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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14106
OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23 (https://dejure.org/2024,14106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 (https://dejure.org/2024,14106)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Juni 2024 - 14 LB 107/23 (https://dejure.org/2024,14106)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Sperrstunde für Restaurationsbetriebe als Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Regelung in der Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Sperrstunde für Restaurationsbetriebe als Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (44)

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2023 - 14 LC 32/22

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; Fitnessstudio; Schließung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Damit fehlt auch der Fortsetzungsfeststellungsklage in dem genannten Zeitraum das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. bereits Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 34 f.).

    Für auf § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a.F. gestützte Maßnahmen ist die Form einer Rechtsverordnung nicht zwingend vorgeschrieben (allerdings nach § 32 IfSG möglich), so dass Maßnahmen als Verwaltungsakt erlassen werden können (vgl. bereits Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 53).

    Nicht die Unbestimmtheit des Personenkreises, sondern die Konkretheit des geregelten Sachverhalts unterscheidet die personenbezogene Allgemeinverfügung von der Rechtsnorm (vgl. bereits Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 54 m.w.N.;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 25. Aufl. 2024, § 35 Rn. 162).

    Zudem war die Allgemeinverfügung zeitlich eng befristet (vgl. bereits Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 55;… BayVGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 CS 20.611 -, juris Rn. 7;… VG Hamburg, Beschl. v. 27.3.2020 - 14 E 1428/20 -, juris Rn. 54 f.;… vgl. zu den "anlassbezogenen Regelungen" auch: Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 35 Rn. 286 ff.).

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet diesen, sich schützend und fördernd vor das Leben und die körperliche Unversehrtheit zu stellen (ständige Rspr. des Senats, vgl. z.B. Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 - juris Rn. 66).

    Der Beklagten stand bei der Beurteilung der Eignung der in Betracht kommenden Maßnahmen ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel zur Erreichung der Ziele bezog (vgl. dazu bereits Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 47 m.w.N.).

    Ein exekutives Handeln auf infektionsschutzrechtlicher Grundlage in einer akuten Krisensituation bedeutet zwangsläufig oftmals ein Handeln im Ungewissen, das auf gewisse Spielräume für unterschiedliche Handlungsoptionen und Gewichtungen im Einzelfall angewiesen ist (Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 70;… Greve, in: Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, Einführung B Rn. 48).

    Denn nur so kann die Exekutive die auch ihr vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe, Gefahren für hoch- und höchstrangige Rechtsgüter durch den Ausbruch einer übertragbaren Krankheit abzuwenden oder jedenfalls einzudämmen, nachkommen (Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 70).

    Korrespondierend mit der zunehmenden Aufklärung der Gefahrenlage durch gewonnene Erkenntnisse und wissenschaftliche Gewissheiten verengen sich dann auch die Einschätzungsspielräume (…vgl. Greve, in: Sangs/Eibenstein, IfSG, 1. Aufl. 2022, Einführung B Rn. 50 m.w.N.; Senatsurt. v. 30.3.2023 - 14 LC 32/22 -, juris Rn. 70).

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 781/21

    Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Bereits die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (…vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 59; BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 185).

    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (…BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 -, juris Rn. 114 m.w.N.;… Beschl. v. 27.4.2022 - 1 BvR 26499/21 -, juris Rn. 166 m.w.N.; Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 185 m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

    Erfolgt der Eingriff jedoch zum Schutz gewichtiger verfassungsrechtlicher Güter und ist es dem Gesetzgeber angesichts der tatsächlichen Unsicherheiten nur begrenzt möglich, sich ein hinreichend sicheres Bild zu machen, ist die verfassungsgerichtliche Prüfung auf die Vertretbarkeit der Eignungsprognose beschränkt (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a., juris Rn. 185).

    Die Eignung setzt folglich nicht voraus, dass es zweifelsfreie empirische Nachweise der Wirksamkeit der Maßnahmen gibt (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 186).

    Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 186).

    Für die Annahme der Erforderlichkeit einer Maßnahme darf kein gleich wirksames Mittel zur Erreichung des Ziels zur Verfügung stehen, das den Grundrechtsträger weniger und Dritte und die Allgemeinheit nicht stärker belastet, wobei die sachliche Gleichwertigkeit der alternativen Maßnahme in jeder Hinsicht eindeutig feststehen muss (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 203 ff.).

    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 hatte die Exekutive angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen wiederum einen tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihr gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 204;… BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 -, juris Rn. 17).

