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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 19.02.2018 - 14 L 337/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3266
VG Gelsenkirchen, 19.02.2018 - 14 L 337/18 (https://dejure.org/2018,3266)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19.02.2018 - 14 L 337/18 (https://dejure.org/2018,3266)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 (https://dejure.org/2018,3266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Strafbarkeit der Verwendung von Fahnen und Parolen im Rahmen einer Demonstration bei Bewertung dieser als Symbole der PKK

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.02.2018 - 14 L 337/18
    Rn. 7 Vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -,NVwZ 1998, S. 834 und vom 24. März 2001- 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069.
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 19.02.2018 - 14 L 337/18
    Rn. 7 Vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG),Beschlüsse vom 21. April 1998 - 1 BvR 2311/94 -,NVwZ 1998, S. 834 und vom 24. März 2001- 1 BvQ 13/01 -, NJW 2001, S. 2069.
  • VG Gelsenkirchen, 25.05.2018 - 14 L 470/18
    Rn. 20 Der Antragsgegner stellte am Sonntag, dem 18. Februar 2018 einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz, der unter dem Aktenzeichen 14 L 337/18 geführt wurde.

    Rn. 33 Am 22. Februar 2018 hat der Antragsteller den vorliegenden Antrag zum Verfahren 14 L 337/18 gestellt.

    Rn. 49 Für den Antragsteller [des Verfahrens 14 L 337/18 - Zusatz des Gerichts-] durch das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen anzuordnen, in der Hauptsache innerhalb der gesetzlichen Rechtsmittelfrist Fortsetzungsfeststellungklage gegen die Auflage Nr. 4 meiner Versammlungsbestätigung vom 15. Februar 2018 zu erheben.

    2018 in diesem Eilverfahren [14 L 337/18 - Zusatz des Gerichts -] aufzuheben.

    Rn. 80 Dies gilt unabhängig davon, ob die Klagefrist des § 74 VwGO für eine Klage gegen die im Verfahren 14 L 337/18 streitgegenständliche Auflage zur Versammlungsbestätigung inzwischen abgelaufen ist.

  • VG Mainz, 26.01.2023 - 1 K 46/21

    Klage gegen die Äußerungen von Polizeibeamten zur Verwendung von Fahnen …

    Für die Frage, ob die hier in Rede stehenden Fahnen als Symbole der PKK verwendet und dies im Rahmen einer Versammlung nach § 9 Abs. 1 VereinsG verboten bzw. nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG strafbar sein kann, war seitens des Beklagten nach Maßgabe der obigen Ausführungen in jedem Fall - unabhängig von der allgemeinen Usurpation - (auch) auf den konkreten Kontext abzustellen (vgl. zur "Rojava-Fahne": VG Mainz, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 1 K 581/19.MZ -, S. 13 UA; ausdrücklich zu Fahnen der PYD, YPG und YPJ: VG Darmstadt…, Beschluss vom 2. März 2018 - 3 L 522/18.DA -, juris, Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 -, juris, Rn. 13; VG München…, Beschluss vom 16. Februar 2018 - M 13 S 18.743 - juris, Rn. 30; LG München I…, Beschluss vom 24. Mai 2018 - 18 Qs 3/18 -, juris, Rn. 30; anders VG Oldenburg, wonach Fahnen und Transparente u.a. der PYD wegen der engen Verbindung zur PKK bei allen Versammlungen mit spezifischen Anliegen der kurdischen Gemeinschaft auch als Symbole der PKK betrachtet werden, vgl. Beschlüsse vom 2. März 2018 - 7 B 1045/18 - …und vom 1. Juni 2018 - 7 B 2198/18 -, juris, Rn. 17; die Frage der Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG offenlassend: BayVGH…, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 CS 18.405 -, juris, Rn. 12; siehe zur Einordnung der PYD im Rahmen des Asyl- und Staatsangehörigkeitsrechts: OVG Bremen…, Urteil vom 18. Mai 2022 - 2 LC 334/20 -, juris, Rn. 68 ff.; OVG NRW…, Urteil vom 17. Mai 2022 - 14 A 2105/18.A -, juris, Rn. 78 ["Schwesterpartei der terroristischen PKK"]).

