Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 1628; BGB § 1687 Abs. 1 S. 1
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite - IWW
- online-und-recht.de
Foto-Veröffentlichung des Kindes: Angelegenheit von erheblicher Bedeutung
- kanzlei.biz
Ein getrennt lebender Elternteil kann sich grundsätzlich nicht allein gegen die Veröffentlichung von Fotos des Kindes wenden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1628 ; BGB § 1687 Abs. 1 S. 1
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Kinderfotos im Netz: Beide Eltern müssen zustimmen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Kinderfotos auf Website mit kommerziellem Hintergrund nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Kinderfotos zu Werbezwecken nicht von einem Elternteil angreifbar
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kinderfotos im Netz - nur wenn beide Eltern zustimmen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Fotos eines Kindes getrenntlebender Eltern nur mit Zustimmung beider sorgeberechtigter Eltern zulässig
- isuv.de (Kurzinformation)
§§ 1628, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB
Veröffentlichung von Fotos von Kindern im Internet - rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Zur Veröffentlichung von Kinderfotos ist die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
- haufe.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung von Kinderfotos im Internet bedarf Zustimmung beider Eltern
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Keine Einwilligung bzgl. Kinderfotos im Internet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Vorgehen gegen Kinderfotos im Internet nur mit Einwilligung beider Eltern
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wann kann ein Elternteil gegen die Veröffentlichung eines Fotos seines Kindes vorgehen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Für Veröffentlichung von Kinderfoto auf Webseite müssen beide Eltern zustimmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Sorgeberechtigter Elternteil kann ohne familiengerichtliche Übertragung der Befugnis nicht auf Löschung von Fotos des gemeinsamen Kindes auf Internetseiten klagen - Fotoveröffentlichung auf Webseite stellt Regelung von erheblicher Bedeutung dar
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erfordernis der Zustimmung beider getrenntlebender Elternteile für die Veröffentlichung von Fotos eines Kindes auf einer kommerziellen Zwecken dienenden Internetseite
Besprechungen u.ä.
- fotorecht-seiler.eu (Entscheidungsbesprechung)
Eltern, Kinderfotos und Werbung mit minderjährigen Kindern
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 09.04.2018 - 5 O 483/18
- OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3261
- NJW-RR 2018, 1134
- MDR 2018, 999
- FamRZ 2018, 1134
- FamRZ 2018, 1517
- MMR 2019, 119
- ZUM 2018, 802
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.09.2004 - VI ZR 305/03
BGH weist Revision des Springer Verlages im Rechtsstreit gegen eine Tochter der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Ist der Abgebildete minderjährig, bedarf es zusätzlich der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (vgl. BGH NJW 2005, 56-58). - KG, 07.02.2011 - 16 UF 86/10
Gemeinsame Sorge nichtehelicher Eltern
Auszug aus OLG Oldenburg, 24.05.2018 - 13 W 10/18
Im vorliegenden Fall ist zunächst der besonderen Bedeutung des in § 22 KunstUrhG einfachgesetzlich normierten Rechts am eigenen Bild als Ausprägung des auf Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG beruhenden allgemeinen Persönlichkeitsrechts Rechnung zu tragen (vgl. auch KG Berlin, FamRZ 2011, 1659-1660, juris-Rdnr. 51).
- VG Berlin, 06.07.2020 - 4 K 769.16 Das GG beinhaltet auch kein Gebot, polygame Ehen in besonderem Maße zu schützen (vgl. dazu auch Majer in NZFam 2019, 242, "Polygamie in Deutschland - Rechtslage und Reformdiskussion", sowie Mankowski in FamRZ 2018, 1134, 1135, "Polygamie und Grund- und Menschenrechte";… wie viele Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, Teil 1. B. VIII. Aufenthalt aus familiären Gründen, §§ 27 bis 36 AufenthG, Rn. 695 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".