    Umgekehrt wird ein Handeln des Normgebers umso dringlicher, je größer die Nachteile und Gefahren sind, die aus gänzlich freier Grundrechtsausübung erwachsen können (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 216 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 1.21

    Corona-Verordnungen: Sächsische Kontaktbeschränkungen waren verhältnismäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie in der seinerzeitigen Situation - eine Inanspruchnahme nur der infizierten und damit als Störer einzustufenden Personen bereits daran scheitert, dass deren Störereigenschaft oftmals nicht bekannt ist, weil aufgrund der verhältnismäßig langen Inkubationszeit der Erkrankung, häufig symptomlos verlaufender Infektionen und zahlenmäßig eingeschränkter Testungen der Infektionsstatus eines wesentlichen Teils der Bevölkerung offen sein dürfte (vgl. ausführlich BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 21 ff.).

    Die angegriffene Sperrzeitenregelung für Restaurationsbetriebe wahrte auch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und stellte damit eine notwendige Schutzmaßnahme im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG a.F. dar (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 47).

    Bereits die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. zuletzt BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 59;… BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 185).

    Eine Regelung ist erst dann nicht mehr geeignet, wenn sie die Erreichung des Gesetzeszwecks in keiner Weise fördern kann oder sich sogar gegenläufig auswirkt (…BVerfG, Urt. v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 -, juris Rn. 114 m.w.N.;… Beschl. v. 27.4.2022 - 1 BvR 26499/21 -, juris Rn. 166 m.w.N.;… Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 185 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 59 m.w.N.).

    Diese Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht zunächst mit Blick auf den gesetzgeberischen Entscheidungsspielraum aufgestellt hat, werden in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung auch auf die Exekutive angewandt (BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 1.21 -, juris Rn. 59;… OVG NRW, Urt. v. 22.9.2022 - 13 D 38.20.NE -, juris Rn. 185 ff.;… BremOVG, Urt. v. 19.4.2022 - 1 D 126/21 -, juris Rn. 94 m.w.N.;… OVG NRW, Beschl. v. 2.3.2022 - 13 B 195/22.NE -, juris Rn. 42;… SächsOVG, Urt. v. 16.12.2021 - 3 C 20/20 - juris Rn. 26 m.w.N.;… ThürOVG, Beschl. v. 13.01.2022 - 3 EN 764/21 -, juris Rn. 67;… vgl. auch zum Erlass von Allgemeinverfügungen: Schneider, in: Schoch/Schneider, VwVfG, Stand: 4. EL November 2023, § 24 Rn. 173).

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2020 - 13 MN 393/20

    Außer-Haus-Verkauf; Corona; Erforderlichkeit; Gastronomie; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Diese Norm trat am 23. Oktober 2020 in Kraft und wurde mit Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2020 (13 MN 393/20 - juris) vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Osnabrück im erstinstanzlichen Urteil (vgl. UA Bl. 11 ff.) verwiesen (vgl. zudem für den hier relevanten Zeitraum: NdsOVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 43 ff.).

    Überdies trug die Reduzierung der Gästezahlen dazu bei, dass die Gefahr eines Eintrags der Infektion in das weitere berufliche und private Umfeld der (ausbleibenden) Gäste verringert wurde (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 54;… OVG NRW, Beschl. v. 26.10.2020 - 13 B 1581/20 -, juris Rn. 54 ff.;… BayVGH, Beschl. v. 19.6.2020 - 20 NE 20.21127 -, juris Rn. 40).

    Die Inzidenz von 50 oder mehr Fällen Neuinfizierter je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen markierte seinerzeit die Grenze, bis zu der die öffentliche Gesundheitsverwaltung in Deutschland zu einer Rückverfolgung der Infektionsketten maximal in der Lage war und so das wichtige und legitime Ziel der Verhinderung der weiteren Ausbreitung durch Fallfindung mit Absonderung von Erkrankten und engen Kontaktpersonen mit einem erhöhten Erkrankungsrisiko noch erreicht werden konnte (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 57 m.w.N.).

    Die Beklagte hat sich auch nicht lediglich auf die Inzidenz in ihrem Gebiet gestützt, sondern gerade auch geprüft, ob dem etwa lokale und klar eingrenzbare Infektionsvorkommen zu Grunde lagen (vgl. zu diesem Erfordernis: NdsOVG, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 MN 393/20 -, juris Rn. 57).

  • BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 2.22

    Qualifizierter Grundrechtseingriff als Voraussetzung des …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Es ist typischerweise in den anerkannten Fallgruppen der Wiederholungsgefahr, des Rehabilitationsinteresses sowie der Absicht zum Führen eines Schadensersatzprozesses gegeben (BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 16 m.w.N.;… Urt. v. 29.3.2017 - 6 C 1.16 -, juris Rn. 29).

    Darüber hinaus kommt in den Fällen der sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen, in denen eine Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren nur im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage möglich ist, ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Betracht, wenn der Verwaltungsakt zu einem qualifizierten Grundrechtseingriff geführt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 29.1.2024 - 8 AV 1/24 -, juris Rn. 11 mit Verweis auf Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 -, juris LS 2 sowie Rn. 29 …und Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 25).

    aa) Ein berechtigtes Feststellungsinteresse aufgrund einer konkreten Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 17;… Urt. v. 27.4.2021 - 1 C 13.19 -, juris Rn. 16;… Urt. v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18 …und Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 21).

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verlangt, ein berechtigtes Feststellungsinteresse über die einfach-rechtlichen Konkretisierungen hinaus auch dann anzuerkennen, wenn ein gewichtiger Eingriff in die Grundrechte sich typischerweise so kurzfristig erledigt, dass gerichtlicher Rechtsschutz in einem Hauptsacheverfahren regelmäßig nicht erlangt werden kann (vgl. zum Erfordernis des qualifizierten Grundrechtseingriffs jüngst klarstellend: BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 21 ff. m.w.N.;… Beschl. v. 29.1.2024 - 8 AV 1/24 -, juris Rn. 11).

    Im Rahmen der Einzelfallwürdigung ist zum einen dessen besondere Bedeutung im Gesamtsystem der Grundrechte zu berücksichtigen und zum anderen zu bewerten, inwieweit die fragliche Maßnahme die Möglichkeit individueller Selbstbestimmung in dem durch das Grundrecht erfassten Lebensbereich beschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 33 f. m.w.N.;… Beschl. v. 29.11.2023 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 18 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2020 - 13 B 1586/20
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Gerade bei einem längeren Verweilen von mehreren Personen in geschlossenen Räumen bestand ein nicht unbeträchtliches Übertragungsrisiko durch die Aufnahme gegebenenfalls virushaltiger Aerosole (vgl. die Informationen des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Steckbrief.html; vgl. auch OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 B 1586/20.NE -, juris Rn. 73 f.).

    (Individuelle) Möglichkeiten, die gastronomischen Einrichtungen organisatorisch und räumlich so einzurichten, dass Infektionen weiter minimiert werden, konnten Kontakte nicht in gleicher Weise effektiv verringern, wie eine Sperrzeit (OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 B 1586/20.NE -, juris Rn. 75).

    Dieses Ziel hätte sich mit einem Ausschankverbot nicht ebenso wirksam erreichen lassen, auch wenn davon auszugehen war, dass die Möglichkeit zum Alkoholkonsum für einen nicht unerheblichen Teil der Nutzer abendlicher gastronomischer Angebote von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29.10.2020 - 13 B 1586/20.NE -, juris Rn. 75).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Darüber hinaus kommt in den Fällen der sich typischerweise kurzfristig erledigenden Maßnahmen, in denen eine Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren nur im Rahmen einer Fortsetzungsfeststellungsklage möglich ist, ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse in Betracht, wenn der Verwaltungsakt zu einem qualifizierten Grundrechtseingriff geführt hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 29.1.2024 - 8 AV 1/24 -, juris Rn. 11 mit Verweis auf Urt. v. 20.6.2013 - 8 C 39.12 -, juris LS 2 sowie Rn. 29 und Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 25).

    aa) Ein berechtigtes Feststellungsinteresse aufgrund einer konkreten Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (…BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 2.22 -, juris Rn. 17;… Urt. v. 27.4.2021 - 1 C 13.19 -, juris Rn. 16;… Urt. v. 2.11.2017 - 7 C 26.15 -, juris Rn. 18 und Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14.12 -, juris Rn. 21).

