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Rechtsprechung
   LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,20290
LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23 (https://dejure.org/2025,20290)
LG Köln, Entscheidung vom 24.07.2025 - 14 O 343/23 (https://dejure.org/2025,20290)
LG Köln, Entscheidung vom 24. Juli 2025 - 14 O 343/23 (https://dejure.org/2025,20290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Plattformhaftung für Urheberrechtsverletzungen

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (18)

  • BGH, 23.10.2024 - I ZR 112/23

    Manhattan Bridge - Unterlassungsklage eines Fotografen gegen den Betreiber einer …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Nach diesem Recht sind insbesondere das Bestehen des Rechts, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich, GRUR 2016, 1048, Rn. 24;… BGH, Urt. v. 2.6.2022 - I ZR 140/15 - O. II, GRUR 2022, 1308, Rn. 32; BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 17).

    Rn. 45 d) Das Foto war als Teil des von einem Piloten erstellten Angebotes für einen Flug auf der Internetseite der Beklagten abrufbar und damit öffentlich zugänglich gemacht i. S. d. § 19a UrhG (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 47 ff.).

    Sie übernimmt lediglich die Vermittlungstätigkeit und die Zahlungsabwicklung (vgl. auch BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 42).

    Rn. 56 cc) Diese zur Haftung der Betreiber von Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen ergangene Rechtsprechung ist in ihren Grundsätzen auf Betreiber von Online-Marktplätzen - wie die Beklagte im Streitfall - übertragbar (BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 35).

    Der EuGH hat die Maßstäbe in der zitierten YouTube-und-Cyando-Entscheidung zwar vor dem Hintergrund von Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen aufgestellt, hiermit jedoch das Tatbestandsmerkmal der öffentlichen Wiedergabe im Sinne des Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG ("InfoSoc-Richtlinie") konkretisiert (BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 36), deren Umsetzung § 19a UrhG dient (…Dreier/Schulze/Dreier, UrhG, 8. Aufl. 2025, § 19a UrhG Rn. 2).

    Rn. 57 Die "zentrale Rolle" für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Inhalte im Sinne der zitierten YouTubeund-Cyando- und YouTube-II-Entscheidung kann grundsätzlich auch ein Online-Marktplatz spielen (BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 37).

    Besonderheiten des Einzelfalls, die mit von der Plattform allgemein oder im konkreten Fall eingenommenen Rolle im Kontext mit einer geltend gemachten Rechtsverletzung zusammenhängen, sind bei der Rechtsanwendung hinreichend berücksichtigungsfähig (BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 36).

    Anders als in dem vom BGH in der Manhattan-Bridge-Entscheidung beurteilten Fall (vgl. dort BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 51) steht für die Kammer hier auf der Grundlage des tatsächlichen Vorbringens der Parteien fest, dass die Beklagte im Streitfall der - gleichsam zweiten - haftungsbegründenden Hypothese unterfällt, da sie wusste oder jedenfalls wissen musste, dass über ihre Plattform im Allgemeinen durch Plattformnutzer geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden (…vgl. EuGH, Urt. v. 22.6.2021 - C-683/18 und C-682/18 - YouTube und Cyando, GRUR 2021, 1054, Rn. 102).

    Denn die für deren Anwendung erforderliche rein passive Rolle (vgl. etwa ErwGr. 18 des nunmehr geltenden Digital Services Act [VO [EU] 2022/2065]) kann im Fall der täterschaftlichen Begehung einer Urheberrechtsverletzung schwerlich angenommen werden (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 44 ff., zu Art. 6 DSA; vgl. auch Hofmann, GRUR 2024, 1819, 1819).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Um festzustellen, ob der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform in voller Kenntnis seines Verhaltens bei der unerlaubten Wiedergabe geschützter Inhalte durch Nutzer seiner Plattform tätig wird, um anderen Internetnutzern Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen, sind alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die die betreffende Situation kennzeichnen und es ermöglichen, direkt oder indirekt Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage zu ziehen, ob der Betreiber bei der unerlaubten Wiedergabe dieser Inhalte vorsätzlich tätig wird oder nicht (EuGH GRUR 2021, 1054 [= MMR 2021, 705] Rn. 77 bis 81 und 83 - You Tube und Cyando)..

