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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,35749
VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 (https://dejure.org/2020,35749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 (https://dejure.org/2020,35749)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Oktober 2020 - 13a ZB 18.30891 (https://dejure.org/2020,35749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    AsylG § 78 Abs. 3 ; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2
    Ermöglichung einer kind- und familiengerechten Unterbringung durch die italienischen Behörden bei Rückführung einer Familie mit zwei Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Die erste und zweite Frage wurden spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2019 (2 BvR 1380/19 - juris Rn. 20 ff.) geklärt und sind damit nicht (mehr) klärungsbedürftig.

    Unter wörtlicher Zitierung seiner Entscheidung vom 17. September 2014 (…2 BvR 732/14 - juris Rn. 15 f.) und der Darstellung der Genese der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie der Reaktion der italienischen Behörden hierauf, kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass nicht hinreichend ersichtlich sei, wo und wie die italienischen Behörden eine kind- und familiengerechte Unterbringung ermöglichen könnten und nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden könne, dass sofort nach Ankunft in Italien Zugang zu einer angemessenen Unterkunft bestehe (B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23).

    Die Situation in Italien habe sich seit dem Erlass des sog. Salvini-Dekrets Ende 2018 jedoch erneut in entscheidungserheblicher Weise verändert, da die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Bezug genommenen SPRAR-Unterkünfte Asylsuchenden mit Ausnahme unbegleiteter Minderjähriger seit Erlass des Salvini-Dekrets nicht mehr zur Verfügung stünden (BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23 unter Hinweis auf Schweizerische Flüchtlingshilfe - SFH, Bericht vom 8.5.2019 und Danish Refugee Council/Swiss Refugee Council, Bericht vom 12.12.2018).

    Weiter könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass Familien mit Kindern sofort nach ihrer Ankunft in Italien Zugang zu einer angemessenen Unterkunft hätten und sei damit das Risiko einer vorübergehenden Obdachlosigkeit einer Familie - insbesondere vor dem Hintergrund der im italienischen Verwaltungsverfahren bestehenden hohen Hürden - nachvollziehbar (BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23).

    Dass diese Grundsätze auch aktuell fortgelten, zeigt die wortwörtliche Zitierung dieser Passage im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2019 (2 BvR 1380/19 - juris Rn. 20).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Unter wörtlicher Zitierung seiner Entscheidung vom 17. September 2014 (2 BvR 732/14 - juris Rn. 15 f.) und der Darstellung der Genese der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie der Reaktion der italienischen Behörden hierauf, kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, dass nicht hinreichend ersichtlich sei, wo und wie die italienischen Behörden eine kind- und familiengerechte Unterbringung ermöglichen könnten und nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden könne, dass sofort nach Ankunft in Italien Zugang zu einer angemessenen Unterkunft bestehe (…B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23).

    Rn. 5 Auch die dritte Frage ist nicht klärungsbedürftig, da das Bundesverfassungsgericht hierzu bereits im Jahr 2014 entschieden hat, dass für den Fall, dass aufgrund von Berichten international anerkannter Flüchtlingsschutzorganisationen oder des Auswärtigen Amtes belastbare Anhaltspunkte für das Bestehen von Kapazitätsengpässen bei der Unterbringung rückgeführter Ausländer im sicheren Drittstaat bestehen, die auf deutscher Seite für die Abschiebung zuständige Behörde dem angemessen Rechnung zu tragen und bei Vorliegen einer solchen Auskunftslage das zuständige Bundesamt angesichts der hier berührten hochrangigen Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 1 GG und der bei der Durchführung von Überstellungen nach dem Dublin-System vorrangig zu berücksichtigenden Gesichtspunkte der uneingeschränkten Achtung des Grundsatzes der Einheit der Familie und der Gewährleistung des Kindeswohls in Abstimmung mit den Behörden des Zielstaats sicherzustellen hat, dass die Familie bei der Übergabe an diese eine gesicherte Unterkunft erhält, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren in dem genannten Sinne für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen (vgl. BVerfG, B.v. 17.9.2014 - 2 BvR 732/14 - juris Rn. 15 f.).

