Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 13 Sa 484/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 113 Abs. 2
Klagefrist nach § 113 Abs. 2 InsO : Gegenstand - Geltung des KSchG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer fristgerechten Kündigung des Insolvenzverwalters; Geltung der Drei-Wochen-Frist des § 113 Abs. 2 InsO ; Analoge Anwendung der Regelung des § 6 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Soziale Rechtfertigung; Unternehmerische Entscheidung zur Personaleinsparung; ...
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99
- LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 13 Sa 484/00
Papierfundstellen
- NZI 2000, 448
- NZI 2001, 79
- NZA-RR 2001, 413
Wird zitiert von ... (4)
- LAG Düsseldorf, 29.08.2002 - 13 Sa 408/02
Insolvenzordnung
Mit der gegen die Kündigung gerichteten Klage unterlag der Kläger sowohl erstinstanzlich als auch im Berufungsrechtszug vor der erkennenden Kammer am 29.06.2000 (13 Sa 484/00). - LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 821/00
Beendigung des Anstellungsverhältnisses; Kündigung einer Arbeitnehmerin im …
Für solche und ähnliche Fallgestaltungen wird angenommen, die Drei-Wochen-Frist des § 113 Abs. 2 InsO würde für alle sog. Unwirksamkeitsgründe (§ 13 Abs. 3 KSchG ) einer vom Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung mit Ausnahme der Sozialwidrigkeit, auf die §§ 4 bis 7 KSchG Anwendung fänden, mit der Folge gelten, daß der Arbeitnehmer mit nach Ablauf dieser Frist erstmalig erhobenen weiteren Rügen präkludiert sei (ArbG Aachen v. 06.08.1999 - 6 Ca 64/99, NZI 2000, 238 = ZInsO 2000, 175 = ZIP 2000, 202; LAG Düsseldorf v. 29.06.2000 - 13 Sa 484/00, NZI 2000, 448 = ZInsO 2000, 570 ). - LAG Sachsen-Anhalt, 08.06.2001 - 2 Sa 138/01
Ordentliche Kündigung - Schwerbehinderter - Zeitpunkt der Geltendmachung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 24.02.2004 - 8 (11) Sa 1546/03 Denn die vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidungen betrafen Fälle, in denen jeweils unter Bezugnahme auf das Kündigungsschutzgesetz Kündigungsschutzklagen erhoben worden waren und die Kläger sich nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist auf die fehlende Zustimmung der Hauptfürsorgestelle (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Urteil vom 08.06.2001 - 2 Sa 138/01 - LAGE § 113 InsO Nr. 8), auf die fehlende behördliche Zustimmung im Erziehungsurlaub (LAG Hamm Urteil vom 25.10.00 - 4 SA 821/00 - DZWIR 2001, 245 ff.), auf die nicht eingehaltene tarifvertragliche Kündigungsfrist (BAG 16.06.1999 - 4 AZR 662/98 - nicht veröffentlicht) bzw. auf die fehlende Anhörung des Betriebsrates (Arbeitsgericht Wuppertal, 02.02.2000 - 5 Ca 2996/99 - NZA RR 2000, 243 und LAG Düsseldorf 29.06.2000 - 13 Sa 484/00 - NZA RR 2001, 413) beriefen.
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