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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31498
OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15 (https://dejure.org/2016,31498)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.05.2016 - 14 LB 4/15 (https://dejure.org/2016,31498)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 (https://dejure.org/2016,31498)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des Verdachts des Diebstahls; Dienstvergehen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

  • rechtsportal.de

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des Verdachts des Diebstahls; Dienstvergehen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des Verdachts des Diebstahls; Dienstvergehen im Zustand verminderter Schuldfähigkeit

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (43)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (stRpsr., vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 12 und 22 m.w.N., juris).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 253 ; zuletzt vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 16, juris).

    Für die hier verwirklichte Fallgruppe der Zugriffsdelikte, d.h. für die Veruntreuung dienstlich anvertrauter oder dienstlich zugänglicher Gelder und Güter, war die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebestimmung, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit, die bei 50 Euro angenommen wurde, deutlich überstiegen (zuletzt BVerwG…, Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 15 f. m.w.N., juris; vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 19 ff., juris).

    Rn. 53 Diese Rechtsprechung hat das Bundesverwaltungsgericht zwar in seinem Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - aufgegeben (…LS 1 und Rn. 19, juris), indes ergibt sich danach vorliegend keine wesentlich andere Zuordnung in den Katalog der Disziplinarmaßnahmen nach § 5 LDG .

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - hier sind es bis zu zehn Jahre - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - LS 2 und Rn. 20, juris).

    Rn. 57 Insofern kommt hier zweierlei zusammen: Zum Einen bewirken schwerwiegende Vorsatzstraftaten generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 14 f. m.w.N., juris unter Verweis auf die gesetzgeberische Wertung in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (stRspr., vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = juris; zur Berücksichtigung dieser Umstände vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 31 ff., juris).

    Schon aus diesen Gründen (weder objektiv vorhanden noch unverschuldet) ist zugleich der anerkannte Milderungsgrund der unverschuldeten ausweglosen wirtschaftlichen Notlage zu verneinen, abgesehen davon, dass dieser Milderungsgrund ein zeitlich begrenztes Verhalten voraussetzt und mit einem Versagen über einen längeren Zeitraum nicht vereinbar ist (…vgl. zu diesem Milderungsgrund BVerwG, Urteile vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - Rn. 74 m.w.N., juris, und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 34 m.w.N., juris).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Feststellungen zur Schuldfähigkeit binden das Gericht indes nur, soweit sie sich auf die Frage beziehen, ob der Betreffende schuldfähig oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist; hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen des § 21 StGB hat der Senat eigene Feststellungen und im Rahmen der Maßnahmebemessung eine eigene Entscheidung zu treffen (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07- Rn. 29, juris).

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Rn. 31 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 30 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, …und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 33, juris).

    (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Rn. 33 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 30 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, …sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 2 B 78.11 - Rn. 6, juris, …und vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 - Rn. 20, juris).

    Rn. 65 Da - wie bereits ausgeführt - Feststellungen zur Schuldfähigkeit das Gericht nur binden, soweit sie sich auf die Frage beziehen, ob der Betreffende schuldfähig oder schuldunfähig im Sinne des § 20 StGB ist, war es Sache des erkennenden Gerichts, für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme festzustellen, ob bei Vorliegen der Eingangsvoraussetzung des § 20 StGB ein Fall verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB gegeben ist und welchen Grad die Minderung gegebenenfalls erreicht, insbesondere war die Rechtsentscheidung treffen, ob die Minderung der Schuldfähigkeit eine erhebliche ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 29, juris).

    Rn. 70 Lässt sich danach eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Beklagten im Sinne des § 21 StGB nicht sicher ausschließen, so ist dieser Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 32, juris, …und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 34, juris).

    Rn. 71 Soweit das Bundesverwaltungsgericht darauf hinweist, dass im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten abhängt, so dass sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht sein wird (…vgl. Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 34 und vom 29. Mai 2008 a.a.O. Rn. 30, beide juris), ist auf die Einsehbarkeit nur dann maßgeblich abzustellen, wenn die erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit betroffen ist und nicht - wie hier - die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit.

