Rechtsprechung
| KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - 121 AR 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Therapieunwilligkeit, sprachgestörter Gefangener
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 66 Abs 2 StGB, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 119a StVollzG, § 309 StPO
Beschwerde gegen eine Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zur strafvollzugsbegleitenden gerichtlichen Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung: Annahme der "Therapieunwilligkeit" bei einem sprachgestörten Gefangenen; Erstreckung des ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des Betreuungsauftrages gemäß § 66 c Abs. 1 Nr. 1 StGB bei einem aufgrund eines Schlaganfalls sprachgestörten Gefangenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Sicherungsverwahrung: Therapieunwilligkeit bei Sprachstörungen?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.10.2017 - 589 StVK 307/17
- KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - 121 AR 85/17
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 388
- StV 2018, 661
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18
Rn. 5 Im Hinblick auf die aus seiner Sicht schweren Verfahrensmängel hat der Senat die Sache in Übereinstimmung und unter Berufung auf entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung und diesbezügliche Literatur (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife) an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen und beispielhaft eine Reihe von aus seiner Sicht klärungsbedürftigen Fragen aufgezählt, die nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen verlässlich beantwortet werden können (etwa: inwieweit ist das Sprachvermögen bei dem Verurteilten vorhanden und durch welche Behandlungen ist es gegebenenfalls zu erweitern, ist das Sprachverständnis vorhanden, ist das Erinnerungsvermögen erhalten oder bejahendenfalls in welchem Ausmaß eingeschränkt, kann der Verurteilte in seinem Zustand überhaupt sinnvoll an psychologischen Gesprächen und an weiteren von der Anstalt angebotenen Behandlungsmaßnahmen im Sinne des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB teilnehmen?). - KG, 19.08.2015 - 2 Ws 154/15
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Auszug aus KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18
Die Kammer entscheidet gemäß § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 1 StVollzG ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss in der Besetzung mit drei Richtern unter Einschluss des Vorsitzenden (vgl. Senat, Beschluss vom 19. August 2015 - 2 Ws 154/15 -, juris = StraFo 2015, 434 ). - OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15
Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der …
Auszug aus KG, 06.02.2018 - 2 Ws 2/18
Rn. 5 Im Hinblick auf die aus seiner Sicht schweren Verfahrensmängel hat der Senat die Sache in Übereinstimmung und unter Berufung auf entsprechende obergerichtliche Rechtsprechung und diesbezügliche Literatur (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 309 Rn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife) an die Strafvollstreckungskammer zurückverwiesen und beispielhaft eine Reihe von aus seiner Sicht klärungsbedürftigen Fragen aufgezählt, die nur mit Hilfe eines medizinischen Sachverständigen verlässlich beantwortet werden können (etwa: inwieweit ist das Sprachvermögen bei dem Verurteilten vorhanden und durch welche Behandlungen ist es gegebenenfalls zu erweitern, ist das Sprachverständnis vorhanden, ist das Erinnerungsvermögen erhalten oder bejahendenfalls in welchem Ausmaß eingeschränkt, kann der Verurteilte in seinem Zustand überhaupt sinnvoll an psychologischen Gesprächen und an weiteren von der Anstalt angebotenen Behandlungsmaßnahmen im Sinne des § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB teilnehmen?).
- OLG Hamm, 12.09.2023 - 3 Ws 302/23
Unterbringung; Sicherungsverwahrung; gesetzlicher Richter; mündliche Anhörung; …
Wenn alle zur Entscheidung berufenen Richter an der Beschlussfassung mitgewirkt haben, ist die Ersetzung der Unterschrift des an der Unterzeichnung des schriftlichen Beschlusses verhinderten Richters auch dann möglich, wenn der Tenor des Beschlusses nicht zuvor, bei Beschlussfassung in einem Vermerk schriftlich niedergelegt worden ist (entgegen: KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschluss vom 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).Alternativ dazu könnten die die Richter das Beratungsergebnis in Form des vollständigen schriftlichen Beschlusses zu einem späteren Zeitpunkt niederlegen (KG Berlin, Beschl. v. 22.07.2014 - 2 Ws 265/14 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 20.05.2015 - 2 Ws 73/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 09.06.2015 - 2 Ws 105/15 - juris; KG Berlin, Beschl. v. 06.02.2018 - 2 Ws 2/18 - juris; OLG Brandenburg, Beschl. v. 16.01.2023 - 1 Ws 153/22 (S) -juris).
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Rechtsprechung
| KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
StVollzG § 119a
Anforderungen die Gründe eines Beschlusses gem. § 119a StVollzG - Wolters Kluwer
Anforderungen die Gründe eines Beschlusses gem. § 119a StVollzG
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.01.2017 - 589 StVK 255/16
- KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 654
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15
Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III- 1 Vollz (Ws) 525/15 - KG…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife).Diese Grundsätze gelten auch für Beschlüsse gemäß § 119a StPO StVollzG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III- 1 Vollz (Ws) 525/15 -, juris).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17
Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungs-gerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden. - KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III- 1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife). - OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 3 Ws 697/15
Gegenstandswert bei vollzugsbegleitender gerichtlicher Kontrolle nach § 119a …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - 121 AR 85/17
Angesichts der Schwierigkeiten des Einzelfalls dürfte die Ansetzung des Auffangwertes von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG angemessen sein (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 296 ).
