Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
KrWG § 40 Abs. 1, Abs. 2; KrW-/AbfG § 36 Abs. 2 (idF bis zum 31.5.2012); InsO § 55
Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abfallrechtliche Deponienachsorge; Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters
- rechtsportal.de
Abfallrechtliche Deponienachsorge; Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633
- VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633
- VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
- VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
- BVerwG, 23.06.2023 - 10 B 5.23
Papierfundstellen
- ZIP 2022, 139
- NVwZ-RR 2021, 884
- NZI 2021, 1030
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Der Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass auch in der Nachsorgephase eine Deponie betrieben werde, sodass die Bestellung zum Insolvenzverwalter in der Nachsorgephase und die Nichtdurchführung der einem Deponiebetreiber obliegenden Maßnahmen zur Erlangung der Betreiberstellung ausreichend sei, stehe die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3.06 - entgegen, wonach der Insolvenzbetreiber die Deponie tatsächlich betrieben haben müsse.Ob die Voraussetzungen der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 - für das Bestehen einer Ordnungspflicht genannten Anknüpfungspunkte - hier: die Betreiberstellung - erfüllt seien, prüfe das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung nicht.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.8.2006 (Az. 7 C 3.06) könne zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht herangezogen werden, da es auf einer früheren, zwischenzeitlich veränderten Rechtslage, insbesondere auf der außer Kraft getretenen Vorschrift des § 2 Nr. 5 DepV a.F. und § 36 KrW-/AbfG, der noch den Begriff des Inhabers der Deponie enthalten habe, basiere.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. Urteil vom 31.8.2006 - 7 C 3/06 -, juris; Urteil vom 29.11.1991 - 7 C 6/91 - BVerwGE 89, 215; Beschluss vom 25.1.2000 - 3 B 1/00 - Buchholz 451.221 § 36 KrW-/AbfG Nr. 2) sind die Begriffe "Inhaber" und "Betreiber" der Deponie, die auch in anderen Bestimmungen des Gesetzes gebraucht werden, synonym zu verwenden.
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Dabei ist unter "Betriebsführung" auch im abfallrechtlichen Kontext regelmäßig ein Tätigwerden im eigenen Namen, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung zu verstehen (BVerwG vom 22.10.1998, UPR 1999, 110; BayVGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - 22 B 99.2208 -, juris).Für ein "Betreiben" im oben genannten Sinne genügt nicht, wie das Verwaltungsgericht irrtümlich meint, die Nichterfüllung dem Gemeinschuldner obliegender Pflichten; vielmehr ist ein aktives Weiterführen des Betriebes durch den Insolvenzverwalter - und sei es auch nur für eine kurze Zeit - erforderlich (vgl. BayVGH, Urteil vom 4.5.2005 - 22 B 99.2208 -, juris).
- VGH Bayern, 30.03.2007 - 23 ZB 07.80
Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Etwas Anderes lasse sich auch aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des VG Bayreuth (Urteil vom 16.11.2006 - B 2 K 06.209) und des VGH München (Beschluss vom 30.03.2007 - 23 ZB 07.80) nicht entnehmen.Sie weist zutreffend darauf hin, dass hierfür weder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Urteil vom 16.11.2006 - B 2 K 06.209) noch die hierzu ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.3.2007 - 23 ZB 07.80 - eine Begründung liefern.
- VG Bayreuth, 16.11.2006 - B 2 K 06.209
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Etwas Anderes lasse sich auch aus der vom Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des VG Bayreuth (Urteil vom 16.11.2006 - B 2 K 06.209) und des VGH München (Beschluss vom 30.03.2007 - 23 ZB 07.80) nicht entnehmen.Sie weist zutreffend darauf hin, dass hierfür weder die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth (Urteil vom 16.11.2006 - B 2 K 06.209) noch die hierzu ergangene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.3.2007 - 23 ZB 07.80 - eine Begründung liefern.
- BVerwG, 22.07.2010 - 7 B 12.10
Deponie; Betriebsdeponie; Betreiber; Inhaber; Betriebsführung; für eigene …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Eine Betreiberstellung des Insolvenzverwalters, der keine Ablagerungen vornehme, komme nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 22.7.2010 - 7 B 12.10 -) nicht in Betracht.Daran zeige sich, dass auch in der Nachsorgephase ein Betreiben einer Deponie in einem weiteren Sinne stattfinde, das es ermögliche, den erst in dieser Phase "übernehmenden" Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber im Rechtssinne wahrzunehmen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 22.7.2010 - 7 B 12.10 - juris).
- VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Rn. 18 3. Das Verfahren wird nunmehr als Berufungsverfahren unter dem Aktenzeichen 12 B 21.2051 fortgeführt. - BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Rn. 15 1.3 Daraus folgt, dass als Betreiber zwar grundsätzlich auch der Insolvenzverwalter in Betracht kommen kann, aber eben nur dann, wenn er das Unternehmen, zu dem die Anlage gehört, nicht nur lediglich faktisch "übernommen", sondern dieses auch tatsächlich fortgeführt und sich damit zugleich entschieden hat, die Anlage für die Masse zu nutzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.7.2004 - 7 C 17.03, NVwZ 2004, 1360; BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22.03, BVerwGE 122, 75 ff. = NVwZ 2004, 1505). - BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Dabei ist unter "Betriebsführung" auch im abfallrechtlichen Kontext regelmäßig ein Tätigwerden im eigenen Namen, für eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung zu verstehen (BVerwG vom 22.10.1998, UPR 1999, 110; BayVGH, Urteil vom 4. Mai 2005 - 22 B 99.2208 -, juris). - BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Rn. 15 1.3 Daraus folgt, dass als Betreiber zwar grundsätzlich auch der Insolvenzverwalter in Betracht kommen kann, aber eben nur dann, wenn er das Unternehmen, zu dem die Anlage gehört, nicht nur lediglich faktisch "übernommen", sondern dieses auch tatsächlich fortgeführt und sich damit zugleich entschieden hat, die Anlage für die Masse zu nutzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.7.2004 - 7 C 17.03, NVwZ 2004, 1360; BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22.03, BVerwGE 122, 75 ff. = NVwZ 2004, 1505). - OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02
Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG
Auszug aus VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Vielmehr ist eine tatsächliche Betriebsführung erforderlich (…Attendorn in: Jarass, a.a.O. unter Hinweis auf OVG Bautzen, Urteil vom 18.10.2005 - 4 B 271/02 -). - BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00
Zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme im Konkursverfahren
- BVerwG, 29.11.1991 - 7 C 6.91
Abfall - Sicherheitsleistung - Altanlagen
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 11 N 30.07
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …
- BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07
Insolvenzrechtliche Einstufung von Kosten einer Ersatzvornahme; Einstufung der …
- VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen …
Rn. 8 6. Mit Beschluss des Senats vom 26. Juli 2021 (12 ZB 18.2385) wurde die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts A. vom 2. Oktober 2018 wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichts A. zugelassen.Rn. 17 Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die dem Senat vorliegenden Gerichts- und Behördenakten, ferner auf den Zulassungsbeschluss vom 26. Juli 2021 (Az. 12 ZB 18.2385) verwiesen.
- OVG Saarland, 11.06.2026 - 2 A 33/25
Immissionsschutz - Insolvenzverwalter als letzter Betreiber einer Anlage - …
Die bestimmungsgemäße, technisch-wirtschaftliche Nutzung der Anlage und die für die Aufrechterhaltung ihrer Prozessabläufe notwendigen Betriebshandlungen müssen also vollständig und endgültig aufgegeben worden sein.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2021 - 8 B 1160/20 -, juris, Rn. 13 ff.; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2021 - 8 B 1160/20 -, juris, Rn. 13 ff.; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10] Entscheidet sich ein Insolvenzverwalter hingegen, einen insolventen Betrieb nicht nur faktisch zu "übernehmen", sondern diesen - etwa aus dem gesellschaftspolitisch grundsätzlich anerkennenswert Ziel heraus, die mit diesem zusammenhängenden Arbeitsplätze zu erhalten - tatsächlich fortzuführen und diesen damit für die Insolvenzmasse zu nutzen, rückt er in die Betreiberstellung und die hiermit zusammenhängenden Verpflichtungen ein.[vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10 zur Haftung eines Konkursverwalters, und vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 1.6.2006 - 8 A 4495/04 -, juris, Rn. 55, und Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 4; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 26.7.2021 - 12 ZB 18.2385 -, juris, Rn. 15 für den Betreiber einer Deponie im Sinne des § 40 Abs. 1 und 2 KrWG (bzw. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG)][vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10 zur Haftung eines Konkursverwalters, und vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 1.6.2006 - 8 A 4495/04 -, juris, Rn. 55, und Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 4; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 26.7.2021 - 12 ZB 18.2385 -, juris, Rn. 15 für den Betreiber einer Deponie im Sinne des § 40 Abs. 1 und 2 KrWG (bzw. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG)]. - OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 7 B 4.24
Emissionen des Vorjahres als Masseverbindlichkeiten
Eine solche Auslegung lässt sich auch mit einem Vergleich zu dem Betreiberbegriff im Ordnungsrecht - hielte man einen solchen Vergleich für das nicht an die Störereigenschaft anknüpfende Emissionshandelsrecht überhaupt für tragfähig - nicht begründen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 22. Oktober 1998 - 7 C 38.97 - juris Rn. 10…, vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 - juris Rn. 12 …und vom 31. August 2006 - 7 C 3.06 - juris Rn. 12, 13; BayVGH, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 12 ZB 18.2385 - juris Rn. 13 ff.; OVG Münster…, Urteil vom 1. Juni 2006 - 8 A 4495/04 - juris Rn. 52; OVG Magdeburg…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 1 L 67/11 - juris Rn. 6). - VGH Hessen, 12.01.2023 - 9 B 954/22
Immissionsschutzrechtliche Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters
Zwar genügt allein die Inbesitznahme als solche für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzfallverwalters nach § 20 BImSchG als Anlagenbetreiber nicht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23.9.2004, Az. 7 C 22.03, Rn. 12 zu § 22 BImSchG, juris) und wird etwa eine stillgelegte Abfalldeponie nicht allein durch die Übernahme der Sachherrschaft sowie der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis durch einen Insolvenzverwalter betrieben (vgl. BVerwG…, Urteil vom 31.8.2006, Az. 7 C 3.06, Rn. 13 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26.7.2021, Az. 12 ZB 18.2385, Rn. 15 f.; jeweils juris). - VG Berlin, 09.11.2021 - 10 K 491.19
Berechnung von Emissionsberechtigungen
Gleiches gilt erst recht, wenn der Betrieb, wie hier, bereits vor Insolvenzeröffnung durch den Schuldner eingestellt worden war (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 26. Juli 2021 - 12 ZB 18.2385 -,Rn. 16, juris).
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