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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6715
VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09 (https://dejure.org/2009,6715)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.05.2009 - 13 S 116/09 (https://dejure.org/2009,6715)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Mai 2009 - 13 S 116/09 (https://dejure.org/2009,6715)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bundeszentralregister; Rechtskraft; Zeitpunkt der strafgerichtlichen Verurteilung; ausländerrechtliche Relevanz

  • Judicialis

    AufenthG § 91 Abs. 2; ; BZRG § 61 Abs. 1; ; BZRG § 61 Abs. 3; ; BZRG § 63 Abs. 1; ; BZRG § 63 Abs. 3

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    BZRG § 61 Abs. 1; AuslG § 76; AufenthG § 87; BZRG § 63 Abs. 1; BZRG § 63 Abs. 4; BZRG § 51; BZRG § 63 Abs. 2; AufenthG § 91 Abs. 2; ARB Nr. 1/70 Art. 7
    D (A), Vernichtung, Ausländerakte, Erziehungsregister, Auskunft, Mitteilung, Verwertungsverbot, Ausländerbehörde, Entfernung, Türken, Assoziationsberechtigte, Straftat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sonstiges Ausländerrecht; Datenschutz: Datenschutzrechtliche Akte; Entfernen; Erziehungsregister; Straftat; Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Entfernung von strafrechtlichen Verurteilungen aus einer behördlich geführten Ausländerakte; Vorliegen eines Verwaltungsaktes durch die Entfernung von Bestandteilen aus einer behördlichen Akte; Entscheidungserheblicher Zeitpunkt nach allgemeinen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2002 - 13 S 1505/01

    Datenübermittlung an die Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
    Es handelt sich um eine rein tatsächliche Handlung, also um einen sog. Realakt (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 13.3.2002 - 13 S 1505/01 - InfAuslR 2002, 361).

    Es besteht aus datenschutzrechtlichen Gründen kein Anlass, Mitteilungen, die den mit der Ausführung des Ausländergesetzes betrauten Behörden auf Ersuchen bekannt werden, anders zu behandeln als solche, die ihnen von Amts wegen bekannt werden, soweit es um ihre Entfernung aus den Ausländerakten geht (vgl. bereits grundlegend Senatsbeschluss vom 13.3.2002 - 13 S 1505/01 - InfAuslR 2002, 361).

  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. ausführl.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 - VBlBW 2003, Beilage I 6, 46 m.w. Nachw.; ebenso Hamb. OVG, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 - juris).
  • BGH, 22.04.1980 - 1 StR 625/79

    Übernahmeverbot und Verwertungsverbot eines Registereintrags - Grundlagen der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
    Es entspricht indes allgemeinen registerrechtlichen Grundsätzen bezüglich des Laufs von Tilgungsfristen, die von strafrechtlichen Verurteilungen abhängig sind, auf den Tag der Verkündung und nicht auf den Tag der Rechtskraft abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.4.1980 - 1 StR 625/79 - BGHSt 29, 252; Urteil vom 17.10.1972 - 1 StR 423/72 - BGHSt 25, 19).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - 11 S 494/02

    Mitteilungen aus dem Erziehungsregisters - Verwertung durch die Ausländerbehörde …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
    Sinn und Zweck des § 61 Abs. 1 BZRG ist es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen (vgl. ausführl.: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.7.2002 - 11 S 494/02 - VBlBW 2003, Beilage I 6, 46 m.w. Nachw.; ebenso Hamb. OVG, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 - juris).
  • BGH, 17.10.1972 - 1 StR 423/72

    Strafbarkeit wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls von Kunstgegenständen aus …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.05.2009 - 13 S 116/09
    Es entspricht indes allgemeinen registerrechtlichen Grundsätzen bezüglich des Laufs von Tilgungsfristen, die von strafrechtlichen Verurteilungen abhängig sind, auf den Tag der Verkündung und nicht auf den Tag der Rechtskraft abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.4.1980 - 1 StR 625/79 - BGHSt 29, 252; Urteil vom 17.10.1972 - 1 StR 423/72 - BGHSt 25, 19).
  • OVG Saarland, 12.10.2011 - 1 A 246/11

    Einbürgerung; zum Begriff des Vertretenmüssens bei Anspruch auf ergänzende …

    Rn. 75 Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.5.2009 - 13 S 116/09 -, juris) hat zu § 61 Abs. 1 BZRG ausgeführt, Sinn und Zweck der Vorschrift sei es lediglich, den Zugang zu den Eintragungen im Erziehungsregister selbst zu beschränken, nicht jedoch die Mitteilung von Informationen im Zusammenhang mit Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende durch Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte an nicht auskunftsberechtigte Behörden zu verhindern, soweit diese die entsprechenden Informationen zur Wahrnehmung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben benötigen(OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, InfAuslR 2009, 64 ff.).
  • VG Koblenz, 08.03.2013 - 4 K 563/12

    Verwertung einer Jugendstrafe im Einbürgerungsverfahren

    Zur Verwertbarkeit von Informationen trifft die Norm hingegen keine Aussage (ähnlich im Hinblick auf § 61 Abs. 1 BZRG VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19. Mai 2009 - 13 S 116/09 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 11 S 2307/11

    Anspruch auf Befristung der Wirkungen der Ausweisung; Antragserfordernis, …

    Rn. 46 In Anbetracht dieser im Zeitraum zwischen Juli 2005 und Februar 2010 erfolgten Verurteilungen kann hier offen bleiben, ob - und gegebenenfalls inwieweit - frühere strafgerichtliche Entscheidungen, die nicht im Bundeszentral-, sondern lediglich im Erziehungsregister eingetragen sind, bei der Ausweisung zu berücksichtigen wären (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 23.09.2009 - 1 B 16.09 - InfAuslR 2009, 447; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.05.2009 - 13 S 116/09 - VBlBW 2010, 77; Saarl. OVG, Urteil vom 12.10.2011 - 1 A 246/11 -juris).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 19 B 11.240

    Ausweisung

    Die Entwicklung des Klägers belegt, dass es sich auch bei den von ihm als Jugendlichen begangenen Rechtsverstößen nicht nur um episodenhafte, gewissermaßen jugendtypische Verfehlungen gehandelt hat (vgl. § 63 Abs. 2 BZRG sowie VGH Baden-Württemberg vom 19.5.2009 Az. 13 S 116/09).
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