Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Dresden, 08.01.2020 - 9 U 1122/19 sowie 9 W 945/19
- VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Papierfundstellen
- NJW-RR 2020, 768
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Soweit die Beschwerdeführer hierzu rügen, die Gerichte hätten aufgrund einer nunmehr überhöht festzusetzenden Gerichtsgebühr in ihre Eigentumsrechte eingegriffen, verkennen sie, dass die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie zwar den Bestand der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögenswerte sichert, nicht jedoch das Vermögen als solches (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. Juli 1954, BVerfGE 4, 7 [18]; st. Rspr.). - BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10) habe der Fotografiervorgang keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der Sache und lasse die Sachsubstanz unberührt. - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87; Urteil vom 17. Dezember 2010 - V ZR 45/10) habe der Fotografiervorgang keinerlei Auswirkungen auf die Nutzung der Sache und lasse die Sachsubstanz unberührt.
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Aus diesem Zweck des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf folgt, dass im Einzelnen bestimmt werden muss, wer im Sinne dieser Vorschrift "gesetzlicher" Richter ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 99-IV-18; BVerfG, Beschluss vom 8. April 1997, BVerfGE 95, 322 [325] zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennt (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1990, BVerfGE 82, 286 [299]). - VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Willkür liegt vor, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 124-IV-19
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18
Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im …
- VerfGH Sachsen, 13.01.2011 - 86-IV-10
- VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 119-IV-19
Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung einer …
Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen aus Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf, § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu Sächs- VerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).Aus diesem Zweck des Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf folgt, dass im Einzelnen bestimmt werden muss, wer im Sinne dieser Vorschrift "gesetzlicher" Richter ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21
Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des …
a) Mit der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) soll vermieden werden, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1990, BVerfGE 82, 286 [299]).
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 51-IV-21 a) Mit der Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf) soll vermieden werden, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).
Die Grenze zum Verfassungsverstoß ist erst dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1990, BVerfGE 82, 286 [299]).
- VerfGH Sachsen, 19.09.2024 - 28-IV-23 So soll vermieden werden, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 56-IV-21; Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 51-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21
Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges; …
aa) Mit der Garantie des gesetzlichen Richters soll vermieden werden, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 51-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 51-IV-23 Mit der Garantie des gesetzlichen Richters soll vermieden werden, dass die rechtsprechenden Organe durch Manipulierung sachfremden Einflüssen ausgesetzt werden, gleichgültig von welcher Seite die Manipulierung ausgeht (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 51-IV-21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 105-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 124-IV-19; st. Rspr.).
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