    Rn. 52 Nach der Rechtsprechung des EuGH zählen zu den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten die Tatsache, dass ein solcher Betreiber, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass über seine Plattform im Allgemeinen durch Nutzer derselben geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen, sowie die Tatsache, dass dieser Betreiber an der Auswahl geschützter Inhalte, die rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, beteiligt ist, auf seiner Plattform Hilfsmittel anbietet, die speziell zum unerlaubten Teilen solcher Inhalte bestimmt sind, oder ein solches Teilen wissentlich fördert, wofür der Umstand sprechen kann, dass der Betreiber ein Geschäftsmodell gewählt hat, das die Nutzer seiner Plattform dazu anregt, geschützte Inhalte auf dieser Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich zu machen (EuGH GRUR 2021, 1054 [= MMR 2021, 705] Rn. 84 - You Tube und Cyando)..

    Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betreiber, obwohl er vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen wurde, dass ein geschützter Inhalt über seine Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Zugang zu diesem Inhalt zu verhindern (EuGH GRUR 2021, 1054 [= MMR 2021, 705] Rn. 85 - You Tube und Cyando).".

    Rn. 54 Der BGH nimmt damit Bezug auf die Entscheidung des EuGH "You Tube und Cyando", in der der EuGH in Bezug auf Betreiber einer Video-Sharing- oder Sharehosting-Plattform ausgeführt hat (EuGH, Urt. v. 22.6.2021 - C-683/18 und C-682/18, GRUR 2021, 1054, Rn. 102):.

    Rn. 59 (1) Die Beklagte haftet zwar nicht aufgrund des erstgenannten Aspekts im Sinne der dargestellten EuGH-Rechtsprechung, wonach ein über die bloße Bereitstellung der Plattform hinausgehender und deshalb haftungsbegründender Beitrag zur Zugangsverschaffung zu urheberrechtsverletzenden Inhalten darin liegt, dass der Plattformbetreiber einen solchen Inhalt nicht unverzüglich löscht und den Zugang sperrt, obwohl er von dem Inhalt konkret Kenntnis hat (vgl. EuGH, Urt. v. 22.6.2021 - C-683/18 und C-682/18 - You Tube und Cyando, GRUR 2021, 1054, Rn. 102).

    Anders als in dem vom BGH in der Manhattan-Bridge-Entscheidung beurteilten Fall (…vgl. dort BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 51) steht für die Kammer hier auf der Grundlage des tatsächlichen Vorbringens der Parteien fest, dass die Beklagte im Streitfall der - gleichsam zweiten - haftungsbegründenden Hypothese unterfällt, da sie wusste oder jedenfalls wissen musste, dass über ihre Plattform im Allgemeinen durch Plattformnutzer geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden (vgl. EuGH, Urt. v. 22.6.2021 - C-683/18 und C-682/18 - YouTube und Cyando, GRUR 2021, 1054, Rn. 102).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Urheberrechtsverletzung: Bemessung der Höhe des Schadensersatzes für die …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Gibt es keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife, ist die Höhe der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (vgl. grundlegend zum Ganzen auch für andere Werke als Lichtbilder: BGH, Urt. v. 13.9.2018 - I ZR 187/17 - Foto eines Sportwagens, GRUR 2019, 292).

    Das Foto hebt sich in der Qualität von leicht reproduzierbaren Produktfotografien, für die die Kammer unter Zugrundelegung der Maßstäbe der Sportwagenfoto-Entscheidung BGH (BGH, Urt. v. 13.9.2018 - I ZR 187/17 - Foto eines Sportwagens, GRUR 2019, 292) in ständiger Rechtsprechung einen Betrag von 100, 00 EUR für angemessen hält, zwar einerseits nach oben ab, was im Ausgangspunkt einen höheren Betrag rechtfertigt.

