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   OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,14559
OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18 (https://dejure.org/2018,14559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24.05.2018 - 13 W 10/18 (https://dejure.org/2018,14559)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 13 W 10/18 (https://dejure.org/2018,14559)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite

  • online-und-recht.de

    Foto-Veröffentlichung des Kindes: Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

  • kanzlei.biz

    Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 1
    Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einstellung von Kinderfotos im Internet ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedutung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Einstellung von Kinderfotos im Internet ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Kinderfotos im Netz: Beide Eltern müssen zustimmen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kinderfotos auf Website mit kommerziellem Hintergrund nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kinderfotos zu Werbezwecken nicht von einem Elternteil angreifbar

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kinderfotos im Netz - nur wenn beide Eltern zustimmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender Eltern nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur Veröffentlichung von Kinderfotos ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet bedarf Zustimmung beider Eltern

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine Einwilligung bzgl. Kinderfotos im Internet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorgehen gegen Kinderfotos im Internet nur mit Einwilligung beider Eltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann kann ein Elternteil gegen die Veröffentlichung eines Fotos seines Kindes vorgehen?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Für Veröffentlichung von Kinderfoto auf Webseite müssen beide Eltern zustimmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sorgeberechtigter Elternteil kann ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis nicht auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen - Fotoveröffentlichung auf Webseite stellt Regelung von erheblicher Bedeutung dar

Besprechungen u.ä.

  • fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Eltern, Kinderfotos und Werbung mit minderjährigen Kindern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 3261
  • NJW-RR 2018, 1134
  • MDR 2018, 999
  • FamRZ 2018, 1134
  • FamRZ 2018, 1517
  • MMR 2019, 119
  • ZUM 2018, 802
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03

    BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
    Ist der Abgebildete minderjährig, bedarf es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (vgl. BGH NJW 2005, 56-58).
  • KG, 07.02.2011 - 16 UF 86/10

    Gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
    Im vorliegenden Fall ist zunächst der besonderen Bedeutung des in § 22 KunstUrhG einfachgesetzlich normierten Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung zu tragen (vgl. auch KG Berlin, FamRZ 2011, 1659-1660, juris-Rdnr. 51).
  • VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16
    Das GG beinhaltet auch kein Gebot, polygame Ehen in besonderem Maße zu schützen (vgl. dazu auch Majer in NZFam 2019, 242, "Polygamie in Deutschland - Rechtslage und Reformdiskussion", sowie Mankowski in FamRZ 2018, 1134, 1135, "Polygamie und Grund- und Menschenrechte"; wie viele Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, Teil 1. B. VIII. Aufenthalt aus familiären Gründen, §§ 27 bis 36 AufenthG, Rn. 695 m.w.N.).
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