    Die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gebietet jedoch selbst bei tiefgreifenden Grundrechtseingriffen nicht, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse anzunehmen, wenn dies nicht erforderlich ist, um die Effektivität des Rechtsschutzes zu sichern (BVerwG, Urt. v. 16.5.2013 - 8 C 14/12 -, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 22.11.2022 - 3 CN 2.21

    Corona-Verordnungen: Ausgangsbeschränkung in Bayern war unverhältnismäßig

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Bei der Beurteilung der Erforderlichkeit von Maßnahmen zum Schutz vor COVID-19 hatte die Exekutive angesichts der fehlenden Erfahrungen mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Wirkungen von Schutzmaßnahmen wiederum einen tatsächlichen Einschätzungsspielraum, der sich darauf bezog, die Wirkung der von ihr gewählten Maßnahmen im Vergleich zu anderen, weniger belastenden Maßnahmen zu prognostizieren (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, juris Rn. 204; BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 -, juris Rn. 17).

    Das geht zu Lasten der Exekutive (BVerwG, Urt. v. 22.11.2022 - 3 CN 2.21 -, juris Rn. 17 m.w.N.;… vgl. zum Vorstehenden auch Senatsurt. v. 11.7.2023 - 14 KN 35/22 -, juris Rn. 195).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 36/22

    Einzelhandel; allgemeiner Gleichheitsgrundsatz; Infektionsschutz; Mischsortiment; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Von einer solchen Verengung der Entscheidungsspielräume geht der Senat hier allerdings nicht aus, weil jedenfalls noch im Herbst und Winter 2020/2021 die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu dem Virus, seinen Übertragungswegen und seinen Auswirkungen weitgehend am Anfang standen (vgl. im Einzelnen zu Regelungen, die zeitlich sogar nach der hier streitigen Maßnahme in Kraft getreten sind: Senatsurt. v. 1.6.2023 - 14 KN 36/22 -, juris Rn. 115 ff.).

    Es ist daher für die Eignung der angegriffenen Maßnahme lediglich zu prüfen, ob die Prognose der Beklagten aus einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials herrührt und ob sich die Beklagte Kenntnis von der zur Zeit des Erlasses der Norm bestehenden tatsächlichen Ausgangslage in korrekter und ausreichender Weise verschafft hat (vgl. Senatsurt. v. 1.6.2023 - 14 KN 36/22 -, juris Rn. 118 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 41/22

    Corona; Feststellungsinteresse; Laienselbsttest; Schule; Schüler; Selbsttest; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.06.2024 - 14 LB 107/23
    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. z.B. Senatsurt. v. 17.8.2023 - 14 KN 48/22 -, juris Rn. 99 m.w.N. und Senatsurt. v. 16.2.2023 - 14 KN 41/22 -, juris Rn. 53 ff. m.w.N.;… vgl. auch NdsOVG, Urt. v. 25.11.2021 - 13 KN 389/20 -, juris Rn. 31 ff.) und dies gilt auch für den hier maßgeblichen Zeitraum vom 22. Oktober bis einschließlich zum 10. November 2020.

    Die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit beruht auf § 167 VwGO i. V. m. § 708 Nr. 10 (in analoger Anwendung, vgl. bereits Senatsurt. v. 16.2.2023 - 14 KN 41/22 -, juris Rn. 135 m.w.N.), § 711 ZPO.

  • BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24

    Beantwortung einer Anfrage des 6. Senats zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • VG Osnabrück, 23.10.2020 - 3 B 75/20

    Eilantrag eines Osnabrücker Gastronomen gegen die Sperrstundenregelung in der …

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung …

  • OVG Niedersachsen, 07.04.2021 - 13 ME 166/21

    Ausgangsbeschränkung; Ausgangssperre; Aussetzung der Vollziehung; Beschwerde; …

  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

  • BVerwG, 16.05.2023 - 3 CN 4.22

    Schließung von Gastronomiebetrieben Ende Oktober 2020 auf der Grundlage der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2020 - 13 B 1581/20

    Sperrstunde in Nordrhein-Westfalen bleibt bestehen

  • OVG Sachsen, 16.12.2021 - 3 C 20/20

    Corona; Versammlung; Mindestabstand; Genehmigung

  • VG Freiburg, 25.03.2020 - 4 K 1246/20

    Gemeindliches Betretungsverbot öffentlicher Orte wegen Gefahr der Verbreitung des …

