weiteren, daß dieser Verfahrensgrundsatz Teil des Elementes der Öffentlichkeit staatlichen Handelns als Grundlage für dessen Verläßlichkeit und somit im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verankert sein dürfte (…so Herzog in: Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 20 VII. Abschnitt Rdnr. 59; anderer Ansicht: BVerfG, 21.10.1954 - 1 BvR 9/51 und 2/53 -, BVerfGE 4, 74; 07.03.1963 - 2 BvR 629, 637/62 -, BVerfGE 15, 303 ).
  • BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Auch in seiner Entscheidung vom 23. Mai 1956 (- 6 StR 14/56 -, BGHSt 9, 280) hob der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit des Verfahrens als grundlegende Einrichtung des Rechtsstaates hervor und begründete dies damit, daß die Überzeugung der Allgemeinheit, dieser Grundsatz werde streng gehandhabt, einen wesentlichen Bestandteil des Vertrauens in die Unabhängigkeit der Gerichte darstelle.
  • BVerwG, 23.11.1989 - 6 C 29.88

    Hauptverhandlung - Öffentlichkeit der Verhandlung - Revision - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Es genügt jedoch, wenn zwar die Tür verschlossen ist, Zuhörer sich aber auf dem üblichen Weg Zugang verschaffen können, etwa durch Klingel- oder Klopfzeichen (BVerwG, 23.11.1989 - 6 C 29.88 -, NJW 1990, 1249).
  • BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94
    Der Ort an dem die Verhandlung stattfindet, muß deshalb für die Verhandlungsdauer allgemein, also für jede beliebige Person, zugänglich sein (BVerwG, 20.07.1972 - IV CB 13.72 -, DÖV 1972, 796;… Kopp, VwGO, 9. Auflage, 1992, Rdnr. 3 zu § 55 m. w. N.).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür - …

  • BGH, 17.07.1970 - X ZB 17/69

    Rechtmäßigkeit der Versagung eines Patents - Verletzung der Vorschriften über die …

  • OLG Hamm, 17.07.1969 - 2 Ss 666/69
  • RG, 05.02.1918 - V 34/18

    Unter welchen Voraussetzungen sind Beschränkungen der Öffentlichkeit des …

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