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Beim anerkannten Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase können außergewöhnliche Verhältnisse, die den Beamten während des Tatzeitraums oder im Tatzeitpunkt zeitweilig aus der Bahn geworfen haben, mildernd berücksichtigt werden, wenn der Beamte diese Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (stRspr.; vgl. BVerwG Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 40 f., juris;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Rn. 29, juris, …und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 32, juris).

    Insoweit gilt, dass ein mildernder Umstand nach dem grundgesetzlich verankerten Rechtsgrundsatz des "in dubio pro reo" schon dann berücksichtigt werden muss, wenn hierfür nach der Tatsachenlage hinreichende Anhaltspunkte bestehen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1992 - 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ;… vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 30, juris, und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 22, juris, …sowie Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 25, juris).

    Rn. 76 Für die danach gebotene objektive Bewertung der Beeinträchtigung des Vertrauens ist es ebenfalls unerheblich, inwieweit das Dienstvergehen im konkreten Einzelfall in der Öffentlichkeit bekannt geworden und inwieweit hierüber berichtet worden ist(vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O.).

    Vielmehr geht es generell um die Integrität des Berufsbeamtentums und die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 58).

    Aufgrund Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann zwar in den Fällen, in denen - wie vorliegend - nach einer Gesamtwürdigung nicht auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, sondern eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet wird, eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (stRpr., vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 54, juris und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 44 m.w.N., juris, …sowie Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - Rn. 8, juris, sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12, juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Rn. 61 Liegen - wie hier - Umstände vor, die für sich genommen nicht genügen, einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, muss ernsthaft ermittelt und geprüft werden, ob diese Umstände in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - LS 1 und Rn. 23, juris;… vom 24. Mai 2007 - BVerwG 2 C 25.06 - Rn. 22 m.w.N., juris, …und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - LS und Rn. 14, juris).

    Dabei ist auch eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB einzubeziehen (stRspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - LS 1 und Rn. 30, juris).

    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Rn. 31 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris…, vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 30 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, …und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 33, juris).

    (vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Rn. 33 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, …und vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 30 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, …sowie Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 2 B 78.11 - Rn. 6, juris, …und vom 4. Juli 2013 - 2 B 76.12 - Rn. 20, juris).

    Rn. 71 Soweit das Bundesverwaltungsgericht darauf hinweist, dass im Disziplinarrecht die Beurteilung der Erheblichkeit im Sinne von § 21 StGB von der Bedeutung und Einsehbarkeit der verletzten Dienstpflichten abhängt, so dass sie bei Zugriffsdelikten nur in Ausnahmefällen erreicht sein wird (vgl. Urteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a.a.O. Rn. 34 …und vom 29. Mai 2008 a.a.O. Rn. 30, beide juris), ist auf die Einsehbarkeit nur dann maßgeblich abzustellen, wenn die erhebliche Verminderung der Einsichtsfähigkeit betroffen ist und nicht - wie hier - die erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (stRpsr., vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 sowie zuletzt vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 12 und 22 m.w.N., juris).

    Hierfür können bestimmend sein objektive Handlungsmerkmale (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, z.B. Kern- oder Nebenpflichtverletzungen, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, z.B. Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 253 ;… zuletzt vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 - Rn. 16, juris).

    Rn. 56 Das Kriterium "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn und der Allgemeinheit" gemäß § 13 Abs. 1 Satz 4 LDG erfordert eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion (stRspr., vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = juris).

    Es erfordert eine Prüfung, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder in einer psychischen Ausnahmesituation davon abweicht (stRspr., vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ff. = juris; zur Berücksichtigung dieser Umstände vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 31 ff., juris).

    Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 , vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 - Rn. 78, juris, …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Rn. 56, juris, …sowie Beschluss vom 2. März 2012 - 2 B 8.11 - Rn. 16, juris).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Dies war zuvor nur für außerdienstlich begangene Dienstvergehen entschieden worden (…vgl. zu den außerdienstlichen Dienstvergehen grundlegend BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Rn. 22, juris, und - 2 C 13.10 - Rn. 25, juris, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - Rn. 31, juris).

    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafgerichten ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden (BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - Rn. 38 f. m.w.N., juris, …und vom 10. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 24, juris).

