Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
AufenthG § 9; AufenthG § 26 Abs. 4
Asylrechtlicher Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Notwendigkeit der Erfüllung der Auflaugen zum Bestreiten des Lebensunterhalts - Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Asylrechtlicher Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Notwendigkeit der Erfüllung der Auflaugen zum Bestreiten des Lebensunterhalts
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Annahme einer fehlenden Unterhaltssicherung nach § 9 Abs. 2 AufenthG
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 05.06.2023 - 11 A 4641/16
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
- OVG Sachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 C 16.24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Daher hat auch die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (grundlegend dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 18 ff.;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.2.2024 - 19 ZB 23.1976 -, juris Rn. 13 m.w.N.).Denn in diesem Fall wären sowohl die Zeiten eines inzident festzustellenden Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis anzurechnen als auch das Erfordernis des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung durch die Feststellung eines solchen Rechtsanspruchs als erfüllt anzusehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 24 ff., 26).
bb) Die Klägerin zu 2. hingegen ist zum Zeitpunkt der Berufungsentscheidung seit fünf Jahren im Besitz eines humanitären Aufenthaltstitels im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG, da sie seit dem 14. April 2022 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG ist und der Senat den Beklagten verpflichtet hat, ihr für den davorliegenden Zeitraum ab dem 1. März 2019 bis zum 13. April 2022 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG zu erteilen (vgl. Senatsurt. v. 30.5.2024 - 13 LC 166/23 - V.n.b.; für das Ausreichen dieser noch nicht rechtskräftigen Verpflichtungsentscheidung vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 26).
Die dem Kläger zu 1. erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG, die aufgrund des vom Kläger zu 1. rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrags gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG insoweit als fortbestehend gilt (zur Sicherstellung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Sinn und Zweck der Fiktionswirkung in § 81 Abs. 4 AufenthG vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 21;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.2.2024 - 19 ZB 23.1976 -, juris Rn. 13), und die der Klägerin zu 2. erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erlauben ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. zur grundsätzlichen Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt: § 4a AufenthG).
- BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08
Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit, …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
(4) Ein anderes Verständnis ergibt sich auch nicht aus einem Vergleich mit den einbürgerungsrechtlichen Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG), nach denen die fehlende selbstständige Lebensunterhaltssicherung auch bei aktueller Erwerbsminderung und einer daraus (mit-)resultierenden Inanspruchnahme von Sozial(hilfe)leistungen einer Einbürgerung entgegenstehen kann, wenn der Einbürgerungsbewerber in der Vergangenheit in einem solchen Maße gegen die Obliegenheit, durch Einsatz seiner Arbeitskraft für seine Lebensunterhaltssicherung, zu der auch die Altersversorgung zählt, vorzusorgen, verstoßen hat, dass ihm Fernwirkungen auf die spätere Lebensunterhaltssicherung im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG zuzurechnen sind, wobei es nicht darauf ankommt, dass der Einbürgerungsbewerber den Leistungsbezug in vollem Umfang und ausnahmslos zu vertreten hat, vielmehr eine maßgebliche Mitursächlichkeit des Verhaltens des Einbürgerungsbewerbers in der Vergangenheit ausreicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2009 - BVerwG 5 C 22.08 -, juris Rn. 15 ff.).Mit der in § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 StAG genannten Mindestdauer des rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalts hat der Gesetzgeber selbst einen Anhaltspunkt dafür gesetzt, wie lang der Zeitraum zu bemessen ist, der zur Auflösung des Zurechnungszusammenhangs seit dem zu vertretenden Verhalten verstrichen sein muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.2.2009 - BVerwG 5 C 22.08 -, juris Rn. 26 ff.;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.11.2021 - 19 A 1245/20 -, juris Rn. 12).
