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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.01.2008 - 13 U 71/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5246
OLG Hamm, 09.01.2008 - 13 U 71/07 (https://dejure.org/2008,5246)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2008 - 13 U 71/07 (https://dejure.org/2008,5246)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 13 U 71/07 (https://dejure.org/2008,5246)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 17; StVO § 1; StVO § 9 Abs. 3
    Abwägung der Schadensverursachungsanteile bei Vorfahrtverstoß - Erstattungsfähige Mietwagenkosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abwägung der Schadensverursachungsanteile bei einem Verstoß gegen das Vorfahrtsgebot durch Linksabbiegen gegenüber einer Geradeausfahrt trotz Einschaltens des linken Fahrtrichtungsanzeigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • captain-huk.de (Zusammenfassung)

    Schwacke-Mietpreisspiegel zur Bestimmung des Normaltarifs geeignet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2008 - 13 U 71/07
    Bei der Bestimmung der erforderlichen Mietwagenkosten ist zunächst einmal vom Normaltarif auszugehen, also von einem Tarif, der für Selbstzahler Anwendung findet (vgl. BGH VersR 05, 568).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.01.2008 - 13 U 71/07
    Denn soweit Mietwagenkosten nicht aus dem Rahmen des Üblichen fallen, sind sie zu ersetzen; nur dann, wenn für den Geschädigten ohne Weiteres erkennbar ist, dass das von ihm ausgewählte Unternehmen Mietwagensätze verlangt, die außerhalb des Üblichen liegen, darf er einen Mietvertrag zu solchen Bedingungen nicht auf Kosten des Schädigers abschließen (BGHZ 132, 373;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage, StVG § 12 Rn 35).
  • LG Essen, 17.02.2009 - 3 O 329/07

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier aneinander vorbeifahrender Fahrzeuge auf …

    Das Gericht folgt insofern auch der Rechtssprechung des BGH am angegebenen Ort, sowie Landgericht Nürnberg Fürth, Urteil vom 08.05.2007, 8 O 861/07, zitiert auf Blatt 169, 170 der Akte sowie auf OLG Hamm, 13 U 71/07, Urteil vom 09.01.2008.
  • AG Lennestadt, 25.11.2008 - 3 C 47/08
    Nach Auffassung des Gerichts kann für die Ermittlung dieses Normaltarifs nach § 287 ZPO der Schwacke Mietpreisspiegel 2007 zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2008, 13 U 71/07).
  • AG Lennestadt, 07.10.2008 - C 200/08
    Nach Auffassung des Gerichts kann für die Ermittlung dieses Normaltarifs nach § 287 ZPO der Schwacke Mietpreisspiegel 2007 zugrunde gelegt werden (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2008, 13 U 71/07).
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