    Diese Perspektive rechtfertigt sich aus dem Sinn und Zweck des Kennzeichenverbots, nämlich Symbole aus der Öffentlichkeit zu verbannen, die - in den Augen der Öffentlichkeit - den Eindruck erwecken, der nicht verbotene Verein stehe gleichermaßen für die strafbaren bzw. verfassungsfeindlichen Aktivitäten des verbotenen Vereins, sodass der Eindruck beim unbefangenen Betrachter besteht, die Versammlung unterstütze die PKK oder es handele sich gar um eine Versammlung der PKK (…vgl. Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Auflage 2019, § 9 VereinsG, Rn 1 f. unter Verweis auf BT-Drs. 14/7386 [neu], S. 49; BVerwG…, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 1 VR 14.17 -, juris, Rn. 19 f.; vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 2. März 2018 - 3 L 522/18.DA -, juris, Rn 11 ["eine das Bild der Versammlung prägende Bezugnahme auf die PKK"] und VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018 -14 L 337/18 -, juris, Rn. 12; LG Berlin…, Beschluss vom 19. Dezember 2018 - (502 KLs) 231 Js 2642/18 (18/18) -, juris, Rn. 29).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2018 - 15 B 791/18

    Statthaftigkeit einer behördlichen Beschwerde mit dem Antrag zur Anordnung der …

    Rn. 3 "die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 25. Mai 2018 (14 L 470/18) und vom 19. Februar 2018 (14 L 337/18) abzuändern und dem Antragsgegner aufzugeben, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Anfechtungsklage gegen die Auflage Nr. 4 in [seiner] Versammlungsbestätigung vom 15. Februar 2018 zu erheben",.

    Dass die Auflage Nr. 4 nicht vollzogen werden durfte und von den Versammlungsteilnehmern somit auch nicht beachtet werden musste, steht auf der Basis des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 - fest.

    Sie trägt damit weder den mit der Beschwerde geltend gemachten Anspruch noch eröffnet sie einen (nachträglichen) Zugriff auf den - zumal zeitlich überholten - verwaltungsgerichtlichen Eilbeschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 -.

  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    die Verwendung einer YPG-Fahne, Bezug zur PKK; vgl. auch VG Darmstadt, Beschluss vom 2. März 2018, 3 L 522/18.DA, juris Rn. 11; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018, 14 L 337/18, BeckRS 2018, 1813, Rn. 10, jeweils zur Verwendung von PYD-, YPG oder YPJ-Fahnen, Bezug zur PKK).
  • LG München I, 24.05.2018 - 18 Qs 3/18

    Kennzeichen iSd Vereinsgesetzes

    In diesem Sinne sind offenbar auch die betreffenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen des VG Gelsenkirchen vom 19.02.2018 (BeckRS 2018, 1813, des VG Darmstadt vom 02.03.2018 (BeckRS 2018, 5477), und die bereits zitierte Eilentscheidung des BayVGH vom 16.02.2018 (BayVGH a.a.O.) zu verstehen.
  • VG Darmstadt, 02.03.2018 - 3 L 522/18

    Versammlungsrechtliche Auflage

    In der Tat kommt es bei der Frage, ob mit den durch die Auflage untersagten Fahnen, Kennzeichen und Symbole der PYD, YPG und YPJ für die PKK geworben werden soll und damit ein strafrechtlich relevantes Verhalten in Betracht kommt, auf den Kontext ihrer Verwendung an (ebenso VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19.02.2018 - 14 L 337/18, NRW-Rechtsprechungsdatenbank; zur strafrechtlichen Bewertung AG Aachen, Beschluss v. 11.12.2017 - 451 Cs 501/17-, juris).
  • VG München, 24.09.2018 - M 13 K 18.742

    Verbot von Kundgebungsmitteln mit Bezug zur PKK

    Eine Strafbarkeit des Zeigens dieser Symbole und eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sei nur anzunehmen, wenn durch die Verwendung dieser Symbole und den Anlass und das Ziel der Versammlung ein Kontext zur PKK hergestellt werden könne (VG Frankfurt a. Main, U.v. 29.8.2017 - 5 K 4403/16 - Pressemitteilung unter beck-online; VG Gelsenkirchen, B.v. 19.2.2018 - 14 L 337/18 - juris; VG Darmstadt, B.v. 2.3.2018 - 3 L 522/18.DA - juris; LG Aachen, B.v. 13.2.2018 - 66 Qs 73/17 - juris).
  • VG Oldenburg, 01.06.2018 - 7 B 2198/18

    Beschränkung; PKK; PYD; Symbole; Versammlung; YPG; YPJ

    Die Hinweise in der Antragsschrift auf die Entscheidungen anderer Gerichte (VG Darmstadt Beschluss vom 2. März 2018 - 3 L 522/18 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 14 L 337/18 - und Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 10 CS 18.405 -) geben dabei keinen durchgreifenden Anlass, von der bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.
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