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2020 - 13 MN 487/20

    Folgenabwägung; gebietsbezogen; Infektionsgeschehen; Mund-Nasen-Bedeckung; …

  • VG Hamburg, 27.03.2020 - 14 E 1428/20

    Eilantrag einer Betreiberin eines Trampolinparks gegen die …

  • OVG Thüringen, 13.01.2022 - 3 EN 764/21

    Corona-Pandemie ("4. Welle"): Beschränkungen für nicht geimpfte und genesene …

  • OVG Bremen, 19.04.2022 - 1 D 126/21

    Normenkontrolle - Beschränkungen von Beherbergungsbetrieben und …

  • OVG Niedersachsen, 25.11.2021 - 13 KN 389/20

    Corona; Fitnessstudio; Maskenpflicht; Normenkontrolle

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2023 - 14 KN 35/22

    Betriebsschließung; Corona; Mischsortiment; Schließungen von Baumärkten für den …

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2023 - 14 KN 37/22

    Betriebsschließung; Corona-Pandemie; Friseurbetrieb; Betriebsuntersagung für …

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2023 - 14 KN 48/22

    Corona; Covid 19; Testung; Zur Testung von Beschäftigten auf eine Infektion mit …

  • VG Würzburg, 22.01.2021 - W 8 K 20.519

    Allgemeinverfügung hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen

  • OVG Bremen, 19.02.2021 - 1 B 53/21

    Schließung Friseurbetriebe, Erbringung Friseurdienste (Vierundzwanzigste …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2022 - 13 B 195/22

    Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahme der Anordnung der sog. 2Gplus-Regel für …

  • VGH Bayern, 31.08.2021 - 20 ZB 21.608

    Einschränkung öffentlicher und privater Veranstaltungen, Vergnügungen und …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2021 - 3 R 13/21

    Zur fortgesetzten Schließung von Friseurbetrieben bis zum 28. Februar 2021

  • VG Augsburg, 29.03.2021 - Au 9 K 20.575

    Rechtmäßigkeit von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen aufgrund der …

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113 …

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 39.12

    Ausgestaltung, normative; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; …

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 411/20

    Corona; Gastronomie; Normenkontrolleilantrag; Schließung

  • BVerwG, 29.03.2017 - 6 C 1.16

    Zeitlich begrenzte Fortgeltung der Rechtsschutzbeschränkung in § 35 Abs. 5 Satz 2 …

  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur …

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …

  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift; …

  • BVerwG, 27.04.2021 - 1 C 13.19

    Drittstaatsangehörige Seeleute benötigen für Arbeitseinsätze auf …

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.1998 - 9 S 557/96

    Normenkontrolle einer Berufsordnung: Fehlen von Antragsbefugnis bzw …

  • VG Braunschweig, 29.10.2024 - 4 A 446/20

    Absonderungsanordnung; Beobachtung; COVID-19; häusliche Quarantäne; …

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann nämlich die gerichtliche Entscheidung für ein künftiges behördliches Handeln von richtungsweisender Bedeutung sein (Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 47).

    Die Gefährdung der Bevölkerung durch eine Covid-19-Erkrankung hat aufgrund des erreichten Immunisierungsgrades durch eine Impfung oder Infektion sowie aufgrund der milderen Krankheitsverläufe der heute dominierenden Virusvarianten erheblich abgenommen (Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 48).

    Nach der Rechtsprechung des Eufach0000000030s, der die Kammer folgt, ist im Hinblick auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch dann anzunehmen, wenn sich der angegriffene Verwaltungsakt so kurzfristig erledigt, dass Rechtsschutz in der Hauptsache anderweitig nicht erlangt werden kann, und es sich um einen qualifizierten (tiefgreifenden, gewichtigen bzw. schwerwiegenden) Grundrechtseingriff handelt (vgl. zum Erfordernis des qualifizierten Eingriffs BVerwG…, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 21 ff.;… Beschluss vom 29.11.2023 - 6 C 2/22 -, juris Rn. 8 ff.;… Beschluss vom 29.01.2024 - 8 AV 1/24, 6 C 2/22 -, juris Rn. 11; so auch Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 50 in einem infektionsschutzrechtlichen Verfahren unter Bezugnahme auf die soeben zitierte Rspr. des BVwerG).

  • VG Braunschweig, 06.08.2024 - 4 A 129/20

    Allgemeinverfügung; Corona-Pandemie; COVID-19; Fahrschule; Infektionsschutz; …

    Diese Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht zunächst mit Blick auf den gesetzgeberischen Entscheidungsspielraum aufgestellt hat, werden in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung auch auf die Exekutive angewandt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.06.2024 - 14 LB 107/23 -, juris Rn. 83 m.w.N.).
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