    Rn. 69 Aufgrund der unterbliebenen Urheberbenennung gemäß § 13 UrhG ist zudem ein Aufschlag in Höhe von 100 % veranlasst (vgl. BGH, Urt. v. 13.9.2018 - I ZR 187/17 - Foto eines Sportwagens, GRUR 2019, 292, Rn. 28).

  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr. …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung im Sinne des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ist bei einer behaupteten Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland belegen, wenn die geltend gemachten Rechte im Inland geschützt sind und die Internetseite (auch) im Inland öffentlich zugänglich ist (…vgl. EuGH, Urt. v. 3.10.2013 - C-170/12 - Pinckney gegen KDG Mediatech AG; Urt. v. 22.1.2015 - C-441/13 - Hejduk, GRUR 2015, 296).

    Es reicht stattdessen aus, dass ein urheberrechtlich geschützter Inhalt am Ort des angerufenen Gerichts abrufbar war (vgl. EuGH' Urt. v. 22.1.2015 - C-441/13 - Hejduk, Rn. 32-34).

    Gleichzeitig ist indes zu berücksichtigen, dass die Kammer im hiesigen Streitfall mit Auslandsberührung lediglich für die Entscheidung über den Schaden entscheidungsbefugt ist, der im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verursacht worden ist (vgl. EuGH, Urt. v. 22.1.2015 - C-441/13 - Hejduk, GRUR 2015, 296, Rn. 36;… Raue, in: Dreier/Schulze, UrhG, 8. Aufl. 2025, Vor § 120 UrhG Rn. 30), was nach Dafürhalten der Kammer zu einer gegenläufigen Minderung des angemessenen Schadensersatzbetrags in gleicher Höhe führt.

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Nach diesem Recht sind insbesondere das Bestehen des Rechts, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (st. Rspr.;… vgl. nur BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich, GRUR 2016, 1048, Rn. 24; BGH, Urt. v. 2.6.2022 - I ZR 140/15 - O. II, GRUR 2022, 1308, Rn. 32;… BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 17).

    Rn. 50 Der BGH hat in der O.-II-Entscheidung wie folgt ausgeführt (Urt. v. 2.6.2022 - I ZR 140/15, GRUR 2022, 1308 Rn. 76 ff.):.

  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Rn. 33 Demgegenüber kommt es bei Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen auf eine wie auch immer geartete "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit" bzw. eine Ausrichtung der Webseite, über die das Werk abrufbar war, auf Deutschland bzw. auf deutsche Internetnutzer (…vgl. BGH, Urt. v. 2.3.2010, VI ZR 23/09) nicht an (…EuGH, Urt. v. 3.10.2013 - C-170/12 - Pinckney, Rn. 42; BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich).

    Nach diesem Recht sind insbesondere das Bestehen des Rechts, die Rechtsinhaberschaft des Verletzten, Inhalt und Umfang des Schutzes sowie der Tatbestand und die Rechtsfolgen einer Rechtsverletzung zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich, GRUR 2016, 1048, Rn. 24;… BGH, Urt. v. 2.6.2022 - I ZR 140/15 - O. II, GRUR 2022, 1308, Rn. 32;… BGH, Urt. v. 23.10.2024 - I ZR 112/23 - Manhattan Bridge, GRUR 2024, 1809, Rn. 17).

  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist, …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Der Erfolgsort einer unerlaubten Handlung im Sinne des Art. 7 Nr. 2 EuGVVO ist bei einer behaupteten Verletzung des Urheberrechts oder verwandter Schutzrechte durch ein öffentliches Zugänglichmachen des Schutzgegenstands über eine Internetseite im Inland belegen, wenn die geltend gemachten Rechte im Inland geschützt sind und die Internetseite (auch) im Inland öffentlich zugänglich ist (vgl. EuGH, Urt. v. 3.10.2013 - C-170/12 - Pinckney gegen KDG Mediatech AG;… Urt. v. 22.1.2015 - C-441/13 - Hejduk, GRUR 2015, 296).