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Rechtsprechung
| KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 66c StGB, § 119a StVollzG, § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 267 StPO
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei Sicherungsverwahrten: Anforderungen an die Gründe der Entscheidung; Prüfung der Verweigerung der Behandlungsmitwirkung nach Schlaganfall des Verurteilten; Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht bei gravierenden ... - degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Sicherungsverwahrung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 31.01.2017 - 284 Js 731/13
- KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17, 121 AR 85/17
Papierfundstellen
- StV 2018, 654
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 26.11.2015 - 1 Vollz (Ws) 525/15
Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung der …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG…, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife).Diese Grundsätze gelten auch für Beschlüsse gemäß § 119a StPO StVollzG (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 -, juris).
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
Rn. 8 1. Mit Einführung des § 66c StGB durch das Gesetz zur bundesrechtlichen Absicherung des Abstandsgebots in der Sicherungsverwahrung vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I 2425) sind in Umsetzung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus dessen Urteil vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) ausdrückliche Regelungen zur Festschreibung des Trennungs- und Abstandsgebots des Vollzugs der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug, aber auch gleichzeitig ausdrückliche Anordnungen zum therapieorientierten Vollzug getroffen worden. - KG, 21.02.2017 - 5 Ws 44/17
Erledigung einer bereits sechs Jahre vollzogenen Unterbringung in einem …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn die Ausgangsentscheidung - wie oben im Einzelnen dargetan - unter einem schweren Verfahrensmangel leidet (vgl. jeweils bei juris: OLG Hamm, Beschluss vom 26. November 2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 5 Ws 44/17 - weitergehend Matt in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 309 Rdn. 12 bei fehlender Entscheidungsreife). - OLG Frankfurt, 16.06.2016 - 3 Ws 697/15
Gegenstandswert bei vollzugsbegleitender gerichtlicher Kontrolle nach § 119a …
Auszug aus KG, 28.04.2017 - 2 Ws 18/17
Angesichts der Schwierigkeiten des Einzelfalls dürfte die Ansetzung des Auffangwertes von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG angemessen sein (vgl. dazu OLG Frankfurt NStZ-RR 2016, 296).
- OLG Naumburg, 17.11.2017 - 1 Ws (s) 328/17
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Prüfung der …
Rn. 16 Ist wie hier zur weiteren Sachaufklärung ein Sachverständigengutachten einzuholen, kann der Senat ausnahmsweise die Sache an die Strafvollstreckungskammer als Ausgangsgericht zurückverweisen, weil nach Einholung des schriftlichen Sachverständigengutachtens gem. §§ 463 Abs. 3, 454 Abs. 2 S. 3 StPO der Sachverständige mündlich anzuhören ist, wobei der Staatsanwaltschaft, dem Betroffenen und seinem Verteidiger Gelegenheit zur Mitwirkung zu geben ist (…vgl. OLG Celle, Beschl. v. 13.10.1998, 2 Ws 257/98, Rn. 10;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 17.03.1999, 2 Ws 19/99, Rn. 12;… OLG Nürnberg, Beschl. v. 28.02.2003, Ws 201/03, Rn. 12; KG Berlin, Beschl. v. 21.02.2017, 5 Ws 44/17 - 161 AR 41/17, Rn 15; Beschl. v. 28.04.2017, 2 Ws 18/17 - 121 AR 85/17, Rn. 32; jeweils zitiert nach juris). - LG Bochum, 10.09.2019 - VI StVK 10/18 Angesichts der Schwierigkeiten des Einzelfalls ist die Ansetzung des Auffangwertes von 5.000 Euro gemäß § 52 Abs. 2 GKG angemessen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.04.2017, Az. 2 Ws 18/17 Vollz; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.06.2016, Az. 3 Ws 697/15; OLG Rostock, Beschluss vom 15.06.2017, Az. 20 Ws 59/17).
- OLG Hamm, 04.07.2017 - 1 Vollz (Ws) 310/16
Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder …
Rn. 12 Zwar sind durch den Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem angefochtenen Beschluss vom 28.04.2016 die gesetzlich normierten Mindestanforderungen an die Begründung einer Entscheidung gemäß § 119a StVollzG in einem Maße erfüllt worden, dass keine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Strafvollstreckungskammer mehr veranlasst war (vgl. Senat, Beschluss vom 29.12.2016 - III-1 Vollz (Ws) 458/16; Beschluss vom 26.11.2015 - III-1 Vollz (Ws) 525/15 - KG, Beschluss vom 28.04.2017 - 2 Ws 18/17 Vollz -, jew. zit. n. juris). - KG, 21.11.2017 - 2 Ws 174/17
Untersuchungshaft: Zuständigkeit des Berufungsgerichts für eine noch nicht …
Rn. 13 Nach § 309 Abs. 2 StPO hat das Beschwerdegericht - was die Generalstaatsanwaltschaft auch keineswegs verkennt - grundsätzlich die in der Sache erforderliche Entscheidung selbst zu treffen und darf das Verfahren nur dann ohne eigene Sachprüfung an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn es aus Rechtsgründen nicht in der Lage ist, den Fehler zu beheben, an dem die angefochtene Entscheidung leidet (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2017 - 2 Ws 18/17 Vollz - [juris]).
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