Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 2; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 3; ; ZPO § 348 Abs. 3 Nr. 1; ; ZPO § 567 Abs. 1; ; BGB § 253 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 831 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 Satz 1
Grenzen des Verbots vorweggenommener Beweiswürdigung im Rahmen der PKH-Prüfung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gerichtete Klage; Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers im Zusammenhang mit einer Entbindung durch Kaiserschnitt; Fortpflanzungsunfähigkeit wegen des Auftretens einer Adnexitis und ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 09.04.2007 - 12 O 397/06
- OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.04.2004 - VI ZR 34/03
Begriff und Rechtsfolgen eines groben Behandlungsfehlers
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit eines ärztlichen Fehlers für den eingetretenen Primärschaden ist bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers anzunehmen (BGH VersR 2004, S. 909;… VersR 2000, S. 1146;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 251). - BGH, 16.05.2000 - VI ZR 321/98
Haftung von Belegärzten
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Ursächlichkeit eines ärztlichen Fehlers für den eingetretenen Primärschaden ist bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers anzunehmen (…BGH VersR 2004, S. 909; VersR 2000, S. 1146;… Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 5. Aufl., B, Rn. 251). - BGH, 29.05.2001 - VI ZR 120/00
Annahme eines groben Behandlungsfehlers im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Ein grober Behandlungsfehler in diesem Sinne ist gegeben, wenn ein Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstößt und dadurch einen Fehler begeht, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil ein solcher Fehler dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf (…BGH VersR 2004, a. a. O.; VersR 2001, S. 1030;… Geiß/Greiner, a. a. O., B, Rn. 252).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 235/92
Prüfung der Erfolgsaussicht in der Rechtsmittelinstanz
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Prozesskostenhilfe ist zu versagen, wenn die Gesamtwürdigung aller bereits feststehender Umstände und Indizien eine positive Beweiswürdigung zugunsten des Hilfsbedürftigen als ausgeschlossen erscheinen lässt und eine vernünftige und wirtschaftlich denkende Partei wegen des absehbaren Misserfolges der Beweisaufnahme von einer entsprechenden Prozessführung absehen würde (BGH NJW 1994, S. 1160;… Philippi in Zöller, ZPO, Kommentar, 26. Aufl., § 114, Rn. 26). - BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92
Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass grundsätzlich wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17.04.2007, Az. 1 W 1/07, veröffentlicht in juris; BGH NJW 1994, 801, 802; Brandenburgisches OLG OLG-NR 2001, 5, 6 jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist (…vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.;… Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. E 35). - OLG Karlsruhe, 24.06.2005 - 7 W 28/05
Arzthaftungsprozess: Entscheidung und Beweiserhebung durch den Einzelrichter; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass grundsätzlich wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17.04.2007, Az. 1 W 1/07, veröffentlicht in juris; BGH NJW 1994, 801, 802; Brandenburgisches OLG OLG-NR 2001, 5, 6 jeweils m. w. N.; OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205, 206), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist (…vgl. OLG Karlsruhe a. a. O.;… Geiß/Greiner, a. a. O., Rn. E 35). - OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 8 U 137/93
Schmerzensgeld; Kaiserschnittentbindung; Eigenmächtige Sterilisation
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Dabei begegnet es aus Sicht des Senates im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 01.12.1994 (Az. 8 U 137/93, veröffentlicht in VersR 1995, S. 1316) und des OLG Frankfurt vom 21.02.1996 (…Az. 13 U 4/95, aufgeführt bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl., S. 393) keinen Bedenken, den Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit mit 25.000,00 EUR zu bemessen. - OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 13 U 4/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 12 W 28/07
Dabei begegnet es aus Sicht des Senates im Hinblick auf die Entscheidungen des OLG Düsseldorf vom 01.12.1994 (…Az. 8 U 137/93, veröffentlicht in VersR 1995, S. 1316) und des OLG Frankfurt vom 21.02.1996 (Az. 13 U 4/95, aufgeführt bei Slizyk, Beck´sche Schmerzensgeldtabelle, 5. Aufl., S. 393) keinen Bedenken, den Gegenstandswert für die außergerichtliche Tätigkeit mit 25.000,00 EUR zu bemessen.
- OLG Frankfurt, 25.02.2010 - 22 W 5/10
Beweisantizipation im Arzthaftungsprozess
Ausschlaggebend sind Schlüssigkeit und Überzeugungskraft des Gutachtens sowie das konkrete Vorbringen der Partei, die sich gegen die Verwertung des Gutachtens wendet und weitere Beweiserhebungen beantragt (OLG Oldenburg MedR 98, 417; OLG Brandenburg B. v. 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Köln VersR 90, 311; OLG Karlsruhe MDR 06, 332).Rn. 27 4. Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass wegen der in Arzthaftungssachen regelmäßig bestehenden Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht die Beweiserhebung und Entscheidung in der Regel nicht durch den Einzelrichter, sondern durch das vollbesetzte Kollegium zu erfolgen hat (vgl. BGH NJW 1994, 801; OLG Brandenburg Beschluss vom 17.04.2007 - 12 W 1/07; 21.2.08 - 12 W 28/07 - OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 205), mithin eine Vorlage durch den Einzelrichter nach § 348 Abs. 3 Nr. 1 ZPO geboten ist.
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