    Dahinstehen kann, ob nicht auch insoweit allein auf das Statusamt abgestellt werden müsste und nicht mehr auf das Amt im konkret funktionellen Sinn (so BVerwG zu außerdienstlichem Fehlverhalten nach § 34 Satz 3 BeamtStG unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung im Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -LS 1 und Rn. 16, BVerwGE 152, 228 ff. = juris), denn vorliegend fällt beides nicht auseinander.

    Das zur Ausübung dieser Ämter erforderliche Vertrauen wird in besonderem Maße beeinträchtigt, wenn Polizeibeamte selbst erhebliche Straftaten begehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - LS 2 und Rn. 22, BVerwGE 152, 228 ff. = juris).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Für die Steuerungsfähigkeit kommt es darauf an, ob das Hemmungsvermögen so stark herabgesetzt war, dass der Betroffene den Tatanreizen erheblich weniger Widerstand als gewöhnlich entgegenzusetzen vermochte (…vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Rn. 31 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris…, vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 30 m.w.N. aus der Rspr. des BGH, juris, und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 33, juris).

    Rn. 64 Kann eine krankhafte seelische Störung im Sinne des § 20 StGB nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" nicht ausgeschlossen werden, so stellt sich die Frage nach der Erheblichkeit einer dadurch bewirkten Verminderung der Schuldfähigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 33, juris).

    Rn. 70 Lässt sich danach eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Beklagten im Sinne des § 21 StGB nicht sicher ausschließen, so ist dieser Umstand bei der Bewertung der Schwere des Dienstvergehens mit dem ihm zukommenden erheblichen Gewicht heranzuziehen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Mai 2008 - 2 C 59.07 - Rn. 32, juris, und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - Rn. 34, juris).

    In einem solchen Fall kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden (BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Dies war zuvor nur für außerdienstlich begangene Dienstvergehen entschieden worden (vgl. zu den außerdienstlichen Dienstvergehen grundlegend BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Rn. 22, juris, und - 2 C 13.10 - Rn. 25, juris, vgl. auch BVerwG…, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - Rn. 31, juris).

    Auch diese erfolgreiche - nachträgliche - Therapie kann bei der Bemessung der Disziplinarmaßnahme mildernd berücksichtigt werden, wenn - wie hier - eine günstige Zukunftsprognose gestellt werden kann und eine erneute Begehung entsprechender Dienstvergehen nicht mehr zu besorgen ist (…vgl. BVerwG, Urteile vom 27. November 2001 - 1 D 64.00 - Rn. 35, juris, und vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Rn. 29 f., juris…, Beschluss vom 5. Mai 2015 - 2 B 32.14 -- LS 1 und Rn. 29 m.w.N., juris).

    Auf das Vorliegen konkreter Umstände für eine Wiederholungsgefahr kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Rn. 34, juris, …und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 45, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Ungeachtet der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarrecht kann bei der disziplinarrechtlichen Ahndung eines Dienstvergehens indiziell auch an die von den Strafgerichten ausgesprochenen Sanktionen angeknüpft werden (…BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - Rn. 38 f. m.w.N., juris, und vom 10. Dezember 2015 a.a.O. Rn. 24, juris).

    Aufgrund Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK kann zwar in den Fällen, in denen - wie vorliegend - nach einer Gesamtwürdigung nicht auf die disziplinare Höchstmaßnahme zu erkennen ist, sondern eine pflichtenmahnende Disziplinarmaßnahme für ausreichend erachtet wird, eine unangemessen lange Verfahrensdauer bei der Bestimmung der Disziplinarmaßnahme aus Gründen der Verhältnismäßigkeit mildernd berücksichtigt werden, wenn das disziplinarrechtliche Sanktionsbedürfnis wegen der mit dem Verfahren verbundenen Belastungen gemindert ist (stRpr., vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 54, juris und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 44 m.w.N., juris, …sowie Beschluss vom 10. Oktober 2014 - 2 B 66.14 - Rn. 8, juris, sowie BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12, juris).

    Auf das Vorliegen konkreter Umstände für eine Wiederholungsgefahr kommt es nicht an (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Rn. 34, juris, und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 - Rn. 45, juris).