    Rn. 33 Demgegenüber kommt es bei Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen auf eine wie auch immer geartete "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit" bzw. eine Ausrichtung der Webseite, über die das Werk abrufbar war, auf Deutschland bzw. auf deutsche Internetnutzer (…vgl. BGH, Urt. v. 2.3.2010, VI ZR 23/09) nicht an (EuGH, Urt. v. 3.10.2013 - C-170/12 - Pinckney, Rn. 42;… BGH, Urt. v. 21.4.2016 - I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich).

  • BGH, 05.12.2024 - I ZR 50/24

    Erforderlichkeit eines Inlandsbezugs für in Deutschland verfolgbare …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Geht es - wie hier - um die Verletzung eines inländischen Immaterialgüterrechts durch eine Handlung mit Auslandsberührung, der hier darin begründet liegt, dass die Beklagte als Betreiberin der die streitgegenständliche Verletzung ermöglichenden Plattform in R. ansässig ist, ist zu prüfen, ob eine relevante Verletzungshandlung im Inland vorliegt (BGH, Urt. v. 5.12.2024 - I ZR 50/24 - Produktfotografien, juris, Rn. 20).

    Andererseits ist maßgebend, ob und inwieweit die Rechtsverletzung sich als unvermeidbare Begleiterscheinung technischer oder organisatorischer Sachverhalte darstellt, auf die der Inanspruchgenommene keinen Einfluss hat, oder ob dieser zielgerichtet von der inländischen Erreichbarkeit profitiert (zum Ganzen BGH, Urt. v. 5.12.2024 - I ZR 50/24 - Produktfotografien, juris, Rn. 23 f.).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 166/07

    marions-kochbuch.de

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Wer ein fremdes Werk nutzen will, muss sich sorgfältig Gewissheit über seine Befugnis dazu verschaffen (vgl. BGH GRUR 2010, 616 Rn. 40 - marions-kochbuch.de;… OLG Köln, Urt. v. 24.2.2023 - 6 U 137/22, GRUR 2023, 725 Rn. 49).
  • BGH, 01.12.2022 - I ZR 144/21

    Wegfall der Wiederholungsgefahr III - Wegfall der Wiederholungsgefahr bei …

    Auszug aus LG Köln, 24.07.2025 - 14 O 343/23
    Der hier geforderte Betrag von 5.001,00 EUR erscheint der Kammer indes im vorliegenden Fall nicht übersetzt, da die Strafbewehrung auch im Falle der Beklagten, bei der es sich um eine Kapitalgesellschaft (C.) handelt, den Zweck der ausreichenden Abschreckungswirkung (vgl. dazu etwa BGH, Vers.-Urt. v. 1.12.2022 - I ZR 144/21 - Wegfall der Wiederholungsgefahr III, GRUR 2023, 255) erfüllen können muss, was erst ab einer gewissen Höhe gewährleistet ist.
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Bemessung der Vergütung einer Lizenz im Nachlizensierungsvertrag - …

  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 135/18

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

  • OLG Köln, 24.02.2023 - 6 U 137/22

    Kunstmaschinen - Die automatisierte Einstellung eines Amazon-Angebots unter einer …

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 19/14

    Zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an einer Internet-Tauschbörse

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der …

  • OLG Nürnberg, 01.08.2023 - 3 U 2910/22

    Täterschaftliche Haftung des Betreibers eines Platformbetreiber bei Verletzung …

  • OLG Hamburg, 07.03.2024 - 5 U 101/22

    Unterlassungsansprüche bei Nutzung von Lichtbildern im Internet; notwendiger …

  • LG Frankfurt/Main, 06.05.2026 - 6 O 444/25

    "Commercial Effect" bei Veröffentlichung auf Instagram

    Der weltweit abrufbare Beitrag, dessen Übersetzung die Beklagte unstreitig unproblematisch ermöglicht (vgl. LG Köln, Urt. v. 24.7.2025 - 14 O 343/23, GRUR-RS 2025, 18731 Rn. 33: Webseite zumindest auch in deutscher Sprache verfügbar), behandelt ein weltbekanntes Projekt, über das auch im deutschen Raum berichtet wird (vgl. insoweit OLG Hamburg, GRUR-RS 2025, 36136: Bericht der Fachpresse über Kongress).
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