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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3832
OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04 (https://dejure.org/2005,3832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.12.2005 - 13 U 91/04 (https://dejure.org/2005,3832)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 13 U 91/04 (https://dejure.org/2005,3832)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 8 Abs 1 AIHonO, § 198 S 1 BGB, § 198 S 1aF BGB, § 649 S 1 BGB, § 649 S 2 BGB
    Honorar des Architekten: Verwirkung des Rechts zur Kündigung aus wichtigem Grund; Fälligkeit der Forderung bei nicht prüffähiger Honorarschlussrechnung

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 198; ; BGB § 640; ; BGB § 649; ; HOAI § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Verjährungsbeginn bei fehlender Prüffähigkeit der Honorarschlussrechnung nach erfolgter Kündigung des Architektenvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Mehrwertsteuerpflichtigkeit für nicht erbrachte Leistungen; Kündigung eines Architektenvertrages aus wichtigem Grund; Verlust des Rechts zur außerordentlichen Kündigung; Unwirksamkeit einer Regelung betreffend die Unmöglichkeit des Nachweises höherer ersparter ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Frei gekündigter Vertrag: Mehrwertsteuerproblematik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (5)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistungen?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Treuwidrige, verspätete Kündigung aus wichtigem Grund begründet eine freie Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schlussrechnung: Fehlende Prüfbarkeit verhindert Beginn der Verjährungsfrist! (IBR 2007, 1254)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrwertsteuerproblematik bei der Abrechnung eines frei gekündigten Architektenvertrags: Feststellungsantrag (IBR 2007, 1259)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Kündigung nach Fristablauf: Verwirkung des Kündigungsrechts! (IBR 2007, 500)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 550
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. NJW-RR 2004, 445 ff.) kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Rechnung der Kläger vom 25.09.1992 (Blatt 21 d. BA) nicht prüffähig im Sinne des § 8 HOAI gewesen ist.

    Ohne diese konkreten Darlegungen ist die Rechnung nicht prüffähig (BGH NJW-RR 2004, 445).

    Aufgrund fehlender Prüfbarkeit ist die Rechnung vom 25. September 1992 somit nicht fällig geworden mit der Folge, dass sie den Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang setzen konnte (BGH NJW-RR 2004, 445 sowie BauR 2000, 589).

    Die Beklagte kann diesen Erwägungen auch die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenhalten, nachdem sie den Klägern eine Frist zur Neuberechnung nicht gesetzt, sondern eine solche durch fehlende Mitwirkung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sogar hinausgezögert hat und nachdem sie sich im Vorprozess mit fehlender Prüfbarkeit verteidigte (vgl. BGH MDR 2001, 1051; NJW-RR 2000, 386 f.; NJW-RR 2004, 445 ff.).

  • BGH, 19.02.1998 - VII ZR 207/96

    Formularmäßige Vereinbarung der Höhe ersparter Aufwendungen in einem …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Zu Recht hat die Beklagte zwar darauf hingewiesen, dass die Regelung in § 8.3 der AVA nach § 9 AGB-Gesetz unwirksam ist, weil sie der Beklagten als Auftraggeberin die Möglichkeit nimmt, den Nachweis höherer ersparter Aufwendungen zu führen (BGH NJW-RR 1998, 1391 f.;… Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch des Architektenrechts, 2004, § 26, Rdz. 7).

    Ihre schriftsätzlichen Ausführungen vom 25. Oktober 1999 (Blatt 318, 320 f. d. A.) lassen jedoch erkennen, dass ihnen die in NJW-RR 1998, 1391 f. abgedruckte Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht bekannt war.

    Ersparte Aufwendungen waren ohne jegliche Begründung mit einem Pauschalsatz von 60 % angenommen, was mit Rücksicht auf die nach § 8 AGB-Gesetz unwirksame Klausel in § 8.3 der AVA (BGH NJW-RR 1998, 1391 f.) auch nicht mit besonderen vertraglichen Abreden zu rechtfertigen ist.

  • BGH, 11.11.1999 - VII ZR 73/99

    Fälligkeit des Architektenhonorars

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Aufgrund fehlender Prüfbarkeit ist die Rechnung vom 25. September 1992 somit nicht fällig geworden mit der Folge, dass sie den Lauf der Verjährungsfrist nicht in Gang setzen konnte (BGH NJW-RR 2004, 445 sowie BauR 2000, 589).

    Die Beklagte kann diesen Erwägungen auch die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenhalten, nachdem sie den Klägern eine Frist zur Neuberechnung nicht gesetzt, sondern eine solche durch fehlende Mitwirkung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sogar hinausgezögert hat und nachdem sie sich im Vorprozess mit fehlender Prüfbarkeit verteidigte (vgl. BGH MDR 2001, 1051; NJW-RR 2000, 386 f.; NJW-RR 2004, 445 ff.).

  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Im übrigen sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1999, 3261 ff.) die Frage der Mehrwertsteuer über eine gemeinschaftsrechtlichen Auslegung der sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuer Nr. 77/388/EWG zu klären.

    Die in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Juli 1999 (NJW 1999, 3261 ff.) erörterte Frage, ob nach den Regelungen der sechsten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuer 77/388/EWG nicht erbrachte Leistungen im Sinne des § 649 BGB mehrwertsteuerpflichtig sind, ist nach wie vor offen (…Korbion/Mantscheff/Vygen, 6. Auflage 2004, § 9 HOAI, Rdz. 11;… Locher/Koeble/Frick, 8. Auflage 2003, § 9 HOAI, Rdz. 2).

