Rechtsprechung
| EuGH, 22.05.1980 - 131/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Richtlinie 64/221 EWG; ; EWG-Vertrag Art. 48
- EU-Kommission
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
1 . FREIZUEGIGKEIT - AUSNAHMEN - AUSLÄNDERPOLIZEILICHE MASSNAHMEN - VERFAHREN DER ÜBERPRÜFUNG UND STELLUNGNAHME DURCH DIE ZUSTÄNDIGE STELLE - ARTIKEL 9 DER RICHTLINIE 64/221 - UNMITTELBARE WIRKUNG
- EU-Kommission
Regina / Secretary of State for Home Affairs, ex parte Santillo
- Wolters Kluwer
Freizügigkeit von Arbeitnehmern und deren Angehörigen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft; Rechtsweg gegen eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet; Begründung der Ausweisung oder Verweigerung der Einreise eines Arbeitnehmers in einen anderen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 64/221 EWG; EWG-Vertrag Art. 48
1. FREIZUEGIGKEIT - AUSNAHMEN - AUSLÄNDERPOLIZEILICHE MASSNAHMEN - VERFAHREN DER ÜBERPRÜFUNG UND STELLUNGNAHME DURCH DIE ZUSTÄNDIGE STELLE - ARTIKEL 9 DER RICHTLINIE 64/221 - UNMITTELBARE WIRKUNG - [RICHTLINIE 64/221 DES RATES , ARTIKEL 9]
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79
- EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus EuGH, 22.05.1980 - 131/79
In der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999) habe niemand, nicht einmal die Kommission, vorgetragen, daß das Ausweisungsverfahren, das einer von einem englischen Strafgericht ausgesprochenen Empfehlung nachfolge, gegen eine dem Vereinigten Königreich aufgrund von Artikel 9 Absatz 1 obliegende Verpflichtung verstoße.- Eine "Empfehlung" stelle eine Meinungsäußerung zu der Frage dar, ob die Ausweisungsverfügung vom Exekutivorgan erlassen werden solle; - eine "Empfehlung" stelle eine Maßnahme im Sinne von Artikel 3 der Richtlinie dar (vgl. Urteil Bouchereau); deshalb könne eine solche Meinungsäußerung zulässigerweise nur auf Gründe der öffentlichen Ordnung und/oder Sicherheit und Gesundheit gestützt werden und müsse, was die beiden zuerst genannten Gründe anbetreffe, sich auf das persönliche Verhalten des betroffenen einzelnen beziehen;.
Nach Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages müsse eine Ausweisung aus Gründen der öffentlichen Ordnung "gerechtfertigt" sein; die Verwaltungsbehörden müßten sich vergewissern, daß die ausgewiesene Person durch ihr persönliches Verhalten eine "gegenwärtige Gefährdung der öffentlichen Ordnung" darstelle (vgl. Urteil Bouchereau).
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 27. Oktober 1977 (Rechtssache 30/77, Bouchereau, Slg.
- EuGH, 08.04.1976 - 48/75
Royer
Auszug aus EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Im Urteil Royer (Rechtssache 48/75, Slg. 1976, S. 497) habe der Gerichtshof für Recht erkannt:.
- EuGH, 25.07.2002 - C-459/99
DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE BEDEUTUNG, DIE DER GEWÄHRLEISTUNG DES SCHUTZES DES …
Die österreichische Regierung trägt vor, eine Entscheidung über die Entfernung aus dem Hoheitsgebiet könne außer im Fall absoluter Dringlichkeit nicht gegenüber einer durch das Gemeinschaftsrecht geschützten Person vollzogen werden, bevor diese nicht die ihr durch die Artikel 8 und 9 der Richtlinie 64/221 garantierten Rechtsbehelfsverfahren habe ausschöpfen können (Urteile Royer und vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585). - EuGH, 29.04.2004 - C-482/01
Oliveri
Die Kommission zieht u. a. das Urteil vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79 (Santillo, Slg. 1980, 1585) heran, nach dem zumindest dann, wenn ein längerer Zeitraum zwischen dem Erlass der Ausweisungsverfügung und der Beurteilung dieser Verfügung durch das zuständige Gericht liege, das Gericht bzw. die Behörde eine positive Entwicklung und damit den zwischenzeitlichen Wegfall der gegenwärtigen Gefährdung berücksichtigen müsse.106 Der Rechtsprechung des Gerichtshofes ist zu entnehmen, dass das Eingreifen der in Artikel 9 Absatz 1 genannten "zuständigen Stelle" ermöglichen soll, eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme zu erwirken, ehe die Entscheidung endgültig getroffen wird (Urteile Santillo, Randnr. 12, und vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 15).
