Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 S 2 Nr 1 KredWG, § 32 KredWG
Investmentvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Rangrücktrittsklausel; Rückabwicklung des Vertrags bei fehlender Erlaubnis zum Betreiben eines Einlagengeschäfts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
- OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Papierfundstellen
- WM 2020, 1116
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 01.10.2019 - VI ZR 156/18
Entgegenstehen einer qualifizierten Nachrangabrede der Qualifikation des …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Hieran fehlt es jedenfalls dann, wenn zwischen dem Kapitalgeber und dem Kapitalnehmer eine qualifizierte Nachrangabrede des Inhalts getroffen wird, dass die Forderung des Kapitalgebers außerhalb des Insolvenzverfahrens nur aus ungebundenem Vermögen und in der Insolvenz nur im Rang nach den Forderungen sämtlicher normaler Insolvenzgläubiger befriedigt werden darf, der für den Fall der Insolvenz erklärte Rangrücktritt also mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre verbunden wird (vgl. BGH, Urteil v. 1.10.19, VI ZR 156/18, juris, Rn. 16 m.w.N.).Abzustellen ist dabei auf die Verständnismöglichkeiten des typischerweise bei Verträgen der geregelten Art zu erwartenden Durchschnittskunden (BGH, VI ZR 156/18, a.a.O, Rn. 22, 23 mit zahlreichen Nachweisen).
Da die Beklagte ihre Vermögensanlage Privatanlegern angeboten hat, musste sie ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so gestalten, dass auch juristisch und kaufmännisch nicht vorgebildete Kunden sie ohne besondere Erläuterung verstehen können (BGH, VI ZR 156/18, a.a.O, Rn. 23).
- BGH, 21.04.2005 - III ZR 238/03
Haftung des ohne Erlaubnis tätigen Vermittlers von Kapitalanlagen
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Dem Geschäftspartner des Anbieters von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, die nicht von einer Betriebserlaubnis nach § 32 KWG legitimiert sind, kann ein Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Vertrags zustehen (vgl. Boos/FischerSchulte-Mattler, a.a.O., Rn. 31, BGH III ZR 238/03).Der Geschäftsführer der Beklagten hat jedenfalls fahrlässig gehandelt, da er sich vor Abschluss der Verträge grundsätzlich über etwaige Erlaubniserfordernisse hätten unterrichten müssen (vgl. BGH, Urteil v. 21.4.05, III ZR 238/03, NJW 2005, 2703, 2704).
- BGH, 06.12.2018 - IX ZR 143/17
Insolvenzanfechtung: Beurteilungszeitpunkt für die Unentgeltlichkeit einer …
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Dies erfordert, dass die Voraussetzungen der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre hinreichend deutlich erläutert werden, insbesondere die Klausel klarstellt, inwieweit die Ansprüche aus dem Darlehen bereits dann nicht mehr durchsetzbar sind, wenn die Gesellschaft zum Zeitpunkt des Leistungsverlangens bereits zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder dies zu werden droht (BGH, Urteil vom 6.12.2018, IX ZR 143/17, juris, Rn. 36).
- OLG Köln, 26.02.1982 - 20 U 197/81
- LG Hamburg, 14.12.2017 - 309 O 116/16
Notwendigkeit von Banken-Erlaubnis bei qualifiziertem Rangrücktritt
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14.12.2017, Az. 309 O 116/16, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung abgeändert:. - OLG Schleswig, 04.09.1998 - 6 W 21/98
Auszug aus OLG Hamburg, 11.03.2020 - 13 U 141/19
Ein Anspruch auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung (auch für den Streithelfer) folgt daraus nicht (vgl. Zöller-Althammer, ZPO, 33. Aufl., § 66, Rn. 16, OLG Schleswig, Beschluss v. 4.9.98, 6 W 21/98, juris, Rn. 14, 15; OLG Köln, MDR 83, 409).
- LG Heidelberg, 30.01.2024 - 2 O 192/22
Haftung wegen einer fehlgeschlagenen Vermögensanlage bei Zeichnung einer …
Rn. 101 Qualifizierte Nachrangklauseln genügen den Anforderungen des Transparenzgebots, wenn dem juristisch und kaufmännisch nicht vorgebildeten Anleger die rechtliche Tragweite der getroffenen Nachrangabrede sowie die mit ihr verbundenen wirtschaftlichen Nachteile in ausreichendem Maße verdeutlicht werden (BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VI ZR 156/18 -, juris Rn. 24; OLG Hamburg, Urteil vom 11. März 2020 - 13 U 141/19 -, juris Rn. 11).Während die Organe der GmbH oder der Aktiengesellschaft die Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung einberufen müssen, wenn es zu einem Verlust des hälftigen Stamm- bzw. Grundkapitals gekommen ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG, § 92 Abs. 1 AktG), und es sodann den Kapitalgebern überlassen ist zu entscheiden, ob sie die Geschäftstätigkeit gleichwohl fortsetzen und damit riskieren wollen, auch noch die zweite Hälfte des eingebrachten Kapitals aufzubrauchen, hat der Nachrangdarlehensgeber keine derartigen Informations- und Entscheidungsbefugnisse (vgl. BGH…, Urteil vom 1. Oktober 2019 - VI ZR 156/18 -, juris Rn. 26 m.w.N.; OLG Hamburg, Urteil vom 11. März 2020 - 13 U 141/19 -, juris Rn. 13).
Rn. 107 β) Die Abrede ist außerdem nicht deshalb unwirksam, weil sich ihr nicht klar und verständlich entnehmen ließe, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Rückzahlung auch außerhalb der Insolvenz oder drohenden Insolvenz möglich wäre (vgl. zu dem insoweit anders gelagerten Fall: OLG Hamburg, Urteil vom 11. März 2020 - 13 U 141/19 -, juris Rn. 14).
- LG Arnsberg, 27.07.2026 - 7 O 40/25 (§ 19 InsO in der Fassung vom 10.8.2021) (§ 17 InsO in der Fassung vom 5.10.1994) (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 11. März 2020 - 13 U 141/19 -, juris) (OLG Köln, Urteil vom 19. Juli 2023 - 13 U 131/22 -, juris) (Müller-Christmann, jurisPR-BKR 3/2026 Anm. 3).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.11.2019 - 13 U 141/19 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Bonn, 21.01.2021 - 17 O 146/17
Nutzungsersatz, Fernabsatzvertrag, Verbraucherdarlehensvertrag, Widerruf
Rn. 66 Es liegen auch keine Umstände vor, die dazu geführt hätten, dass sich der Zahlungsvorbehalt nur noch als formale, durch Zeitablauf obsolet gewordene Aussage darstellen würde (dazu vgl. OLG Köln Beschluss v. 22.11.2019, 13 U 141/19; LG Köln, Urteil v. 01.10.2020, 15 O 140/20). - LG Köln, 18.06.2021 - 21 O 134/21 Die Beklagte brauchte - auch im Hinblick auf den vom Kläger seinerzeit erklärten Vorbehalt - nach diesem Zeitablauf nicht mehr mit einer Geltendmachung etwaiger Rechte seitens des Klägers rechnen und musste insbesondere insoweit keine Vorkehrungen mehr treffen, weshalb sie gegenüber diesem widersprüchlichen Verhalten des Klägers als schutzwürdig anzusehen ist (…vgl. LG Köln, a.a.O.; OLG Köln, Beschl. v. 22.11.2019 - 13 U 141/19, n.v.).
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