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 467/99

    Beweislast bei Abrechnung nach vorzeitiger Kündigung eines Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Ein bloßes Bestreiten, noch dazu mit Nichtwissen (vgl. insoweit den Schriftsatz vom 13. November 2005, Blatt 515 - 517 d. A.) genügte nicht (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast: BGH NJW-RR 2001, 385 f. und NJW 2000, 205 f.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdz. 938 a ff. m. w. N.;… Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2004, § 26, Rdz. 7 ff. m. w. N.).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 179/98

    Erfordernis eines richterlichen Hinweises bei Aufgreifen einer Rechtsfrage durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Nachdem das Landgericht im vorliegend angefochtenen Schluss-Urteil zudem in Abkehr von seinem zunächst erteilten rechtlichen Hinweis die Auffassung vertreten hat, die Regelung in den AGB sei wirksam, bedurften die Kläger eines neuerlichen Hinweises im zweiten Rechtszug (vgl. zum erkennbaren Missverständnis oder Rechtsirrtum BGH NJW 2001, 2548; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 281 f.;… Zöller/Greger, 25. Auflage, § 139 ZPO, Rdz. 6, 14 a).
  • BGH, 05.11.2003 - VIII ZR 380/02

    Umfang der gerichtlichen Hinweispflicht; Meidung einer Überraschungsentscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Nachdem das Landgericht im vorliegend angefochtenen Schluss-Urteil zudem in Abkehr von seinem zunächst erteilten rechtlichen Hinweis die Auffassung vertreten hat, die Regelung in den AGB sei wirksam, bedurften die Kläger eines neuerlichen Hinweises im zweiten Rechtszug (vgl. zum erkennbaren Missverständnis oder Rechtsirrtum BGH NJW 2001, 2548; vgl. auch BGH NJW-RR 2004, 281 f.;… Zöller/Greger, 25. Auflage, § 139 ZPO, Rdz. 6, 14 a).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 206/98

    Prüfbarkeit der Abrechnung des Architekten nach Kündigung des Vertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Ein bloßes Bestreiten, noch dazu mit Nichtwissen (vgl. insoweit den Schriftsatz vom 13. November 2005, Blatt 515 - 517 d. A.) genügte nicht (vgl. zur Darlegungs- und Beweislast: BGH NJW-RR 2001, 385 f. und NJW 2000, 205 f.;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Auflage, Rdz. 938 a ff. m. w. N.;… Thode/Wirth/Kuffer, Praxishandbuch Architektenrecht, 2004, § 26, Rdz. 7 ff. m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2005 - VII ZR 353/03

    Anforderungen an die Prüffähigkeit einer Architekten-Schlußrechnung nach …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Bei Rechnungen über teils erbrachte und teils nicht erbrachte Leistungen kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHR 2005, 772 f.) hinzu, dass der Architekt die erbrachten und die nicht erbrachten Leistungen prüfbar voneinander abzugrenzen und das Verhältnis der bewirkten Leistungen zur vereinbarten Gesamtleistung und den Preisansatz für die Teilleistung nachvollziehbar darzulegen hat.
  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 6 U 209/00

    Ausweichmanöver mit Unfall wegen Haarwild - Versicherungsfall?

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.12.2005 - 13 U 91/04
    Die Beklagte kann diesen Erwägungen auch die Grundsätze von Treu und Glauben nicht entgegenhalten, nachdem sie den Klägern eine Frist zur Neuberechnung nicht gesetzt, sondern eine solche durch fehlende Mitwirkung bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten sogar hinausgezögert hat und nachdem sie sich im Vorprozess mit fehlender Prüfbarkeit verteidigte (vgl. BGH MDR 2001, 1051; NJW-RR 2000, 386 f.; NJW-RR 2004, 445 ff.).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen; …

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …

  • BFH, 16.01.2003 - V R 72/01

    Zur Besteuerung der vereinnahmten Gegenleistung

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89

    Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast

  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll …

    Ist aus wichtigem Grund gekündigt und fehlt es an solchem, ist die Erklärung in der Regel als freie Kündigung auszulegen (…Koeble, in: Locher/Koeble/Frik, HOAI, 12. Aufl. 2013, Einl., Rn. 220), was sich als sachgerecht darstellt, wenn sich ein Auftraggeber in jedem Fall vom Vertrag lösen will (OLG Frankfurt, Urteil vom 07. Dezember 2005, Az. 13 U 91/04, Rn. 31 - Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH mit Beschluss vom 28. Juni 2007 zurückgewiesen, Az. VII ZR 1/06 - zitiert nach juris; OLG Jena…, Urteil vom 18. April 2007, Az. VII ZR 946/06, Rn. 58).
  • OLG Hamm, 26.08.2020 - 21 U 92/19

    Ansprüche aus einem Architektenvertrag Voraussetzungen für eine fristlose …

    Bedarf der zur Kündigung berechtigte Besteller keiner Bedenkzeit mehr, weil er sich bereits für ein bestimmtes Vorgehen entschieden hat, beträgt eine angemessene Frist zur Erklärung der Kündigung nicht mehr als eine Woche (OLG Frankfurt/ M., Urteil v. 7.12.2005, 13 U 91/04, BeckRS 2008, 13143).
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