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Der Gerichtshof habe insbesondere in der bereits zitierten Rechtssache Bouchereau und in der Rechtssache 131/79 (Santillo, Slg. 1980, 1585) darauf hingewiesen, daß die Gefährdung der öffentlichen Ordnung eine gegenwärtige Gefährdung sein müsse.Frage B 2): Der Gerichtshof habe diese Frage zum Teil bereits im Urteil Santillo beantwortet.
zeichneten Entscheidungen; wenn es diese Rechtsmittel zwar gebe, sie aber nur die Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Entscheidung zuließen und die Überprüfung in der Sache ausschlössen und wenn diese Rechtsmittel, selbst wenn sie sich auf die sachliche Überprüfung erstreckten, keine aufschiebende Wirkung hätten (vgl. die Schlußanträge des Generalanwalts Capotorti in der Rechtssache Pecastaing und das Urteil Santillo).
Es sei festzustellen, wie der Gerichtshof es im Urteil Santillo getan habe, daß "die Richtlinie .
Die logische Folgerung daraus sei, daß die Stelle, die die Entscheidung treffe, der unabhängigen Stelle Unterlagen vorlege, durch die die Art des zur Last gelegten Sachverhalts, die Notwendigkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und deren Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die geltend gemachte Gefährdung vollständig und unbestreitbar nachgewiesen würden (Urteil Santillo).
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2003 - C-482/01
DIE GENERALANWÄLTIN ÄUSSERT SICH ZUR BEFUGNIS DER MITGLIEDSTAATEN, DIE …
- Vgl. die Urteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79 (Santillo, Slg. 1980, 1585, Randnr. 12), in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, vom 18. Oktober 1990 in den verbundenen Rechtssachen 297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnr. 62) und vom 17. Juni 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 34).- Urteile in den Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 12, und vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-175/94 (Gallagher, Slg. 1995, I-4253, Randnr. 17).
- Urteil in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 15.
- Urteile in der Rechtssache 48/75 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 59, vom 5. März 1980 in der Rechtssache 98/79 (Pecastaing, Slg. 1980, 691, Randnr. 17), in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 12, in den verbundenen Rechtssachen 115/81 und 116/81 (zitiert in Fußnote 11), Randnr. 15, in den verbundenen Rechtssachen 297/88 und C-197/89 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 62, in der Rechtssache C-175/94 (zitiert in Fußnote 23), Randnr. 17, in den verbundenen Rechtssachen C-65/95 und C-111/95 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 34, und in der Rechtssache C-357/98 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 31. Daraus ergibt sich eine Warteverpflichtung der Stelle, die die Entscheidung über die freiheitsbeschränkende Maßnahme, etwa die Ausweisung, trifft.
- Urteil in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22), Randnr. 13. als hinreichend bestimmt und konkret qualifiziert worden ist, und sich einzelne Betroffene daher darauf berufen könnten, ohne auf eine Anpassung der bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen warten zu müssen.
- Urteil in der Rechtssache 131/79 (zitiert in Fußnote 22).
