Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 62 Abs. 4 VwGO; § 57 Abs. 1 ZPO
Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers für eine Aktivpartei - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 62 Abs. 4 ; ZPO § 57 Abs. 1
Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers für eine Aktivpartei - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 07.05.2018 - 8 B 247/17
- OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1522
- DÖV 2018, 676
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.03.2016 - X S 47/15
Bestellung eines Prozesspflegers im finanzgerichtlichen Verfahren - Prüfung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Die Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Antragstellerin nicht als Passivpartei im Sinne der genannten Bestimmungen in Anspruch genommen werden soll (vgl. zum Anwendungsbereich dieser Bestimmungen: BFH, Beschl. v. 10.3.2016 - X S 47/15 -, juris Rn. 14;… Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 57 Rn. 6 ff.).Rn. 6 Geht die Antragstellerin hingegen selbst von ihrer mangelnden Prozessfähigkeit aus, obliegt es zuvörderst ihr, dass mit der Prozessunfähigkeit verbundene Prozesshindernis zu beseitigen, etwa durch Bevollmächtigung eines Dritten nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit § 51 Abs. 3 ZPO oder durch einen Antrag auf Bestellung eines Betreuers nach § 1896 BGB durch das Betreuungsgericht (vgl. BFH, Beschl. v. 10.3.2016, a.a.O., Rn. 16).
- BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15
Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Rn. 5 Geht die Antragstellerin selbst davon aus, prozessfähig zu sein, und zweifelt sie die Richtigkeit der Feststellung ihrer Prozessunfähigkeit an, gilt sie für das gerichtliche Verfahren, soweit dieses auf die Klärung ihrer Prozessfähigkeit gerichtet ist, als prozessfähig (vgl. BGH, Beschl. v. 22.6.2016 - XII ZB 142/15 -, juris Rn. 19;… Münchener Kommentar zur ZPO, a.a.O., § 57 Rn. 21 f. jeweils m.w.N.), so dass es von vorneherein der Bestellung eines Prozess- oder Verfahrenspflegers nicht bedarf. - BVerwG, 05.06.1968 - V C 147.67
Behandlung des Prozessunfähigen im Rahmen der Betreuungsverwaltung - Gewährung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Es sind im konkreten Einzelfall auch keine Umstände gegeben, die eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen auf die Antragstellerin in ihrer Rolle als Aktivpartei gebieten würden (vgl. zur ausnahmsweise entsprechenden Anwendung auf die Aktivpartei: BVerwG, Urt. v. 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, 27;… Urt. v. 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36, 38 ff. m.w.N.). - BGH, 07.11.1984 - IVb ZB 830/81
Gebrechlichkeitspflegschaft bei potentieller Geschäftsurfähigkeit
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Sinn und Zweck der Bestellung des Prozess- und Verfahrenspflegers als eines kurzzeitig (bis zum Einsatz des gesetzlichen Vertreters) tätigen, besonderen Vertreters bestehen darin, die Rechtsdurchsetzung der Aktivpartei nicht an einer mangelnden Prozessfähigkeit der Passivpartei scheitern zu lassen (vgl. BGH, Beschl. v. 7.11.1984 - IVb ZB 830/81 -, juris Rn. 13;… Zöller, a.a.O., § 57 Rn. 1). - BVerwG, 31.08.1966 - V C 223.65
Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.05.2018 - 13 ME 170/18