  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem sog. Dublin-Verfahren entschieden hat (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a AsylG), es sich vorliegend aber um ein Verfahren der sog. Sekundärmigration handelt (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG), steht einer Heranziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deshalb nicht entgegen, da Personen im Dublin-Verfahren weitergehende rechtliche (gemeinschaftsrechtliche) Garantien genießen, so dass für den Fall, dass für Dublin-Verfahren eine individuell-konkrete Zusicherung erforderlich ist, dies erst recht für Fälle anerkannter Schutzsuchender zu gelten hat (zum umgekehrten Fall der notwendigen Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensumstände für den Fall einer späteren Zuerkennung internationalen Schutzes bereits im Dublin-Verfahren vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 - NVwZ 2020, 475 = juris Rn. 19 ff. unter Hinweis auf EuGH, 19.3.2019 - C-163/17 - Jawo sowie VGH BW, B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - juris Rn. 5).
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Zunächst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 4. November 2014 (Tarakhel v. Swizerland, Nr. 29217/12, Rn. 122) in Dublin-Verfahren vor einer Überstellung von Familien mit (Klein-)Kindern die Einholung einer konkret-individuellen Zusicherung zur kind- und familiengerechten Unterbringung ohne Zeitverzug verlangt.
  • EGMR, 04.10.2016 - 30474/14

    Syrien: Die Überstellung von Familien nach Italien geschieht EU-rechtskonform; …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Nach den in Reaktion hierauf erfolgten Zusicherungen der italienischen Behörden vom 2. Februar 2015, 15. April 2015 und 8. Juni 2015 zur Unterbringung von Familien in sog. SPRAR-Unterkünften (Sistema di protezione per richiedenti asilo e rifugiati), hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Urteil vom 4. Oktober 2016 (Ali v. Switzerland and Italy, Nr. 30474/14, Rn. 34) vom Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung der italienischen Behörden wieder abgesehen.
  • BVerfG, 07.10.2019 - 2 BvR 721/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Überstellung Asylsuchender in den gem Dublin …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem sog. Dublin-Verfahren entschieden hat (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a AsylG), es sich vorliegend aber um ein Verfahren der sog. Sekundärmigration handelt (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG), steht einer Heranziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deshalb nicht entgegen, da Personen im Dublin-Verfahren weitergehende rechtliche (gemeinschaftsrechtliche) Garantien genießen, so dass für den Fall, dass für Dublin-Verfahren eine individuell-konkrete Zusicherung erforderlich ist, dies erst recht für Fälle anerkannter Schutzsuchender zu gelten hat (zum umgekehrten Fall der notwendigen Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensumstände für den Fall einer späteren Zuerkennung internationalen Schutzes bereits im Dublin-Verfahren vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 - NVwZ 2020, 475 = juris Rn. 19 ff. unter Hinweis auf EuGH, 19.3.2019 - C-163/17 - Jawo sowie VGH BW, B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - juris Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.05.2019 - A 4 S 1329/19

    Maßstäbe für Rückführungen im Dublinraum, hier speziell nach Bulgarien

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Der Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht zu einem sog. Dublin-Verfahren entschieden hat (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a AsylG), es sich vorliegend aber um ein Verfahren der sog. Sekundärmigration handelt (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG), steht einer Heranziehung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts deshalb nicht entgegen, da Personen im Dublin-Verfahren weitergehende rechtliche (gemeinschaftsrechtliche) Garantien genießen, so dass für den Fall, dass für Dublin-Verfahren eine individuell-konkrete Zusicherung erforderlich ist, dies erst recht für Fälle anerkannter Schutzsuchender zu gelten hat (zum umgekehrten Fall der notwendigen Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensumstände für den Fall einer späteren Zuerkennung internationalen Schutzes bereits im Dublin-Verfahren vgl. BVerfG, B.v. 7.10.2019 - 2 BvR 721/19 - NVwZ 2020, 475 = juris Rn. 19 ff. unter Hinweis auf EuGH, 19.3.2019 - C-163/17 - Jawo sowie VGH BW, B.v. 27.5.2019 - A 4 S 1329/19 - juris Rn. 5).
  • VGH Hessen, 11.01.2021 - 3 A 539/20

    Rückführung anerkannter Flüchtlinge nach Italien

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Auch die Anfragebeantwortung von ACCORD vom 18. September 2020 zur Rücknahme und Unterstützung von Personen mit in Italien zuerkanntem internationalen Schutzstatus, insbesondere von Familien mit Kindern, kommt zu dem Schluss, dass im Hinblick auf die staatliche Unterstützung von Personen mit internationalem Schutz es nur wenige Plätze in staatlichen Unterkünften gebe, die generell nur temporär seien (ACCORD, Anfragebeantwortung zum Beweisbeschluss des HessVGH v. 23.4.2020 - 3 A 539/20.A - S. 8 f. unter Anführung von SFH, Aufnahmebedingungen in Italien. Aktualisierter Bericht zur Lage von Asylsuchenden und Personen mit Schutzstatus, insbesondere Dublin-Rückkehrenden, in Italien v. 1.1.2020, S. 62).
  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203