- BVerwG, 22.11.2016 - 1 B 117.16
Absehen von der zwingenden Erteilungsvoraussetzung der Unterhaltssicherung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Zwar führt das Verwaltungsgericht zutreffend aus, nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Urt. v. 28.10.2008 - BVerwG 1 C 34.07 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 22.11.2016 - BVerwG 1 B 117.16 -, juris Rn. 5) seien Ausnahmen von der Voraussetzung des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG grundsätzlich eng auszulegen, was sich aus der schon im Ausländergesetz 1990 getroffenen gesetzgeberischen Wertung ergebe, die Sicherung des Lebensunterhalts bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln im Ausländerrecht als eine Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen (vgl. BT-Drs. 15/420 S. 70), weshalb sie durch die Neuregelung des Aufenthaltsrechts im Zuwanderungsgesetz für alle Aufenthaltstitel von einem (Regel-)Versagungsgrund zu einer (Regel-)Erteilungsvoraussetzung heraufgestuft worden sei.(3) Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2016 (- BVerwG 1 B 117.16 u.a. -, juris Rn. 5) ausführt, aus der gesetzgeberischen Wertung, die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen, folge, dass allein eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund darstelle, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (…Beschl. v. 13.4.2021 - 3 M 30/21 -, juris Rn. 3) daraus wiederum folgert, dass aktuell vorliegende Erkrankungen für die fehlende Lebensunterhaltssicherung allein ursächlich sein müssten und insoweit eine rückwirkende Betrachtung der Erwerbsbiografie vornimmt, folgt der Senat dieser Auslegung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 3 M 30.21
Absehen von den Voraussetzungen der §§ 26 Abs. 4 Satz 2 und 9 Abs. 2 Satz 6 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
(3) Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 22. November 2016 (…- BVerwG 1 B 117.16 u.a. -, juris Rn. 5) ausführt, aus der gesetzgeberischen Wertung, die Lebensunterhaltssicherung als Voraussetzung von grundlegendem staatlichen Interesse anzusehen, folge, dass allein eine auf einem vorgerückten Lebensalter beruhende allgemeine Minderung der Leistungsfähigkeit - auch durch alterstypische Erkrankungen - keinen gesetzlich anerkannten Grund darstelle, vom Erfordernis der Sicherung des Lebensunterhalts abzusehen, und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 13.4.2021 - 3 M 30/21 -, juris Rn. 3) daraus wiederum folgert, dass aktuell vorliegende Erkrankungen für die fehlende Lebensunterhaltssicherung allein ursächlich sein müssten und insoweit eine rückwirkende Betrachtung der Erwerbsbiografie vornimmt, folgt der Senat dieser Auslegung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht.Der Senat kann insoweit offenlassen, ob Rentenversicherungsbeiträge, die in der Vergangenheit wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld II erbracht worden sind, im Hinblick auf die Erfüllung des Beitragserfordernisses zu berücksichtigen sind (vgl. dazu verneinend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 13.4.2021 - OVG 3 M 30/21 -, juris Rn. 4;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.12.2015 - 19 ZB 14.2293 -, juris Rn. 7 ff.;… Dienelt, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, AufenthG § 9 Rn. 48;… a.A. Maor, in: Kluth/Heusch, BeckOK Ausländerrecht, 40. Ed., Stand: 1.1.2024, AufenthG § 9 Rn. 11).
- VGH Bayern, 12.02.2024 - 19 ZB 23.1976
Kein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Daher hat auch die Fiktion nach § 81 Abs. 4 AufenthG besitzstandswahrende, nicht aber rechtsbegründende Wirkung (…grundlegend dazu vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 18 ff.; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.2.2024 - 19 ZB 23.1976 -, juris Rn. 13 m.w.N.).Die dem Kläger zu 1. erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG, die aufgrund des vom Kläger zu 1. rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrags gemäß § 81 Abs. 4 Satz 1 AufenthG insoweit als fortbestehend gilt (…zur Sicherstellung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit während eines noch ungeklärten Anspruchs auf Verlängerung oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Sinn und Zweck der Fiktionswirkung in § 81 Abs. 4 AufenthG vgl. BVerwG, Urt. v. 30.3.2010 - BVerwG 1 C 6.09 -, juris Rn. 21; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.2.2024 - 19 ZB 23.1976 -, juris Rn. 13), und die der Klägerin zu 2. erteilte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erlauben ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AufenthG (vgl. zur grundsätzlichen Erlaubnis mit Verbotsvorbehalt: § 4a AufenthG).