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02
Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren …
Es spricht nichts dafür, dass es gemeinschaftsrechtlich geboten wäre, für die gerichtliche Kontrolle der Ausweisung eines freizügigkeitsberechtigten EG-Angehörigen abweichend davon die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung bzw. des Abschlusses des Gerichtsverfahrens in der Tatsacheninstanz zugrunde zu legen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.10.2001 - 10 S 1113/00 - unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 22.5.1980 - 131/79 - Santillo, Slg. I 1980, 1585 RdNr. 18).Die im Falle des Klägers anzuwendenden innerstaatlichen verfahrens- und prozessrechtlichen Bestimmungen werden aber den Anforderungen der Art. 8 und 9 Richtlinie 64/221/EWG gerecht, so dass es einer Umsetzung nicht bedurfte und auch eine unmittelbare Anwendung der Richtlinie 64/221/EWG hier ausscheidet (zur unmittelbaren Wirkung des Art. 9 Richtlinie 64/221/EWG vgl. EuGH, Urteile vom 22.5.1980 - Rs. 131/79 -, Slg. 1980, 1585; vom 23.2.1994 - C-419/92 -, InfAuslR 1994, 213; vom 9.11.2000 - C-357/98 - Yiadom).
In dem Urteil vom 22.5.1980 hat der Europäische Gerichtshof aber bereits ausgeführt, dass in dem Fall, in dem ein Rechtsmittel auf die Prüfung der Gesetzmäßigkeit beschränkt ist, Art. 9 der Richtlinie zum Ausgleich eine "erschöpfende Prüfung der Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte, die die beabsichtigte Maßnahme rechtfertigen", durch die zuständige Stelle fordert (EuGH, Urteil vom 22.5.1980 a.a.O. RdNr. 12); er hat diese Formulierung auch in späteren Entscheidungen übernommen (…EuGH, Urteile vom 30.11.1995 a.a.O. RdNr. 17;… vom 17.6.1997 a.a.O. RdNr. 34).
Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung immer wieder betont, dass die in Art. 9 RL 64/221/EWG enthaltene Vorschrift über die Einholung der Stellungnahme einer zuständigen Stelle eine prozessuale Mindestgarantie in den Fällen gewährleisten soll, in denen die Rechtsmittel, die nach Art. 8 RL 64/221/EWG entsprechend der nationalen Rechtsordnung gegen Verwaltungsakte gegeben sind, unzulänglich sind (EuGH, Urteile vom 25.7.2002 C-459/99 - MRAX; vom 9.11.2000 C-357/98 - Yiadom; vom 17.6.1997 C-65/95 und C-11/95 RdNr. 34 - Shingara und Radiom ; vom 30.11.1995 C-175/94 RdNr. 16f. - Gallagher; vom 18.10.1990 C-297/88 und C- 197/89 RdNr. 62 - Dzodzi; vom 22.5.1980 131/79 RdNr. 12 - Santillo; vom 5.3.1980 Rs 98/79 RdNr. 15 - Pecastaing).
Der Europäische Gerichtshof (Urteile v. 22.5.1980 a.a.O., S.1602;… Urteile vom 18.5.1982 - Rs. 115 und 116/81 a.a.O.) hat vielmehr entschieden, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten einen Beurteilungsspielraum zur Bestimmung der "zuständigen Stelle" belasse.
Nach Ansicht des Gerichtshofs kann daher auch die nach englischem Recht mögliche strafgerichtliche Ausweisungsempfehlung dem Erfordernis der Stellungnahme einer zuständigen Stelle im Sinne des Art. 9 Abs. 1 RL 64/221/EWG im Falle des Fehlens oder der Beschränkung der Rechtsmittel auf die Gesetzmäßigkeit entsprechen, wenn sie in einem ausreichend engen zeitlichen Zusammenhang mit der Ausweisungsverfügung steht (EuGH, Urteil vom 22.5.1980, a.a.O.).