    Asylrechtlicher Berufungszulassungsantrag: Erfolglose Grundsatzrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (…vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5; B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4;… B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die …

    Auszug aus VGH Bayern, 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (…vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 13a ZB 19.30070 - juris Rn. 5;… B.v. 21.12.2018 - 13a ZB 17.31203 - juris Rn. 4; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 13a ZB 19.30070

    Kein Gehörsverstoß bei unterlassener Benachrichtigung des Klägers durch seinen …

  • VG München, 21.03.2021 - M 21b K 17.43966

    Nigeria: Dublin Italien: keine Anwendbarkeit des §29 Abs. 1 Nr. 2 für besonders …

    Vor dem Hintergrund aber, dass Dublin-Rückkehrer weitergehende (gemeinschaftsrechtliche) Garantien genießen als dies für Personen im Rahmen der Sekundärmigration der Fall ist, besteht für die Kläger als anerkannt Schutzberechtigte - nach derzeitiger Auffassung des Gerichts aufgrund der aktuell verfügbaren Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der individuellen und einzelfall­ bezogenen Situation der Kläger im hiesigen Verfahren - erst recht eine besondere Vulnerabilität (vgl. auch BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 -juris Rn. 4).

    36 Eine nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der vorliegenden Situation erforderliche konkret-individuelle Zusicherung der italienischen Behörden, M 21b K 17.43966 dass der Kläger mit seiner Familie eine gesicherte kind- und familiengerechte Unter­ kunft erhalten würde (…vgl. BVerfG, B.v.10.10.2019-2 BvR 1380/19-juris Rn. 23; B.v. 17.09.2014-2 BvR 732/14; zu der Heranziehung der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze auf die Fälle der Sekundärmigration bei § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG siehe BayVGH, B.v. 19.10.2020- 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4) liegt nicht vor.

    Weitergehende, die aktuelle (Rechts-)Lage in Italien wiedergebende In­ formationen haben die Beteiligten allerdings, entgegen ihrer allgemeinen Prozess-förderungspflicht (…Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl. 2020, § 86 Rn. 11) bzw. der sie trotz der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht treffenden Mitwirkungslast (…vgl. Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 86 Rn. 45) nach § 86 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 VwGO, nicht mitgeteilt, sodass im Rahmen der gebotenen Amtsermitt­ lung die Heranziehung der für das Gericht zugänglichen Erkenntnismittel ausreicht (vgl. BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4).

  • VG München, 09.03.2021 - M 30 K 20.50239

    Konkret-individuelle Zusicherung Italiens bei der Rückführung vulnerabler …

    Rn. 19 An die Behandlung vulnerabler Personen sind - speziell hinsichtlich ihrer Unterbringung - jedenfalls besondere Anforderungen zu stellen, von deren tatsächlichen Berücksichtigung durch Italien nach den derzeit verfügbaren Erkenntnismitteln nicht ohne Vorliegen einer - bisher nicht abgegebenen - konkret-individuellen Zusicherung Italiens ausgegangen werden kann (BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4 f.;… B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 20.5001 - juris Rn. 6 f;… VG München, U.v. 28.10.2020 - M 19 K 19.51141 - juris Rn. 42 ff.).

    Während der Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg eine Ablehnung eines Eilantrages "mit der Maßgabe, dass das Bundesamt vorsorgen muss", als nicht den Vorgaben der Tarakhel-Rechtsprechung genügend erachtet (…VGH BW, U.v. 29.7.2019 - A 4 S 749/19 - juris Rn. 41), lassen sich den Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Nichtzulassungsentscheidungen vom 19. Oktober 2020 - 13a ZB 18.30891 - sowie vom 9. September 2020 - 9 ZB 20.50011 - keinerlei hierzu Ausführungen finden, ebensowenig im Übrigen den diesen Entscheidungen zugrundeliegenden Urteilen des VG Regensburg.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.2020 - 7 A 10652/19

    Berufungszulassung im Asylverfahren - Dublin; Rückschiebung nach Italien; …

    Rn. 36 e) Nach den vorstehenden Ausführungen kommt es nicht mehr darauf an, ob die zweite Frage durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2019 (- 2 BvR 1380/19 -, juris) bereits geklärt ist (so BayVGH, Beschluss vom 19. Oktober 2020 - 13a ZB 18.30891 -, juris, Rn. 4).
  • VG Freiburg, 28.12.2020 - A 4 K 10160/17

    Rücküberstellung einer syrischen Familie, die in Italien bereits internationalen …

