Rechtsprechung
| BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Rente infolge Erwerbsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit - Fehlende Begründung der Berufungsentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 29/92
- BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92
Nachdem dann der GmS-OGB in dem vom BVerwG eingeleiteten Verfahren (GmS-OGB 1/92) am 27. April 1993 beschlossen hatte, daß ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil iS des § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen ist, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind, hat der Senat seinen Anfragebeschluß vom 8. Oktober 1992 durch Beschluß vom 25. August 1993 aufgehoben.Er hat jedoch deutlich gemacht, daß auch die im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Vorschriften (§§ 128, 134 SGG, § 551 Nr. 7 ZPO i.V.m. § 202 SGG) nicht nur in ihrem Wortlaut im wesentlichen mit § 108 Abs. 1 Satz 2, § 117 Abs. 4 und § 138 Nr. 6 VwGO übereinstimmen, sondern auch in derselben Weise aufeinander bezogen und damit auch nach denselben Prinzipien auszulegen sind (vgl den Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - Umdr S 8 f).
- BSG, 13.05.1992 - 1 RK 29/91
Fehlen von Gründen bei verspäteter Absetzung und Zustellung eines Urteils
Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92
Mit Beschluß vom 8. Oktober 1992 hat der erkennende Senat zunächst bei dem 1. Senat des BSG angefragt, ob dieser an seiner in dem Urteil vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/92 - (SozR 3-1750 § 551 Nr. 3) vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach ein Urteil - auch ohne Vorliegen weiterer Umstände - iS von § 551 Nr. 7 ZPO i.V.m. § 202 SGG als nicht mit Gründen versehen zu behandeln ist, wenn zwischen Verkündung und Zustellung "fast" ein Jahr (dort: fünf Tage weniger als ein Jahr) liegt. - BSG, 15.07.1993 - 1 RK 29/92
Ersatzkasse - Freiwillige Mitglieder - Beitragserhöhung - Kündigung
Auszug aus BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92
Mit Beschluß vom 8. Oktober 1992 hat der erkennende Senat zunächst bei dem 1. Senat des BSG angefragt, ob dieser an seiner in dem Urteil vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/92 - (…SozR 3-1750 § 551 Nr. 3) vertretenen Rechtsauffassung festhalte, wonach ein Urteil - auch ohne Vorliegen weiterer Umstände - iS von § 551 Nr. 7 ZPO i.V.m. § 202 SGG als nicht mit Gründen versehen zu behandeln ist, wenn zwischen Verkündung und Zustellung "fast" ein Jahr (dort: fünf Tage weniger als ein Jahr) liegt.
- BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/94
Absoluter Revisionsgrund auf Grund mangelnder Urteilsbegründung - Formerfordernis …
Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (…SozR 3-1750 § 551 Nrn 5, 6, 7 und 9;… BSGE 75, 74 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 12; Urteil vom 22. September 1993 - 12 RK 93/92 - BB 1994, 1014 [BSG 22.09.1993 - 12 RK 93/92]; Urteil vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 29/92 - USK 9365 und Beschluß vom 27. Januar 1994 - 9 BV 183/93 -, unveröffentlicht). - LSG Hessen, 15.12.1993 - L 7 Ka 835/92
Kassenzahnarztrecht Wirtschaftlichkeitsprüfung Prüfbescheid - Absetzungsfrist zu …
Durch den Beschluß des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 (GmSOGB 1/92) wurde diese Zeitspanne nunmehr einheitlich für alle Gerichtszweige auf fünf Monate festgelegt (vgl. für die Sozialgerichtsbarkeit Urteil des BSG vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 29/92). - BSG, 27.01.1994 - 9 BV 183/93
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung von Verfahrensfehlern - …
Dem folgt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl Urteile vom 22. September 1993 - 12 RK 39/93 - und vom 12. Oktober 1993 - 13 RJ 29/92 - HV-Info 1993, 2545).
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Rechtsprechung
| BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 29/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 29/92
- BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 29/92
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 11/92
Beschwerdeausschuß - KZÄV - Bescheid - Zustellung - Begründung
Zwar trifft es zu, daß eine hierdurch begründete Gefährdung der Beurkundungsfunktion nicht notwendigerweise und immer durch bloßen Zeitablauf eintritt (BSG, Beschluß vom 8. Oktober 1992, 13 RJ 29/92, SozSich 1993, 30), sondern daß hierfür auch andere Faktoren maßgebend sind, wie etwa die individuellen Fähigkeiten der an der Beschlußfassung Beteiligten sowie der Schwierigkeitsgrad der Entscheidung und ihrer schriftlichen Abfassung und schließlich die Existenz schriftlicher Aufzeichnungen, die im Einzelfall eine verläßliche Wiedergabe eines auch längere Zeit zurückliegenden Beschlusses zulassen. - BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92
Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige …
Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (…BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9;… BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92). - BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 76/91
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Beachtung eines …
Ihre Voraussetzungen sind nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) grundsätzlich erfüllt, wenn die Zustellung erst (etwa) ein Jahr nach der Entscheidung erfolgt (…BSGE 51, 122, 124 = SozR 1750 § 551 Nr. 9;… BSG SozR 3-1750 § 551 Nrn 2 und 3; vgl auch BSG Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92 - mwN).Ob dies alleine genügt, um - eventuell unter Übernahme der in § 552 ZPO enthaltenen Fünfmonatsfrist - den absoluten Revisionsgrund des § 551 Nr. 7 ZPO zu bejahen (so BVerwG Buchholz 310 § 138 Ziff 6 VwGO Nr. 25 mwN; vgl zum Streitstand auch BSG Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92), kann dahinstehen.
- BSG, 21.04.1993 - 14a RKa 5/92
Bescheid; Zustellung
Zwar trifft es zu, daß eine hierdurch begründete Gefährdung der Beurkundungsfunktion nicht notwendigerweise und immer durch bloßen Zeitablauf eintritt (BSG, Beschluß vom 8. Oktober 1992, 13 RJ 29/92; SozSich 1993, 30 = EWiR 1993, 621), sondern daß hierfür auch andere Faktoren maßgebend sind, wie etwa die individuellen Fähigkeiten der an der Beschlußfassung Beteiligten sowie der Schwierigkeitsgrad der Entscheidung und ihrer schriftlichen Abfassung und schließlich die Existenz schriftlicher Aufzeichnungen, die im Einzelfall eine verläßliche Wiedergabe eines auch längere Zeit zurückliegenden Beschlusses zulassen.
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