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   KG, 23.04.2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12)   

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https://dejure.org/2012,22939
KG, 23.04.2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12) (https://dejure.org/2012,22939)
KG, Entscheidung vom 23.04.2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12) (https://dejure.org/2012,22939)
KG, Entscheidung vom 23. April 2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12) (https://dejure.org/2012,22939)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 257c Abs 2 S 1 StPO, § 257c Abs 4 StPO, § 54 Abs 1 S 2 StGB, Art 3 Abs 1 GG
    Verständigung im Strafverfahren: Bildung einer Gesamtgeldstrafe aus Geld- und Freiheitsstrafe; Berufungsbeschränkung sowie Geständnis auf Grundlage einer gesetzwidrigen Absprache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer Verständigung nach § 257c Abs. 2 S. 1 StPO; Wirksamkeit einer Beschränkung der Berufung eines Angeklagten auf den Rechtsfolgenausspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 54 Abs. 1; StPO § 257c
    Gesetzwidrigkeit einer verfahrensbeendenden Absprache; Vereinbarung einer unzulässigen Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Gegenstand einer Verständigung nach § 257c StPO - Wird aus einer Geld- und einer Freiheitsstrafe eine Gesamtgeldstrafe gebildet, so verstößt dies gegen das Willkürverbot aus Art. 3 Abs. 1 GG

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksame Berufungsbeschränkung bei gegen das Willkürverbot verstoßender Verständigung nach § 257c StPO

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 28.02.2007 - 3 Ws (B) 92/07

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus KG, 23.04.2012 - 121 Ss 34/12
    So ist anerkanntermaßen eine - auch teilweise - erklärte Rücknahme eines Rechtsmittels - nichts anderes ist die Berufungsbeschränkung - unter anderem unwirksam, wenn sie mit unlauteren Mitteln veranlasst worden [vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., § 302 Rdn. 10 und 22 m.w.N.] oder aufgrund einer objektiv unrichtigen Erklärung des Gerichts zu Stande gekommen ist [vgl. KG NStZ 2007, 541].
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 196/11

    Zuständigkeit (Staatsschutzkammer; Rüge; absoluter Revisionsgrund auch ohne

    Auszug aus KG, 23.04.2012 - 121 Ss 34/12
    Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, der im Falle einer Verständigung keinen Rechtsmittelverzicht zulässt [vgl. BGH NStZ 2010, 289, 290 und NJW 2012, 468, 469; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., Rdn. 32 a; Velten in SK-StPO, 4. Aufl., Rdn. 57; jeweils zu § 257 c StPO; Moldenhauer/Wenske NStZ 2012, 184 f.].
  • BGH, 06.08.2009 - 3 StR 547/08

    Gestattung der Entfernung eines Angeklagten von der Teilnahme an der

    Auszug aus KG, 23.04.2012 - 121 Ss 34/12
    Dies ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung des § 302 Abs. 1 Satz 2 StPO, der im Falle einer Verständigung keinen Rechtsmittelverzicht zulässt [vgl. BGH NStZ 2010, 289, 290 und NJW 2012, 468, 469; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., Rdn. 32 a; Velten in SK-StPO, 4. Aufl., Rdn. 57; jeweils zu § 257 c StPO; Moldenhauer/Wenske NStZ 2012, 184 f.].
  • OLG Hamburg, 31.10.2016 - 1 Ws 154/16

    Strafverfahren: Wirksamkeit einer Verständigung über eine verfahrensübergreifende

    bereits BGH, Beschl. v. 22. September 1993 - 2 StR 367/93, StV 1994, 64; vgl. auch Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 302 Rn 22; Schneider, NZWiSt 2015, 1, 7; a.A. OLG Stuttgart, Beschl. v. 26. März 2014 - 4a Ss 462/13, BeckRS 2014, 67810; ähnlich auch KG, Urt. v. 23. April 2012 - 3 (121) Ss 34/12 (28/12), StV 2014, 654, 655 = BeckRS 2012, 18312, das eine materiell unvertretbare Rechtsanwendung als Unwirksamkeitsgrund erkennbar stets ausreichen lassen will).
  • KG, 09.08.2019 - 3 Ws (B) 205/19

    Wirksamkeit einer Beschränkung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid

    Dies betrifft insbesondere Konstellationen, in denen sich das Gericht zum Erreichen der Beschränkung unlauterer Mittel bedient oder in denen die Betroffene durch unrichtige oder fehlende amtliche Auskünfte in die Irre geführt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 23. April 2012 - (3) 121 Ss 34/12 (28/12) -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 OLG 121 Ss 70/18; OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 146; für Rechtsmittelrücknahme: OLG Düsseldorf NStZ-RR 1996, 307; für Rechtsmittelverzicht: BGH, Urteil vom 21. April 1999 a.a.O.).
  • KG, 23.04.2012 - 1 Ss 34/12

    Absprache, Verständigung, zulässiger Inhalt.

    (3) 121 Ss 34/12 (28/12).
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