Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1628; BGB § 1687 Abs. 1 S. 1
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite
- online-und-recht.de
Foto-Veröffentlichung des Kindes: Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
- kanzlei.biz
Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1628 ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 1
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- beck-blog (Kurzinformation)
Einstellung von Kinderfotos im Internet ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedutung
- beck-blog (Kurzinformation)
Einstellung von Kinderfotos im Internet ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kinderfotos im Netz: Beide Eltern müssen zustimmen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Kinderfotos auf Website mit kommerziellem Hintergrund nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kinderfotos zu Werbezwecken nicht von einem Elternteil angreifbar
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kinderfotos im Netz - nur wenn beide Eltern zustimmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender Eltern nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Zur Veröffentlichung von Kinderfotos ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
- haufe.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet bedarf Zustimmung beider Eltern
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Einwilligung bzgl. Kinderfotos im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorgehen gegen Kinderfotos im Internet nur mit Einwilligung beider Eltern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann kann ein Elternteil gegen die Veröffentlichung eines Fotos seines Kindes vorgehen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für Veröffentlichung von Kinderfoto auf Webseite müssen beide Eltern zustimmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sorgeberechtigter Elternteil kann ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis nicht auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen - Fotoveröffentlichung auf Webseite stellt Regelung von erheblicher Bedeutung dar
Besprechungen u.ä.
- fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)
Eltern, Kinderfotos und Werbung mit minderjährigen Kindern
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 09.04.2018 - 5 O 483/18
- OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3261
- NJW-RR 2018, 1134
- MDR 2018, 999
- FamRZ 2018, 1134
- FamRZ 2018, 1517
- MMR 2019, 119
- ZUM 2018, 802
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Ist der Abgebildete minderjährig, bedarf es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (vgl. BGH NJW 2005, 56-58). - KG, 07.02.2011 - 16 UF 86/10
Gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Im vorliegenden Fall ist zunächst der besonderen Bedeutung des in § 22 KunstUrhG einfachgesetzlich normierten Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung zu tragen (vgl. auch KG Berlin, FamRZ 2011, 1659-1660, juris-Rdnr. 51).
- VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16 Das GG beinhaltet auch kein Gebot, polygame Ehen in besonderem Maße zu schützen (vgl. dazu auch Majer in NZFam 2019, 242, "Polygamie in Deutschland - Rechtslage und Reformdiskussion", sowie Mankowski in FamRZ 2018, 1134, 1135, "Polygamie und Grund- und Menschenrechte";… wie viele Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, Teil 1. B. VIII. Aufenthalt aus familiären Gründen, §§ 27 bis 36 AufenthG, Rn. 695 m.w.N.).