Es sind im konkreten Einzelfall auch keine Umstände gegeben, die eine entsprechende Anwendung der Bestimmungen auf die Antragstellerin in ihrer Rolle als Aktivpartei gebieten würden (…vgl. zur ausnahmsweise entsprechenden Anwendung auf die Aktivpartei: BVerwG, Urt. v. 5.6.1968 - BVerwG V C 147.67 -, BVerwGE 30, 24, 27; Urt. v. 31.8.1966 - BVerwG V C 223.65 -, BVerwGE 25, 36, 38 ff. m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 14.04.2026 - 8 PA 23/26
Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin wegen rechtmäßiger erstinstanzlicher …
a) Die Entscheidung, mit der ein Antrag auf Bestellung eines Prozess- bzw. Verfahrenspflegers nach § 62 Abs. 4 VwGO in Verbindung mit § 57 Abs. 1 ZPO abgelehnt wird, trifft das Prozessgericht (Nds. OVG, Beschluss vom 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 1).Die Bestellung eines Prozess- bzw. Verfahrenspflegers als eines kurzzeitigen - nämlich bis zum Eintritt des gesetzlichen Vertreters, etwa des Betreuers - tätigen besonderen Vertreters ("Notvertreters";… vgl. Werth, in: Musielak/Voit, ZPO, 22. Auflage 2025, § 57 ZPO Rn. 1) hat den Sinn, die Rechtsdurchsetzung der Aktivpartei nicht an einer mangelnden Prozessfähigkeit der Passivpartei scheitern zu lassen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.1.2011 - XII ZB 326/10 -, juris Rn. 11;… OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10.2.1998 - 7 E 10175/98 -, juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9.7.2024 - 8 PA 10/24 - Beschluss vom 9.10.2024 - 2 LA 170/24 -, juris Rn. 22;… Weth, in: Musielak/Voit, a. a. O., § 57 ZPO Rn. 2).
Für eine Aktivpartei kommt die Bestellung eines Prozess- bzw. Verfahrenspflegers gemäß § 57 Abs. 1 ZPO aufgrund der abweichenden Interessenlage grundsätzlich nicht in Betracht (BVerwG…, Beschluss vom 22.1.1991 - BVerwG 1 CB 47/90 -, juris Rn. 4; BFH…, Beschluss vom 10.3.2016 - X S 47/15 -, juris Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 3;… Beschluss vom 9.10.2024 - 2 LA 170/24 -, juris Rn. 22).
- OVG Niedersachsen, 03.07.2024 - 14 LA 87/24
Voraussetzungen der Prozessunfähigkeit eines Beteiligten i.R.e. Antrags auf …
Sinn und Zweck der Bestellung des Prozess- und Verfahrenspflegers als eines kurzzeitig (bis zum Einsatz des gesetzlichen Vertreters) tätigen, besonderen Vertreters bestehen darin, die Rechtsdurchsetzung der Aktivpartei nicht an einer mangelnden Prozessfähigkeit der Passivpartei scheitern zu lassen (NdsOVG, Beschl. v. 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 12.03.2026 - 1 S 865/24
Bestellung eines Prozesspflegers für eine ehemalige Gemeinde
Rn. 40 3. Der Klägerin zu 1 ist - durch den Senat (vgl. zur Zuständigkeit bei ablehnender Entscheidung: NdsOVG, Beschl. v. 23.05.2018 - 13 ME 170/18 - juris Rn. 1) - weder auf ihren Antrag oder auf den Hilfsantrag der Kläger zu 2 bis 12 noch von Amts wegen ein Prozesspfleger zu bestellen. - OVG Niedersachsen, 09.10.2024 - 2 LA 170/24
Sinn und Zweck der Bestellung eines Prozess- und Verfahrenspflegers, die …
Sinn und Zweck der Bestellung des Prozess- und Verfahrenspflegers als eines kurzzeitig (bis zum Einsatz des gesetzlichen Vertreters) tätigen, besonderen Vertreters bestehen darin, die Rechtsdurchsetzung der Aktivpartei nicht an einer mangelnden Prozessfähigkeit der Passivpartei scheitern zu lassen (NdsOVG, Beschl. v. 23.5.2018 - 13 ME 170/18 -, juris Rn. 3 m.w.N.). - VG Freiburg, 14.04.2022 - 10 K 217/22
Bestellung eines Prozesspflegers für eine durch Eingemeindung untergegangene …
Rn. 29 II. Die Entscheidung ergeht durch die Kammer (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23. Mai 2018 - 13 ME 170/18 -, BeckRS 2018, 9582 Rn. 1).
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