- VG Düsseldorf, 27.04.2006 - 24 K 7588/04
Verfahrensrecht, Nichtbetreiben des Verfahrens, Klagebegründung, Akteneinsicht, …
Rn. 59 vgl. EuGH, Urteile vom 22. Mai 1980, Rs. 131/79, Slg. 1980, 1585, Santillo, Rn. 14 f., vom 18. Mai 1982, Rs. 115 und 116/81, Slg. 1982, 1665, Adoui und Cornuaille, Rn. 15 f., vom 18. Oktober 1990, Rs. C-297/88 und C-197/89, Slg. 1990 I-3763, Dzodzi, Rn. 62-65, und vom 29. April 2004, Rs. C-482/01, C-493/01, Orfanopoulos und Oliveri, a.a.O., Rn. 114, 116 ; s. auch Kammer, Beschluss vom 10. Februar 2006 - 24 L 2122/05 - a.A. ohne nähere Begründung anscheinend BVerwG, Urteil vom 13. September 2005 - 1 C 7.04 -, Rn. 13,.Rn. 63 vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 1980, Rs. 131/79, Slg. 1980, 1585, Santillo, Rn. 14,.
Rn. 67 vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 1980, Rs. 131/79, Slg. 1980, 1585, Santillo, Rn. 14, 18,.
Rn. 70 vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 1980, Rs. 131/79, Slg. 1980, 1585, Santillo, Rn. 18.
- EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …
55 Es ist daran zu erinnern, dass das Eingreifen einer solchen Stelle dem Betroffenen ermöglichen muss, eine erschöpfende Prüfung aller Tatsachen und Umstände einschließlich der Zweckmäßigkeit der beabsichtigten Maßnahme zu erwirken, ehe die Entscheidung endgültig getroffen wird (Urteile vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585, Randnr. 12, sowie vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 15). - VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417
Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter …
Rn. 43 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs forderte die Richtlinie 64/221 für diejenigen, auf die die Regelungen über Freizügigkeitsausnahmen nach Art. 2 ff. RL 64/221 angewendet werden - unabhängig davon, ob die Ausnahme bei einem Angehörigen eines Mitgliedstaats der Gemeinschaft oder in Anwendung des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 bei einem assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gemacht wird (vgl. Vorabentscheidung vom 10.2.2000 InfAuslR 2000, 161) - das Recht auf eine unabhängige und vollständige Überprüfung der Einhaltung der gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen (vgl. Erwägungsgrund 3 sowie Art. 8), also auf Überprüfung aller Tatsachen, Umstände und sonstigen Gründe, die für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (der Gerichtshof spricht von der Prüfung auch der Zweckmäßigkeit der Maßnahme, vgl. die Entscheidungen vom 22.5.1980 Rs. 131/79 RdNr. 12; vom 18.5.1982 Az. C-115/81 RdNr. 15; vom 17.6.1997 Az. C 65/95 und C-111/95 RdNrn. - EuG, 12.12.2006 - T-228/02
und Sicherheitspolitik - DAS GERICHT ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES FÜR NICHTIG, …
Rn. 150 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 131/79, Santillo, Slg. 1980, 1585) zur Richtlinie 64/221/EWG des Rates vom 25. Februar 1964 zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind (…ABl. Nr. 56, S. 850), die durch die Richtlinie 2004/38 aufgehoben wurde und deren Artikel 6 im Wesentlichen mit Artikel 30 Absatz 2 der Richtlinie 2004/38 übereinstimmte, genießt jeder, der durch die genannten Bestimmungen geschützt wird, eine zweifache Garantie, die in der Bekanntgabe der Gründe jeder seine Freiheit beschränkenden Maßnahme - es sei denn, dass Gründe der Sicherheit des Staates dieser Bekanntgabe entgegenstehen - und in der Gewährung eines Rechtsbehelfs besteht. - Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10
Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf …
{FN:144} - Vgl. Urteile vom 27. Juni 1989, Kühne (50/88, Slg. 1989, 1925, Randnr. 26) und vom 22. Mai 1980, Santillo (131/79, Slg. 1980, 1585, Randnr. 13). - Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16
Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf …
- EuGH, 17.06.1997 - C-65/95
Shingara
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2001 - C-459/99
DIE GENERALANWÄLTIN PRÜFT DIE BEFUGNIS EINES MITGLIEDSTAATS, BESTIMMTE …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes …
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-253/00
Muñoz und Superior Fruiticola
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17
E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.2002 - 13 S 54/02
Ausweisung türkischer Straftäter - Ausweisungsschutz