    Rn. 32 bb) Aber auch wenn man auf den Zeitpunkt der vorliegenden Entscheidung der Kammer abstellte, spräche Überwiegendes dafür, dass eine solche Gefahr auch heute noch für die Kläger einschließlich des jüngsten Kindes der Familie bestünde, wenn sie in absehbarer Zeit nach Italien abgeschoben würden, und dass eine solche Gefahr sich angesichts der Vulnerabilität des jüngsten Kindes der Familie, der Klägerin im Verfahren A 4 K 3052/20, nur vermeiden ließe, wenn die italienischen Behörden individuell zusichern würden, dass im Rahmen ihrer Rücküberstellung Vorkehrungen zu ihrem Schutz getroffen sein würden, insbesondere hinsichtlich einer unverzüglichen und hinreichenden Unterbringung, aber auch zur Versorgung mit Lebensmitteln und ärztlicher Behandlung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 - juris Rn. 14; Beschl. v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16 und Beschl. v. 07.10.2019 - 2 BvR 721/19 - juris Rn. 20 ff.; vgl. BVerwG der Schweiz, Urt. v. 17.12.2019 - E-962/2019; Nds. OVG, Beschl. v. 20.12.2019 - 10 LA 192/19 -, juris, Rn. 21; vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 -, juris, Rn. 4; etwa VG Freiburg, GB.
  • VG München, 28.10.2020 - M 19 K 19.51141

    Erfordernis einer konkret-individuellen Zusicherung bei Überstellung eines …

    Rn. 42 (2) An die Behandlung vulnerabler Personen sind allerdings - speziell hinsichtlich ihrer Unterbringung - besondere Anforderungen zu stellen, von deren zweifelsfreien Einhaltung durch Italien nach den derzeit verfügbaren Erkenntnismitteln nur bei Vorliegen einer individuellen Zusicherung Italiens ausgegangen werden kann (…vgl. VG Regensburg, U.v. 29.5.2020 - RN 7 K 17.51851 - n.v. S. 7, 12, bestätigt von BayVGH, B.v. 9.9.2020 - 9 ZB 20.50011 - juris, Rn. 6 ff.; in Folge ebenso BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4f.).
  • VG Hamburg, 16.06.2022 - 9 A 4951/21

    Zum Vorliegen eines Folgeantrags gemäß § 71 AsylG bei vorhergehender Ablehnung …

    Nach diesem Maßstab kann nach der Rechtsprechung der Kammer sowie der Berichterstatterin international Schutzberechtigten, die zum Kreis der besonders verletzlichen Personen gehören, in Italien angesichts zur Existenzsicherung unzureichender staatlicher Unterstützungsleistungen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund der sie dort erwartenden Lebensumstände drohen (…vgl. ausführlich u.a. VG Hamburg, Urt. v. 17.3.2022, 9 A 1174/20, n.v., m.w.N.;… im Ergebnis ebenso u.a. VGH Kassel, Beschl. v. 11.1.2021, 3 A 539/20.A, juris Rn. 14 ff.; VGH München, Beschl. v. 19.10.2020, 13a ZB 18.30891, juris Rn. 4;… VG Ansbach, Urt. v. 16.3.2022, AN 14 K 20.50315, juris Rn. 55 ff.;… VG Gelsenkirchen, Urt. v. 22.2.2022, 1a K 2967/19.A, juris Rn. 62 ff.;… VG Würzburg, Urt. v. 5.10.2021, W 4 K 20.31210, juris Rn. 36 ff.;… VG Köln, Urt. v. 8.9.2021, 12 K 4019/20.A, juris Rn. 26 ff.;… vgl. auch die Erforderlichkeit einer Einzelfallbetrachtung betonend OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.3.2022, OVG 6 N 35/22, juris Rn. 32;… OVG Saarlouis, Beschl. v. 2.9.2020, 2 A 74/20, juris Rn. 14 f.;… a.A. OVG Bautzen, Urt. v. 22.3.2022, 4 A 389/20.A, juris Rn. 47 ff.;… VG Cottbus, Urt. v. 4.11.2021, 5 K 1633/16.A, juris Rn. 40 ff.;… VG Augsburg, Urt. v. 23.7.2021, Au 4 K 20.31273, juris Rn. 30 ff.;… VG Stuttgart, Urt. v. 25.2.2021, A 4 K 1044/20, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Hamburg, 14.02.2023 - 9 A 3390/17

    Somalia: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel, Suspendierung, …