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15
    Beim anerkannten Milderungsgrund der überwundenen negativen Lebensphase können außergewöhnliche Verhältnisse, die den Beamten während des Tatzeitraums oder im Tatzeitpunkt zeitweilig aus der Bahn geworfen haben, mildernd berücksichtigt werden, wenn der Beamte diese Lebensphase in der Folgezeit überwunden hat (stRspr.;… vgl. BVerwG Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 40 f., juris;… Beschlüsse vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 - Rn. 29, juris, und vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 32, juris).

    Insoweit gilt, dass ein mildernder Umstand nach dem grundgesetzlich verankerten Rechtsgrundsatz des "in dubio pro reo" schon dann berücksichtigt werden muss, wenn hierfür nach der Tatsachenlage hinreichende Anhaltspunkte bestehen (stRspr; vgl. BVerwG, Urteile vom 30. September 1992 - 1 D 32.91 - BVerwGE 93, 294 ;… vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - Rn. 30, juris, …und vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - Rn. 22, juris, sowie Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 25, juris).

    Im Gegenteil kann der mildernde Umstand der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit im Rahmen der Maßnahmebemessung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 LDG nicht durch das Vorhandensein der Einsichtsfähigkeit "kompensiert" werden (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2014 - 2 B 60.14 - Rn. 39, juris).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch …

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch; …

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung; …

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 26.05.2014 - 2 B 69.12

    Freiwilliger Polizeidienst; Polizeidienstfähigkeit; ärztliche Untersuchung; …

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des …

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe …

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des …

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich …

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche …

  • BVerwG, 04.07.2013 - 2 B 76.12

    Disziplinarklage; Umfang der Bindungswirkung nach Zurückverweisung; wesentlicher …

  • BVerwG, 10.10.2014 - 2 B 66.14

    Verwirkung einer Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei einer unangemessen …

  • BVerwG, 27.11.2001 - 1 D 64.00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Führen eines …

  • BVerwG, 02.03.2012 - 2 B 8.11

    Dienstvergehen; Kollegendiebstahl; Verfahrensmangel; Nichtbeachtung entlastender …

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das …

  • BVerwG, 30.09.1992 - 1 D 32.91

    Schalterbeamter der Post; Verkauf begehrter Sammlermarken gegen besondere …

  • BVerwG, 25.11.1997 - 1 D 77.97

    Disziplinarmaßnahme der Aberkennung des Ruhegehalts und der Kürzung des …

  • BVerwG, 15.04.2010 - 2 B 82.09

    Zugriffsdelikt; Einschränkung der Steuerungsfähigkeit; Mehrfachversagen des …

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt); …

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für …

  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen; …

  • BVerwG, 14.02.2007 - 1 D 12.05

    Beamter des gehobenen Dienstes (Verwaltungsleiter); sexuelle Beleidigung einer im …

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus …

  • BVerwG, 06.06.2013 - 2 B 50.12

    Einheitsgrundsatz; Beschränkung; rechtliches Gehör.

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • BVerwG, 16.03.2010 - 2 B 3.10

    Vertretungsbefugnis von Mitarbeitern einer Behörde; Bundesministerium des Innern; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz …

  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte …

  • BVerwG, 14.01.2014 - 2 B 84.13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von …

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - DL 13 S 2331/15

    Dienstvergehen durch Zugriff auf fremde Daten

    Insoweit kann der Umstand einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit nicht durch das Vorhandensein der Einsichtsfähigkeit kompensiert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.10.2014 - 2 B 60.14 -, NVwZ-RR 2015, 50; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.05.2016 - 14 LB 4/15 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18

    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

    Daher kann selbst bei einem Mehrfachversagen eines Beamten im Kernbereich seiner Amtspflichten im Rahmen von Zugriffsdelikten die Steuerungsfähigkeit (als eine der beiden in § 21 StGB genannten Alternativen) als Folge einer Störung im Sinne des § 20 StGB in erheblichem Maße eingeschränkt sein (Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 71, juris).

    Über das Vorliegen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit hat die Disziplinargerichtsbarkeit eigenständig zu befinden (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 65, juris).

    Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 60, juris).

