Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 241 Abs 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 314 Abs 3 BGB, § 631 BGB, § 649 S 2 BGB
Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über den Abzug einer Kostenpauschale für Baustrom und Bauwasser; Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund - baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Klausel über den Abzug einer Kostenpauschale für Baustrom und Bauwasser
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragnehmer rechnet Bordellbesuche ab: Auftraggeber kann fristlos kündigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Werklohnanspruch - und die Kündigung aus wichtigem Grund
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlage von Baustrom/-wasser unzulässig!? (IBR 2017, 183)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2008 - 328 O 443/05
- OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
- BGH, 29.06.2016 - VII ZR 3/14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95
Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469).Ergibt sich der wichtige Grund für die Kündigung aus einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertragspartners, ist eine Abmahnung oder vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung handelt (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825).
- BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73
Nachschieben eines Kündigungsgrundes
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469).Ergibt sich der wichtige Grund für die Kündigung aus einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertragspartners, ist eine Abmahnung oder vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung handelt (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825).
- BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92
Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Der vorliegende Sachverhalt ist daher auch nicht mit dem der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH (NJW 1993, 3204) vergleichbar.
- BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469). - BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht (BGHZ 31, 224; BGH NZBau 2001, 621;… Palandt-Sprau, 70. Aufl., § 649 Rn. 15;… BeckOK/BGB-Voit, § 649 Rn. 24). - OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97
Unwirksame AGB zu Baustrom, Bauschutt und Bauwasser
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Denn die Klausel benachteiligt wegen der fehlenden Anknüpfung des Abzugs an die tatsächliche Abnahme von Wasser/Strom überhaupt aber auch wegen jeglichen Bezugs auf den tatsächlichen Verbrauch den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312, 313; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1042, 1043). - BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99
Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht (BGHZ 31, 224; BGH NZBau 2001, 621;… Palandt-Sprau, 70. Aufl., § 649 Rn. 15;… BeckOK/BGB-Voit, § 649 Rn. 24). - OLG Hamm, 21.03.1996 - 17 U 93/95
AGB: Umlageklausel über Baunebenleistungen; Vertragsstrafenklausel
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Denn die Klausel benachteiligt wegen der fehlenden Anknüpfung des Abzugs an die tatsächliche Abnahme von Wasser/Strom überhaupt aber auch wegen jeglichen Bezugs auf den tatsächlichen Verbrauch den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312, 313; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1042, 1043). - LG Hamburg, 11.12.2008 - 328 O 443/05
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.12.2008, Az. 328 O 443/05, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 159.786,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 144.451,47 EUR seit dem 26.11.2005 und aus 15.334,97 EUR seit dem 2.1.2006 zu zahlen.
- KG, 18.07.2025 - 21 U 176/24
Mehrvergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Leistungsänderung; Umlageklausel …
Dies ist zum einen in der Form möglich, dass die Klausel einen Bezug zu den (Versorgungs-) Kosten erkennen lässt, die der Unternehmer durch seine Tätigkeit auf der Baustelle dem Besteller verursacht (KG…, Urteil vom 11.02.2025 - 21 U 89/23 - juris Rn. 167 ; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.2013 - 13 U 1/09), wobei an dieser Stelle offen bleiben kann, auf welche Weisen dieser Bezug durch die Klausel hergestellt werden kann. - KG, 11.02.2025 - 21 U 89/23
Nachlass auf Nachträge ist wirksam vereinbart!
Der verbrauchsunabhängige Abzug in Höhe von 1, 8 % der Auftragssumme wegen der Kosten von Versicherung, Strom und Wasser lässt weder einen Bezug zu der Höhe dieser Kosten erkennen, in der sie der Beklagten entstehen, noch zu der Höhe, in der sie durch die Schuldnerin - neben anderen auf dem Projekt tätigen Vertragspartnern der Beklagten - verursacht wird (ebenso: OLG Hamburg, Urteil vom 4. Dezember 2013, 13 U 1/09). - LG Bochum, 04.10.2021 - 2 O 80/21
SiGeKo-Kosten können nicht umgelegt werden!
Im Übrigen liegt jedoch in der pauschalen, nicht abwendbaren Überbürdung dieser Kosten regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung vor (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 2013 - 13 U 1/09 -, Rn. 32, juris). - OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21
Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den …
Dem steht auch die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 04.12.2013 - 13 U 1/09, BeckRS 2013, 196588) nicht entgegen. - LG Hagen, 06.09.2023 - 21 O 75/20
Komplettheitsklausel bei Detail-Pauschalvertrag ist unwirksam!
Eine Klausel, die dem Werkunternehmer ein verbrauchsunabhängiges Entgelt für von ihm verwendeten Baustrom und/oder Bauwasser auferlegt, weicht nämlich von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.2013, 13 U 1/09 = BeckRS 2013, 196588).
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