    Allerdings kann international Schutzberechtigten, die zum Kreis der besonders verletzlichen Personen gehören, in Italien angesichts zur Existenzsicherung unzureichender staatlicher Unterstützungsleistungen eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund der sie dort erwartenden Lebensumstände drohen (…im Ergebnis ebenso u.a. VGH Kassel, Beschl. v. 11.1.2021, 3 A 539/20.A, juris Rn. 14 ff.; VGH München, Beschl. v. 19.10.2020, 13a ZB 18.30891, juris Rn. 4;… VG Würzburg, Urt. v. 5.10.2021, W 4 K 20.31210, juris Rn. 36 ff.;… VG Köln, Urt. v. 8.9.2021, 12 K 4019/20.A, juris Rn. 26 ff.;… a.A. VG Cottbus, Urt. v. 4.11.2021, 5 K 1633/16.A, juris Rn. 40 ff.;… VG Augsburg, Urt. v. 23.7.2021, Au 4 K 20.31273, juris Rn. 30 ff.;… VG Stuttgart, Urt. v. 25.2.2021, A 4 K 1044/20, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Ansbach, 23.03.2022 - AN 14 K 21.50134

    Lebensbedingungen für anerkannt Schutzberechtigte in Italien

    Auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 2020 (13a ZB 18.30891), dem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 11. Januar 2021 (3 A 539/20.A) sowie das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2021 (11 A 1689/20.A) werde verwiesen.
  • VG Augsburg, 23.07.2021 - Au 4 K 20.31273

    Rückkehrprognose eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union …

    Mit den durch das sog. Salvini-Dekret vom 5. Oktober 2018 erfolgten Änderungen konnte nach der obergerichtlichen Rechtsprechung allerdings von einer kind- und familiengerechten Unterbringung von Dublin-Rückkehrern in Italien erneut nicht mehr ohne weiteres ausgegangen werden, so dass das Vorliegen einer konkret-individuellen Zusicherung einer ausreichenden Unterbringung und Versorgung seitens der italienischen Behörden Voraussetzung für die Rückführung vulnerabler Personen war (…BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 23 f.;… BayVGH, B.v. 5.11.2019 - 7 AS 19.50020 - juris Rn. 17 f.; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 13a ZB 18.30891 - juris Rn. 4 für Familie, der in Italien internationaler Schutz zuerkannt worden war).
  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 6 ZB 21.50026

    Zum Erfordernis der Darlegung einer Abweichung von der Rechtsprechung eines …

    Sie zitiert zwar u.a. aus dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. Oktober 2020 (- 13a ZB 18.30891 - juris), stellt diesen Zitaten aber keinen hiervon abweichenden Rechts- oder Tatsachensatz des verwaltungsgerichtlichen Urteils gegenüber.
  • VG München, 17.03.2021 - M 3 S 21.50164

    Dublin III-Verfahren: Zusicherung vor Überstellung nach Italien erforderlich, …

  • VG Stuttgart, 25.02.2021 - A 4 K 1044/20

    Rücküberstellung nach Italien

  • VG München, 11.05.2022 - M 25 K 19.31750

    Asyl: Nigeria, IPOB, Vortrag unglaubhaft, Abschiebungsverbote (verneint).

  • VGH Bayern, 04.05.2021 - 6 ZB 21.50027

    Zum Zulassungsgrund der Divergenz bei einer Asylrechtsstreitigkeit

  • VG München, 29.12.2020 - M 11 S 20.50091

    Erfolgreicher Eilantrag wegen Aussetzung der Überstellung nach Italien (fehlende …

  • VG München, 10.09.2021 - M 19 S 21.50527

    Kongo (Demokratische Republik): Dublin Italien: keine systemischen Mängel, VG …

  • VG München, 19.04.2021 - M 3 S 21.50201

    Rückführung nach Italien nach der Dublin III-VO

  • OVG Thüringen, 31.05.2023 - 2 ZKO 355/22

    Syrien: Dublin: Italien; Erfolgreiche Berufung, die Fragestellung zu den …

  • VG München, 24.02.2022 - M 19 S 22.50042

    Nigeria: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel für nachgeborene Zwillinge, …

  • VG München, 19.11.2021 - M 5 S 21.50650

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

  • VG München, 15.11.2021 - M 19 S 21.50552

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien

  • VG Augsburg, 04.06.2021 - Au 5 S 21.50092

    Irak: Dublin Italien; Abänderung des ursprünglichen Beschlusses auf aufschiebende …

  • VG München, 24.06.2022 - M 30 K 21.50032

    Nigeria: Dublin Italien: Keine systemischen Mängel; Infektionserkrankung nicht …

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