    Es liegen auch keine Umstände vor, die zwar für sich genommen nicht genügen, um einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, aber in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (…stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, LS 1 und Rn. 23, juris;… vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 -, Rn. 22 m.w.N., juris, …und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, LS und Rn. 14, juris; Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 61, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1, …

    Eine unangemessene Dauer ergibt sich auch dann nicht, wenn man, der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte folgend (…vgl. EGMR, Urt. v. 16.07.2009 - 8453/04 -, Juris Rn. 44 f.) die Aussetzung des Verfahrens von fast fünf Monaten mit einbezieht, so dass ein Zeitraum von drei Jahren und vier Monaten zu betrachten ist (vgl. Urt. des Senats v. 26.05.2016 - 14 LB 4/15 -: drei Jahre und acht Monate nicht unangemessen lang).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2021 - 14 LB 3/20

    Zurückstufung eines Beamten bei Betrug gegenüber der Unterhaltsvorschusskasse, …

    Allerdings kann eine unangemessen lange Verfahrensdauer allenfalls zur nächstmilderen Maßnahme führen (OVG Schleswig, Urteil vom 26 Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, juris Rn. 77), auf die aus den nachfolgend (unter V.) dargestellten Rechtsgründen ohnehin zu erkennen ist.

    Auf das Vorliegen konkreter Umstände für eine Wiederholungsgefahr kommt es in diesem Fall nicht an (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 34 …und vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, juris Rn. 45; OVG Schleswig, Urteil vom 26 Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, juris Rn. 78).

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.03.2024 - 14 LB 1/23

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Polizeibeamten

    Insbesondere mit Blick auf die abgeurteilte Straftat ist zudem zu attestieren, dass das berufserforderliche Vertrauen in besonderem Maße beeinträchtigt wird, wenn ein Polizeibeamter selbst Vorsatzstraftaten begeht (vgl. Senatsurteile vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, juris Rn. 57 …und vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 -, juris Rn. 83 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.11.2016 - 14 LB 2/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung von laufenden …

    Nach dieser neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 - ), richtet sich auch bei einem innerdienstlich begangenen Dienstvergehen die an seiner Schwere orientierte grundsätzliche Zuordnung zu einer der Disziplinarmaßnahmen nach dem gesetzlich bestimmten Strafrahmen.
  • VG Schleswig, 07.06.2018 - 17 A 10/15

    Aberkennung des Ruhegehaltes

    Ein Polizeibeamter, der selbst vorsätzlich Straftaten begeht, beeinträchtigt das für die Ausübung seines Berufes erforderliche Vertrauen seines Dienstherrn und sein Ansehen in der Öffentlichkeit auf das Schwerste (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26.05.2016 - 14 LB 4/15 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2017 - 14 LA 1/17

    Zurückstufung eines Beamten; Nichtanzeige einer gewerblichen Nebentätigkeit

    Entscheidend für die rechtliche Einordnung eines Verhaltens als innerdienstliche Pflichtverletzung ist danach dessen kausale und logische Einbindung in ein Amt und die damit verbundene dienstliche Tätigkeit (BVerwG…, Urteil vom 25. August 2009 - 1 D 1.08 -, juris, Rn. 54; sich anschließend OVG Schleswig, Urteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, juris, Rn. 48 ).
  • VG Schleswig, 07.09.2021 - 22 B 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Ein Polizeibeamter, der selbst Straftaten begeht, beeinträchtigt das für die Ausübung seines Berufes erforderliche Vertrauen seines Dienstherrn und sein Ansehen in der Öffentlichkeit auf das Schwerste (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 26.05.2016 - 14 LB 4/15 - juris Rn. 57 m.N).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.01.2023 - 14 LA 1/22

    Disziplinarrecht: Klage eines Lehrers gegen eine disziplinarrechtliche Geldbuße …

    Soweit der Kläger hierzu einwendet, er habe weder die Absicht gehabt, sich mit der Schülerin auseinanderzusetzen noch einen Dienstbezug herzustellen, setzt er sich nicht mit den vom Verwaltungsgericht angewendeten Maßstäben zur materiellen Dienstbezogenheit (S. 17 des Urt.-Abdr.), die höchstrichterlicher Rechtsprechung entsprechen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, juris Rn. 48 m. w. N. aus der Rspr. des BVerwG), auseinander.
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