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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 30.11.2009

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361, 12 ZB 08.2361   

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https://dejure.org/2009,71891
VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361, 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,71891)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361, 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,71891)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 12 ZB 08.2361, 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,71891)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    SchwerbehindertenrechtZulassung der Berufung abgelehnt; Prüfungsprogramm des Integrationsamtes; keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten nicht eigens dargelegt; keine hinreichende Darlegung einer ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zulassung der Berufung abgelehnt - Prüfungsprogramm des Integrationsamtes - Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils - Keine hinreichende Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache und eines Verfahrensmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361
    Das Integrationsamt hat deshalb im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX grundsätzlich nicht zu prüfen, ob die beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen etwa sozial gerechtfertigt ist im Sinn von § 1 Abs. 2 KSchG (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 BVerwGE 90, 287/294).

    Die Integrationsbehörde soll nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des schwerbehinderten Menschen mitwirken (vgl. BVerwG vom 2.7.1992 a.a.O.; BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467).

  • VGH Bayern, 18.06.2008 - 12 BV 05.2467

    Zur Frage des Umfanges der Sachverhaltsermittlung durch das Integrationsamt

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361
    Rn. 5 Das Verwaltungsgericht hat, soweit Gegenstand seiner Entscheidung die Rechtmäßigkeit der mit Bescheid vom 8. Februar 2007 und mit Bescheid vom 19. Februar 2007 jeweils erteilten Zustimmung zu (verhaltensbedingten) ordentlichen Kündigungen war, zutreffend berücksichtigt, dass die Entscheidung über die Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen im Grundsatz eine Ermessensentscheidung ist, die am Zweck des Sonderkündigungsschutzes ausgerichtet ist (ausführlich dazu BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467).

    Die Integrationsbehörde soll nicht an einer offensichtlich rechtswidrigen Kündigung zum Nachteil des schwerbehinderten Menschen mitwirken (…vgl. BVerwG vom 2.7.1992 a.a.O.; BayVGH vom 18.6.2008 Az. 12 BV 05.2467).

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361
    Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361
    Rn. 3 1.1 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) bestehen etwa dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624 und vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1363) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (so BVerwG vom 10.3.2004 DVBl 2004, 838).
  • BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 111.08

    Tatsächliche Anforderungen an das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs im Hinblick …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.12.2009 - 12 ZB 08.2361
    Hinsichtlich des vom Kläger behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz muss dementsprechend dargelegt werden, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiellrechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Verwaltungsgericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG vom 19.5.2009 Az. 5 B 111.08 und vom 19.8.1997 NJW 1997, 3328).
  • VG Augsburg, 04.11.2014 - Au 3 K 14.40

    Schwerbehinderte; Ordentliche Kündigung (verhaltensbedingt); Zustimmung; …

    Rn. 51 Klarzustellen ist noch, dass allein der pauschale Hinweis auf vorangegangene vergebliche Versuche des Beigeladenen, das mit der Klägerin bestehende Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, nicht genügt, um die Rechtmäßigkeit der gegenständlichen Zustimmungsentscheidung in Frage zu stellen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 12 ZB 08.2361 - juris Rn. 8).
  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 S 13.391

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Interessenabwägung

    Nach summarischer Prüfung liegt eine offensichtliche Unwirksamkeit der Kündigung nach arbeitsrechtlichen Gründen (s.o.) jedenfalls nicht vor, weil die vorgetragenen Verhaltensweisen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 12 ZB 08.2361 - AE 2010, 91).
  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 S 13.393

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Die Kündigung ist auch nicht nach arbeitsrechtlichen Gründen offensichtlich unbegründet (s.o.), weil die vorgetragenen Verhaltensweisen grundsätzlich geeignet sind, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2009 - 12 ZB 08.2361 - AE 2010, 91).
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   VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 08.2361   

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https://dejure.org/2009,61535
VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,61535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.11.2009 - 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,61535)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. November 2009 - 12 ZB 08.2361 (https://dejure.org/2009,61535)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Schwerbehindertenrecht; KostenfestsetzungZur Frage, ob das Gericht über die Notwendigkeit der Zuziehung eines am Vorverfahren Drittbeteiligten entscheiden darf, wenn insoweit der Widerspruchsbescheid in Anwendung des § 63 SGB X keine Kostengrundentscheidung getroffen hat.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 14.05

    Ausgangsbescheid; Widerspruchsbescheid; Kostenlast-, Kostengrundentscheidung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 08.2361
    Denn eine gerichtliche Kostenentscheidung nach § 162 Abs. 1 VwGO ersetzt bzw. verdrängt wegen der dortigen Bezugnahme auf die Kosten des Vorverfahrens unmittelbar die Kostenentscheidung des Widerspruchsbescheids (vgl. BVerwG vom 29.6.2006 NVwZ 2006, 1294 f.).
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 74/04 R

    Vertragärztliche Versorgung - gleichzeitige Teilnahme an haus- und fachärztlicher …

    Auszug aus VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 08.2361
    Dem Senat ist eine Entscheidung über den Antrag der Beigeladenen nicht etwa deshalb von vornherein verwehrt, weil es insoweit in den Widersprüchen des Widerspruchausschusses beim Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Integrationsamt, vom 4. September 2007 in Anwendung des § 63 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) an einer Kostengrundentscheidung zulasten des Klägers fehlt (vgl. dazu BSG vom 31.5.2006 NZS 2007, 391/392; Becker in Hauck/Noftz, SGB X, Stand: Oktober 2009, RdNr. 112 zu § 63).
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