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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15313
OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06 (https://dejure.org/2006,15313)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.04.2006 - 13 B 65/06 (https://dejure.org/2006,15313)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. April 2006 - 13 B 65/06 (https://dejure.org/2006,15313)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Anweisung der numerischen Erhöhung von Intensivpflegebettenstellen in einem Krankenhaus durch die Planungsbehörde unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten; Anspruch eines Krankenhauses auf vergleichbare Planausweisung im Hinblick auf die Zuerkennung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 1 BvR 506/03

    Zum Rechtsschutz des Konkurrenten bei der Aufnahme in den Krankenhausplan

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06
    Rn. 6 Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2004 - 1 BvR 506/03 -, NVwZ 2004, 718,.
  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot …

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06
    Rn. 3 zur Verfassungsmäßigkeit des § 146 Abs. 4 VwGO vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 -, NJW 2003, 3689,.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2001 - 13 A 5523/98

    Streitwert; Auffangwert

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2006 - 13 B 65/06
    Rn. 18 Die Nebenentscheidungen folgen aus §§ 154 Abs. 2 u. 162 Abs. 3 VwGO sowie aus §§ 52 Abs. 1, 53 Abs. 3, 47 Abs. 1, 63 Abs. 3 Satz 1 GKG, wobei entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Senats für die Streitwertbemessung im Hauptsacheverfahren für das erste streitbefangene Bett 5.000,- EUR und alle weiteren streitbefangenen Betten jeweils 500,- EUR sowie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes die Hälfte dessen anzunehmen ist (vgl. insoweit zum alten Recht OVG NRW, Beschluss vom 26. Januar 2001 - 13 A 5523/98 -).
  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 782/06

    Krankenhausplan für Gütersloh muss in Teilbereichen neu festgestellt werden

    Das OVG NRW wies die dagegen erhobene Beschwerde der Klägerin durch Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 - (veröffentlicht bei juris) zurück u.a. mit der Begründung, die Planungsbehörde habe wegen der Ausweisung unfallchirurgischer Betten keine eigentliche Auswahlentscheidung zwischen dem Krankenhaus der Klägerin und dem Beigeladenen vornehmen müssen, weil die Ausweisung der Unfallchirurgie beim Beigeladenen letztlich nur tatsächliche Gegebenheiten bestätige und das Krankenhaus der Klägerin, dem dadurch nichts genommen werde, allenfalls einem marginal anderen Wettbewerb aussetze.

    Rn. 39 So ausdrücklich auch schon OVG NRW, Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris.

    Sie erübrigte sich nach Auffassung der Kammer nicht schon durch die Überlegung, dass - wie es das OVG NRW im Beschluss vom 6.4.2006 zum vorläufigen Rechtsschutzverfahren 13 B 65/06 formuliert hat - die Ausweisung einer Abteilung Unfallchirurgie mit 30 Betten für den Beigeladenen letztlich nur die planmäßige Bestätigung tatsächlicher Gegebenheiten darstellt, die auf einen früheren Feststellungsbescheid zu Gunsten des Beigeladenen zurückgehen.

    Rn. 60 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. - sowie vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 und 13 B 66/06 -, jew. a.a.O.; Pant/Prütting, a.a.O., § 18 Rdnr. 10.

    Insbesondere vermag die Kammer nicht zu erkennen, dass die vom OVG NRW im Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 - (S. 6 bis S. 7 Mitte des Beschlussabdrucks) angedeuteten sachlichen Erwägungen, die für eine Ausweisung von 30 unfallchirurgischen Planbetten beim Beigeladenen anstatt bei der Klinik der Klägerin sprechen konnten und deshalb auch nach Ansicht der Kammer in die geforderten Ermessenserwägungen einzustellen waren, objektiv solche waren, die das Ministerium als diejenige Behörde, die allein die notwendige Ermessensentscheidung zu treffen hatte, selbst für ausschlaggebend angesehen hat, dass das Ministerium bei seiner - unterstellten - Abwägung alle entscheidungserheblichen Umstände, also auch alle für die Klägerin sprechenden Gesichtspunkte, angemessen berücksichtigt und vertretbar gewichtet hat und - vor allem - dass das Ministerium seine Gründe objektiv ersichtlich und nachvollziehbar zu irgendeinem Zeitpunkt dargelegt hat.

    Rn. 82 Bei alledem kann dahingestellt bleiben, ob das Ministerium überhaupt ein Auswahlermessen ausgeübt oder, falls es ähnlich wie das OVG NRW im Beschluss vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 - der Auffassung gewesen sein sollte, eine eigentliche Auswahlentscheidung sei nicht vorzunehmen gewesen, hiervon gänzlich abgesehen hat.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 691/06
    Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).

    Rn. 66 vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25.11.2005 - 13 B 1599/05 u.a. -, a.a.O., sowie vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris, und - 13 B 66/06 -, a.a.O.; Pant/Prütting, a.a.O., § 18 Rdnr. 10.

  • VG Minden, 17.04.2007 - 6 K 2162/06
    Rn. 13 Er hält die Klage insgesamt, bezüglich der HNO-Betten entsprechend den Gründen des Widerspruchsbescheides, für unzulässig und verweist ergänzend auf einen Beschluss des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -.

    Zu einem jener Verfahren ist auch ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren anhängig gewesen (Beschlüsse des VG Minden vom 29.12.2005 - 3 L 469/05 - und nachfolgend des OVG NRW vom 6.4.2006 - 13 B 65/06 -, juris).

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