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/94
The Queen / Secretary of State for the Home Department, ex parte Gallagher
- Generalanwalt beim EuGH, 16.02.1982 - 115/81
Rezguia Adoui gegen Belgischen Staat und Stadt Lüttich und Dominique Cornuaille …
- VG Sigmaringen, 14.07.2005 - 4 K 743/03
Ausweisung eines Ausländers mit Aufenthaltsrecht erst nach Durchführung eines …
- VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1995/03
Aussetzung eines Gerichtsverfahrens bei Anhängigkeit eines die Auslegung einer …
- VG München, 21.03.2001 - M 28 K 00.2115
Rechtmäßigkeit der Ausweisung und der Abschiebungsandrohung eines griechischen …
- EuGH, 30.11.1995 - C-175/95
1. Freizügigkeit - Ausnahmen - Ausländerrechtliche Entscheidung - Entscheidung …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1995 - C-175/94
The Queen gegen Secretary of State for the Home Department, ex parte: John …
- VG Sigmaringen, 19.06.2002 - 8 K 616/02
Ausweisung eines Freizügigkeitsberechtigten
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1987 - 222/86
Union nationale des entraîneurs et cadres techniques professionnels du football …
- VG Sigmaringen, 15.03.2004 - 4 K 1955/03
Aussetzung des Verfahrens bei einem bereits anhängigen …
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Rechtsprechung
| AG Würzburg, 14.12.1982 - F 131/79 |
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 14.12.1982 - F 131/79
- OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 19.01.1983 - 2 WF 242/82
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde in Familiensachen; Überprüfung der …
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Würzburg vom 14.12.1982 (F 131/79) wird als unzulässig verworfen.
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Rechtsprechung
| RG, 04.12.1880 - Rep. I. 131/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- opinioiuris.de
Schadensersatzanspruch bei Nichtlieferung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch eines Käufers nach Nichtlieferung; Anforderungen an die Darlegung des entstandenen Schadens; Erfordernis eines konkreten Nachweises
Papierfundstellen
- RGZ 4, 1
Wird zitiert von ...
- RG, 18.11.1895 - VI 214/95
1. Findet das Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 770. 769 Abs. 1 oder nach § …
des R.G.'s in Civils. Bd. 4 S. 1 flg.
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Rechtsprechung
| VG Freiburg, 31.07.1980 - V 131/79 |
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 31.07.1980 - V 131/79
- VGH Baden-Württemberg, 12.05.1982 - 4 S 2110/80
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Regina gegen Secretary of State for Home Affairs, ex parte Mario Santillo.
Freizügigkeit
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79
- EuGH, 22.05.1980 - 131/79
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 04.12.1974 - 41/74
Van Duyn / Home Office
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79
Hieraus folgt indessen nicht, daß andere in diesem Artikel genannte Kategorien von Rechtsakten niemals ähnliche Wirkungen erzeugen könnten" - vgl. Rechtssache 41/74 Van Duyn/Home Office, Slg. 1974, 1337, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe), Rechtssache 51 /76 (Nederlandse Ondernemingen/Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen, Sig. 1977, 113, Randnr. 21), Rechtssache 21/78 (Delkvist, Sig. 1978, 2327, Randnr. 19) und Rechtssache Ratti (Randnr. 19). - EuGH, 27.10.1977 - 30/77
Regina / Bouchereau
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79
meine Herren Richter! In dieser Rechtssache ist der Gerichtshof erneut mit der Richtlinie 64/221/EWG des Rates "zur Koordinierung der Sondervorschriften für die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern, soweit sie aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gerechtfertigt sind", befaßt, und zwar insbesondere mit den Auswirkungen dieser Richtlinie auf Ausweisungsverfügungen, die in England nach dem Verfahren, das ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999) dargestellt habe, vom Secretary of State for Home Affairs auf Empfehlung eines Strafgerichts erlassen wurden. - EuGH, 05.04.1979 - 148/78
Ratti
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1980 - 131/79
Dagegen ist es, wie Generalanwalt Reischl in der Rechtssache 148/78 (Ratti, Sig. 1979, 1629, 1650) ausführte, "sicher unangemessen.
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