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2021 - 2 L 102/19
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Dabei bedeutet "auf nicht absehbare Zeit" länger als sechs Monate (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.1.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 30 m.w.N.).Gleiches gilt für die hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG anzustellende Prognose, ob der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013 - BVerwG 10 C 10.12 -, juris Rn. 13; als abschließendes Ergebnis wohl auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.1.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 46).
- OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17
Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Dennoch ist auch nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift, eine Belastung der öffentlichen Haushalte durch Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln zu verhindern (vgl. insoweit zur Historie des § 25b AufenthG und dem Ziel, eine dauerhafte Zuwanderung in die Sozialsysteme zu vermeiden: Senatsurt. v. 8.2.2018 - 13 LB 43/17 -, juris; § 1 AufenthG), § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht darauf angelegt, eine fehlende Unterhaltssicherung in der Vergangenheit zu sanktionieren. - BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12
Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Gleiches gilt für die hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung im Sinne des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 2 Abs. 3 AufenthG anzustellende Prognose, ob der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.4.2013 - BVerwG 10 C 10.12 -, juris Rn. 13;… als abschließendes Ergebnis wohl auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 20.1.2021 - 2 L 102/19 -, juris Rn. 46). - BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Vielmehr soll darüber aufgrund einer umfassenden Abwägung der in der Regelung genannten Rechtsgüter entschieden werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010 - BVerwG 1 C 21.09 -, juris Rn. 13). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2014 - 17 A 1150/13
Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthalt aus familiären Gründen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
Eine rückschauende Betrachtung ist deshalb allein ein Aspekt bei der anzustellenden Prognose im Rahmen des § 2 Abs. 3 AufenthG, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Ausländer den Lebensunterhalt dauerhaft ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufbringen kann, betrifft aber nicht die Frage, ob der Tatbestand des § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG bereits in der Vergangenheit hätte erfüllt werden können (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15.10.2014 - 17 A 1150/13 - juris Rn. 67;… VG Münster, Urt. v. 25.8.23 - 3 K 1371/20 -, juris Rn. 15 ff.;… Müller, in: Hofmann, Ausländerrecht, 3. Aufl. 2023, § 9 Rn. 18 a. E.). - BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts; …
- BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14
Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit; …
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2009 - 11 S 2289/08
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes - …
- VGH Bayern, 07.12.2015 - 19 ZB 14.2293
Erteilung einer Niederlassungserlaubnis - Zeiten des Leistungsbezugs nach dem SGB …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 19 A 1245/20
1. Die Einbürgerungsvoraussetzung der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung …
- VG Münster, 25.08.2023 - 3 K 1371/20
Niederlassungserlaubnis Absehen deutsche Sprachkenntnisse Lebensunterhalt …
- VGH Bayern, 30.10.2013 - 10 ZB 11.1390
Niederlassungserlaubnis; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; keine …
- OVG Niedersachsen, 30.11.2011 - 8 PA 186/11
Notwendigkeit der Sicherung des Lebensunterhalts für den Anspruch eines …
- BVerwG, 25.01.2018 - 1 C 7.17
Ausländerbehörden sind für die Aufhebung eines vom Bundesamt angeordneten …
- OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 41/19
Einbürgerung; Erwerbsminderung; geringfügige Beschäftigung; Rente; gesetzliche …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 05.06.2023 - 11 A 4641/16
- OVG Sachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
- OVG Niedersachsen, 30.05.2024 - 13 LC 165/23
- BVerwG, 25.09.2025 - 1 C 16.24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".